STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15146 Thema: Hausdurchsuchung in Naunhof (Landkreis Leipzig) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Internetseite www.tag24.de ist unter der Überschrift ,Großeinsatz bei Leipzig — vermummte Spezialeinheiten rücken aus' zu lesen: ,In Naunhof (Landkreis Leipzig) ist die Polizei am Donnerstagabend zu einem Großeinsatz ausgerückt. Nach ersten Informationen vom Einsatzort wurde die mit schusssicheren Westen ausgestattete ,LebEL'- Einheit der Polizei (Spezialeinheit für lebensbedrohliche Einsatzlagen) angefordert, die kurz darauf einen Mann vor einem Wohnhaus in der Lenaustraße durchsuchte. Mindestens zwei Zivilfahrzeuge und zahlreiche Streifenwagen fuhren in die Wohngegend an der östlichen Stadtgrenze . Auch ein gepanzertes Einsatzfahrzeug ist ausgerückt.' (Quelle: https://www.tag24.deinachrichten/leipzig-naunhof-polizeigrosseinsatz -vermummte-spezialeinheit-lebel-schusssichere-westendrogen -razzia-827704, zuletzt aufgerufen am 21.10.2018)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher zu ermittelnden Sachverhalte fand die Hausdurchsuchung aus der Vorbemerkung statt? Im Sinne der Fragestellung wurden zwei Durchsuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) durchgeführt . In einem Fall hat das Amtsgericht Leipzig einen Durchsuchungsbeschluss gemäß §§ 102, 105 Strafprozessordnung erlassen, in einem weiteren Fall fand die Durchsuchung mit Einwilligung des Betroffenen statt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/122 Dresden, 20. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Wann wurden welche Ermittlungsverfahren aufgrund welches Straftatverdachts im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung aus der Vorbemerkung gegen wie viele Personen eingeleitet? (Bitte mit Angabe der ermittelnden Staatsanwaltschaft und Polizeidienststelle!) Am 18. Oktober 2018 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person und ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen zwei Personen wegen unerlaubtem Anbau von Betäubungsmitteln gern. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG eingeleitet. Ermittlungsführend ist in beiden Fällen die Staatsanwaltschaft Leipzig. Die Polizeidirektion Leipzig ist mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Frage 3: Wie viele Personen wurden auf welcher Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung aus der Vorbemerkung festgenommen? Gegen einen der Tatverdächtigen wurden zwei Haftbefehle vollstreckt. Die Haftbefehle standen nicht in Zusammenhang mit dem Anlass der Durchsuchung. Festnahmen gab es keine. Frage 4: Wie viele Einsatzkräfte waren an der Hausdurchsuchung aus der Vorbemerkung beteiligt und in welchem Zeitraum fand der Einsatz statt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen!) Im Sinne der Fragestellung waren in der Zeit vom 18. Oktober 2018, 14:12 Uhr, bis 19. Oktober 2018, 00:21 Uhr, insgesamt 21 Einsatzkräfte der Polizeidirektion Leipzig eingesetzt. Frage 5: Aufgrund welches Sachverhaltes wurde ein gepanzertes Fahrzeug im Rahmen der Hausdurchsuchung aus der Vorbemerkung eingesetzt? (Bitte mit Angabe der Dienststelle, in der das Fahrzeug geführt wird!) Zur Bewältigung einer lebensbedrohlichen Einsatzlage (lebEL) werden in der Polizeidirektion Leipzig eigene Kräfte vorgehalten. Diese können, wie im vorliegenden Fall, bei Gefahrenlagen auch für Aufgaben des täglichen Dienstes herangezogen werden. Zur Ausrüstung der leBEL-Kräfte gehört auch ein sondergeschütztes Fahrzeug. Miffrdandlichari Grüßen of. Dh. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-11-20T09:01:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes