STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/15184 Thema: Ärztliche Behandlung Sprachfremder Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Ein Arzt richtete ein Schreiben an meine Fraktion, in welchem er die derzeitige Lage bei der Gesundheitsversorgung von Fremdsprachlern ausführte. Zudem merkte er an, dass es seit dem vermehrten Zustrom von Migranten sehr viel schwieriger geworden sei, fremdsprachige Patienten in den Praxisablauf zu integrieren: ,,Im Sprechzimmer erfolgt die Konversation über Dolmetscher bzw. Sozialhelfer , wobei diese aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse oft keine Hilfe darstellen. Mit weiblichen Patienten kann mitunter nur indirekt über ein männliches Familienmitglied kommuniziert werden. Beklagenswert ist, dass trotz umfangreicher Vorbehandlungen häufig keinerlei Unterlagen mitgebracht werden. Die Erhebung der Anamnese unter diesen Umständen ist sehr zeitaufwändig und trotz aller Bemühungen unzuverlässig . Auch die Untersuchung der Patienten gestaltet sich schwierig. [ ... ] Vor Entnahme von Gewebeproben zur Diagnostik ist rechtlich eine umfassende mündliche und schriftliche Aufklärung über mögliche Komplikationen vorgeschrieben. Es muss leider davon ausgegangen werden, dass viele Patienten diese Erörterungen nicht voll umfänglich verstehen. [ ... ] Es ist aus sprachlichen Gründen sowie teilweise auch aus inhaltlichen Gründen, nahezu unmöglich, Dosierungen und Anwendungen zu erklären bzw. Nebenwirkungen einer Therapie zu erläutern."" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Hinweise, Richtlinien, Informationssammlungen u.Ä. gibt es für Ärzte, die darüber informieren, welche juristischen Probleme durch die Behandlung von sprachfremden Personen entstehen können und/oder wie man diesen begegnen kann? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Informationen über derartige Hinweise, Richtlinien und Informationssammlungen vor. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-18/937 D~den . ..-1.s. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ist als Hilfestellung zur Erhebung einer Anamnese ein entsprechender Fragebogen in 27 Sprachen hinterlegt. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Unterlagen und Auskünfte der Sächsischen Landesärztekammer , online abzurufen unter dem Bereich Ärzte/ Informationen/ Leitlinien/ Asylbewerber - Medizinische Versorgung (https://www.slaek.de/de/01/03Empfehlungen /08Asylbewerber.php), verwiesen. Ärzte können sich mit ihren Fragen auch direkt an die Sächsische Landesärztekammer wenden. Frage 2: Inwieweit werden derzeit Sprachmittler zur Begleitung bei Arztbesuchen eingesetzt und wer finanziert diese? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Informationen über die Quantität des Einsatzes von Sprachmittlern zur Begleitung von Arztbesuchen vor. Während des Bezugs von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Sprachmittlungskosten übernommen, wenn sie von der Leistungsbehörde bzw. dem Arzt für erforderlich gehalten werden. Eine Erstattung von Sprachmittlungskosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB V durch die Krankenkassen erfolgt hingegen nicht. SACHSEN Frage 3: Inwieweit können Ärzte eine Behandlung von Patienten verweigern, wenn insbesondere durch Sprachbarrieren den Aufklärungspflichten nach §630e BGB nicht nachgekommen werden kann und der Patient auch nicht ausdrücklich darauf verzichtet hat (§630e Abs. 3 BGB)? Frage 4: Inwieweit liegt ein Übernahmeverschulden des Arztes vor, wenn es aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse des Patienten zu Informationsdefiziten und in der Folge zu Schädigungen oder zu Behandlungsfehlern am Patienten kommt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Fragen zielen auf die Auslegung der in § 630e BGB normierten Rechte und Pflichten aus dem Behandlungsvertrag sowie der zivilrechtlichen Regelungen zum Verschulden ab. Dabei handelt es sich um bundesrecht- Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ liehe Vorschriften, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung liegen . Die Staatsregierung ist zur allgemeinen Erläuterungen bundesrechtlicher Vorschriften nicht verpflichtet. Frage 5: Wie viele Patienten wurden 2017 und bis dato 2018 in den Flüchtlingsambulanzen behandelt? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Ambulanzen und der Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Behandlung nach 5GB V/ SGB XII.) Die bisherigen Ambulanten Praxen für Asylsuchende in Chemnitz und Dresden werden ab 2018 als Internationale Praxis am Klinikum Chemnitz und als Internationale Praxis Dresden geführt. Die Zahlen der behandelten Patienten in der Internationalen Praxis am Klinikum Chemnitz und in der Internationalen Praxis Dresden sowie die entsprechenden Kostenträger nach Asylbewerberleistungsgesetz bzw. SGB V/SGB XII in den Quartalen 1-IV 2017 und 1-11 2018, sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Internationale Praxis Klinkum Chemnitz Kostenträger Patienten 1/2017 11/2017 111/2017 IV/2017 1/2018 11/2018 Landesdirektion Sachsen 198 174 192 189 232 225 Sozialamt Chemnitz 511 401 314 270 304 235 Jugendamt Chemnitz 90 47 44 37 33 25 Sozialämter (andere) 15 6 7 8 7 9 GKV 1.126 1.437 1.776 1.947 2.256 2.100 1.940 2.065 2.333 2.451 2.832 2.594 Internationale Praxis Dresden Kostenträger Patienten 1/2017 11/2017 111/2017 IV/2017 1/2018 11/2018 Landesdirektion Sachsen 313 238 257 378 400 388 Sozialamt Dresden 731 420 353 288 259 207 Jugendamt Chemnitz 1 1 Jugendamt Dresden 61 40 20 10 6 4 Sozialämter (andere) 45 30 27 25 29 24 Sozialabkommen 2 1 1 4 1 GKV 1.461 1.827 2.083 1.987 2.216 1.857 2.611 2.557 2.741 2.689 2.915 2.482 Mit freundlichen qfußen !u l_ ~ lf1/1 - bara Klepsch -- Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-11-16T08:53:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes