STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/15187 Thema: Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage stehen der Sächsischen Staatsregierung ausschließlich die Angaben der der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unterstehenden AOK PLUS zur Verfügung. Frage 1: Welche Modellvorhaben gab/gibt es in Sachsen nach den Vorschriften der §§ 63 bis 64 d SGB V in Sachsen seit Inkrafttreten der diesbezüglichen Regelungen? (Bitte nach den einzelnen Modellprojekten aufschlüsseln.) Frage 2: Was war das Ziel der einzelnen Modellprojekte? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach Angaben der AOK PLUS werden folgende Modellprojekte durchgeführt: Modellverträge nach § 64b SGB v mit dem Rudolf-Virchow-Klinikum Glauchau und dem Heinrich-Braun-Klinikum in Zwickau (Psychiatriemodelle ) Der Freistaat Sachsen definiert im Landespsychiatrieplan die Grundprinzipien und Zielstellungen der psychiatrischen Versorgung. Danach ist es ein erklärtes Ziel des Freistaates, dass die zur Behandlung psychischer Störungen notwendigen Hilfen möglichst ambulant erbracht werden sollen. Der Grundsatz ambulant vor stationär ist weiterhin ein wesentliches Element der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung. Dabei geht es nicht prinzipiell um die Vermeidung stationärer Behandlung, sondern darum, den von psychischer Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-18/935 Dresden, .a-.? November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Erkrankung betroffenen Personen die Behandlung zukommen zu lassen, die bei gleicher Wirksamkeit am geeignetsten ist. Mit der Einführung des Paragraphen 64 b SGB V im Rahmen des Psychiatrie-Entgeltgesetzes (PsychEntG) wird die Möglichkeit geschaffen, Modellvorhaben in der Psychiatrie auch für die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen zu vereinbaren . In Sachsen wurden zwei Modelle dementsprechend etabliert, um die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung sowie die Optimierung der Patientenversorgung zu erproben. Modellprojekt Protonentherapie mit dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden nach § 63 Abs. 2 SGB V Ziel und Gegenstand des Modellprojektes ist es einerseits, durch den gezielten und qualitätsgesicherten Einsatz der Protonentherapie in den Indikationsbereichen dieser Vereinbarung einen Beitrag zur Evaluation ihres therapeutischen Nutzens sowie ihrer medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu leisten. Damit zusammenhängend sollen die Versorgungsqualität bei der Krankenbehandlung und die Lebensqualität der teilnehmenden Versicherten gesteigert werden. Andererseits sollen Aussagen zur Versorgungsrelevanz und zu den finanziellen Auswirkungen für die AOK PLUS getroffen werden. Das Modellprojekt soll in diesem Zusammenhang dazu dienen, ergänzende aussagekräftige Unterlagen zum Nutzen, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Protonentherapie sowie Daten für eine Bewertung der Versorgungsrelevanz für die AOK Plus zu erhalten. Die Behandlung im Rahmen dieser Vereinbarung umfasst Indikationen, bei denen die Protonentherapie wegen der Seltenheit der Erkrankung oder der Besonderheit der Krankheitsverläufe unter medizinischen Aspekten einen zusätzlichen Nutzen gegenüber konventionellen Behandlungsmethoden verspricht. Weiterhin umfasst sie Indikationen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss auf der Grundlage von § 137c Abs. 1 SGB V noch keine ablehnende Entscheidung darüber getroffen hat, ob die Protonentherapie für eine ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Wissenschaft erforderlich ist. Modellvorhaben zur Optimierung der Arzneimittelversorgung in Sachsen und Thüringen (Arzneimittelinitiative Sachsen Thüringen - ARMIN) nach§ 63 Abs.1 SGB V Ziel des Modellvorhabens ist die Etablierung eines gemeinsam von Arzt und Apotheker umzusetzendes Betreuungskonzeptes. Es besteht aus drei Modulen, die seit Beginn des Modells am 01.04.2014 stufenweise umgesetzt werden. • Modul 1: Etablierung der Wirkstoffverordnung, die die Verordnung von Wirkstoffen anstelle von Präparaten befördert; • Modul 2: Wirkstoffbezogener Medikationskatalog, in welchem die Mittel der Wahl für versorgungsrelevante Indikationen festgelegt sind; • Modul 3: Medikationsmanagement, mit dem die gesamte Medikation eines Versicherten , einschließlich der Selbstmedikation, wiederholt analysiert wird. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Mit ARMIN sollen eine Reduktion von Arzneimittelrisiken, eine Steigerung der Therapietreue sowie eine Verbesserung der Versorgungsqualität bestimmter Versicherungsgruppen bei gleichzeitiger Kostensenkung erreicht werden. Vertragspartner sind der Sächsische und der Thüringer Apothekerverband (SAV,ThAV), die Kassenärztlichen Vereinigungen in Sachsen und Thüringen (KVS, KVT) und die AOK PLUS. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-11-26T07:32:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes