SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15156 Thema: Umgestaltung des Domplatzes in Meißen unter Berücksichtigung der Anforderungen der Barrierefreiheit Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Vorangestellt wird, dass sich die Fläche des Domplatzes sowohl im Eigentum des Freistaates Sachsen als auch im Eigentum der Stadt Meißen befindet . Baumaßnahmen sind daher nur im Einvernehmen mit der Stadt Meißen möglich. Zur Realisierung des Vorhabens haben sich die Beteiligten auf eine gemeinsame Finanzierung geeinigt. Frage 1: Wie weit sind gegenwärtig die Planungen zur Umgestaltung des Domplatzes? Im März 2017 wurde die Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung des gesamten Domplatzes in Meißen erarbeitet. Als erster Schritt sollte die Verbindung zwischen Schrägaufzug und Eingang Albrechtsburg Meißen (ca. 130 m) verbessert werden. Derzeit erstellt der Staatsbetrieb SIB eine Bauunterlage für diese Kleine Baumaßnahme. ljSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2104/131/1 0/57- 2018/53919 Dresden, U.. November 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden . •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. Ziel ist, die Planungen bis Ende 2018 abzuschließen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Wie hoch sind die geplanten Kosten für die Baumaßnahme? ~SACHsEN Konkrete Aussagen zu den Kosten können erst nach Vorliegen der Bauunterlage und haushaltsmäßiger Anerkennung getroffen werden. Frage 3: Wann ist der Baubeginn geplant und wie bis wann soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein? Auf Grundlage der Planungen werden in der Folge mit der Stadt Meißen Abstimmungen bezüglich einer Beteiligung an den Baukosten geführt. Das Ergebnis fließt in die Bauunterlage ein. Erst nach der Genehmigung der Bauunterlage und der haushaltsseitigen Einordnung können die Vorbereitungen zur Umsetzung der Baumaßnahme fortgesetzt werden. Ein konkreter Baubeginn ist daher gegenwärtig noch nicht bestimmbar . Die Bauzeit wird von der Jahreszeit, der Witterung und ggf. von Veranstaltungen auf dem Domplatz, die ein paralleles Bauen nicht zulassen, abhängig sein. Auf die Antworten der Staatsregierung zu den Kleinen Anfragen Drs. 6/6779 und Drs. 6/12657 wird verwiesen . Frage 4: Welche Maßnahmen beinhaltet die Planung zur Umsetzung der Anforderungen für eine barrierefreie Gestaltung des Domplatzes? Inhalt der Bauunterlage ist die Verbesserung der Barrierefreiheit der Wegstrecke vom Schrägaufzug zur Albrechtsburg. Derzeit führt kurz nach der Bergstation des Schrägaufzugs eine befestigte Fläche mit einer Steigung von maximal 10 % am Kornhaus entlang auf den Domplatz. Diese vorhandene Rampensituation soll durch das Verziehen des Gefälles auf unter 8 % verändert werden. Hierzu wird durch das Verlegen von Platten eine Art kleiner Vorplatz bzw. Aufstellfläche geschaffen. Eine Kombination aus großformatigen Platten entlang des Kornhauses und des Verbinderbaus sowie geglätteten Pflastersteinen mit neu gefüllten Pflasterfugen verbessern künftig die Befahrbarkeit mit einem Rollstuhl bzw. die Begehbarkeit zum Eingang der Albrechtsburg . Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Frage 5: Wie ist die Ausführung/Gestaltung unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit geplant? Die nachfolgende Antwort bezieht sich auf den vorgesehenen Endzustand des Domplatzes : Entlang der Gebäude und am Schrägaufzug sind großformatige „Krustenplatten" vorgesehen , wie sie auch für die vorhandenen, zum Teil neuen Gehwege in der Altstadt von Meißen verwendet wurden bzw. werden. Für die Querungen des Platzes ist eine nachträgliche Glättung des in den Wegstreifen vorhandenen Wildpflasters vorgesehen, um eine optische Einheit der Domplatzfläche zu gewährleisten. Dazu wurden Probeflächen nach der so genannten „Baseler Methode " angelegt, mit der vorhandenes Pflaster in eingebautem Zustand nachträglich geglättet werden kann. In Verbindung mit einer gebundenen Verfugung des Pflasters in diesen Bereichen kann die Verbesserung der Barrierefreiheit bei weitgehender Wahrung der vorhandenen Optik erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen ;l,f/l_.„ ~ Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 2018-11-23T09:19:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes