STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15129 Thema: Fehlende Namen in Übersicht der Verbunddateien im Freistaat Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Anlage zur Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/7925 sind die Namen der Gemeinsamen Verbunddateien nach §§ 483, 486 StPO (fälschlicherweise in der Beantwortung als ,§§ 483, 486 stopp' ausgewiesen; vgl. Seite 4 von 7) und der Gemeinsame Dateien nach §§ 483, 486 StPO, deren Errichtungsanordnungen und deren Inhalt mindestens als VS -Nur für den Dienstgebrauch eingestuft sind (vgl. Seite 5 von 7) nicht ausgeführt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Namen tragen die Verbunddateien bzw. die Gemeinsamen Dateien gemäß Vorbemerkung? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegen. Bereits die namentliche Benennung würde den besonderen Ermittlungszweck der Dateien gefährden. Damit würde die Staatsregierung polizeiliche Vorgehensweisen im Bereich der Ermittlungsmaßnahmen offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde die Gefahrenabwehr und die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs erheblich gefährden. Kriminellen würde dies ermöglichen, polizeiliche Ermittlungen und Maßnahmen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zur Bekämpfung solcher Kriminalitätsbereiche erheblich eingeschränkt oder .11I .9111Z=IPA Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/107 Dresden, 19. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet oder verfolgt werden. Im Einzelfall könnte durch die Preisgabe solcher Informationen der Erfolg laufender Ermittlungsverfahren gefährdet oder sogar vereitelt werden. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung zufrieden stellen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. frotindlichenArüßen Prof! Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-11-19T10:03:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes