STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15197 Thema: Prä- und Postexpositionsprophylaxe (PrEP/PEP) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Für eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP) besteht nach Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der Bundesregierung derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage im Fünften Buch Sozialgesetzbuch für die Übernahme der Kosten für PrEP (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3581). Ein PrEP-Medikament ist bereits in mehreren Ländern zugelassen, die europäische Zulassung erfolgte im August 2016. In Deutschland ist die PrEP seit Oktober 2016 verschreibungsfähig, wird aber nicht von den Krankenkassen finanziert. Eine PEP kann durch spezialisierte niedergelassene Ärzte oder in bestimmten Krankenhäusern verordnet werden (vgl. Kleine Anfrage in Drs. 6/11122). Im Sächsischen Aktionsprogramm zur HIV/AIDS- und STI-Bekämpfung hat die Staatsregierung das Ziel formuliert allen Menschen mit HIV-Infektionen bzw. STI unabhängig von Herkunft, Infektionsrisiko und Geschlecht Zugang zu einer kultursensiblen medizinischen und psychosozialen Versorgung zu bieten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung zum derzeitigen Einsatz der PrEP sowie der PEP (beispielsweise im Rahmen von Forschungsprojekten ) vor? Die Staatsregierung kennt die Deutsch-Österreichischen Leitlinien zur HIV- Präexpositionsprophylaxe (PrEP), erstellt unter Federführung der Deutschen AIDS-Gesellschaft (DAIG), die eine fachliche Anleitung für die Beratung über eine PrEP, die Indikationsstellung und Durchführung von Vor- und Begleituntersuchungen , die Auswahl geeigneter Substanzen u.ä. liefert. Darüber hinaus sind die Fachinformation der Hersteller und die Anforderungen, die ein Arzt Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-18/947 7:0resden, (}f" November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat erfüllen muss, der die PrEP verschreibt, bekannt. Insoweit liegen ausreichende Kenntnisse über die Grundlagen eines PrEP-Einsatzes vor. Seit Oktober 2017 gibt es über registrierte Ärzte bei teilnehmenden, in der Beratung und Versorgung von HIV-infizierten Patienten engagierten, Apotheken verblisterte (speziell abgepackte) PrEP-Medikamente zu einem relativ günstigen Preis (derzeit 40 Euro pro 28 Tabletten). Andere PrEP-Medikamente Ue nach Herstellerfirma zwischen 70 Euro und 800 Euro für eine Monatspackung) sind über jede Apotheke in Deutschland erhältlich. Parallel dazu ist nicht auszuschließen, dass PrEP-Medikamente auch aus dem Ausland bezogen werden. Aus der in diesem Sommer veröffentlichten Studie „PreP in Deutschland" (PRIDE) des Instituts für HIV-Forschung der Universität Essen (Prof. Hendrik Streeck) geht hervor, dass seit Oktober 2017, als relativ günstige Präparate auf den Markt gekommen sind, sich die Zahl der Nutzer verdreifacht hat und jetzt bei ca. 4.500 liegt. Demnach werde die PrEP vor allem in der Zielgruppe schwuler Männer gut angenommen und etabliere sich in Deutschland schneller als in anderen Ländern. Zum derzeitigen Einsatz der PEP liegen der Staatsregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Frage 2: Welche spezialisierte niedergelassenen Ärzt_innen oder bestimmte Krankenhäuser können in Sachsen PrEP bzw. PEP verordnen? Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) haben in Sachsen 13 Ärzte und Ärztinnen eine besondere Genehmigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung erhalten. Die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen konzentrieren sich hauptsächlich auf 2 Anlaufstellen in Chemnitz, 3 in Leipzig und 4 in Dresden. Diese können sowohl Arzneimittel zur PrEP als auch zur PEP verordnen. (Auskunft über konkrete Behandler geben z.B. die sächsischen AIDS-Hilfen.) Darüber hinaus gäbe es 4 Klinikambulanzen, welche entsprechende Medikamente zur HIV-Behandlung verordnen, die damit fachlich geeignet sind, auch PEP- und PrEP-Medikamente zu verschreiben. Die Notfall-Medikation PEP ist insbesondere über Rettungsstellen bzw. Notfallambulanzen vieler Krankenhäuser erhältlich, u.a. im Uniklinikum Dresden, den Städtischen Kliniken Chemnitz und dem St. Georg-Klinikum Leipzig. Frage 3: Setzt sich die Staatsregierung auf Bundesebene für das Schaffen einer Rechtgrundlage für die Übernahme der Kosten für PrEP ein, wenn ja wie bzw. wenn nein, aus welchen wesentlichen Gründen nicht bzw. plant sie sich zukünftig dafür einzusetzen? Derzeit läuft auf Bundesebene das Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG, BR-Drs. 504/18), mit dem auch die Kostenübernahme für PrEP-Medikamente durch die Gesetzlichen Krankenkassen geregelt werden soll. Eine Landesinitiative Sachsens ist damit entbehrlich. Seite 2 von 3 SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Plant die Staatsregierung eine Anpassung des seit 2013 unveränderten Sächsischen Aktionsprogramms zur HIV/AIDS- und STI-Bekämpfung insbesondere im Hinblick auf PrEP/PEP, wenn ja wie und in welchem Zeitraum bzw. wenn nein, aus welchen wesentlichen Gründen nicht? Ja, die Staatsregierung wird gemeinsam mit den bisher beteiligten Partnern eine Aktualisierung des Sächsischen Aktionsprogrammes vornehmen, um die neuen Erkenntnisse zur PrEP, aber auch den HIV-Selbstesten abbilden zu können. Inhaltliche Beratungen zu diesen Themen laufen bereits, die Einarbeitung in das Aktionsprogramm soll folgen. Frage 5: Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt die Staatsregierung das in der Vorbemerkung genannte Ziel des Aktionsprogramms zur HIV/AIDS- und STI-Bekämpfung in Sachsen um? Das Aktionsprogramm zur HIV/AIDS- und STI-Bekämpfung ist kein alleiniges Werkzeug der Staatsregierung, sondern fasst unterschiedliche Aktivitäten der einzelnen Beteiligten zusammen. Insofern ist auch die Erfüllung der gesteckten Ziele eine gemeinschaftliche Aufgabe der involvierten Partner. Um sich dem genannten Ziel zu nähern, führt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz regelmäßig Netzwerktreffen durch, wo aktuell notwendige Maßnahmen und Projekte mit den Partnern besprochen werden. Einmal im Jahr findet eine Fortbildung für alle AIDS-Fachkräfte der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen statt, auf der auch aktuelle Themen der Diagnostik und Therapie besprochen werden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert über die Richtlinie Gesundheit und Versorgung (bisher Richtlinie Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe ) Projekte der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen (z.B. Beratungen, Multiplikatorenschulungen ), die sich dem genannten Ziel widmen. Mit freundlichen Größen ' <]J fvJL1 - BarbarJWe~c ' Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-11-27T11:30:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes