STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/15168 Thema: Sexuelle Übergriffe im Johannisbad Freiberg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut Bericht der Freien Presse vom 18.10.2018 (,Mädchen und Frauen in Schwimmbad unsitt lich berührt: 56 -Jähriger in Haft') kam es am 17.10.2018 zu mehreren sexuellen Übergriffen im Johannisbad Freiberg ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Art von Straftaten wurde angezeigt bzw. aufgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Straftat, Alter und Geschlecht der Opfer sowie ungefähre Tatzeit.) Tatzeit Delikt Opfer 17.10.2018, Sexueller Missbrauch von weiblich, 16:15 Uhr bis Kindern gemäß § 176 Strafge- zehn Jahre 17:30 Uhr setzbuch (StGB) 17.10.2018, Sexueller Übergriff; sexuelle weiblich, 16:15 Uhr bis Nötigung; Vergewaltigung gemäß 21 Jahre 17:30 Uhr §177 StGB und weiblich, 16 Jahre Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bit te bei Antw or t angeben) 3-1053/66/128 Dresden, 22. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wann ist der Täter nach Deutschland eingereist, wo ist sein aktuel ler Unterbr ingungsort und wann wurde der Asylantrag gestel l t und w ie beschieden? Frage 3: Is t der Täter ausreisepf l i cht ig? Wenn ja, w arum w urde d ie Abschiebung noch nicht vol lzogen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Tatverdächtige ist am 12. Oktober 2000 zum ersten Mal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und hat am 16. Oktober 2000 einen Asylantrag gestellt. Der Asylantrag wurde am 23. August 2001 abgelehnt; Rechtskraft trat nach verwaltungsgerichtlichem Urteil vom 16. November 2004 ein. Sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wurde jedoch geduldet, da er keine Reisedokumente vorlegte und aus seinem Herkunftsstaat gegen den Willen des Staatsbürgers keine Reisedokumente beschafft werden konnten. Am 22. März 2018 hat der Tatverdächtige einen Asylfolgeantrag gestellt. Er sitzt aktuell in der Justizvollzugsanstalt Dresden ein. Der Tatverdächtige ist ausreisepflichtig. Die Ausreisepflicht ist jedoch aus o. g. Gründen nicht vollziehbar . Frage 4: Gib t es Verur tei lungen oder Ermi t t lungen gegen den Täter sei tdem er s ich in Deutschland bef indet? (Bi t te aufschlüsseln nach Ar t und Tag der Straftat sow ie verhängtem Urtei l mit Datum.) Ausweislich des Auszugs aus dem Bundeszentralregister ist der Tatverdächtige bislang zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Am 24. April 2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Freiberg, rechtskräftig seit dem 8. Juni 2013, wegen versuchter Nötigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen. Ferner sprach ihn das Amtsgericht Döbeln am 1. Juni 2015, rechtskräftig seit 9. Juni 2015, wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Gebrauch eines Fahrzeuges ohne Pflichtversicherungsvertrag zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen schuldig. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 5: Welche Straf taten w urden sei t 2014 im Johannisbad Freiberg fes tgestel l t bzw . angezeigt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Art der Straftat und National i tät der Täter.) Grundlage für die Beantwortung der Fragestellung sind Daten des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen (PASS) mit Stand vom 26. Oktober 2018. Berücksichtigt wurden unter Einschränkung der deliktgruppenspezifischen Aussonderungs- und Löschfristen alle erfassten Straftaten mit der Tatortadresse des Johannisbades Freiberg seit dem 1. Januar 2014 bzw. 1. Januar 2017, wobei es sich zum Teil auch um Straftaten Seite 2 von 4 STAATSTVI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SEN auf dem Parkplatzgelände des Bades handelt. Es ist zu beachten, dass einzelne Straftatbestände einer Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten unterliegen. Bei diesen Deliktgruppen liegen auf der Grundlage von PASS somit für die Jahre 2014 bis 2016 keine validen Daten mehr vor. Straftaten Anzahl der Fälle im Tatortbereich des Johannisbades Freiberg im Tatzeitraum 1. Januar 2014 bis 26. Oktober 2018 2014 2015 2016 2017 2018* Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB** - - - - 3 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB - - 1 1 1 Inverkehrbringen von Falschgeld (nicht § 146 Absatz 1 Nr. 3) gemäß § 147 StGB - 1 - - - Sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB - - - - 1 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung gemäß § 177 StGB - - - - 1 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung (Altdaten ) gemäß § 177 Absatz 1 StGB - - 1 - - Beleidigung — auf sexueller Grundlage gemäß § 185 StGB - - - 1 - Körperverletzung gemäß § 223 StGB - - - 1 - Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 224 StGB 1 - - - - Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gemäß § 224 StGB - - 2 - - Diebstahl — an/aus Kraftfahrzeugen gemäß § 242 StGB** - - - 3 1 Diebstahl — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gemäß § 242 StGB - - - 1 - Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gemäß § 242 StGB** - - - 3 2 Diebstahl — von unbaren Zahlungsmitteln — an sonstigen Tatorten gemäß § 242 StGB** - - - 1 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls gemäß § 243 StGB - - - 1 - Besonders schwerer Fall des Diebstahls — an/aus Kraftfahrzeugen gemäß § 243 StGB 4 3 2 3 - Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gemäß § 243 StGB - 4 - 1 4 Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gemäß § 243 StGB - - 3 1 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Gegenständen — an/aus Kraftfahrzeugen gemäß § 243 StGB - 2 - - - Seite 3 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von/aus Automaten — an sonstigen Tatorten gemäß § 243 StGB - - - 2 - Unterschlagung — von sonstigen Gegenständen (ohne Kraftfahrzeuge) gemäß § 246 StGB 1 - - - - Räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gemäß § 255 StGB - - 1 - - Erschleichen von Leistungen — Eintritt zu einer Veranstaltung oder Einrichtung gemäß §265a StGB - - - 1 - Sachbeschädigung — sonstige — an Kfz gemäß § 303 StGB** - - - - 1 Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gemäß § 303 StGB - - - - 1 *Tatzeitraum 1. Januar bis 26. Oktober 2018 **Aussonderungs- und Löschfrist 24 Monate Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen: Staatangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Deutschland 13 Tunesien 4 Marokko 2 Iran, Islamische Republik 1 Syrien, Arabische Republik 1 IM« undlichen Grüßen alt Z., ro . Dr. Ro ana Wöller Seite 4 von 4 2018-11-22T10:18:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes