STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15147 Thema: Speicherung und statistische Erfassung von Vorgängen und Maßnahmen der sächsischen Polizei - Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/14573 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vorgänge und Maßnahmen des Polizeivollzugsdienstes (z. B. Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Aufnahme von Verkehrsunfällen , Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Art dieser Maßnahmen) werden für welchen Zeitraum und in welchen Datensystemen erfasst? Alle Vorgänge und die dazu erforderlichen durchgeführten Maßnahmen werden einzelfallbezogen im landeseinheitlichen Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem (IVO) unter nachfolgenden Maßnahmenkomplexen erfasst : - Anzeigenaufnahme, - Ereignis- und Tätigkeitsregistrierung, - Ereignisortarbeit/Beweissicherung/Unfallaufnahme, - Durchsuchung/Sicherstellung/Beschlagnahme, - Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, - Erkennungsdienstliche Maßnahmen, - Körperliche Untersuchung, - Gewahrsam/Festnahme, - Fahndung, - Vernehmung/Anhörung, - Sonstige polizeiliche Maßnahmen, - Funktionale Maßnahmen, - Tatbewertung, - Präventionsmaßnahmen, - Präventionsprojekte, - Kosten/Gebühren/Entschädigung. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/123-2018/74327 Dresden, 20. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Vorgänge werden in IVO nach Vorgangsabschluss grundsätzlich zwei Jahre aufbewahrt . Bei Straftaten erfolgt im Einzelfall eine längere Aufbewahrung (ungeklärte Fälle bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist, geklärte Fälle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 43 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen). Frage 2: In welchen Datensystemen werden die Einsätze der Einsatzzüge der sächsischen Polizei (vgl. Drs. 6/13915) erfasst und welche Daten werden hierbei für welche Dauer gespeichert? Frage 3: In welchen Datensystemen werden die Einsätze der sächsischen Polizei zur Absicherung von Fußballspielen (vgl. Drs. 6/13917) erfasst und welche Daten werden hierbei für welche Dauer gespeichert? Frage 4: In welchen Datensystemen werden die Einsätze sächsischer Polizeihubschrauber (vgl. Drs. 6/13950) erfasst und welche Daten werden hierbei für welche Dauer gespeichert? Frage 5: In welchen Datensystemen werden die Einsätze sächsischer Polizeibediensteter im Rahmen von Notrufen (vgl. Drs. 6/12812) erfasst und welche Daten werden hierbei für welche Dauer gespeichert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Einsätze werden durch die Polizei als Sofort- oder Zeitlage bewältigt. Zu deren Erfassung werden durch die sächsische Polizei die Systeme Planung, Einsatz, Statistik (PES) und Einsatzleitsystem (ELS) verwendet. Erfasst werden Personendaten, Orts- und Objektdaten, Telefon -/Notrufdaten sowie Daten im Einsatzzusammenhang. Dabei sind das aufgezeichnete gesprochene Wort nach 90 Tagen sowie die erfassten personenbezogenen Daten nach zwei Jahren zu löschen. fre ndlichen Grüßeng4L4 Roland öller Seite 2 von 2 2018-11-20T09:02:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes