STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/15195 Thema: Massenschlägerei in Leipzig unter Afghanen am 21. Oktober 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut Polizei kam es in Leipzig am 21.10.2018 zu einer Massenschlägerei ,unter etwa 20 afghanischen Personen'. Neun Tatverdächtige habe man vorläufig festgenommen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Art von Straftaten wurden angezeigt bzw. aufgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Personen, Art der Straftat, Alter und Geschlecht der Opfer sowie ungefähre Tatzeit.) Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gern. § 125a Strafgesetzbuch (StGB) gegen neun Tatverdächtige eingeleitet. Tatzeit war der 21. Oktober 2018 gegen 18:00 Uhr. Geschädigt wurde ein Mann im Alter von 18 Jahren. Frage 2: Wann sind die Tatverdächtigen nach Deutschland eingereist, wo sind ihre aktuellen Unterbringungsorte und wann wurden ihre Asylanträge gestellt und wie beschieden? Frage 3: Sind die Tatverdächtigen ausreisepflichtig? Wenn ja, warum wurde die Abschiebung noch nicht vollzogen? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/138 Dresden, 26. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Freistaat SACHSEN Tatver- Ersteinreise Datum des Stand Asylverfahren aktueller dächti- Bundesge- Asylantra- Unterbringer biet ges gungsort 1 29.10.2015 30.10.2015 im Asylverfahren Stadt Leipzig 2 29.09.2015 12.11.2015 Anerkennung Flücht- Stadt Leipzig lingseigenschaft am 26.04.2016 3 22.10.2015 22.04.2016 im Asylverfahren Stadt Leipzig 4 19.10.2015 25.10.2016 Anerkennung Flücht- Stadt Leipzig lingseigenschaft am 15.05.2017 5 25.11.2015 23.08.2016 im Asylverfahren Stadt Emden 6 16.09.2015 02.10.2015 im Asylverfahren Stadt Leipzig 7 08.08.2016 08.09.2016 Anerkennung Flücht- Stadt Leipzig lingseigenschaft am 10.05.2017 8 27.11.2015 01.02.2016 im Asylverfahren Stadt Leipzig 9 09.11.2015 01.02.2016 Anerkennung Flücht- Stadt Leipzig lingseigenschaft am 03.12.2016 Die Tatverdächtigen sind nicht vollziehbar ausreisepflichtig, da entweder die Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind oder sie ein Aufenthaltsrecht aufgrund der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz besitzen. Frage 4: Gibt es Verurteilungen oder Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen, seitdem sie sich in Deutschland befinden? (Bitte aufschlüsseln nach Person, Art und Tag der Straftat sowie verhängtem Urteil mit Datum.) Gegen einen der Tatverdächtigen wird aktuell wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 StGB ermittelt. Tattag war der 22. September 2018. Ein Tatverdächtiger wurde am 2. März 2017, rechtskräftig seit dem 10. März 2017, durch den Jugendrichter wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen am 28. Februar 2016, zu einer Maßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt. Gegen einen weiteren Tatverdächtigen wurde ein Strafbefehl, rechtskräftig seit dem 3. September 2016, erlassen. Darin wurde er wegen einer am 13. Mai 2016 begangener Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Mirtiendlichen/Grüßen • I Prdf. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-11-27T09:43:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes