STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STMTSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/283-2018 Dresden, November 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand, (AfD) Drs.-Nr.: 6/15118 Thema: Stiftung für Hochschulzulassung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Für die kommenden zwei Jahre rechnet das SMWK aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils mit vermehrten Kosten für die tech nische Anpassung des Zentralen Verfahrens für bundesweit zulas sungsbeschränkte Studiengänge." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten technischen Anpassungen beim Zentralen Verfahren müssen aufgrund des Urteils vorgenommen werden? Frage 2: Welche konkreten Sachkosten entstehen dabei im Jahr 2019 und im Jahr 2020? (Bitte für beide Jahre getrennt aufschlüsseln.) Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Frage 3: Welche zusätzlichen Personalkosten entstehen im Jahr 2019 und im Jahr 2020 für die technische Anpassung? (Bitte für beide Jahre getrennt aufschlüsseln.) Frage 4: Werden für die technische Anpassung zusätzliche Personal stellen geschaffen und wenn ja, welchen Tarifgruppen gehören diese an? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst die erheblichen Unterschiede der Abiturdurchschnittsnoten in den einzelnen Bundesländern kritisiert und daraus einen Verstoß gegen die Chancengerechtigkeit für die Zulassung im Studiengang Medizin abgeleitet. Aus diesem Grunde wird ein sogenanntes Prozentrangverfahren eingeführt, das unter Berücksichtigung der Gaußschen Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wlgardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektroniscfie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat S ACH SEIN Normalverteilungskurve eine Reihung der Abiturientinnen/Abiturienten vornimmt und da für sorgt, dass die innerhalb einer bestimmten Spanne gereihten Abiturientinnen/Abitu rienten eines Landes in Konkurrenz zu den in derselben Spanne gereihten Abiturientin nen/Abiturienten der anderen Bundesländer angeordnet werden. Dieses neue Element ist in einem völlig neuen EDV-technischen Umfeld zu realisieren, weil die aktuelle Software im Gebietsrechenzentrum Hagen, Nordrhein-Westfalen, über altert ist und keine umfassenden EDV-technischen Anpassungen zulässt. Deshalb müs sen die gesamten Funktionalitäten des Zentralen Verfahrens neu programmiert werden. Insbesondere lässt die alte Softwarelösung nicht zu - wie vom Bundesverfassungsge richt gefordert - in der Abiturbestenquote eine Bewerbungsoption auf alle, das Studien fach Medizin anbietenden Hochschulstandorte, zu ermöglichen. Eine besondere Heraus forderung stellt außerdem die Programmierung einer Abarbeitungsreihenfolge der unter schiedlichen Ranglisten der Hochschulen (Ranglistenhierarchie) und die Definition von Nachrückerfordernissen auf freigebliebene oder frei werdende Studienplätze einzelner Ranglisten und die Überleitung freigebliebener Studienplätze von einer Rangliste auf an dere Ranglisten dar. Allerdings sind EDV-technische Anpassungen nicht nur den Forderungen des Bundes verfassungsgerichts geschuldet. Der in den Gremien der Kultusministerkonferenz (KMK) noch nicht abschließend verhandelte neue Staatsvertrag Hochschulzulassung sieht auch unterschiedlichen Länderinteressen geschuldete Anpassungen vor, die ungeachtet der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts deutliche EDV-technische Änderungen er forderlich machen. Dazu gehören insbesondere der neue Zuschnitt der Zulassungsquo ten und die besondere Konfiguration einer Übergangsregelung, die eine Verschmelzung von Wartezeitelementen mit Elementen einer neuen abiturdurchschnittsnotenunabhängigen Eignungsquote vorsieht. Diese Besonderheiten sind erst seit dem 24.10.2018 auf Arbeitsebene der KMK konsen tiert. Die Beurteilung der Kosten eines EDV-technischen ümsetzungsprozesses ist des halb noch nicht einschätzbar. Alle Bundesländer, so auch Sachsen, haben diesen Be sonderheiten durch einen zunächst moderaten Aufwuchs bei ihren Haushaltsplanungen für den Wirtschaftsplan der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) Rechnung getragen. Die Einzelheiten der Finanzierungsplanungen werden zeitnah in den Gremien der SfH zu ermitteln sein. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-11-13T08:44:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes