STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/15162 Thema: Jugendpauschale im Landkreis Mittelsachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Landkreis Mittelsachsen wurde im Zuge der Kreisgebietsreform zum 1. August 2008 neu strukturiert. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2009 bis 2018. Frage 1: In welcher Höhe hat der Freistaat Sachsen Zuwendungen im Rahmen der FRL Jugendpauschale seit 2008 jährlich an den Landkreis Mittelsachsen überwiesen? Die Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: Welche prozentuale Verteilung für die einzelnen Leistungsbereiche nach Ziffer 2 der FRL Jugendpauschale hat der Landkreis Mittelsachsen in seinen Anträgen angegeben? (Bitte pro Jahr seit 2008 für die einzelnen Bereiche aufschlüsseln.) Frage 3: Wurde die gewünschte prozentuale Verteilung der Mittel auf die einzelnen Leistungsbereiche so vollzogen? (Bitte nach Jahren ab 2008 sowie beantragte und tatsächlich erfolgte prozentuale Verteilung der Mittel aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Für das Jahr 2018 liegt noch kein Verwendungsnachweis vor. Daher können für das Jahr keine Angaben zur tatsächlichen Verteilung der Mittel auf die Leistungsbereiche getätigt werden . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-18/924 Dresden, a?oNovember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Hat sich der Landkreis Mittelsachsen seit 2008 an der Finanzierung in mindestens der gleichen Höhe beteiligt und wenn ja, welchem prozentualen Anteil entsprach diese Beteiligung für die einzelnen Jahre? {Bitte pro Jahr den prozentualen Anteil zur Landesförderung aufschlüsseln.) Der Landkreis Mittelsachsen hat sich in jedem Jahr an der Finanzierung der Fördergegenstände gemäß der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)" in mindestens der Höhe der Landeszuwendung beteiligt. Die prozentualen Anteile sind der Anlage 1 zu entnehmen. Für das Jahr 2018 liegt noch kein Verwendungsnachweis vor. Der prozentuale Anteil im Jahr 2018 verweist auf die im Ausgaben - und Finanzierungsplan festgelegte Komplementärfinanzierung. Mit freundlichen Grüßen . ~( ~~raKle,~ Anlagen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 6/15162 - Fragen 1 und 4 Jugendpauschale im Landkreis Mittelsachsen Haushaltsjahr Zuwendung des Freistaates Sachsen prozentualer Anteil zur Landesförderung (gerundet) 2009 1.167.409,10 € 163,06% 2010 817.523,20 € 255,77% 2011 791.138,40 € 167,83% 2012 764.660,00 € 169,52% 2013 776.220,40 € 182,07% 2014 769.339,03 € 86,17% 2015 889.263,63 € 179,49% 2016 903.206,06 € 195,92% 2017 914.107,70 € 175,25% 2018 951.832,89 € 168,80% Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Stand 07.11.2018 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 6/15162 - Fragen 2 und 3 Jahr beantragt vollzogen beantragt vollzogen beantragt vollzogen beantragt vollzogen beantragt vollzogen bentragt vollzogen beantragt vollzogen 2009 70,16% 60,22% 4,60% 2,45% 9,58% 18,83% 4,04% 3,24% 7,29% 4,84% 2,18% 6,12% 2,15% 4,30% 2010 65,27% 63,90% 3,72% 2,40% 11,61% 12,04% 3,48% 3,60% 4,90% 3,00% 5,68% 9,00% 5,34% 6,00% 2011 69,04% 69,04% 2,65% 2,65% 12,89% 12,89% 3,92% 3,92% 5,81% 5,81% 0,00% 0,00% 5,69% 5,69% 2012 68,82% 65,33% 2,58% 2,58% 13,43% 13,36% 2,33% 2,37% 5,51% 5,31% 0,00% 0,00% 7,33% 10,87% 2013 74,65% 63,55% 2,75% 3,85% 7,56% 11,94% 1,68% 3,13% 5,19% 6,09% 0,00% 0,00% 8,17% 11,43% 2014 67,72% 62,98% 2,99% 2,98% 15,34% 12,68% 1,95% 3,14% 3,25% 4,15% 0,00% 0,00% 8,76% 14,06% 2015 62,64% 59,70% 3,67% 3,59% 11,40% 12,07% 2,16% 2,19% 8,52% 8,74% 0,00% 0,00% 11,61% 12,04% 2016 62,55% 59,15% 2,35% 2,41% 18,38% 19,04% 2,25% 3,78% 6,37% 7,82% 0,00% 0,00% 8,10% 7,80% 2017 63,41% 57,61% 3,88% 3,77% 20,38% 11,44% 5,76% 4,18% 3,28% 10,71% 0,00% 0,00% 3,29% 12,28% 2018 62,78% k. A. 4,42% k. A. 0,77% k. A. 8,05% k. A. 13,27% k. A. 0,00% k. A. 10,71% k. A. Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Stand 07.11.2018 § 16 familienunterstützende Beratung § 52 Jugendgerichtshilfe Leistungsbereich § 11 Jugendarbeit § 12 Jugendverbandsarbeit § 13 Jugendsozialarbeit § 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 16 Familienbildung 2018-11-22T09:47:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes