STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15143 Thema: Überteuerte Rechnungsbeträge bei Schlüsseldiensten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle von überteuerten Rechnungen für den Einsatz von Schlüsseldiensten wurden in den Jahren 2015 - 2017 registriert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten .) Die Übersicht über die in den Jahren 2015 bis 2017 in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgetretenen Fälle von überteuerten Rechnungen für den Einsatz von Schlüsseldiensten ist in der Tabelle in Anlage 1 abgebildet. Frage 2: Bei wie vielen Fällen in Sachsen musste eine gerichtliche Klärung in den Jahren 2015 - 2017 erfolgen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten.) Frage 3: liegen bereits rechtskräftige Urteile vor? (Wenn ja, bitte nach Jahren aufgelistet) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Von einer Beantwortung der Fragen 2 und 3 wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Eine dafür notwendige Recherche ist zu aufwändig. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-0141.51-18/915 Dresden, ,1'f. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil gerichtliche Verfahren, an denen Schlüsseldienste beteiligt sind, nicht gesondert statistisch erfasst werden. Eine elektronische Recherche ist damit nicht möglich. Für eine vollständige und umfassende Beantwortung der Fragen 2 und 3 wäre es daher erforderlich, die Akten sämtlicher zivilrechtlichen Verfahren händisch auszuwerten, die in den Jahren 2015 bis 2017 im Geschäftsbereich geführt wurden. Die Land- und Amtsgerichte konnten daher nur prüfen, inwieweit Verfahren aus Jahren 2015 bis 2017 erinnerlich sind, in denen eine gerichtliche Klärung wegen überteuerter Rechnungen für den Einsatz von Schlüsseldiensten erfolgte. Genaue Angaben waren den Gerichten allerdings nicht mehr möglich, weil - soweit noch eine Erinnerung an einzelne Verfahren vorlag - die dazugehörigen Aktenzeichen nicht zur Verfügung standen und daher keine Auswertung der entsprechenden Akten erfolgen konnte. Wie sich aus den nachfolgenden Übersichten ergibt, können die notwendigen Daten nur durch die händische Auswertung von 152.232 Akten erlangt werden: Zivilverfahren bei den 2015 2016 2017 Amtsgerichten 44.375 39.465 36.740 Zivilverfahren bei den 2015 2016 2017 Landgerichten 1. Instanz 11.131 10.289 10.232 Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung und den Rücktransport wird von einer Bearbeitungszeit von ca. 30 Minuten pro Akte ausgegangen. Der sich daraus ergebende Arbeitsaufwand ist erkennbar nicht innerhalb des zur Beantwortung der kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums zu leisten. Auch eine teilweise Beantwortung der Frage kommt nach der Fragestellung nicht in Betracht. Eine umfassende Abwägung des Fragerechts des Abgeordneten führt daher zu dem Ergebnis, dass dem Interesse der Öffentlichkeit an einer funktionsfähigen Staatsregierung Vorrang zu gewähren ist. Frage 4: Welche Unternehmen treten bei den Schlüsseldienstleistungen in Sachsen wiederholt negativ in Erscheinung? Eine Liste der wiederholt negativ in Erscheinung getretenen Unternehmen finden Sie in Anlage 2. Diese Liste wird durch die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. ständig aktualisiert . Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: Welche Schutzmaßnahmen vor überteuerten Rechnungen von Schlüsseldiensten können Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen in Zukunft in Anspruch nehmen? Es wurde ein „Initiative gegen Abzocke - Verbraucher stärken, Rechte durchsetzen, sächsische Wirtschaft fördern." gegründet, deren Schirmherr der Staatsminister der Justiz ist. Mitglieder sind als Initiator der „Initiative gegen Abzocke" die Verbraucherzentrale Sachsen sowie das Landeskriminalamt, die Polizei Sachsen und die Rechtsanwaltskammer Sachsen. Die Initiative soll Maßnahmen der einzelnen Mitglieder zur effektiven Bekämpfung unseriöser Schlüsseldienste koordinieren: Für das Landeskriminalamt und die Polizei Sachsen stehen die polizeiliche Prävention und für das Sächsische Staatsministerium der Justiz die konsequente Anzeigenerstattung im Fokus. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Liste mit Schlüsseldiensten erstellt, die über deren Internetseite abgerufen werden kann. In dieser Liste führt die Verbraucherzentrale Sachsen Schlüsseldienste auf, bei denen mindestens zehn dokumentierte Fälle vorliegen, wo mindestens knapp doppelt so viel des ortsüblichen Preises abgerechnet wurde oder wenigstens ein Gerichtsurteil infolge eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts vorliegt. Zudem hat die Verbraucherzentrale Sachsen dort Tipps zur Schlüsseldienstsuche und diesbezügliche Gerichtsurteile eingestellt. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich jederzeit auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/initiazive -gegen-abzocke umfassend informieren. Ebenfalls auf dieser Seite zu finden ist eine Checkliste, mit deren Hilfe unseriöse Schlüsseldienste erkannt werden können. Zusätzlich ist die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. im Rahmen ihrer Öffentlichkeits- und Pressearbeit präventiv tätig. Dabei kommt auf den Veranstaltungen auch das dafür entwickelte „Abzocke-Paket" zum Einsatz, anhand dessen Verbraucherinnen und Verbrauchern das Thema spielerisch nähergebracht werden soll. Mit freundlichen Grüßen / / l l ·-;J ; , I /~' {l/111 / (, . ra Klepsch 1• Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu LT-Drs. 6/15143 zu 1.) Wie viele Fälle von überteuerten Rechnungen für den Einsatz von Schlüsseldiensten wurden in den Jahren 2015 - 2017 registriert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten.) Landkreis/ kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 Stadt Chemnitz 28 46 37 Stadt Dresden 36 56 65 Stadt Leipzig 28 so 95 Landkreis Görlitz 5 7 6 Landkreis Bautzen 9 5 11 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge k.A. k. A: k. A: Landkreis Meißen 1 8 3 Landkreis Nordsachsen 2 8 9 Landkreis Leipzig Land k.A: k.A: k.A: Landkreis Mittelsachsen k. A. k. A. k.A. Landkreis Zwickau 22 18 36 Erzgebirgskreis 1 5 13 Vogtland kreis 3 7 3 Summe 140 212 280 Anlage 2 zu LT-Drs. 6/15143 zu 2.) Welche Unternehmen treten bei den Schlüsseldienstleistungen in Sachsen wiederholt negativ in Erscheinung? Firma Inhaber Firmensitz Bemerkungen BELEMA Benjamin Lehmann Oberhausen Schlüsselnotdienst BELEMA Schlüsselnotdienst Tag Nacht MC Marco Gallenberg Recklinghausen Schlüsselnotdienst Marcel Gallenberg Ratingen Schlüsselnotdienst Khaled Ahad Essen Amtgericht K&A Hamed Ahad Eilenburg, Urteil vom 01.08.2017, AZ.: 2 C 424/17 Schlüsseldienst M. Gomez Gronau Amtsgericht Maxx 24 Dresden, Urteil vom 08.01.2018, AZ: 114 C 2351/17 Amtsgericht Chemnitz, Urteil vom 11.07.2018, AZ.: 15 C 1005/17 Schlüsselnotdienst Norman Hilmer Essen Amtsgericht 24 h Notdienst Dresden, Urteil vom 08.09.2017, AZ: 114 C 2352/17 Schlüsselnotdienst Ahmed Assaad Dortmund Amtsgericht Tag & Nacht Eilenburg, Urteil vom 01.08.2017, AZ.: 2 C 424/17 2018-11-19T12:01:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes