STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Feiks (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15137 Thema: Schutz der Pressefreiheit / Freiheit der Berichterstattung durch die Polizei in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In vergangener Zeit kam es immer wieder zu Vorfällen, wo Journalislinnen bei Ihrer Arbeit durch die Polizei nicht ausreichend geschützt bzw. teilweise sogar behindert wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen ergreift aktuell die Sächsische Staatsregierung, damit in Zukunft die Polizei die freie Berichterstattung durch Journalistinnen und Journalisten gewährleistet und es nicht zu einer Einspannung durch Dritte kommt, die Pressefreiheit / Freiheit der Berichterstattung zu behindern? Die sächsische Polizei ist aktuell in Gesprächen mit dem Deutschen Journalisten -Verband, Landesverband Sachsen sowie dem Vorstand der Landespressekonferenz , um sich zur Gewährleistung des Grundrechts der Pressefreiheit zu verständigen und u. a. Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Rahmen der Aus- und Fortbildung abzustimmen. Insoweit erfolgten gemeinsame Treffen am 6. September 2018 sowie am 13. November 2018. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14501 verwiesen. Frage 2: Wie viele Unterrichtsstunden macht das Thema Pressefreiheit / Presserecht bei der Ausbildung von Polizistinnen und bei der Wachpolizei aus? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/117 Dresden, 19. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Im Rahmen der Ausbildung der Wachpolizisten sind insgesamt sechs Lehrveranstaltungsstunden (LVS) ä 45 Minuten im Ausbildungsfach Eingriffsrecht für das Thema „Spezialfälle des Einschreitens/Personen mit Sonderstellung" vorgesehen. Im Rahmen dieses Themas werden zwei LVS für die Thematik „Maßnahmen gegen Medienvertreter " verwendet. Bei der Ausbildung der Polizeibeamten für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene in der Fachrichtung Polizei (LG 1.2 Pol) wird das Thema Pressefreiheit/Presserecht themenbezogen in verschiedenen Fächern (Besonderes Polizeirecht, Eingriffsrecht, Gesellschaftslehre) als jeweils ein inkludierter Teil des Lehrinhaltes unterrichtet. Der Gesamtumfang der Lehrinhalte beträgt 47 LVS. Dabei entfallen in folgenden Fächern, bei folgenden Lehrinhalten die in der Tabelle ersichtlichen Anteile auf die Themen Presserecht/Pressefreiheit: Anteile im Vorbereitunasdienst LG 1.2 Pol Freistaat SACHSEN Ausbildungs- Zeitum- davon Anteil (LVS) für fach Lehrinhalte/Themen fang die Themen Presse- (LVS) freiheit/Presserecht Besonderes Thema 11: Presse- und Polizeirecht Urheberrecht 2 1 Eingriffsrecht Thema 18.3: Bevorrechtigte 1 1Personen Thema 3.3: Gewährleistung 38 13Gesellschafts- der Grundrechte lehre Thema 6.2: Machtfaktoren der Gesellschaft 6 2 Während des Studiums für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.1 Pol) ist in zwei Modulen das Thema Pressefreiheit /Presserecht als Lehrinhalt enthalten. Polizeikommissaranwärter absolvieren im ersten Studienjahr zusätzlich einen Lehrkomplex im ersten Modul, der auch das Thema Pressefreiheit/Presserecht beinhaltet. Folgende Anteile können ausgewiesen werden: Anteile im Vorbereitunasdienst LG 2.1 Pol Ausbildungs- Zeitum- davon Anteil (LVS) für fach Lehrinhalte/Themen fang die Themen Presse-(LVS) freiheit/Presserecht Modul 1 Lehrkomplex 1.1: Staats- 75 1und Verfassungsrecht Lehrkomplex 4: Grundlagen Modul 7 der Öffentlichkeitsarbeit, 52 4 Presserecht Lehrkomplex 3: Polizeiliche Maßnahmen im Rahmen größerer Veranstaltungen 94 4 Modul 11 und Versammlungen (Versammlungsrecht ) - Lehrkomplex 4: Einsatz in 208 8komplexen Lagen Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAU' SEN Frage 3: Wie oft werden sächsische Polizistinnen und die Mitglieder der Wachpolizei im Laufe ihrer Berufstätigkeit zum Thema Pressfreiheit / Presserecht fort- und weitergebildet ? Frage 4: Wie werden die unter Frage 3 benannten Fort- und Weiterbildungen von den sächsischen Polizistinnen und Mitgliedern der Wachpolizei in Anspruch genommen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Fort- und Weiterbildung der Polizeibeamten sowie der Bediensteten der Sächsischen Wachpolizei zur Thematik Pressefreiheit/Presserecht erfolgt bedarfsorientiert oder anlassbezogen. Einen verbindlich festgelegten Fortbildungsturnus für das Thema Pressefreiheit/Presserecht gibt es nicht. Gleichwohl bestehen zahlreiche Angebote zur Fort- und Weiterbildung im Rahmen von Lehrgängen am Fortbildungszentrum der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), die diese Thematik behandeln. Außerdem besteht die Möglichkeit, an Fortbildungen der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen, teilzunehmen. Nicht zuletzt bestehen auch Fortbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Sicherheitskooperation der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11298 verwiesen. irfr l / 1 M. Dr. oland Wöller undlichen.Grüßen Seite 3 von 3 2018-11-19T10:01:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes