STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15127 Thema: Abschlussprüfungen an der sächsischen Polizeihochschule Rothenburg Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen haben in den Jahren 2010 bis 2018 an den Abschlussprüfungen zum Polizeikommissar an der sächsischen Polizeihochschule Rothenburg teilgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgang) Frage 2: Wie viele Personen haben die Prüfungen aus Frage 1 erfolgreich bestanden ? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgang, Prüfungsarten , Prüfungsfach und Prüfungsergebnissen!) Frage 3: Wie viele Personen haben die Prüfungen aus Frage 1 erst in einer Nachprüfung erfolgreich bestanden? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgang , Prüfungsarten, Prüfungsfach und Prüfungsergebnissen !) Frage 4: Wie viele Personen haben die Prüfungen aus Frage 1 endgültig nicht bestanden? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgang und nichtbestandenes Prüfungsfach!) Frage 5: Wie viele Personen aus Frage 2 und 3 wurden zu Polizeikommissaren ernannt und wie viele wurden nicht ernannt? (Bitte mit Angabe des Grundes der Nichternennung!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/112 Dresden, 19 November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Im Rahmen des Bachelor-Studienganges schließt jedes Modul (mit Ausnahme vom Praktikum, dem Vorbereitungsmodul und der Bachelorarbeit) mit einer Prüfung ab. Eine Abschlussprüfung im klassischen Sinne gibt es nicht. Daher sind „Abschlussprüfungen" im Sinne der Fragestellung die einzelnen Modulprüfungen. Die Aufschlüsselung der Antworten erfolgt nach Studienjahrgängen. Die Beantwortung der Fragen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle zum Stand 30. Oktober 2018: Studienjahrgang Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 5 (Abschlussjahr) (ernannt) (nicht ernannt) 15. (Abschluss 2011) 110 110 3 0 110 0 16. (Abschluss 2012) 149 146 6 3 146 3 17. (Abschluss 2013) 126 125 9 1 125 1 18. (Abschluss 2014) 111 108 0 3 108 3 19. (Abschluss 2015) 129 124 7 5 124 5 20. (Abschluss 2016) 132 129 2 3 129 3 21. (Abschluss 2017) 129 126 8 3 126 3 22. (Abschluss 2017) 75 75 2 0 75 0 23. (Abschluss 2018) 150 * * 6 120 30 * Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Übersichten zu einzelnen Prüfungsleistungen sind nicht vollumfänglich vorhanden, da diese Unterlagen gemäß § 21 Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei nur für fünf Jahre aufzubewahren sind. Zudem können innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit die entsprechenden Informationen zur Beantwortung der Fragestellung nicht beigebracht werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben, dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten, auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung Rücksicht zu nehmen, begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Auf- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN wand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre durch die Beantwortung des Klammerzusatzes „(Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgang, Prüfungsarten, Prüfungsfach und Prüfungsergebnissen )" die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die geforderten Angaben liegen in der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) nicht vor. Der Aufwand für die Erhebung der Daten beliefe sich für die manuelle Sichtung der Prüfungsakten auf durchschnittlich mindestens 20 Minuten pro Fall. Bei insgesamt 726 Studenten seit dem 18. Studienjahrgang ergäbe sich ein zeitlicher Aufwand von ca. 242 Stunden (entspricht ca. sechs Wochen). Selbst bei vollständiger Ausnutzung der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit von vier Wochen wären somit zwei Sachbearbeiter mit der Datenermittlung für die Beantwortung des Klammervermerks beschäftigt , ohne auch nur eine sonstige weitere Aufgabe in diesem Zeitraum erledigen zu können. Da Personaldaten verarbeitet werden, wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keine Übertragung der Aufgabe auf sonstige Verwaltungsbedienstete zulässig. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass einer vollständigen Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung nicht zu leisten ist. undlich Grüßen L rrcl-f-.3. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-11-19T09:59:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes