Seite 1 von 3 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15239 Thema: Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Handwerks durch EEG- Umlage Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der EEG-Umlage bekommen. Diese Regelung gilt weitgehend unabhängig davon, ob es sich um einen energieintensiven Produktionsprozess handelt oder nicht. Entlastet wird ab einem Schwellenwert von einer GWh auch ein durch Ausweitung der Produktionsmenge hervorgerufener höherer Energieverbrauch . Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner und mittlerer Betriebe. So sind z.B. im Bereich der Getreidevermahlung unabhängig von der Mühlengröße pro Tonne Getreide rund 60 kWh notwendig. Kleinere Mühlen (bis rund 15.000 t) zahlen pro vermahlene Tonne aktuell eine EEG-Umlage von 4,13 Euro. Für Großmühlen über 200.000 Tonnen reduziert sich die EEG-Umlage pro Tonne im Schnitt um fast 80 Prozent auf durchschnittlich 0,90 Euro. Ähnliche Effekte treten im Bäckerhandwerk im Vergleich zu industriellen Großbäckereien und im Fleischerhandwerk im Vergleich zu fleischverarbeitenden Großbetrieben auf.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: § 63 des Erneuerbare-Energiengesetzes (EEG) gibt den Grundsatz der besonderen Ausgleichregelung (BesAR) vor. Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-1053/7/4 Dresden, 30. November 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 3 Demnach begrenzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Antrag abnahmestellenbezogen nach Maßgabe des § 64 die EEG-Umlage für Strom, der von stromkostenintensiven Unternehmen selbst verbraucht wird, um so den Beitrag dieser Unternehmen zur EEG-Umlage in einem Maße zu halten, dass er mit ihrer internationalen Wettbewerbssituation vereinbar ist und um ihre Abwanderung in das Ausland zu verhindern. Für die Ermittlung der Stromkostenintensität sind nach einer durch das BAFA vorgegebenen Methodik die Bruttowertschöpfung und der Stromverbrauch ins Verhältnis zu setzen. Werden hier die in § 64 EEG vorgegebenen Schwellenwerte überschritten, besteht für Unternehmen verschiedener Branchen die Möglichkeit, die BesAR in Anspruch zu nehmen. Für das Jahr 2017 listet das BAFA für den Freistaat Sachsen zwei Abnahmestellen auf, die die BesAR in Anspruch genommen haben und der Branche „Mahl- und Schälmühlen“ zuzuordnen sind. Frage 1: Wie viele Mühlen gibt es in Sachsen insgesamt, wie viele mit einer Vermahlung bis 15.000 t, wie viele mit einer Vermahlung des Gesamtbetriebes von über 200.000 t? Gemäß der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) herausgegebenen Publikation „Die Struktur der Mühlenwirtschaft in Deutschland“ gab es im Wirtschaftsjahr 2016/2017 im Freistaat Sachsen elf meldepflichtige Mühlen. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Frage 2: Ist der Staatsregierung die Initiative des Müllerbund Sachsen bekannt, die darauf abzielt die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen und die Erstattungsfähigkeit der EEG-Umlage für Großmühlen zu beseitigen und falls ja, in wie weit unterstützt sie sie, bzw. falls sie diesen Vorstoß der sächsischen Müller nicht unterstützt, warum nicht? Der Müllerbund Sachsen wandte sich mit weitestgehend gleichlautenden Schreiben an die Sächsische Staatskanzlei, an das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, in denen die Staatsregierung gebeten wurde, sich gegenüber der Bundesregierung für eine Gleichbehandlung in Form einer einheitlichen Erhebung der EEG- Umlage einzusetzen. Darüber hinaus ist keine Initiative bekannt. Die Energiepolitik der Staatsregierung fühlt sich dem energiepolitischen Zieldreieck verpflichtet, das Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit von Energie beinhaltet. Als ein wichtiger Erfolg ist daher die ab 2019 beginnende bundesweite Angleichung der Übertragungsnetzentgelte zu betrachten, für die sich der Freistaat Sachsen – gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt – zuvor jahrelang hartnäckig eingesetzt hatte. Frage 3: In welchen Bereichen kommt es nach Kenntnis der Staatsregierung zu ähnlichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner und mittlerer sächsischer Handwerksbetriebe? Es sind bislang keine anderen sächsischen Handwerksbetriebe in dieser Angelegenheit an die Staatsregierung herangetreten. Seite 3 von 3 Frage 4: Welche Schritte hat die Staatsregierung bisher auf welcher Ebene (d.h. im eigenen Verantwortungsbereich oder durch Initiativen auf Bundesebene ) unternommen um diese Wettbewerbsverzerrung durch das EEG- Gesetz zu Lasten kleiner und mittlerer sächsischer Betriebe zu beseitigen ? Wie in der Vorbemerkung bereits erläutert, wurde mit der besonderen Ausgleichregelung im EEG auf Bundesebene ein Instrument geschaffen, das zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bestimmter Branchen mit einer nachzuweisenden hohen Stromkostenintensität beitragen soll. Zugleich soll so die Abwanderung dieser Unternehmen in das Ausland und damit der Verlust heimischer Arbeitsplätze verhindert werden. Mit dem Wegfall dieses Instruments wären also der Verlust von Arbeitsplätzen und Bruttowertschöpfung zu befürchten. Die EEG-Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien wird durch die Endverbraucher getragen. Eine Ausweitung der Befreiungstatbestände würde zu einer höheren EEG-Umlage für nichtprivilegierte Endverbraucher führen. Daher wird der in der Vorbemerkung erwähnte einschränkende Grundsatz mitgetragen. Zu den Initiativen und Erfolgen der Staatsregierung wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus ist auf die Beratungsangebote der Sächsischen Energieagentur (SAENA) zur Steigerung der Energieeffizienz und Optimierung der Energiekosten hinzuweisen, die gerade auch für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe geschaffen wurden. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15239 Thema: Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Handwerks durch EEG-Umlage Sehr geehrter Herr Präsident, Vorbemerkung: § 63 des Erneuerbare-Energiengesetzes (EEG) gibt den Grundsatz der besonderen Ausgleichregelung (BesAR) vor. Demnach begrenzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Antrag abnahmestellenbezogen nach Maßgabe des § 64 die EEG-Umlage für Strom, der von stromkostenintensiven Unternehmen selbst verbraucht wird, um so den Beitrag dieser Unter... Für die Ermittlung der Stromkostenintensität sind nach einer durch das BAFA vorgegebenen Methodik die Bruttowertschöpfung und der Stromverbrauch ins Verhältnis zu setzen. Werden hier die in § 64 EEG vorgegebenen Schwellenwerte überschritten, besteht f... Frage 1: Wie viele Mühlen gibt es in Sachsen insgesamt, wie viele mit einer Vermahlung bis 15.000 t, wie viele mit einer Vermahlung des Gesamtbetriebes von über 200.000 t? Frage 2: Ist der Staatsregierung die Initiative des Müllerbund Sachsen bekannt, die darauf abzielt die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen und die Erstattungsfähigkeit der EEG-Umlage für Großmühlen zu beseitigen und falls ja, in wie weit unterstützt s... Martin Dulig 2018-12-03T09:01:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes