STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe! (AfD) Drs.-Nr.: 6/15194 Thema: Versuchte Vergewaltigung in Görlitz am 18. Oktober 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut Polizei kam es in Görlitz am 18.10.2018 zu einer versuchten Vergewaltigung durch einen 43 -jährigen Syrer (Asylsuchender)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Art von Straftaten wurden angezeigt bzw. aufgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Straftat, Alter und Geschlecht der Opfer sowie ungefähre Tatzeit.) Es wurde Strafanzeige wegen versuchter Vergewaltigung gern. § 177 Strafgesetzbuch (StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gern. § 224 StGB erstattet. Die Geschädigte ist 33 Jahre alt. Tatzeit war der 18. Oktober 2018 zwischen 02:00 Uhr und 03:00 Uhr. Frage 2: Wann ist der Tatverdächtige nach Deutschland eingereist, wo ist sein aktueller Unterbringungsort und wann wurde sein Asylantrag gestellt und wie beschieden? Frage 3: Ist er ausreisepflichtig? Wenn ja, warum wurde die Abschiebung noch nicht vollzogen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/137 Dresden, 26. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN Der Tatverdächtige ist am 20. November 2015 ins Bundesgebiet eingereist und hat am 15. April 2016 den Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter gestellt. Am 29. Dezember 2017 erkannte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz zu. Untergebracht ist er aktuell im Landkreis Görlitz . Der Tatverdächtige ist aufgrund der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht vollziehbar ausreisepflichtig. Frage 4: Gibt es Verurteilungen oder Ermittlungen gegen ihn, seitdem er sich in Deutschland befindet? (Bitte aufschlüsseln nach Art und Tag der Straftat sowie verhängtem Urteil mit Datum.) Mit Stand vom 5. November 2018 ist gegen den Tatverdächtigen keine Verurteilung bekannt. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. y1it-frundlichf1 Grüßen Pro . Dr. Roland Wöller %../L Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat Seite 2 von 2 2018-11-27T09:43:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes