STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÂCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach'1005 10 I 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BüNDNIS g0/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/15l5l Thema: Vorschriften für Rissgutachten und Rufbereitschaft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Bei der Rissbegutachtung ist Gutachterinnen und Gutachtern, die keine veterinärmedizinische Ausbildung durchlaufen haben, nicht erlaubt, die verendeten Tiere zu öffnen. Dadurch kann die Todesursache nicht sicher bestimmt werden." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie wird sichergestellt, dass die vor Ort berufenen Sachverständigen , wie bspw. Biologen die Todesursache hinreichend genau bestimmen können, ohne gegen das Veterinärrecht ($10 TierNebG) zu verstoßen und die Tiere zu öffnen? Rissgutachter sind fest angestellte Mitarbeiter der Landratsämter, die speziell für diese Aufgabe geschult wurden. Rissbegutachtung ist für diese Mitarbeiter Teil ihrer Dienstaufgabe. wenn im Zuge der Rissbegutachtung Maßnahmen erforderlich werden, die für den Rissgutachter vor ort auf Grund von $ 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) nicht umsetzbar sind, wird der zuständige amtliche Tierarzt hinzugezogen. Frage 2: Welche Richtlinien, Vorgaben oder verbindlichen Vorschriften gibt es, die vorgeben, wie Rissbegutachtungen zu erfolgen haben, um einen einheitlichen Standard in Sachsen sicherzustellen und falls vorhanden, inwiefern erweisen sich diese als praktikabel in der Praxis? (Bitte Exemplar beilegen bzw. bei Fehlen die Gründe darlegen.) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 24. Oktober 201 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t366 Achtung seit 19.10.2018 geänderte Nummern Dresden, il./r(. ÀO/? s¡mu1+ (Ðoo(\ç @ oN - ohetoituldùùr&r*kh. hÈnrñLt ilfr ôrUh*ùdbddebi Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de 'Ke¡n Zugang für elektronisch signiertê sowie fUr verschlüsseltê elêktronische DokumentêSeite 1 von 2 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Grundlage für die Rissbegutachtung ist die Schulung durch die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) im Erkennen von Tötungshinweisen eines großen Beutegreifers . Um einen einheitlichen Standard bei der Rissbegutachtung sicherzustellen, ist durch die Rissgutachter ein vorgegebenes Formular abzuarbeiten und auszufüllen (Anlagen 1 und 2). Frage 3: wie viele Rissgutachter sind in sachsen in welchen Landkreisen eingesetzt wie viele wurden durch das lnstitut LUPUS in Zusammenarbeit mit der LUA ausgebildet und wie viele Rissgutachter in sachsen sind veterinäre oder besitzen eine Beauftragung eines veterinärs gemäß $ 10 TierNebG? Bisher wurden drei Schulungen für Rissgutachter durchgeführt. Die erste Schulung im Jahr 2009 war eine Gemeinschaftsschulung des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen am Landeslabor Berlin - Brandenburg in Frankfurt (Oder), die beiden anderen Schulungen erfolgten im Freistaat Sachsen an der LUA. Bei allen drei Schulungen wurde der allgemeine, einleitende Teil durch die Mitarbeiter des lnstituts LUPUS übernommen, das Vorgehen bei einer Sektion dann jeweils von den Veterinärfachbehörden. lnsgesamt wurden 35 Mitarbeiter der Landkreise und Kreisfreien Städte ausgebildet (Nordsachsen drei, Zwickau drei, Vogtlandkreis zwei, Ezgebirgskreis zwei, Stadt Leipzig zwei, Stadt Chemnitz zwei, Stadt Dresden eine, Bautzen vier, Mittelsachsen drei, Meißen drei, Görlitz fünf, Sächsische Schweiz- Ostezgebirge zwei, Leipzig drei). Unter den ausgebildeten Rissgutachtern ist kein Veterinär. Siehe auch Antwort zu Frage 1. Frage 4: Wie geht der Freistaat Sachsen mit den Angriffen und persönlichen Bedrohungen gegenüber Rissgutachtern um? Rissgutachter sind Mitarbeiter der Landratsämter, die damit die Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter tragen. Frage 5: Wie ist es zukünftig geplant die Rufbereitschaft in Sachsen aufzustellen und welche Vorteile verspricht sich die Staatsregierung davon? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil der Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung diesbezüglich noch nicht abgeschlossen ist. Mit undlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Kadaverfund Nutztier - (1) Endbewertung durch: Ereignis: Rudel: Individuum?: SCALP¡ Meldedatum: Finder / Melder: Adresse / eMail Tel: Bundesland Landkreis: Gemeinde: nächstgelegene Ortschaft Koordinaten (Koordinatensystem; ) nähere Ortsbeschreibung : (Flurname etc.) 1 Bes¡tzer des/der Tiere(s) Name: Tel HaupterwerblNebenerwerb: E Adresse Hobbyhalter: ! Datum des Schadensfalles Letzte Kontrolle vor Schadensfall (Datum/ Uhrzeit) Fund (Datum/ Uhrzeit): Angaben zur betroffenen Herde Größe der Herde: Tierart(en) Rasse(n) Geschädigte Tiere Anzahl Status(tot/verl./ verschw.) Tierart Rasse Leistungs- 9ruppe(Zucht- oder Schlachttier) Geschlecht (m, w) Alter Gewicht in kg Trächt ¡gkeir (ja /nein) Haltungsbedingungen Zäunung: I vollst¡indig I teilweise n ohne Verbleib über Nacht: E ¡m Sta¡l I auf Weide ! im Nachtpferch I angebunden Stand: 14.04.2014 Kadaverfund Nutztier - (1) Zaunart Elektroza un : n Flexinetz E Flexinetz plus Breitbandlitze E Litzenzaun: E Kunststoff E Draht Litzen Anzahl: Abstand zw. Litzen: Volt: E selbst gemessen t] Rngabe Halter Festzau n : ! Knotengeflechtdraht E Maschendraht I Bauzaun E Holz I sonstiges: Höhe des Zauns (cm): Bodenabstand (cm): minimal minimal maximal maximal Herdenschutzhunde Rasse: Anzahl gesamt m <1 Jahr 1-2 lahre >2 Jahre Andere Schutzmaßnahmen/ Bemerkungen: Angaben zum Fundort E Zaun ist intakt E Zaun ist defekt / beeinträcht¡gt: Gibt es H¡nwe¡se, dass der Zaun vom Verursacher ùberwunden/umgangen wurde? ! nein tr ja, welche: Ist die Herde ausgebrochen? fl nein ! ja E teilwe¡se Befinden sich tote / verletzte Tiere außerhalb des Zauns? E ne¡n ! ja E teilweise Wurden Tiere verschleppt: ! nein E ja, Lânge der Schleifspur(en) : min: Wurden Tiere verblendet / vergraben: ! nein E ja, (Anzahl) E unbestimmt m max: m (Anzahl) n unbestimmt Fotodokumentation der Fundumstände: [ Überbl¡ck (Fundort) [ Schleifspuren I Zaun (überblick) I zaun (Deta¡l) [ zaun (Schwachstellen / Defekte) 2Stand:14.04.2014 Kadaverfund Nutztier - 1 3 Risszeitpunkt (Einschätzung des Begutachters) : E2Tage- lwoche Begründung: n>rwoche Eunklar Todesursache (Einschiitzung des Begutachters nach Untersuchung aller geschäd¡gten Tiere) Díes e¡setzt nícht die Endbeweìtung! E wo¡f E gund E wotf oDER Hund I fuchs I unbestimmt, KEIN Raubtier ! völlig unklar n Krankheit E ke¡ne Bewertung möglich f] anderes: Begründung: We¡tere Untersuchung: Genetikproben genommen : fl ne¡n E ja, Anzahl: Bemerkun gen / Hintergrundinformationen: Folgende Unterlagen wurden dem Tierhalter ausgehändigt: E Rntrag Schadensausgleich E Merkblatt zur Nutztierr¡ssbegutachtung E fatt¡latt zur Förderung des präventiven Herdenschutzes im Wolfsgebiet (U nterschrift des Gutachters) Die abschließende Endbewertung erfolgt zentral nach Vorlage der kompletten Dokumentation. Kopie des Protokolls erwünscht: E nein El ja Zur Kenntn¡s genommen: (Unterschrift des Tierhalters) begutacht€t am von Stand: 14.04.2014 Kadaverfund Nutztier * (2) N u r i n Z u sa m m e n t'ï ,i T, ::""',""i:ffi ;:" äi lJtzti er ( r ) ve rwe n de n Tier ist: ! tot ! verletztLfd. Nr.: Ohrmarken: rechts: Farbe links: Farbe Nummer: Nummer: Tierart/Rasse Geschlecht Alter Lebendgewichtgeschätzt (kg) Koordinaten (Koordinatensystem: )/ Gelände¡ n weg / Straße f] wal¿ n w¡ese lFeld loffenfläche ! nof / Garten ! sonstiges: Tier verschleppt: Tier verblendet / vergraben: ! nein ! nein !ja lja m ! unbestimmt ! unbestimmt Verwertung des Kadavers (Fleisch/Knochen): n0o/o !<10olo Zto-zsolo nzs-50ozo n50-zsozo Z>7so/o Fleisch/Knochengefressen: [ < Skg n> Stg Nutzung durch Aasfresser: ! fuchs ! e¿ler/ Rabe D Wildschwein andere VOR dem Abhäuten äußerlich sichtbar Welche KörperpaÊien n fehlenT wurden gefressen; n sind vorhanden: Verdauungsorgane befinden sich: weitere innere Organe sind: fl Bauchraum ! vorhanden n neben dem Kadaver n fehlen n weiter weg n teilwe¡se vorhanden E nicht vorhanden netn ¡e nicht mehrerkennbar Bissverletzungen U WO ! weitere Verletzungen U wo n Krallenspuren LI wo n Bauchraum geöffnet n n Fotodokumentation vor dem Abhäuten: ! Kadaver linke Seite n Kadaver rechte Seite n nals/fenle ! vermuteter Tötungsbiss (wenn erkennbar Zahnabstand) ! weitere Verletzungen n Fraßstellen Stand: 14.04.2014 Kadaverfund Nutztier - (2) Kadaver wurde abgehäutet: ! gar nicht n komplett n teilweise, wo Nach dem Abhäuten sichtbar Z keine Gewebeverletzunaen I Gewebeverletzungen MIT Unterhautblutungen : 1. BlSSverletzungen Hals: ! einfacher Biss n nachgefasst E großflächig / mehrere Stellen n unbestimmt 2. weitere BlSSverletzungen, wo: 3. ! > SO o/o der Bisse haben die Decke durchdrungen n < SO o/o der Bisse haben die Decke durchdrungen 4. Durchmesser der meisten (> 500/o) Bisslöcher: mm 5. Zahnabstand messbar: E ne¡n n j", cm 6. Unterhautblutungen, die KEINEM Biss zugeordnet werden können, wo: I Gewebeverletzungen OHNE tJnterhautblutungen : 1. Bisslöcher ohne Unterhautblutungen vorhanden, wo Z Krallenspuren, wo: Wurden Knochen durchgebissen: n nein Pansen: n ¡ntakt I ja, welche: n geöffnet Fotodokumentation nach dem Abhäuten: ! linfe Körperseite n rechte Körperseite n l¡nre Halsseite n rechte Halsseite n vermuteter Tötungsbiss (Decke + Körper) n Zahnabstand, wenn messbar (Decke) n weitere Verletzungen Decke E weitere Verletzungen Körper E ja, Anzahl ! nein Körperstellen:Genetikproben genommen: n Entsorgung durch Tierhalter ! We¡terleitung anl Untersuchung durch: Verbleib des Kadavers Bemerkungen: Stand:14.04.2014 2018-11-23T09:19:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes