STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/282-2018/ Dresden, . November 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.; 6/15121 Thema: Nachfrage zu KIA Ausschluss Susanne Dagen, Drs. 6/14819 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Von den gesteilten fünf Fragen wurden 1. und 3. vollständig, 4. teil weise sowie 2. und 5. gar nicht beantwortet. Die Nichtbeantwortung wurde mit dem Hinweis begründet, dass die Frage „auf eine Bewertung gerichtet" sei, „weiche die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat" und zu deren Abgabe „die Staats reg ierung auch nicht verpflichtet" ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Der Frage 2. liegt die These zugrunde, dass die Bekanntschaft einer Buchhändlerin mit einem als „rechtsextrem" bewerteten Verleger die Einschätzung rechtfertigen würde, diese Buchhändlerin gehöre der „rechtsextremen Szene" an. Stimmt die Staatsregierung dieser These zu, und wenn ja, welche Definition von Rechtsextremismus iiegt dieser Zustimmung zugrunde? Frage 2: Der Frage 4. liegt die These zugrunde, dass der Ausschluss einer Teilnehmerin unter stigmatisierender Berufung auf die „Extremismusklausei " auf die diese Fortbiidung in Anspruch nehmenden Lehrer einen erzieherischen Effekt hatte. Stimmt die Staatsregierung dieser These zu, und wenn nein, welche Definition von Erziehung iiegt dieser Ablehnung zugrunde? Frage 3: Der Frage 5. liegt die These zugrunde, dass der unter Protest erfolgten Teilnahme der extremistischen türkischen Aktivistin Kübra Gümü§ay einerseits und dem Ausschiuss der einheimischen Kulturver mittlerin Susanne Dagen andererseits mindestens zwei verschiedene Maßstäbe von Meinungsfreiheit zugrunde liegen. Stimmt die Staatsre gierung dieser These zu, und wenn nein, welche Definition von Extre mismus liegt dieser Zustimmung zugrunde? Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behihderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte eiektronisctie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 - 3: Die Staatsregierung ist nicht verpflichtet, Thesen oder Vermutungen zu bewerten oder dazu Stellung zu nehmen. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 4: Mit ihrem als „Staatregierung Sachsen" sowie „Staatsministerin für Wis senschaft und Kunst" gekennzeichneten Facebook-Profil hat Eva-Maria Stange das Demokratieportal „LehrerSOS" am Tage seiner medienöffentlichen Vorstel lung sowohl auf der Seite der AfD-Fraktion negativ kommentiert als auch einen eigenes negativ bewertendes Posting abgegeben. Wie lange dauert es in der Re gel, bis die Staatsministerin eine Bewertung trifft? Es gibt keine diesbezügliche zeitliche Regel. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-11-13T08:40:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes