STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15133 Thema: Schließung Sportkomplex Görlitz Hagenwerder nach Sanierung der Sportstätte Stadion der Freundschaft in Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Förderbescheide befassen sich mittelbar und unmittelbar mit dem Sportkomplex Hagenwerder, sowie dem Fortbestand , bzw. Stilllegung des Sportplatzes Hagenwerder? Bitte nach Jahr und Fördergegenstand aufschlüsseln. Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Welche Gebietskörperschaften, Ministerien, Institutionen oder ähnliche Strukturen haben an den Verhandlungen über die Sanierung des Stadions der Freundschaft in Görlitz teilgenommen und ab wann und mit welchem Grund stand die Option Schließung Sportkomplex Hagenwerder im Raum. Der Staatsregierung liegen keine Informationen zu geführten Verhandlungen über die Sanierung des Stadions der Freundschaft in Görlitz vor. In das Zuwendungsverfahren der Hochwasserschadensbeseitigung 2010 „Stadion der Freundschaft — Sanierung von Sportplatz und Leichtathletikanlagen als hochwasserbedingte Ersatzmaßnahme für die Sportanlage Hagenwerder " waren die folgenden Institutionen eingebunden: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-1053/47/68 Dresden, 19. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN • Stadtverwaltung Görlitz — Antragsteller und Zuwendungsempfänger, • Staatsministerium für Kultus; später Staatsministerium des Innern (SMI) — zuständiges Fachministerium, • Landesdirektion (LD) Dresden — Wiederaufbaustab Hochwasser 2010, • Landkreis Görlitz — Stabsstelle Flut 2010, • Sächsische Aufbaubank — Förderbank — (SAB) — Bewilligungsstelle. Das Sportzentrum in Hagenwerder wurde durch das Hochwasser im August 2010 stark beschädigt. Mit ihrer ersten Schadensmeldung zu den Schäden am Sportzentrum Hagenwerder vom 28. September/15. Oktober 2010 an den „Wiederaufbaustab Augusthochwasser 2010" der LD Dresden beabsichtigte die Stadt Görlitz zunächst die Verlegung der Leichtathletikanlagen in das Stadion der Freundschaft, die Schaffung eines Ersatzneubaus der Sporthalle an einem anderen Standort in Schulnähe, die Wiederherstellung des Vereins- und Mehrzweckraumes, der Technik-, Sanitär-/ Umkleideräume im Funktionsgebäude, die Nutzung des Rasenplatzes des Sportzentrums Hagenwerder nach Reinigung und den Einbau eines einfachen Fußbodens und einer Heizung für eine Mehrzwecknutzung der Sporthalle. Nach einem Gespräch zwischen dem Wiederaufbaustab der LD Dresden und der Stadt Görlitz am 17. Dezember 2010 zu den gemeldeten Maßnahmen, in dem verdeutlicht wurde, dass das komplette Areal des Sportzentrums Hagenwerder im HQ-100-Gebiet liegt und Sanierungen in diesem Gebiet deshalb nicht gefördert werden können, reichte die Stadt Görlitz mit Datum vom 10. Februar 2011 eine neue Schadensmeldung ein. Nunmehr beabsichtige die Stadt einen Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle, einen Ersatzneubau für die Außensportanlagen und einen Ersatzneubau für die Vereinsanlagen an einem Ersatzstandort. Die Stabsstelle Flut des Landkreises Görlitz bestätigte die Plausibilität der Schadenshöhe und der Schadenskausalität zum Augusthochwasser 2010. Im Ergebnis der abschließenden Prüfungen durch die LD Dresden wurde der Vorschlag der Stadt Görlitz nach einem Ersatzneubau für das Sportzentrum Hagenwerder an anderer Stelle mit Schreiben vom 10. März 2011 als zulässig erachtet und im Rahmen des Maßnahmeplans Hochwasser 2010 durch den Wiederaufbaustab bestätigt . Die Stadt Görlitz beantragte mit Förderantrag (zuletzt aktualisiert am 27. September 2013) die Sanierung des Stadions der Freundschaft als geplante Ersatzmaßnahme für das Sportzentrum Hagenwerder. Die SAB hat den Förderantrag auf Grundlage des bestätigten Wiederaufbauplanes am 6. Dezember 2013 positiv beschieden. Da es sich um eine Ersatzmaßnahme handelt, war die Schließung des Sportplatzes zu beauflagen. Im Ergebnis der Prüfung durch den Sächsischen Rechnungshof wurde der Zuwendungszweck „Ersatzmaßnahme" im Änderungsbescheid vom 18. September 2015 konkretisiert. Bereits mit der Maßnahmebestätigung am 10. März 2011, spätestens jedoch mit der Beantragung der Fördermittel für die Ersatzmaßnahme am 27. September 2013, stand die Schließung der zu ersetzenden Sportstätte im Raum. Diese Schließung ist dabei die Folge der gewährten Förderung für die Ersatzmaßnahme an anderer Stelle. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Versuche wurden von der Stadt Görlitz unternommen, Fördermittel für die Sanierung des Stadions der Freundschaft in Görlitz zu erhalten ohne die Auflage Schließung Sportkomplex Hagenwerder. Welche Alternativen wurden vorgeschlagen und warum verworfen. Bitte einzeln aufschlüsseln. Die Stadt Görlitz hatte am 29. September 2009 die Förderung der „Sanierung Stadion der Freundschaft 1. BA — Rasenplatz und Leichtathletikanlage, Flutlichtanlage" mit beantragten Gesamtkosten von 1,95 Mio. EUR beantragt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 14. Januar 2011 wegen fehlender Haushaltsmittel abgelehnt. Mit Schreiben vom 17. November 2017 an den Staatsminister des Innern bat der Oberbürgermeister der Stadt Görlitz, die Auflage zur Schließung des Rasenplatzes in Hagenwerder förderunschädlich bis Ende 2018 auszusetzen und dies gegenüber der SAB so zu kommunizieren. In dem Schreiben thematisierte der Oberbürgermeister auch den zunächst gescheiterten Versuch der Stadt, den Rasenplatz in Hagenwerder an einen privaten Investor zu veräußern, und das Interesse des ISG Hagenwerder e. V. zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Stadt Görlitz zur Übernahme des Rasenplatzes. Dem Vorschlag der Stadt konnte seitens des SMI nicht zugestimmt werden, weil die Zuwendung für das Stadion der Freundschaft antragsgemäß und zweckgebunden als hochwasserbedingte Ersatzmaßnahme für die Sportanlage Hagenwerder bewilligt worden war. Aufgrund der fortwährenden Nutzung des Sportzentrums Hagenwerder empfahl der Sächsische Rechnungshof 2015, eine Änderung des Zuwendungsbescheides zu prüfen und ggf. die Förderung zu widerrufen. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde der Zuwendungsbescheid durch Änderungsbescheid vom 18. September 2015 mit der Auflage versehen, den Sportplatz Hagenwerder mit Inbetriebnahme des Stadions der Freundschaft stillzulegen. Die Stadt Görlitz hatte mit dem Verwendungsnachweis einen Nachweis über die Stilllegung des Sportplatzes Hagenwerder zu führen. Dieser Nachweis wurde seitens der Stadt Görlitz mit Schreiben vom 20. September 2018 an die SAB geführt. In einem am 6. März 2018 geführten Gespräch wies der Staatssekretär im Staatsministerium des Innern den Oberbürgermeister der Stadt Görlitz darauf hin, dass die Weiternutzung des Rasenplatzes in Hagenwerder — entgegen der Auflage im Zuwendungsbescheid — zu einer Rückforderung der für das Stadion der Freundschaft aus Hochwassermitteln gewährten Förderung führen würde. Mit Schreiben vom 7. November 2018 wandte sich der Oberbürgermeister der Stadt Görlitz an die SAB. Darin bittet er um Prüfung, ob die Rückzahlung der für den Aufbau des Rasenplatzes im Stadion der Freundschaft gebundenen Fördermittel zu einer Wiederaufnahme der Nutzung des Rasenplatzes in Hagenwerder führen würde und ob im Falle einer Veräußerung des Rasenplatzes an einen privaten Dritten ein künftiger Nutzer von der Stilllegungsverpflichtung, die der Stadt Görlitz auferlegt wurde, befreit (nicht betroffen) wäre. Die Beantwortung dieses Schreibens seitens der SAB steht aufgrund der andauernden Prüfung derzeit noch aus. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, den Sportplatz in Hagenwerder wieder zu eröffnen und durch Vereine zu nutzen? Nach derzeitiger Sachlage kann der Sportplatz in Hagenwerder nur dann wieder geöffnet und durch Vereine genutzt werden, wenn eine Rückzahlung gewährter Fördermittel durch die Stadt Görlitz erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 3 verwiesen . Frage 5: Wie bewertet die Staatsregierung die angewiesene Außerbetriebnahme des betriebsbereiten und einwandfreien öffentlichen Sportplatzes vor dem Hintergrund des Gebots der sparsamen Mittelverwendung? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Ilit f undliche( Grüßen 6 1 l "rof. Dr. Roland Wöller Anlage Seite 4 von 4 Anlage zu Drs.-Nr. 6/15133 FördergegenstandNorhabenslfd . Nr. Antragsnummer Zuwendungsempfänger Förderprogramm Bewilligungsdatum bezelchnung Höhe der Zuwendung In Euro Bemerkungen/Hinweise 1 100173677 Industriesportgemeinschaft Sportstättenförderung 27.11.2013 Sanierung 6 -Bahnen -Kegelanlage 60.000,00 direkte Zuwendung für den Sportkomplex Hagenwerder e. V. Hagenwerder 100247902 Stadt Görlitz Schulische Infrastruktur 10.11.2016 Ersatzneubau Zweifeldsporthalle für die 4.332.458,70 Ersatzneubau für die Sporthallen Nikolaigrundschule und die Oberschule Hagenwerder und Hirschwinkel 2 Innenstadt Görlitz nach Hochwasser 2010 (Hugo -Keller -Str. 15(16) Stadt Görlitz Stadtumbau Ost.- 11.11.2016 Parkdeck und Außenanlagen am 721.232,50 förderrechtliche Zustimmung im Rahmen Aufwertung Ersatzneubau Zweifeldsporthalle für die des Stadlumbaugebietes Nikolaigrundschule und die Oberschule 3 Innenstadt Görlitz nach Hochwasser 2010 (Hugo -Keller -Str. 15/16) 100299490 Stadt Görlitz VwV Investkraft Sachsen 27.02.2017 Errichtung eines Parkdecks im 258.289,50 Zuwendung mittelbar Ersatzneubau Untergeschoss der Sporthalle im Sporthalle Hagenwerder und Zusammenhang mit dem Ersatzneubau Hirschwinkel/Kumulierungsmaßnahme mit 4 einer Zweifeldsporthalle, Hugo -Keller- lfd. Nr. 3 Str. 15/16 in Görlitz 100299510 Stadt Görlitz VwV Investkraft Sachsen 13.02.2017 Schaffung eines Parkplatzes im 132.711,00 Zuwendung mittelbar Ersatzneubau Außenbereich im Zusammenhang mit Sporthalle Hagenwerder und 5 dem Ersatzneubau einer Hirschwinkenkumulierungsmaßnahme mit Zweifeldsporthalle, Hugo -Keller -Straße lfd. Nr. 3 15/16 in Görlitz 100179231 Stadt Görlitz Sportstättenförderung 06.12.2013 Sanierung des Stadions der 180.253,17 Zuwendung mittelbar Ersatzneubau Freundschaft - über den Ersatz des Sportplatz Hagenwerder 6 Hochwasserschadens 2010 am Sportzentrum Hagenwerder hinausgehende Qualitätsverbesserung lfd. Nr. Antragsnummer Zuwendungsempfänger Förderprogramm Beschelddatum Bescheidart Höhe der Zuwendung In Euro Bemerkungen/Hinweise 100179079 Stadt Görlitz Sportstättenförderung i. V. 06.12.2013 Bewilligungsbescheid 1.282.228,51 Erstbewilligung m. VwV Schadenbeseitigung "Stadion der Freundschaft - Sanierung Augusthochwasser 2010 von Sportplatz und 7 und VwV Leichtathletikanlagen als Sommerhochwasser 2010 hochwasserbedingte Ersatzmaßnahme für die Sportanlage Hagenwerder" Übertragung der Auszahlungsreste von 2013 nach 2014 und Verlängerung 18.02.2014 Änderungsbescheid Bewilligungszeitraum bis 28.02.2015 teilweise Mittelbereitstellung für 2016 (700 TE) und Verlängerung 10.12.2014 Änderungsbescheid Bewilligungszeitraum bis 31.12.2016 Übertragung der Auszahlungsreste von 03.03.2015 Änderungsbescheid 2014 nach 2015 Konkretisierung Vorhabensbezeichnung gemäß SRH-Feststellung und Aufnahme der Stilllegung des Sportplatzes 18.09.2015 Änderungsbescheid Hagenwerder als explizite Auflage Bescheidung von erhöhten Gesamtkosten 21.12.2015 Änderungsbescheid sowie Kostengruppenverschiebungen Verlängerung Bewilligungszeitraum bis 16.11.2017 Änderungsbescheid 31.12.2017 2018-11-20T08:58:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes