Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15165 STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Thema: Kosten der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Im Forderungspapier „Rahmenbedingungen der ostdeutschen Braunkohleländer für die Strukturentwicklung im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier" der ostdeutschen Ministerpräsidenten vom 18.10.2018 wird die Forderung erhoben „In dem rechtssicheren Gesamtpaket muss auch sichergestellt werden, dass die Länder nicht für die Kosten der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung einzustehen haben und sie damit keine Haftung für die Wiedernutzbarmachung und Folgeschäden eines bundespolitisch auferlegten Braunkohleausstiegs übernehmen". Laut Bundesberggesetz haben für die Kosten der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung in voller Höhe die bergbautreibenden Unternehmen aufzukommen, die die Kosten durch vergangene und aktive Bergbautätigkeit bereits verursacht haben bzw. derzeit verursachen. Das gilt zu jedem Zeitpunkt und völlig unabhängig davon, ob eine Garantie für die Genehmigung von künftigen Folgebetriebsplänen besteht oder nicht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Basis hat die Staatsregierung Grund zur Annahme , dass eine Haftung des Freistaates für bergrechtliche Wiedernutzbarmachung und Folgeschäden droht, gegen die man sich vom Bund sichern lassen möchte? Die Genehmigungen und Zulassungen für Bergbauvorhaben werden weit überwiegend durch die Behörden der jeweiligen Bundesländer erteilt. Seite 1 von 2 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/79/3-201 8/43120 Dresden, 1 9. NOV. 2018 , ... Zerti fikat , eit Joo6 lludit bcrufu ndfamil ie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstra ße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7 , 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektroni sche Dokumente. STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Würden diese Genehmigungen und Zulassungen durch Aktivitäten des Bundes "inhaltslos " werden, könnten sich Schadenersatzforderungen der Unternehmen zuerst an die die Genehmigungen und Zulassungen erteilenden Behörden der Bundesländer richten. Gegen diese Schadenersatzforderungen müssen sich die Bundesländer gegenüber dem Bund absichern . Frage 2: Hat die Staatsregierung die Absicht, die in ihrer eigenen Verfügungsgewalt liegende Möglichkeit zur sofortigen und wirksamen Sicherung der Position des Freistaates im Sinne der oben genannten Forderung gemäß §56 Abs. 2 Bundesberggesetz zu nutzen und die Nebenbestimmungen der kürzlich erteilten Betriebsplanzulassungen sächsischer Tagebaue entsprechend anzupassen? Die Staatsregierung beabsichtigt nicht, die kürzlich erteilten Betriebsplanzulassungen sächsischer Tagebaue zu verändern. Frage 3: Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die Annahme der drohenden Einstandspflicht des Freistaates für die Kosten der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung - sonst hätte es ja der Forderung an Bund und Kommission nicht bedurft - den Handlungsspielraum des Sächsischen Oberbergamtes bezüglich Festsetzung unverzüglich wirksamer Sicherheitsleistungen auf Null reduziert? Nein, die Staatsregierung teilt die Auffassung nicht. Mit freundlichen Grüßen lnVµ~ Dr. Eva-Maria Sta7 Seite 2 von 2 2018-11-19T11:22:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes