STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/15185 Thema: Landarztquote und Modellstudiengang "Landarzt" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Pläne zur Einführung und Umsetzung einer Landarztquote existieren in Sachsen? Frage 2: Wann soll die Landarztquote eingeführt werden und wie viele Studienplätze sollen im Rahmen dieser Quote vergeben werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Derzeit wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) ein umfassendes Konzept zur medizinischen Versorgung erarbeitet, das auch die Frage der Einführung einer Landarztquote umfasst . Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Das Konzept wird dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Frage 3: Welche Pläne zur Entwicklung eines Modellstudiengangs ,,Landarzt" gibt es in Sachsen? Frage 4: Wie soll sich der Modellstudiengang Landarzt vom herkömmlichen Studium der Humanmedizin unterscheiden und an welcher Hochschule wird er angegliedert? Frage 5: Wie viele Studienplätze sind für diesen Modellstudiengang vorgesehen und mindert die Anzahl der Studienplätze im Modellstudiengang die Anzahl der Studienplätze im Studiengang Humanmedizin? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-18/933 Dresden, 22. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 5: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der Staatsregierung ist bekannt, dass die Technische Universität Dresden fristgemäß einen Antrag auf Förderung einer Konzeptentwicklung für Ausbildungsprogramme zur Förderung der ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum entsprechend der Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 3. September 2018, vgl. https://forschung:bundesgesundheitsministerium.de/dateien/foerderung/bekanntmachungen /bkm_ausbildungsprogramme-landaerzte.pdf, gestellt hat. Die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden beabsichtigt auf der Grundlage der derzeitigen Modellklausel in § 41 Approbationsordnung für Ärzte und unter Beachtung der Maßgaben des „Masterplans Medizinstudium 2020" einen Modellstudiengang „MEDi5C - Ärzte für den Freistaat Sachsen" zu konzipieren, sofern eine Förderung der Konzipierung durch das BMG erfolgt. Mit freundlichen Grüßen J. t/ll!{ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-11-23T09:18:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes