STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15145 Thema: lnkassoschreiben mit Forderungen durch falsche Inkassounternehmen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anzeigen bzw. Beschwerden über falsche Inkassoschreiben sind in Sachsen im Zeitraum 2014- 2017 bekannt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten. Frage 2: Welche Inkasso-Unternehmen die im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen gelistet sind, waren in den Jahren 2014 - 2017 am häufigsten vom Identitätsdiebstahl ihrer Daten (Briefkopf, Logo usw.) in Sachsen, betroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Ausübung der Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind von den nach § 29a Absatz 1 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung dafür zuständigen Präsidenten der Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig noch keine Verwaltungsverfahren geführt worden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit ,,falscher" Inkassounternehmen stehen. Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird jeweils wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-0141.51-18/917 Dresden, "']"November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Daran gemessen können die Fragen wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes jeweils nicht beantwortet werden. Eine gesonderte Statistik über Strafanzeigen zu „falschen lnkassoschreiben" wird bei den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht geführt. Der Umstand, dass ein „falsches lnkassoschreiben" zu Betrugszwecken genutzt wird, wird in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften auch nicht erfasst, so dass die angefragten Informationen auch nicht durch eine Datenbankauswertung ermittelt werden können. Die vollständige und umfassende Beantwortung der Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage würde daher die Auswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs des Betruges erfordern. Wegen dieses Tatvorwurfs ermittelten im angefragten Berichtszeitraum der Jahre 2014 bis 2017 die sächsischen Staatsanwaltschaften gegen 158.250 bekannte Beschuldigte. Dazu kämen noch über 200.000 Zivilverfahren. Gerichtliche Verfahren wegen lnkassoschreiben ,,falscher Inkassounternehmen", die sowohl im zivilrechtlichen als auch im strafrechtlichen Bereich denkbar erscheinen, werden von den sächsischen Gerichten ebenfalls nicht gesondert statistisch erfasst. Auch ist es nicht möglich, durch eine gerichtlichen Datenbankabfrage im Rahmen der gerichtlichen Fachanwendung forum8TAR eine entsprechende Auflistung der einschlägigen Verfahren zu generieren. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Frage 3: Gibt es in Sachsen bereits Verfahren wegen solcher falscher Inkassoschreiben bzw. liegen schon Urteile dazu vor? In Sachsen wurden keine Verfahren explizit wegen falscher lnkassoschreiben geführt. Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Frage 4: Wurden schon Maßnahmen zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen solche Vorgehensweisen der falschen Inkassobüros eingeleitet ? Der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. berät und vertritt Verbraucher bei Beschwerden und Rechtsproblemen bezüglich aller als ebenso bezeichneten Inkassobüros. Zudem hat der Verein im Rahmen des durch den Bund und den Freistaat Sachsen kofinanzierten Seite 2 von 4 SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" in den Jahren 2015 bis 2017 die nachfolgend nach Jahren aufgezeichneten Maßnahmen eingeleitet. In den Jahren 2015 und 2016 war der bessere Schutz der Verbraucher vor falschen/unseriösen lnkassoforderungen Jahresschwerpunkt dieses Vorhabens. 2015: 2016: 2017: Verbraucheraufklärung mittels persönlicher und telefonischer Informationsgespräche (keine konkrete Anzahl bekannt, da im Bericht nicht nach Inkasso aufgeschlüsselt ). Durchführung von Informationsveranstaltungen (keine Anzahl bekannt, da nicht im Bericht nach Inkasso aufgeschlüsselt). Im Rahmen von Veranstaltungen und Infoständen wurden sächsische Verbraucher darüber informiert, welche Unterscheidungsmerkmale zwischen Abzocke und berechtigten Forderungen bestehen, welche Rechtsmittel gegen unberechtigte Forderungen es gibt, welche Höhe lnkassoforderungen aufweisen dürfen und welche Inhalte lnkassoschreiben ausweisen. Interessierten Verbrauchern konnte in vielen Informationsgesprächen - so etwa zu Seniorentagen in Leipzig, nach Informationsveranstaltungen u.a. in Zwickau und Görlitz oder bei Stadtfesten in Torgau, Delitzsch, Oschatz und Bautzen - erläutert werden, dass Forderungen allein von registrierten Inkassounternehmen geltend gemacht werden dürfen und dass allein ein lnkassoschreiben noch keinen Zahlungsanspruch begründet. Durchführung von 15 Vortragsveranstaltungen. Die Vorträge gaben einen Überblick darüber, wann ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden darf, welche Kosten berechtigt sind und worüber ein lnkassodienstleister informieren muss. Erstellung eines Faltblatts zum Thema Inkasso „Augen auf bei lnkassoforderungen " Das Faltblatt beantwortete auf anschauliche Weise Verbraucherfragen zum Thema Inkasso. Durch praktische Rechenbeispiele und Hilfestellungen im Umgang mit der lnkassoforderung wurden Verbraucher ermutigt, sich aktiv zur Wehr zu setzen. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bundesweite Analyse von lnkassoschreiben. Erstellung von Musterbriefen, mit deren Hilfe sich Betroffene gegen eine unberechtigte lnkassoforderung zur Wehr setzen konnten. Erstellung von Musterschreiben, die es den Verbrauchern ermöglichten, die zuständigen Aufsichtsbehörden über Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz zu informieren. Verbraucheraufklärung durch Informationsgespräche und Informationsveranstaltungen (Anzahl nicht aufgeschlüsselt). Erstellung der Plakataktion „Augen auf bei lnkassoforderungen". Freistaat SACHSEN Durchführung einer Legal-Tech-Maßnahme durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der dafür erstellte Online-Generator für Musterschreiben ist im Internet für Verbraucher zu finden unter https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-checkstart . Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2018-11-19T12:02:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes