STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/15189 Thema: Verordnung und Abgabe von Notfallkontrazeptiva Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Notfallkontrazeptiva (ugs. ,,Pille danach") sind mittlerweile verschreibungsfrei erhältlich. Für unter 20-Jährige können die Krankenkassen die Kosten übernehmen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage stehen der Sächsischen Staatsregierung ausschließlich die Angaben der der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unterstehenden AOK PLUS zur Verfügung. Frage 1: In wie vielen Fällen trugen die Krankenkassen insbesondere die AOK PLUS, die Kosten für Notfallkontrazeptiva jeweils? Frage 2: Welche Kenntnisse über Abgabemengen von Notfallkontrazeptiva hat die Staatsregierung? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Notfallkontrazeptiva sind seit dem 15. März 2015 verschreibungsfrei erhältlich. Seitdem hat die AOK PLUS in Sachsen in insgesamt 1241 Fällen für unter 20- Jährige die Kosten für ärztlich verordnete Notfallkontrazeptiva übernommen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-18/936 Dresden, ~"""5November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Konkrete Verordnungszahlen: Auswertungszeitraum 15.03.2015 31.12.2015 01.01.2016 31.12.2016 01.01.2017 31.12.2017 01.01.2018 31.08.2018 Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Anzahl STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ verordneter Notfallkontrazeptiva 344 322 336 239 Freistaat SACHSEN 2018-11-26T07:32:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes