SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 J 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15135 Thema: SaxMBS (Mittelbewirtschaftungssystem) - Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/14623 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zu den in den Fragen 1 bis 3 genannten Vorgängen werden in SaxMBS die zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln und zur Erteilung von Zahlungsanordnungen erforderlichen Daten erfasst. Grundlage für die zu erfassenden Daten sind hierfür die in der Anlage 4 der VwV zu § 70 SäHO hinterlegten Muster und Regelungen. Frage 1: Welche Daten hinsichtlich Erwerbs von höher- oder geringwertigen Wirtschaftsgütern, Erwerbs von Gütern und Dienstleistungen , Erwerbs von Tieren (z. B. staatliches Gestüt) werden wie lange erfasst? ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/29-H 1322/195/10- 2018/53112 Dresden. 1fJ. November 2018 lertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. B Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. ·Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Beim Erwerb von höher- oder geringwertigen Wirtschaftsgütern , Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, Erwerb von Tieren ist zwischen dem Vorgang der Bestellung /Auftragserteilung und dem Vorgang der Anordnung der Auszahlung zu unterscheiden . Bei Bestellung/Auftragserteilung ist eine Festlegung (Nr. 7.2.1 VwV zu § 34 SäHO) zu erfassen, die folgende Informationen umfassen kann : Anordnungsstelle , Haushaltsjahr, Buchungsstelle (Kapitel/Titel) , Zahlungspartner, Kundennummer , Auftragsnummer, Betrag, Bestelldatum, Zahlungsziel , Verwendungszweck , ggf. intern definierbare Auswertungskennzeichen , ggf. Notiz. Mit Abschluss der Erfassung wird die HÜL-Nr. (Nummer in der Haushaltsüberwachungsliste) automatisch vom Verfahren vergeben . Bei der Erfassung der Zahlungsanordnung einer Auszahlung sind die folgenden Informationen zu erfassen: Anordnungsstelle , Haushaltsjahr, Buchungsstelle (Kapitel/Titel) , Zahlungspartner (Zahlungsempfänger ) , ggf. Kundennummer, Bankverbindung des Zahlungsempfängers, Schlüssel soweit Zahlung der Meldepflicht nach der Mitteilungsverordnung unterliegt, ggf. Anschrift des Zahlungsempfängers, Zahlungsbetrag, Skontosatz, Fälligkeit, Verwendungszweck (z. B. Rechnungsnummer und -datum) , ggf. Steuersatz, ggf. intern definierbare Auswertungskennzeichen, ggf. Notiz. Mit Abschluss der Erfassung wird die HÜL-Nr. automatisch vom Verfahren vergeben . Die erfasste Auszahlungsanordnung wird an die zuständige Kasse übermittelt und von der Kasse ausgeführt. In der Sächsischen Gestütsverwaltung wird SaxMBS nicht eingesetzt. Die Dauer der Speicherung der erfassten Daten entspricht den Angaben in Anlage 2 zur Antwort zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/14623. Seite 2 von 5 STAATSMINlSTERIUM DER FlNANZEN SSACHsEN Frage 2: Welche Daten hinsichtlich Veräußerung, Verlust und Abschreibung von höher- oder geringwertigen Wirtschaftsgütern, Veräußerung, Verlust und Abschreibung von Waren, Gütern und Dienstleistungen, Veräußerung oder Tod von Tieren (z. B. staatliches Gestüt) werden wie lange erfasst ? Zu den in Frage 2 genannten Geschäftsfällen werden in SaxMBS nur dann Daten erfasst , wenn die Geschäftsfälle auch zu zahlungswirksamen Einnahmen führen. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie z. B. Abschreibungen werden in SaxMBS nicht erfasst. Soweit in SaxMBS die Annahme von Einnahmen angeordnet wird, werden die nachfolgenden Informationen erfasst: Anordnungsstelle, Haushaltsjahr, Buchungsstelle (Kapitel/Titel), Zahlungspartner (Zahlungspflichtiger ), Adresse des Zahlungspflichtigen, Rechnungsbetrag, Fäll igkeitsdatum, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Verwendungszweck, Buchungskennzeichen, Mahnschlüssel, Zahlungsanzeigenschlüssel , Verzugszinsenschlüssel , ggf. Steuersatz, ggf. intern definierbare Auswertungskennzeichen, ggf. Notiz. Mit Abschluss der Erfassung wird die HOL-Nr. automatisch vom Verfahren vergeben. Nach Verbuchung des Geldeingangs durch die zuständige Kasse wird das Datum des Geldeingangs in SaxMBS übernommen. Die Dauer der Speicherung der erfassten Daten entspricht den Angaben in Anlage 2 zur Antwort zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/14623. Frage 3: Welche Daten hinsichtlich Zahlungsverpflichtungen aus Anstellungsverträgen , Dienstverhältnissen, Dienstleistungs- und Werkverträgen sowie Honorarverträgen werden wie lange erfasst? Zu den in Frage 3 genannten Geschäftsfällen werden in SaxMBS dieselben Daten erfasst , die bereits in der Antwort zu Frage 1 benannt wurden. Seite 3 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN tijSACHsEN Die Dauer der Speicherung entspricht den Angaben in Anlage 2 zur Antwort zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/14623. Gemäß §§ 1 und 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Regelung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern sowie des Alters- und Hinterbliebenengeldes vom 16. September 2014 (SächsGVBI. S. 530, 563) ist für die Bezüge- und Entgeltzahlungen das Landesamt für Steuern und Finanzen zuständig . Hierfür wird SaxMBS nicht verwendet. Frage 4: Welche Verwaltungsvorschrift des SMF zur Haushaltssystematik war vor 2015 seit 2003 maßgeblich bzw. einschlägig? 1. Januar 2003 bis 31 . März 2005: Ein spezieller sächsischer Gruppierungs- und Funktionenplan existierte nicht. Vielmehr wurde mit den Rundschreiben zur Haushaltsaufstellung für die jeweiligen Haushaltsjahre geregelt, dass der bundeseinheitliche Gruppierungsplan anzuwenden ist. 1. April 2005 bis 19. Juni 2007: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen - Sächsischer Gruppierungsplan vom 18. Februar 2005 (SächsABI. S. 232), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2005 (SächsABl.SDr. S. S 797) 20. Juni 2007 bis 31 . Dezember 2008: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen vom 29. Mai 2007 (SächsABl.SDr. S. S 340), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11 . Dezember 2007 (SächsABl.SDr. S. S 538) Seite 4 von 5 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012: STAATSMlNlSTERIUM DER FINANZEN ~SACHsEN Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen vom 18. März 2009 (SächsABl.SDr. S. S 50), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 31 . März 2011 (SächsABI. S. 649) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 19. Dezember 2011 (SächsABl.SDr. S. S 1702) 1. Januar 2013 bis 31 . Dezember 2016: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen vom 14. März 2013 (SächsABl.SDr. S. S 190), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 374) Frage 5: Welche der in der Anlage 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/14623 aufgeführten Behörden, Einrichtungen und Dienststellen pflegen das SaxMBS zentral und welche nachgeordneten oder unterstellten selbstständigen Einrichtungen und Abteilungen pflegen das SaxMBS selbstständig oder im Auftrag? Die Pflege der Software erfolgt durch einen externen Dienstleister, mit dem ein Pflegevertrag besteht. Neue Versionen der Software werden an die Leitstelle SaxMBS beim Landesamt für Steuern und Finanzen geliefert, die diese an die für den technischen Betrieb zuständigen Stellen in den Behörden und Einrichtungen ausrollt. Mit freundlichen Grüßen ~:~i: 2f Seite 5 von 5 2018-11-19T13:17:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes