STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Drosdân Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6115175 Thema: Wolfsmanagementplan - Anforderungen an Mindestschutz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: welche territorialen Häufungen von übergriffen durch den wolf in sachsen entsprechend der schadensstatistik der Jahre ab 2014lassen auf besondere problemlagen a) in einer Gemeinde und/oder b) bei einem bzw. mehreren gewerblichen oder privaten Haltern und/oder c) einem konkreten Wolfsrudel bzw. Einzeltieren schließen und mit welchen konkreten Maßnahmen wird darauf durch das Wolfsmanagement reagiert? zu a) und c): Die grafische Darstellung der Nutztierschäden von den Jahren 2014 bis 2017 (tür das Jahr 2018 noch nicht vorliegend) in Relation zu den wolfsterritorien zeigt einen eindeutigen schadensschwerpunkt im Territorium des Rosenthaler wolfsrudel (siehe Anlagen 1 bis 4). lnsbesondere in den Gemeinden Ralbitz-Rosenthal, Neschwitz, Königswartha , Radibor und Räckelwitz häuften sich die Schadensfälle. Zu b): Zur Betroffenheit der Tierhalter wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 2 venryiesen. Für die unterstützung der Nutztierhalter wurden von der Biosphärenreservatsverwaltung kostenfrei 21.600 Meter Breitbandlitze (,,Flatterband") inklusive der dafür erforderlichen Weidepfähle an betroffene Tierhalter ausgeliehen (2015: 12.000 Meter, 2016:6.000 Meter, 2017:2.600 Meter, 2018: 1.000 Meter). Parallel dazu wurde die Beratung zum Herdenschutz durch zahlreiche Pressemitteilungen und Vor-Ort-Termine intensiviert. Den Herdenschäfern (Schafbestand > Herdenschutzhunden dringend empfohlen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 26. Oktober 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t371 Dresden, ,l,lrl.lOff Achtung seit 19.10.2018 geänderte Nummern simul+ - o)(Ðo(Ð\l @ oN Dl. à|0ñtu¡ñld.uÉ ûr gftlfu s¡BmriÈr.dßñf ùlMtùnd ñebfr Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den St¡aßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Fü¡ Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-G rundverord nung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang fur elsktronisch signierte sow¡e für verschlüsselte elektron¡scho DokumenteSeite 1 von 4 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Seit Juli 2018 wird zudem eine neue Fördermöglichkeit zur nachträglichen Elektrifizierung von bestehenden Festzäunen angeboten. Frage 2: Wie bewertet die Staatregierung die Einhaltung und Wirksamkeit des nach sächsischem Wolfsmanagement geforderten Mindestschutzes bzw. eines etweiterten Mindestschutzes (Beispiel: Rosenthal/Landkreis Bautzen) für Nutztiere durch private und gewerbliche Halter allgemein und wie viele private und gewerbliche Halter (absolut und prozentual) mussten trotz Mindestschutz bzw. erweitertem MindestschuE seit 2014 ein oder mehrere Übergriffe hinnehmen? (Bitte untergliedern in AnzahlÜbergriffe pro Halter uñd Jahr und Kennzeichnung vãn Mindestschutz bzw. en¡yeitertem Mindestschutz.) Nur ausnahmsweise kam es durch Lerneffekte an unzureichend geschützten Schafen zum Übenryinden des stromführenden Mindestschutzes. Wurde naih solchen Vorfällen das empfohlene Flatterband sachgerecht eingesetzt, konnten weitere übergriffe in der Regel verhindert werden. lm Bereich des Rosenthaler Rudels wurden im Jahr ZO17 die schutzmaßnahmen trotz des Einsatzes von Flatterband überwunden. Über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen liegen systematische Erhebungen vor. Sie werden im Rahmen der Stichprobenkontrolle der Präventionsförderung Herdenschutz sowie im einzelnen Schadensfall durch die Rissgutachter geprüft und dokumentiert. Anzahl betroffener Tierhalter im Rosenthaler Territorium 2 in den Jahren 2014 bis 201A, Stand 1. November2OlS: Frage 3: lnwieweit und durch wen werden verstöße gegen Mindestschutzanforderungen und Meldepflichten, die u.a. gegen Tierschutzvorschriften aber auch gegen die gute fachliche praxis beim schuE von weidetieren verstoßen, kontrolliert und geahndet sowie ggf. als cross- Gompliance-verstoß im Rahmen der EU-Förderung gemeldet? (Bitte Antwort begründen.) lm Freistaat Sachsen ist die Einhaltung der Mindestschutzstandards sowie die Meldung bei der Tierseuchenkasse Voraussetzung für den Ausgleich von eventuell auftretendeñ Schäden. Jahr Anzahl betroffener Tierhalter davon mehÉach betroffen im selben Jahr (Anzahl ; Anteil Prozent) davon mehrfach betroffen in anderen Jahren (Anzahl ;Anteil Prozent) davon mit Mindestschutz (Anzahl;Anteil Prozent) davon mit erweitertem Mindestschutz (Anzahl;Anteil Prozent) 2018 10 1:10 3; 30 5; 50 1;10 2017 10 2;20 5: 50 4;40 4;40 2016 I 1:11 3: 33 9;100 0; 0 2015 16 0: 0 5: 31 l3: 8l 0; 0 2014 18 1;6 4;22 10:56 0; 0 Seite 2 von 4 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Rissgutachter erheben bei der Aufnahme des Schadensfalles unter anderem Art und Zustand der Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu den geschädigten Tieren, die von der Landesdirektion Sachsen bei der Entscheidung über den Schadensausgleich berücksichtigt werden. Erlangen die Rissgutachter der Landratsämter Kenntnis von offensichtlich unsachgemäßer Nutztierhaltung, geben sie diese an die zuständige Stelle, wie zum Beispiel das Veterinäramt innerhalb des Landratsamtes, weiter. lm Weiteren verweisen wir auf die Antwort zu Frage 4. Frage 4: lnwieweit sollten aus Sicht der Staatsregierung bei den Anforderungen des sächsischen Wolfsmanagements an den Mindestschutz weitere Anpassungen (2.8. hinsichtlich Zaunart, -höhe, -fläche und Zuschnitt) vorgenommen werden, um u.a. auch panisches Umrennen von Weidezäunen durch Nutztiere oder Untergraben durch Wölfe besser vermeiden zu können? Zu notwendigen Anpassungen an den Mindestschutz bezüglich Zaunart und -höhe wird auf die Antwort zu Frage 2 venryiesen. Bezüglich Fläche und Zuschnitt der Zäunung können keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. ln Abhängigkeit von der Anzahl der Tiere und den örtlichen Gegebenheiten ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Bei Weidetieren muss jederzeit genügend Raum zur Verfügung stehen, um bei Annäherung von Wölfen zurückweichen zu können, ohne die Zäunung selbst umzuwerfen . Frage 5: Wie bewertet die Staatsregierung den finanziellen und zeitlichen Mehraufurrand auch hinsichtlich erhöhter Kontrollintervalle für eine/n durchschnittliche /n sächsische/n Schafhalter/in im Wolfsgebiet im Vergleich zu einem solchen außerhalb der Wolfsgebiete und welche Überlegungen gibt es, diesen Aufwand zu entschädigen, um die Akzeptanz des Wolfes zu steigern? Tierhalter müssen ihre Herden täglich auf Weidesicherheit und Tiergesundheit kontrollieren . Der Schutz von Weidetieren vor Übergriffen durch den Wolf ist mit einem finanziellen und zeitlichen Mehraufwand bei der Beweidung in Wolfsgebieten verbunden. Neben empirischen Erfassungen durch die Tierhalter belegen dies Untersuchungen des Kuratoriums für Technik und Bau in der Landwirtschaft (KTBL) und des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, welche gemeinsam mit dem Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband e. V. durchgeführt wurden. Hierbei ist festzustellen, dass beim Mehraufwand unter anderem eine starke Abhängigkeit von örtlichen Gegebenheiten und Herdengröße besteht und dieser daher sehr differiert. Die Mehrauñruendungen sollen anteilig ab dem Antragsjahr 2019 durch die Anhebung der Fördersätze für die Maßnahmen GL.4a Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Klimaschutz (RL AuK2015) ausgeglichen werden. Entsprechend werden die Fördersätze auf direktzahlungsfähigen Flächen von 342 EurolHektar auf 441 Euro/Hektar sowie auf nicht direktzahlungsfähigen Flächen von 413 Euro/Hektar auf 476 Euro/Hektar angehoben. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT lIiÄðiisnN Daruber hinaus setzt sich die Staatsregierung auf EU- und Bundesebene für eine wettbewerbsrechtliche Lösung ein, dass zuktinftig eine weitergehende Förderung von laufenden Kosten des Herdenschutzes zugelassen werden kann. lichen Grüßen Schmi Anlagen: 4 Seite 4 von 4 -t ."/""", { I 9. \-7 -/i \ -.:i Q3. o . -p;--"- a --=>. r ,10.1t.2014 ..Ð /-¿(4".^ I \ ì t: f. -/' \ a.1.: m,,,*-ã. 5IAATSBFIR|EB EFre¡slaat sÀcHsrv-oRsr i +l SACHSEN Haus- und Nutztierschäden Wolf 2014 Erstellt durch: SBS-Biosphärenreservatsverwaltung Bearbeiter: Klingenberger Kartographie: Dr.Peper Schutz 1:350.000 L o a 0 2,5 5 10 Kilometer¡¡"1'rrl geschützt kein Schutz unzureichend geschützt Reviere Daubitz Noct¡ten Go Niesky o Dauban be ) I _,. -:.:. . Milkel ';\ l..o o'' ot no"*l"l O o o I¡ o ßnitzer HOe a / 1-au -'tÔ ,-_- -".-,.-o-**:' a o I I ',ä,1ä,ï!i I tiffëirsem Haus- und NuÞtierschäden Wolf 2015 SBS € ios ph ären reservatsverwaltu n g Klingenberger Dr. Peper 01.06.2016 0 2.5 5 10 Klomtsr lrr¡lr¡rl Zahl foter und vermisster Tere Fchúh ke¡n Sddz un¿ureÈh€dg6cffi Orllrô, O '-u O,.u O,.,f .-,. O,'* Q..,, 1:275.000 Erstellt durch Bearbeite¡: Karbgraphie Datum: oo 'åi,i,i'#:i | | iXëiisEu Haus- und Nutztierschäden Wolf 2016 Erstellt durch: SBS-Biosphärenreservatsverwaltung Bearbeiter: Kl¡ngenberger Kartographie: Dr.Peper Datum: 15.02-2017 20 Kilometer 1:550.000 10 l,r¡l'rrl O Schåden 2016 o o o -*-j a o \.,./ I :i a a I ,/ ¡ Y-, I ,') a ,.: KHB Polen I I \ t RZ N A ^èi! G ,€F I I z , \ H Brandenburg ,-a qi 4 4 'tib''i:,,, Í * lË r ::\i' "v;.) .- r: {Af 'rlÌr .r3-, a,: .;::": " * ,þ-",.*- n*trf f*'&a t.,' Í' :Þ' s." ¡, ;il"'. , rri.l!:. :å:¡ ,b**, ,- ì:::. ¿f ì! :ijì\ r * '.4l Territorien MJ 201 612017 MJ = Monitoringjahr: 1. Mai - 30. April des Folgejahres Tschech¡sche Republ¡k 0 12,5 25 50 km Q Territorien 'Ø, status unklar l--r Territorien nur z.T. in Sachsen Bl = Biehain CUN = Cunewalde GH = Gohrischheide DN = Dauban DH = Dahlener Heide DZ = Daubitz HW = Hohwald KH = Königsbrücker Heide KHB = Königshainer Berge AH = Annaburger Heide HOB = Hohenbocka SFB = SenftenbergRZ = RuszowZ = Zschorno KN = Knappenrode KO = Kollm LH = Laußnitzer HeideMl = MilkelN = Neustadt NO = Nochten NY = Niesky RA = Raschütz RT = Rosenthal (c) LUPUS lnstitut --È Sachsen-Anhalt Thüringen Bayern 2018-11-23T09:27:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes