STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/15188 Thema: Überprüfung von Kindergeldbeziehern mit Kindern im Ausland Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,In einem Zeitungsartikel der WELT vom 09.08.18 äußerte sich Duisburgs Oberbürgermeister folgendermaßen: ,,Das Beantragen von Kindergeld ist denkbar einfach . Man meldet sich als Familie in Deutschland mit einem festen Wohnsitz an. Dann geht die Meldung an die Familienkasse, die überprüft das Vorliegen von Kindern und zahlt das Geld aus. ,, Ob die Kinder in Deutschland leben, ob sie in Rumänien oder Bulgarien leben, ob sie überhaupt existieren, das ist dann noch mal eine ganz andere Frage", sagt OB Link." (https://www.welt.de/politik/deutschland/article 180843060/Rekordzahlen-Starker-Anstieg-auslaendischer-Kindergeld -Empfaenger.html)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird bei der Beantragung von Kindergeld überprüft, ob Kinder von Ausländern wirklich existieren? Frage 2: Welche Nachweise/ Dokumente müssen für den Bezug von Kindergeld , insbesondere bei Ausländern, vorgelegt werden und in welcher Weise erfolgt die Überprüfung der Echtheit von vorgelegten Dokumenten oder die Überprüfung getätigter Angaben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Eine Prüfung des Kindergeldanspruchs im Hinblick auf die Existenz der Kinder erfolgt unabhängig von der Nationalität der Antragsteller. Jedem Kindergeldantrag sind anspruchsbegründende Unterlagen und Nachweise anzufügen. Neben der Angabe der Steueridentifikationsnummer der Eltern und des Kindes sind einem Antrag auf Kindergeld folgende Unterlagen anzufügen: - Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung (mit Angabe Wohnort) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-18/939 Qresden, ~November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN - zum späteren Nachweis: Haushaltsbescheinigung der Meldebehörde für Kinder, die in dem Haushalt leben - für volljährige Kinder müssen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden, die belegen, dass sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium befindet (Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung) - für volljährige behinderte Kinder ist ein amtlicher Nachweis der Behinderung vorzulegen (Behindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder Rentenbescheid ) - für Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, einem Europäischen Freiwilligendienst, dem Bundesfreiwilligendienst oder einem anderen geregelten Freiwilligendienst muss die mit dem Träger geschlossene Vereinbarung vorgelegt werden - für ein Kind mit abgeschlossener Erstausbildung oder für Kinder ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind je nach genannter Lebenssituation weitere Angaben und Nachweise erforderlich. Die Familienkasse unterzieht die Anträge in Zweifelsfällen einer erneuten Überprüfung und fordert entweder neue Unterlagen an bzw. nimmt Kontakt mit der zuständigen Behörde im Ausland auf. Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über das Ausmaß des Bezuges von Kindergeld für nicht existierende Kinder? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Bezug von Kindergeld für nicht existierende Kinder vor. Die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit führt darüber hinaus keine Statistik über Missbrauchsfälle. Mit freundlichen Grüßen '! . / c· ~,7 1 ' .. · Barbara ich ~/·· Seite 2 von 2 2018-11-22T09:48:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes