STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15242 Thema: Akt ivi täten der ext remen Rechten in Sachsen im Monat Oktober 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen , die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bit te bei Antw or t angeben) 16-0141.50/3470 Dresden, 30. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. DRUCKSACHE 6/15242 Eingegangen am: 30.11.2018 Ausgegeben am: 30.11.2018 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Die Fragestellerin begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Sächs- Verf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 7 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN ! Freiefant - • AL 11 h IN Frage 1: Welche Akt ivi täten der extremen Rechten (Demonstrat ionen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzer te usw .) gab es im Monat Oktober 2018 (genaue Aufstel lung nach Datum, Veranstal tungsor t , Veranstal ter , Anzahl der Tei lnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher, Redner 02.10.2018 Döbeln Nationaldemo- mind. 3 Verteilaktion im Rahmen kratische Par- der „Schutzzonentei Deutsch- Kampagne" lands (NPD) 03.10.2018 Sachsen Junge Natio- * Wandertag aller JNnalisten (JN) Stützpunkte unter dem Sachsen Motto „Stärke durch Einheit " 05.10.2018 Döbeln NPD mind. 3 Verteilaktion im Rahmen der „Schutzzonen- Kampagne" 05.10.2018 Chemnitz Rechtsextre- * Mitwirkung an der Vermisten sammlung „Sicherheit für Chemnitz" mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 1.100), Redner: Martin Kohlmann 07.10.2018 Döbeln NPD 3 Verteilaktion im Rahmen der „Schutzzonen- Kampagne" 09.10.2018 Dresden NPD- Jahreshauptversammlung Kreisverband (KV) Dresden 12.10.2018 Chemnitz Rechtsextre- ca. 20 bis Mitwirkung an der Vermisten 30 °A sammlung „Sicherheit für Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Chemnitz" mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 1.100), Redner: Robert Andres 13.10.2018 Ostritz Rechtsextre- 850 bis Kampfsportveranstaltung misten 1.000 „Kampf der Nibelungen 2018" 13.10.2018 Pirna NPD -KV * 5-Jahrfeier „Haus Mon- Sächsische tag", Redner: Sebastian Schweiz- Schmidtke, Auftritt des Osterzgebirge Liedermachers „Flak" Rheinland-Pfalz (RP) 13.10.2018 Staupitz Rechtsextre- ca. 185 Konzert „Kraft durch Mumisten sik" mit angekündigten Bands: „Brutal Attack" (Großbritannien), „Kraft durch Froide", „Thoytonia" (Sachsen), „SPN-S" (Brandenburg) 14.10.2018 Bautzen ldentitäre mind. 10 Banneraktion Bewegung (IB) Bautzen 19.10.2018 Eilenburg JN Sachsen * Protestaktion „gegen die Normalisierung von Abnormalitäten " 19.10.2018 Chemnitz Rechtsextre- ca. 10 bis Mitwirkung an der Vermisten 20 % sammlung „Sicherheit für Chemnitz" mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 1.000), Redner: Martin Kohlmann 20.10.2018 Schwarzen- Freigeist e. V. ca. 300 Demonstration unter dem berg Motto „Schutzzone Erzgebirge — Sicherheit auch für Deutscher, Redner: Stefan Hartung Seite 4 von 7 STAATSMINISTEMM DES INNERN Freistaat z, SACHSEN 20.10.2018 Chemnitz Partei „Der ca. 40 Versammlung „Multikulti Dritte Weg" tötet" Stützpunkt Westsachsen 20.10.2018 Zwickau Partei „Der * Informationsstand „Multi- Dritte Weg" kulti tötet" Stützpunkt Westsachsen 20.10.2018 Bautzen Aryan Brother- Party „Season End" hood Eastside 20.10.2018 Raum Rechtsextre- * Vernetzungstreffen Leipzig misten 21.10.2018 Oelsnitz/ Rechtsextre- ca. 100 Zeitzeugenvortrag Erzgeb. misten 22.10.2018 Grimma IB Banneraktion „Linken Lehrern in den Kaffee spucken " und Flyerverteilung 26.10.2018 Chemnitz Rechtsextre- * Mitwirkung an der Vermisten sammlung „Sicherheit für Chemnitz" mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 1.050) 27.10.2018 Plauen Partei „Der 9 Informationsstand unter Dritte Weg" dem Motto „Volksverräter Stützpunkt und ihre Hetzkampagnen Vogtland stoppen" 28.10.2018 Zwickau Partei „Der Zeitzeugenvortrag der Dritte Weg" Vortragsreihe „Stimmen Stützpunkt der Bewegung", Redner: Westsachsen Falko Schüßler 29.10.2018 Plauen Partei „Der ca. 200 „Lichtermarsch —Wir brin- Dritte Weg" gen ein Licht in das Dun- Stützpunkt kel dieser Zeit", Redner: Vogtland Tony Gentsch, Matthias Fischer Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freictnnt Et7, SÄÖASEN v 31.10.2018 Erdmanns- JN Chemnitz * Wanderung dorf (Landkreis Mittelsachsen ) Scharfenstein (Erzgebirgs - kreis) * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung und des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nicht -extremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat Oktober 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteili- Anzahl der rechtsgung /Funktion, ggf. Bands, Lie- extremistischen dermacher, Redner Teilnehmer 01.10.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA- Demonstration 06.10.2018 Stolpen/ Beteiligung von Rechtsextremis- mind. 7 Sächsische ten am „Elbsteiger Marsch" Schweiz 08.10.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA- Demonstration 21.10.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremis- * ten an einer PEGIDA-Demon- Seite 6 von 7 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN stration, Redner: Robert Timm 29.10.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextrennis- * ten an einer PEGIDA- Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat Oktober 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Es wird auf die Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung zahl ggf. Bands, Liedermacher , Redner 26.05.2018 vermutlich Rechtsextremisten ca. 150 National Socialist Sachsen Black Metal (NSBM)-Konzert mit „Flak" (RP), „Goatmoon" (Finnland ), „Nordglanz" (Hessen) Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. of. Dr.LRoland VVöller Seite 7 von 7 2018-11-30T11:29:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes