SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISoHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li nd ena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6115174 Thema: öffentlichkeitsarbeitderStaatsregierung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln Textdokumenten (Flyern, Broschüren, u.a.), in denen Maßnahmen , Projekte oder Veranstaltungen vorgestellt werden, die über Landesmittel finanziert bzw. mitfinanziert sind, ist oftmals der satz(bzw. ein ähnlicher) ,,Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes." zu lesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist für diese Formulierung verantwortlich und auf welcher (Rechts-) Grundlage basiert diese? Die besagte Formulierung findet sich in Nr. 3.2 der Ven¡valtungsvorschrift des sächsischen staatsministeriums der Finanzen zu $ 44a der sächsischen Haushaltsordnung. Die Rechtsgrundlage in der sächsischen Haushaltsordnung ist auf die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2017 1201 8 zurückzuführen (Drs. 6/7 1 51 ). Frage 2= Der o.g. Formulierung ist nicht zu entnehmen, dass der fieweilige) Haushalt nur von einem Teil der Abgeordneten des sächsischen Landtags beschlossen wurde. vielmehr entsteht der Eindruck, dass alle Abgeordneten den Haushalt beschlossen hätten. warum wird eine solche 5 FreistaatSACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK. 154.2-1 05 1 I 32t 3069- 2018t623163 Dresden, /. November 2018 Die Kampagne des Freistaates Sachsen. *** Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden i ¡e-. SACHSEN *i * ** D0RTLTEGTEUR0PA .. SO GEHT sAcHstscH Seite 't von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN missverständliche Formulierung genutzt und nicht mit Formulierungen wie ,,...Teil der Abgeordneten des Sächsischen Landtags...." oder ,,...Mehrheit der Abgeordneten des Sächsischen Landtags..." gearbeitet? Frage 3: Gibt es andenreitige Formulierungen, die den Sachverhalt im Sinne der Formulierung von Frage 2 präziser darstellen, wenn ja, wo bzw. in welchem Zusammenhang werden diese genutzt? Frage 4: Beabsichtigt die Staatsregierung künftig, die in der Vorbemerkung genannte Formulierung anzupassen? Zusammenfassende Antwort auf díe Fragen 2 - 4 Die in der Vorbemerkung zitierte Formulierung wurde gemäß $ 44a Abs. 2 Satz 2 der Sächsischen Haushaltsordnung auf Basis der Abstimmung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages eingeführt. Eine Änderung dieser Formulierung ist von der Staatsregierung selbst nicht beabsichtigt. Mit freundlichen Grüßen tt;(r- (,U't Oliver Schenk Seite 2 von 2 2018-11-13T08:36:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes