STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15203 Thema: Abschlussprüfungen an der sächsischen Polizeifachschulen (PFS) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen haben in den Jahren 2010 bis 2018 an den Abschlussprüfungen zum Polizeimeister an den sächsischen Polizeifachschulen (PFS) teilgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgängen und Standorten der PFS!) Frage 2: Wie viele Personen haben die Prüfungen aus Frage 1 erfolgreich bestanden ? (Bit te aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgängen, Prüfungsarten , Prüfungsfächern, Standorten der PFS und Prüfungsergebnissen !) Frage 3: Wie viele Personen haben die Prüfungen aus Frage 1 erst in einer Nachprüfung erfolgreich bestanden? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgängen , Prüfungsarten, Prüfungsfächern, Standorten der PFS und Prüfungsergebnissen!) Frage 4: Wie viele Personen haben die Prüfungen aus Frage 1 endgültig nicht bestanden? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgängen, Standorten der PFS und nichtbestandenen Prüfungsfächern!) Frage 5: Wie viele Personen aus Frage 2 und 3 wurden zu Polizeimeistern ernannt und wie viele wurden nicht ernannt? (Bit te mit Angabe des Grundes der Nichternennung!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bit te bei Antw or t angeben) 3-1053/66/139 Dresden, 27. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Im Rahmen der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene, Fachrichtung Polizei ist die Laufbahnprüfung die Abschlussprüfung. Diese besteht aus praktischen Prüfungen, Prüfungsklausuren und einer mündlich -praktischen Prüfung. Die Punktzahlen der einzelnen Prüfungsteile fließen prozentual in die Punktzahl der Laufbahnprüfung ein. Die Anzahl der Personen, die die Abschlussprüfung erst in einer Nachprüfung erfolgreich bestanden haben (Frage 3), werden statistisch nicht erfasst. Die Anzahl ist in der Beantwortung der Frage 2 mit enthalten. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Die Beantwortung der Fragen kann erst ab dem Jahr 2014 erfolgen, da die entsprechenden Unterlagen gemäß § 21 Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei nur für fünf Jahre aufzubewahren sind. Zudem können innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit die entsprechenden Informationen zur Beantwortung aller Fragestellungen nicht beigebracht werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1- 97). Im vorliegenden Fall wäre durch die Beantwortung der Klammerzusätze „(Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgang, Prüfungsarten, Prüfungsfach und Prüfungsergebnissen )" die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die geforderten Angaben liegen im Präsidium der Bereitschaftspolizei nicht vor. Der Aufwand für die Erhebung der Daten beliefe sich für die manuelle Sichtung der Prüfungsakten auf durchschnittlich mindestens 20 Minuten pro Fall. Bei insgesamt 1.219 Auszubildenden seit 2014 ergäbe sich ein zeitlicher Aufwand von ca. 406 Stunden (entspricht ca. zehn Wochen). Selbst bei vollständiger Ausnutzung der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit von vier Wochen wären somit drei Sachbearbeiter mit der Datenermittlung für die Beantwortung des Klammervermerks beschäftigt, ohne auch nur eine sonstige weitere Aufgabe in diesem Zeitraum erledigen zu können. Da Personaldaten verarbeitet werden, wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keine Übertragung der Aufgabe auf sonstige Verwaltungsbedienstete zulässig. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass einer vollständigen Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung nicht zu leisten ist. Mitireundlichen,Grüßen gl` 07c41(„L Prc(f. Dr.Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/15203 Frage 1 Frage 2 Frage 4 Frage 5 Abschlussjahr Einstellungsjahrgang zugelassene 1PFS Cl PFS L PFS S Prüfungsteilnehmer 1 bestanden PFS C PFS L! PFS S nicht bestanden 1PFS C1PFS L; PFS S Ernennung Nichternennung Grund 2018 9/2015 9/2013 SFG 302 1 116 1 94 92 289 111 1 89 89 287 9 7x Nichtbestehen Laufbahnprüfung 2x charakterliche Nichteignung 2017 2016 9/2014 9/2013 9/2011 SFG 4/2012 SFG 221 110 111 229 133l 96 - 7 - 7 - 3 3 212 104 108 210 4 2x Nichtbestehen Laufbahnprüfung 2x charakterliche Nichteignung l x Nichtbestehen Laufbahnprüfung 2015 2014 9/2012 9/2011 9/2009 SFG 4/2010 SFG 213 112 101 221 126 95 10 10 210 109 101 218 124 94 - 10 10 2 1 1 1 200 11 216 4 10 lx Nichtbestehen Laufbahnprüfung 10x Beginn Studium LG 2.1 Pol 2x Nichtbestehen Laufbahnprüfung 2x charakterliche Nichteignurlg, Abkürzungen: PFS C = Polizeifachschule Chemnitz PFS L = Polizeifachschule Leipzig PFS S = Polizeifachschule Schneeberg SFG = Sportfördergruppe LG 2.1 Pol = Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene, Fachrichtung Polizei 2018-11-28T08:51:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes