STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15115 Thema: Fremdsprachenkenntnisse am Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen — Aktualisierung der Drs. 6/3405 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Unter Fremdsprachenkenntnissen im Sinne der Anfrage werden mit beruflichem Abschluss oder in Fortbildungslehrgängen erworbene Kenntnisse verstanden. Aufgrund der Schulausbildung oder familiären Herkunft erworbene Kenntnisse werden nicht erfasst. Frage 1: Über welche Fremdsprachenkenntnisse verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz? (Bitte nach Fremdsprache, Laufbahngruppe und Tätigkeitsbereich Zentralabteilung /Beschaffung/Auswertung differenzieren und auch angeben, welche aufgrund der Schulausbildung oder familiärer Herkunft erworbenen Fremdsprachenkenntnisse für die Tätigkeit beim LfV genutzt werden ) Folgende Bedienstete haben mit beruflichem Abschluss Fremdsprachenkenntnisse erworben: Englisch, Französisch, Italie- Englisch und Arabisch nisch, Hebräisch und Arabisch Auswertung 1 (LG 2.2) 1 (LG 2.1) 1 (LG 2.2) LG = Laufbahngruppe :11111 C111313 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/ 3474 Dresden, 19. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Darüber hinaus nahmen Bedienstete des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen an Fortbildungen zu den Fremdsprachen Russisch, Tschechisch, Polnisch, Englisch und Arabisch teil: Freistaat SACHSEN Russisch Tschechisch Polnisch Englisch Arabisch Zentralabteilung 2 (LG 2.1) Beschaffung 1 (LG 1.2) 2 (LG 1.2) 2 (LG 1.2) 4 (LG 2.1) 1 (LG 2.1) 1 (LG 2.1) 1 (LG 2.1) 1 (LG 2.1) Auswertung 1 (LG 2.1) 1 (LG 1.2) 2 (LG 2.1) 2 (LG 2.1) 1 (LG 2.1) 1 (LG 2.2) 1 (LG 2.2) Frage 2: Über welche Fremdsprachenkenntnisse verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats 23 (Auswertung Islamismus, Ausländerextremismus, -terrorismus)? In den Referaten 23 (Auswertung Islamismus, Ausländerextremismus, -terrorismus) und 24 (aktuelle Bezeichnung: Gewaltbereiter Salafismus) haben folgende Bedienstete entsprechende Fremdsprachenkenntnisse: Tschechisch Englisch Englisch und Arabisch Referate 23 und 24 1 (LG 1.2) 1 (LG 2.1) 1 (LG 2.1) 1 (LG 2.2) 1 (LG 2.1) 1 (LG 2.2) Frage 3: Über welche Fremdsprachenkenntnisse verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats 32 (Forschung und Werbung, Internetbeobachtung, Spionageabwehr)? In den Referaten 32 (aktuelle Bezeichnung: Forschung und Werbung politischer Extremismus und Terrorismus, Spionageabwehr) und 34 (aktuelle Bezeichnung: Operative Internetbearbeitung) haben folgende Bedienstete entsprechende Fremdsprachenkenntnisse : Russisch Englisch Arabisch Referate 32 und 34 1 (LG 2.1) 2 (LG 2.1) 1 (LG 2.1) rfrr ndlZenCßen ael Pro. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-11-19T10:07:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes