STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistâat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 394 - KLR Dresden, f.November 2018 uftñr,tvJoa-MF-t DE Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Þresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sow¡e f ür verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostlach; náhere lnlormal¡onen unter ww.egvp.de t; SACHSISCHES STAATSMINISTER IUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15136 Thema: Unerlaubte Datenträger ¡m sächsischen Strafvollzug Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unerlaubte Datenträger/Speichermed¡en wurden im Zeitraum vom 01.10.2017 - 01.10.2018 in den sächsischen Justizvollzugsanstalten aufgefunden? (bitte auflisten nach JVA, Monat, Menge, Speichertyp wie USB Stick, SD Karte, o.Ä. ). Der Staatsregierung liegen im Hinblick auf die Anzahl der Funde von unerlaubten Datenträgern bzw. Speichermedien im Zeitraum vom 1 . Oktober 2017 bis 1 . Oktober 2018 die in den Anlagen 1 bis 10 aufgeführten lnformationen vor. Hinzuweisen ist darauf, dass die Angaben der Justizvollzugsanstalten Bautzen, Dresden und Zeithain nicht abschließend sind. Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. ¡oB MIT 1' a Seite 1 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Eine systematische Erhebung der Funde von Datenträgern bzw. Speichermedien erfolgt nur, soweit es sich um Mobilfunktelefone handelt. Eine Beantwortung der Frage wäre nur möglich, wenn man bei den Justizvollzugsanstalten Bautzen, Dresden und Zeithain sämtliche geführten Gefangenenpersonalakten händisch auswerten würde. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man insgesaml3.246 Akten händisch auswerten würde. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen erforderlich . Für die entsprechende Auswertung der Akten ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 20 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Justizvollzugsanstalten für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 3.246 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 135 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Justizvollzugsanstalten, die fur laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Zu berücksichtigen war dabei auch, dass dem lnformationsinteresse des Fragestellers mit den aufgeführten lnformationen weitest möglich Rechnung getragen wird. Frage 2: ln wie vielen Fällen wurden dabei straftatrelevante Ergebnisse festgestellt? (bitte Auflisten nach JVA, Datumn Straftatbestand) Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM ÐER JUSTIZ Freistaat SACHSENlÐ Frage 3: Wenn es Straftatbestände gabn wurden diese angezeigt bzw strafrechtlich verfolgt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 Die Formulierung ,,strafrechtlich relevante lnhalte" wird dahingehend ausgelegt, dass danach gefragt wird, ob der Anfangsverdacht einer Straftat angenommen wurde. Der Staatsregierung líegen vor diesem Hintergrund die Frage die folgenden nicht abschließenden lnformationen vor: Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die zur vollständigen Beantwortung der Fragen notwendigen Erkenntnisse liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften und des sächsischen Justizvollzuges erlangt werden . Ob in einem Verfahren eine Beschlagnahme von einem in der Justizvollzugsanstalt aufgefundenen Mobiltelefon oder eines anderen Datenträgers angeordnet wurde, wird in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Ebenso wenig findet eine Erfassung der zur Beantwortung von Frage 2 und 3 notwendigen Er- Jahr JVA Verdacht einer Straftat Dresden a Besitz jugendpornographischer Schriften Görlitz a Verbrechensverabredung, versuchte Nötigung, versuchte Strafvereitel ung2017 Leipzig mit Krankenhaus a Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 2018 Dresden a Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften Bedrohunga Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw kenntnisse statt. Eine Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche bei den sächsischen Staatsanwaltschaften geführten Vorgänge, die im Zusammenhang mit einem in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt aufgefundenen Mobiltelefon oder anderen Datenträgern stehen, händisch auswerten würde. lm relevanten Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 1. Oktober 2018 wurden in sächsischen Justizvollzugsanstalten allein 326 Mobiltelefone sichergestellt. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man mindestens insgesamt 326 Akten händisch auswerten würde. Andere Datenträger finden hierbei keine Berücksichtigung. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften fur die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 326 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 20 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Seite 4 von 7 STAATSMINIS'TERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN# Frage 4: Welche Disziplinarmaßnahmen wurden im Fall eines Fundes durch die jeweilige JVA veranlasst? (bitte auflisten nach JVA, Monat, veranlasste Disziplinarmaßnahme und Dauer der Disziplinarmaßnahme) Die S$ 90 ff. SächsStVollzG, 59 ff. SächsUHaftVollzG und 82 ff. SächsJStVollzG enthalten Regelungen zut Anordnung von Disziplinarmaßnahmen. Die 5$ 90 Absatz 1 SächsStVollzG, 59 Absatz 1 SächsUHaftVollzG und 82 Absatz 2 SächsJStVollzG zählen die Verstöße auf, die eine Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen können. Umfasst sind auch die Fälle, in denen Gefangene verbotene Gegenstände in die Anstalt einbringen , sich an deren Einbringung beteiligen, sie besitzen oder weitergeben. Eine Disziplinarmaßnahme setzt ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Gefangenen voraus. Mehrere Disziplinarmaßnahmen können miteinander verbunden werden. Vorherige Disziplinarverfahren können beim Maß der neu anzuordnenden Maßnahme Berücksichtigung finden. Disziplinarmaßnahmen bezwecken die Aufrechterhaltung der Sicherheit und des geordneten Zusammenlebens in der Anstalt. Der Anstaltsleiter kann sie nach pflichtgemäßem Ermessen anordnen, hiervon jedoch auch absehen, wenn sich Sicherheit und Ordnung mit weniger einschneidenden Maßnahmen erreichen lassen . Dieser Grundsatz erfährt in $ 93 Abs. 2 SächsStVollzG eine besondere Ausprägung , nach dem zur Abwendung von Disziplinarmaßnahmen Vereinbarungen beispielsweise zur Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung beim Geschädigten, Erbringung von gemeinnützigen Leistungen oder zum Verbleib auf dem Haftraum getroffen werden können und bei Einhaltung der Vereinbarung keine Disziplinierung erfolgt. Der Staatsregierung liegen im Hinblick auf die im Justizvollzug angeordneten Disziplinarmaßnahmen infolge eines Fundes von unerlaubten Datenträgern bzw. Speichermedien im Zeitraum vom 1 . Oktober 2017 bis 1 . Oktober 2018 die in den Anlagen 1 bis 10 beigefugten lnformationen vor. Die Angaben der Justizvollzugsanstalten Bautzen, Dresden, Leipzig und Zeithain sind nicht vollständig. Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Seite 5 von 7 STAATSMINIS'TERIUM ÐER JUSTIZ Freistaat SACHSENt Angaben zu angeordneten Disziplinarmaßnahmen werden zwar in den Datenbanken der sächsischen Justizvollzugsanstalten erfasst, jedoch ist eine differenzierte Abrufmöglichkeit nicht gegeben. Bei der Dokumentation der Disziplinarmaßnahme bzw. eines Verstoßes im BasisWeb kann in der dafür eingerichteten Karteikarte ,,Disziplinarmaßnahme " rìur einer der in den SS 90 Absatz 1 SächsStVollzG, 59 Absatz 1 SächsUHaftVollzG oder 82 Absatz 2 SächsJStVollzG genannten Verstöße ausgewählt werden. Disziplinarmaßnahmen, die aufgrund des unerlaubten Besitzes von Datenträgern /Speichermedien angeordnet wurden, werden daher unter der Begrifflichkeit ,,Einbringen , Besitz, Weitergabe oder Beteiligung am Einbringen von verbotenen Gegenständen in die Anstalt" dokumentiert. ln der Unterkarteikarte,,Details" kann der Verstoß mit eigenem Vokabular konkretisiert werden. Es findet keine statistische Erfassung der zur Beantwortung von Frage 4 notwendigen Erkenntnisse statt. Eine Beantwortung der Frage wäre nur möglich, wenn man bei den Justizvollzugsanstalten Bautzen, Dresden, Leipzig und Zeithain sämtliche geführten Gefangenenpersonalakten händisch auswerten würde. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man insgesamt 4.750 Akten händisch auswerten würde. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen erforderlich . Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 20 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Justizvollzugsanstalten für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 4.750 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 198 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Justizvollzugsanstalten, die fur Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIU laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 1 0 tabellarische Übersichten Seite 7 von 7 Seite 1 von 1 Drucksache 6/15136 Anlage 1 Justizvollzugsanstalt Bautzen Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Oktober 2017 23 Mobilfunktelefone - November 2017 4 Mobilfunktelefone Dezember 2017 2 Mobilfunktelefone Januar 2018 3 Mobilfunktelefone Februar 2018 3 Mobilfunktelefone März 2018 5 Mobilfunktelefone April 2018 4 Mobilfunktelefone Mai 2018 2 Mobilfunktelefone Juni 2018 6 Mobilfunktelefone Juli 2018 3 Mobilfunktelefone August 2018 7 Mobilfunktelefone September 2018 6 Mobilfunktelefone Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 1 Drucksache 6/15136 Anlage 2 Justizvollzugsanstalt Chemnitz Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Diziplinarmaßnahme Oktober 2017 - - November 2017 - - Dezember 2017 - - Januar 2018 - - Februar 2018 - - März 2018 - - April 2018 2 Mobilfunktelefone Einvernehmliche Streitbeteiligung (Spende von 50 Euro an gemeinnützige Einrichtung; Verzicht auf Aufentahlt in der Gemeinschaft auf Station während Aufschlusszeit für 1 Woche) 2 SIM-Karten - Mai 2018 - - Juni 2018 - - Juli 2018 - - August 2018 1 Mobiltelefon - 2 SIM-Karten - September 2018 - - Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - - Seite 1 von 4 Drucksache 6/15136 Anlage 3 Justizvollzugsanstalt Dresden Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Oktober 2017 1 Mobilfunktelefon 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 3 Monate 1 SD-Karte 1 USB-Stick November 2017 2 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 4 Wochen (davon 2 Wochen zur Bewährung) 1 SIM-Karte Dezember 2017 7 Mobilfunktelefone 2x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 3 SIM-Karten 1 SD-Karte Januar 2018 7 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 5 Wochen 1x Gefangene wurde von der Arbeit abgelöst 2x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 4 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 5 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen (1 Woche zur Bewährung) 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 7 Tage 10 SIM-Karten 3 SD-Karten Februar 2018 5 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen 5 SIM-Karten Seite 2 von 4 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Freizeitveranstaltungen für 3 Monate + Beschränkung des Hausgeldes auf 20 Euro 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 4 Wochen + Kürzung Hausgeld um 50% für 1 Monat 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1x Beschränkung /Entzug des Fernsehempfangs für 3 Wochen März 2018 6 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 7 Tage 1x Beschränkung oder Entzug von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung mit Ausnahme des Lesestoffs : 1 Woche Entzug-TV 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 1 Woche 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 5 SIM-Karten 2 USB-Sticks April 2018 3 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung m. Ausnahme des Lesestoffs für 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 8 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 4 Wochen 4 SIM-Karten 1 SD-Karte Seite 3 von 4 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme (3 Monate zur Bewährung) 1x Beschränkung oder Entzug von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung mit Ausnahme des Lesestoffs für 2 Wochen Mai 2018 5 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 3 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 4 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen 2 Wochen 3x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs für die Dauer von 3 Monate 1x Beschränkung oder Entzug von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung m. Ausnahme des Lesestoffs für 4 Wochen 3 SIM-Karten 2 USB-Sticks 4 SD-Karten Juni 2018 4 Mobilfunktelefone 2x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 4 Wochen 5 SIM-Karten 2 USB-Sticks Juli 2018 2 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 4 Wochen (zur Bewährung ausgesetzt sowie 7 Tage TV-Entzug) 2 SIM-Karten 1 USB- Stick Seite 4 von 4 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme August 2018 3 Mobilfunktelefone Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs für 3 Monate –Kürzung um 30 EURO 2x Beschränkung oder Entzug des Fernsehempfangs für 4 Wochen Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 1 Woche 2 SIM-Karten September 2018 1 SD-Karten 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - - Seite 1 von 4 Drucksache 6/15136 Anlage 4 Justizvollzugsanstalt Görlitz Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Oktober 2017 4 Mobilfunktelefone 3x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs für 1 Monat 1x Beschränkung oder Entzug von Annehmlichkeiten nach § 19 SächsUHaftVollzG für 1 Monat: Reduzierung der Verfügung über den Einkauf um 25 Euro 2 SIM-Karten November 2017 2 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen Dezember 2017 3 Mobilfunktelefone - 2 SIM-Karten Januar 2018 7 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 1 Monat 1x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs: für 1 Monat 25 Euro Eigengeld gesperrt 2 SIM-Karten 1 USB-Stick 1 SIM-Karte Februar 2018 1 USB-Stick 1x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs: für 1 Monat 25 Euro Eigengeld gesperrt 1 SIM-Karte März 2018 5 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 4 SIM-Karten 1 SD-Karte April 2018 3 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1 SIM-Karte 1 USB-Stick Seite 2 von 4 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Mai 2018 7 Mobilfunktelefone 2x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 7 Tage 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 3 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 4 Wochen 3 SIM-Karten 1 USB-Stick Juni 2018 4 Mobilfunktelefone 2x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 7 Tage 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 4 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs: für 1 Monat Beschränkung Einkauf um 25 Euro 2x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs: für 1 Monat 10 Euro Eigengeld gesperrt 1x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs: für 1 Monat 25 Euro Eigengeld gesperrt 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Seite 3 von 4 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 9 Tage Juli 2018 5 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 1 Woche 2x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug von Annehmlichkeiten nach § 19 SächsUHaftVollzG: Reduzierung Einkauf um 25,00 Euro für 1 Monat 1x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs: 1 Monat Reduzierung des Hausgeld um 50 Euro 1 SIM-Karte 1 USB-Stick August 2018 7 Mobilfunktelefone 4x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs: 1 Monat Reduzierung des Hausgeld um 20 Euro 5 SIM-Karten 1 CD 1 USB-Stick 2 SD-Karten September 2018 3 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für 3 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug von Annehmlichkeiten nach §19 SächsUHaftVollzG: 1 Monat Reduzierung der Verfügung für den Einkauf um 25 Euro 1x Entzug der Verfügung über das Hausgeld für 1 Monat 1x Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs: 1 Monat Reduzierung des Hausgeld um 20 Euro 1 SIM-Karte Oktober 2018 - - Seite 4 von 4 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme (bis einschließlich 1.10.2018) Seite 1 von 1 Drucksache 6/15136 Anlage 5 Justizvollzugsanstalt Leipzig Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Oktober 2017 4 Mobilfunktelefone - November 2017 6 Mobilfunktelefone 1 USB-Stick 1 SD-Karte Dezember 2017 3 Mobilfunktelefone 2 USB-Sticks Januar 2018 3 Mobilfunktelefone 2 USB-Sticks 1 SD-Karte Februar 2018 4 SD-Karten 1 CD März 2018 4 Mobilfunktelefone 2 USB-Sticks April 2018 6 Mobilfunktelefone 1 USB-Stick 1 SD-Karte Mai 2018 3 Mobilfunktelefone Juni 2018 5 Mobilfunktelefone 1 USB-Stick Juli 2018 6 Mobilfunktelefone August 2018 2 Mobilfunktelefone 1 USB-Stick September 2018 7 Mobilfunktelefone Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 1 Drucksache 6/15136 Anlage 6 Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Diziplinarmaßnahme Oktober 2017 4 Mobilfunktelefone 2 x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft für 3 Wochen 1 x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft für 2 Wochen 1x Beschränkung des Hausgeldes und des Einkaufs auf 20 € für 2 Monate 3 SIM-Karten 1 USB-Stick November 2017 2 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft für 2 Wochen 1x Beschränkung des Hausgeldes und des Einkaufs auf 13 € für 2 Monate 2 SIM-Karten 1 USB-Stick Dezember 2017 6 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft für 2 Wochen 6 SIM-Karten 1 SD-Karte Januar 2018 1 Mobilfunktelefon - Februar 2018 - - März 2018 - - April 2018 1 Mobilfunktelefon 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft für 3 Wochen 1 SIM-Karte 1 USB-Sticks Mai 2018 - - Juni 2018 3 Mobilfunktelefone - 3 SIM-Karten Juli 2018 2 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft für 3 Wochen 1 SIM-Karte 1 USB-Stick August 2018 3 Mobilfunktelefone 1 x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft für 2 Wochen 1 x Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft für 1 Woche 1 SIM-Karte 1 USB-Stick September 2018 2 Mobilfunktelefone Beschränkung oder Entzug des Aufenthalts in der Gemeinschaft für 2 Wochen 2 SIM-Karte Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - - Seite 1 von 2 Drucksache 6/15136 Anlage 7 Justizvollzugsanstalt Torgau Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Oktober 2017 3 Mobilfunktelefone 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 2 Wochen 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 3 Wochen November 2017 1 Mobilfunktelefon 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 2 Wochen Dezember 2017 1 Mobilfunktelefon 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 10 Tage 1 DVD Januar 2018 1 Mobilfunktelefon - Februar 2018 1 Mobilfunktelefon 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 3 Wochen 1 SIM-Karte März 2018 1 Mobilfunktelefon - 1 SIM-Karte 1 SD-Karte April 2018 3 Mobilfunktelefone 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 10 Tage 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 7 Tage 1x Verweis 2 SD-Karten 3 SIM-Karten Mai 2018 3 Mobilfunktelefone 2x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 2 Wochen 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 7 Tage 1 USB-Stick 4 Micro-SD-Karten 3 SIM-Karten 1 DVD Juli 2018 1 CD 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen 1 Mobilfunktelefon Seite 2 von 2 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme 1 SIM-Karte Veranstaltungen für 28 Tage 1 SD-Karte August 2018 1 SIM-Karte - 1 USB-Stick 5 DVD's September 2018 1 Mobilfunktelefon 1x Entzug des Aufenthalts in Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen für 2 Wochen 1 SIM-Karte Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - - Seite 1 von 2 Drucksache 6/15136 Anlage 8 Justizvollzugsanstalt Waldheim Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Oktober 2017 - - November 2017 - - Dezember 2017 2 Mobilfunktelefone 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthaltes in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für die Dauer von 2 Wochen 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthaltes in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für die Dauer von 2 Monate Januar 2018 2 Mobilfunktelefone 2x Beschränkung oder Entzug des Aufenthaltes in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für die Dauer von 2 Wochen Februar 2018 1 Mobilfunktelefon 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthaltes in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für die Dauer von 7 Tage März 2018 1 Mobilfunktelefon 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthaltes in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für die Dauer von 4 Wochen April 2018 1 DVD 1x Einvernehmliche Streitbeilegung: Spende von 15 € an ein Kinderhospiz 1x Entzug der Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung: Für die Dauer von drei Wochen (Playstation) 1x Einvernehmliche Streitbeilegung 4 USB-Sticks Mai 2018 - - Juni 2018 - - Juli 2018 1 Mobilfunktelefon 1x Beschränkung oder Entzug des Aufenthaltes in der Gemeinschaft oder der Teilnahme an einzelnen Freizeitveranstaltungen für die Dauer von 2 Wochen Seite 2 von 2 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme August 2018 - - September 2018 - - Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - - Seite 1 von 1 Drucksache 6/15136 Anlage 9 Justizvollzugsanstalt Zeithain Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Oktober 2017 3 Mobilfunktelefone - November 2017 2 Mobilfunktelefone Dezember 2017 1 Mobilfunktelefon Januar 2018 5 Mobilfunktelefone Februar 2018 7 Mobilfunktelefone März 2018 9 Mobilfunktelefone April 2018 15 Mobilfunktelefone Mai 2018 6 Mobilfunktelefone Juni 2018 4 Mobilfunktelefone Juli 2018 1 Mobilfunktelefon August 2018 8 Mobilfunktelefone September 2018 1 Mobilfunktelefon Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 1 Drucksache 6/15136 Anlage 10 Justizvollzugsanstalt Zwickau Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Disziplinarmaßnahme Oktober 2017 - - November 2017 2 Mobilfunktelefone 2 x Beschränkung des Aufenthaltes in Gemeinschaft, je 1 Woche 2 SIM-Karten Dezember 2017 - - Januar 2018 - - Februar 2018 - - März 2018 1 Mobilfunktelefon 2 x Beschränkung des Aufenthaltes in Gemeinschaft, je 1 Woche 1 SIM-Karte 1 Smartwatch April 2018 - - Mai 2018 1 Mobilfunktelefon 1x Beschränkung des Aufenthaltes in Gemeinschaft, 1 Woche Juni 2018 - - Juli 2018 1 Mobilfunktelefon 1x Beschränkung des Aufenthaltes in Gemeinschaft, 1 Woche 1 SIM-Karte August 2018 - - September 2018 - - Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - - KA6-15136 KA6-15136_Anlage_1 KA6-15136_Anlage_2 KA6-15136_Anlage_3 KA6-15136_Anlage_4 KA6-15136_Anlage_5 KA6-15136_Anlage_6 KA6-15136_Anlage_7 KA6-15136_Anlage_8 KA6-15136_Anlage_9 KA6-15136_Anlage_10 2018-11-19T12:03:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes