STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15191 Thema: Studie des Instituts für Rechtsmedizin Leipzig: „Mantrailer können DNA riechen" — Veröffentlichung und Stellungnahmen — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/14483 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung beantwortete Frage 3 der Kleinen Anfrage in Drs. 6/14483 nach der Kenntnis der Staatsregierung über Stellungnahmen anderer Forschungseinrichtungen oder Wissenschaftler zur Studie des Instituts für Rechtsmedizin Leipzig ,Mantrailer können DNA riechen' so: ,Schriftliche Stellungnahmen anderer Forschungseinrichtungen oder Wissenschaftler zur Studie sind nicht bekannt.' In einem Email -Schreiben vom 24.10.2018 an Mitglieder des Innenausschusses des Sächsischen Landtags weist Prof. Dr. Kai -Uwe Goss (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung) auf seine Bedenken bezüglich der öffentlichen Darstellung der sächsischen Polizei zur Leistungsfähigkeit sogenannter ,Mantrailer' hin und schreibt: ,Sehr geehrtes Mitglied des Innenausschusses des sächsischen Landtags, bei der sächsischen Polizei gibt es neben den normalen Spürhunden auch eine sogenannte Mantrailing Staffel für die Personensuche. Ich habe erhebliche und begründete Zweifel an der Einsatzfähigkeit dieser Hunde . Ich bin ausserdem besorgt darüber, dass die Öffentlichkeit über die Leistungsfähigkeit dieser Hunde massiv getäuscht wird und die sächsische Polizei immer wieder über die Medien den Eindruck erzeugt , als wäre die Arbeit dieser Hunde gerichtsverwertbar, obwohl die Tatsachen klar dagegen sprechen. Eine Zusammenfassung meiner Bedenken finden Sie im Anhang. Ich bin auch gerne bereit weitere Details und zusätzlichen Informationen zu den genannten Punkten zu Verfügung zu stellen. Ich bin in großer Sorge, dass Teile der sächsischen Polizei systematisch versuchen, Einfluss auf die Rechtsprechung zu erlangen, dass die Einsatzplanung der Polizei durch eine falsche Einschätzung dessen, was Mantrailing vermag , in die Irre geleitet wird, und dass Ressourcen der Polizei fehlgeleitet werden. Hinzu kommt, dass es über die Jahre innerhalb des sächsischen Diensthundewesens zu massiven Spannungen zwischen den Mantrailern und 6eZia =WI Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bit te bei Antw or t angeben) 3-1053/66/130 Dresden, 23. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN anderen Diensthundeführern gekommen ist, die sich kritisch geäußert haben. Meine Versuche diese Probleme direkt mit der Polizei zu besprechen bzw. zu klären sind leider gescheitert. Eine ursprünglich mit Herrn Polizeipräsidenten ... und Herrn ... (Leiter der Diensthundeschule) getroffene Vereinbarung, gemäß der ich die Möglichkeit gehabt hätte, einen unabhängigen Test mit den sächsischen Mantrailern zu organisieren, wurde nicht eingehalten. Dies nährt natürlich die Befürchtung , dass diese Staffel tatsächlich nicht einsatzfähig ist. Staatsminister Wöller hat auf meine Anfragen nicht reagiert. Ich bitte Sie, die Belange der Öffentlichkeit wahrzunehmen und dieses Thema einer unabhängigen und öffentlichen Untersuchung zuzuführen. Mit freundlichen Grüßen Kai -Uwe Goss" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann, durch wen und in welcher Form erlangten der Staatsminister des Innern, der Landespolizeipräsident, der Inspekteur der Polizei Sachsen sowie weitere Bedienstete der Abteilung 3 des Staatsministeriums des Innern bzw. nachgeordneter Behörden und Dienststellen der Polizei Sachsen Kenntnis von den Bedenken des Herrn Prof. Goss bezüglich Mantrailings bei der sächsischen Polizei? Freistaat SACHSEN wann durch Form Adressat 15. März 2018 Prof. Dr. Goss E-Mail Polizeidirektion Zwickau, Leiterin Inspektion Zentrale Dienste 15. März 2018 Prof. Dr. Goss E-Mail Präsidium der Bereitschaftspolizei , Leiter Diensthundeschule 20. März 2018 Polizeidirektion E-Mail Staatsministerium des Innern, Zwickau Abteilung 3, -Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium - 28. März 2018 Prof. Dr. Goss E-Mail Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, -Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, Referat 35 Personal , Aus- und Fortbildung der Polizei, Referentin Personal m. d. B. u. Weiterleitung an den Landespolizeipräsidenten; ist am gleichen Tag unter Beteiligung des Leiters des Referates 35 erfolgt 2. Mai 2018 Prof. Dr. Goss E-Mail Staatsminister des Innern Seite 2 von 4 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 2: Weshalb wurden bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/14483 insbesondere zu eventuel len schr i ft l ichen Stel lungnahmen anderer Wissenschaft ler u n d Fo r s c h u n g s ei n r i c h t u n g en d i e B ed en k en d es Her r n Pr o f . Go s s i n Dr s . 6/14483 nicht in Bezug genommen bzw. mitgetei l t? Mit der Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14483 wurde nach Stellungnahmen anderer Forschungseinrichtungen oder Wissenschaftler zur Studie des Instituts für Rechtsmedizin nachgefragt. Die in der Antwort auf die Frage 1 aufgeführten E-Mails von Herrn Prof. Dr. Goss bezogen sich auf die Pressemitteilung der Universität Leipzig vom 11. Januar 2018 sowie auf die Presseveröffentl ichungen zur am Institut für Rechtsmedizin Leipzig durchgeführten Studie. Eine Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Goss zur Studie selbst ist hier nicht bekannt. Frage 3: Wann und durch wen wurde die Überprüfung der Leistungsfähigkei t der Diensthunde im Bereich „Mantrailing" durch Prof. Dr. Kai -Uwe Goss in Aussicht gestellt bzw. dieser zugestimmt? Frage 4: Aus welchen Gründen wurde eine solche Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Diensthunde im Bereich „Mantrailing" durch Prof. Dr. Kai -Uwe Goss nicht umgesetzt ? Frage 5: Is t eine unabhängige Überprüfung der Leis tungsfähigkei t der Diens thunde im Bereich „Mantrailing" durch externe Wissenschaftler vorgesehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: In einem Gespräch zwischen Herrn Prof. Dr. Goss, dem Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei sowie dem Leiter der Diensthundeschule am 1. Juni 2018 wurden die unterschiedlichen Standpunkte zum Mantrailing erörtert. Herrn Prof. Dr. Goss wurde angeboten, sich den Ausbildungsstand der Personensuchhunde (Mantrailer) bei der sächsischen Polizei im Rahmen einer praktischen Vorführung anzuschauen. Eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Diensthunde durch ihn selbst wurde ihm nach Auskunft des Präsidiums der Bereitschaftspolizei weder in Aussicht gestellt noch zugesichert . Die Ausbildung und Prüfung der Personensuchhunde in der sächsischen Polizei erfolgt nach den hierfür erlassenen Vorschriften, insbesondere der Verwaltungsvorschrift über das Diensthundewesen in der Polizei und der dazu erlassenen Dienstanweisung mit dem Fachkonzept für die Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Personensuchhunden . Für die Ausbildungsprüfungen und regelmäßigen Überprüfungen von Personensuchhunden ist u. a. vorgesehen, dass in der diesbezüglichen Prüfungskommission mindestens ein Prüfer aus dem Polizeibereich eines anderen Bundeslandes bestellt werden soll. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Personensuchhunde der sächsischen Polizei durch externe Wissenschaftler ist daher vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen. Mit‚frkundlichew Grüßen . Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-11-23T09:42:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes