STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15245 Thema: Antisemitische Überfälle, Sachbeschädigungen, Leugnung der Shoa und andere antisemitische Straftaten im Monat Oktober 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leugnung der Shoa, Demonstrationen, Versammlungen usw.) gab es im Monat Oktober 2018 (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort — mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 2: Welche antisemitischen Aktivitäten im obigen Sinne wurden im Monat Oktober 2018 bekannt, die vor diesem Zeitraum lagen (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort — mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren liefen gegen Personen wegen antisemitischer Delikte im Monat Oktober 2018 (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt Sachsen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität mit Stand vom 7. November 2018 erfassten Meldungen der Polizeidienststellen und haben vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen noch verändern. Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bit te bei Antw or t angeben) 3-1053/67/20 Dresden, 30. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Es wird bislang gegen vier Beschuldigte ermittelt; Festnahmen gab es keine. Auf die Anlage wird verwiesen. Frage 4: Wie viele Personen wurden im Monat Oktober 2018 wegen antisemitischer Delikte zu welchen Strafen verurteilt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Erwachsener wegen Nötigung in Tatmehrheit mit Beleidigung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Einbeziehung der in einem anderen Urteil ausgesprochenen Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Der Verurteilte beleidigte am 2. September 2017 in Dresden Polizeibeamte u. a. mit judenfeindlichen Parolen und zeigte zudem mehrfach den „Hitlergruß". Der gleichzeitig abgeurteilten Nötigung lag kein Sachverhalt im Sinne der Fragestellung zugrunde. Die Einzelstrafe für die Beleidigung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beträgt drei Monate. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte äußerte am 14. April 2018 in Leipzig volksverhetzende Kommentare. Der gleichzeitig abgeurteilten weiteren Tat lag kein Sachverhalt im Sinne der Fragestellung zugrunde. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte postete am 1. April 2018 von einem Facebook-Profil auf das Online -Portal der Stadt Plauen das Foto einer Straßenbahn der Stadt Plauen mit einer volksverhetzenden Aufschrift. Weiterhin wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt, weil er über sein Facebook-Profil am 21. März 2018 in einer frei zugänglichen Gruppe zur Flüchtlingsproblematik einen volksverhetzenden Kommentar postete. Mit frdundlichen Grüßen 7 of .49V(6.21 Dr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/15245 Tattag Tatort Kreisfreie Stadt/Landkreis Delikt Tathergang 18.02.2018 Dresden/Äußere Neustadt Dresden, Stadt § 130 Strafgesetzbuch (StGB) Ein Hassposting wurde verbreitet. 24.02.2018 Leipzig/Zentrum-Südost Leipzig, Stadt § 130 StGB Ein Hassposting wurde verbreitet. 15.03.2018 Niesky Görlitz § 130 StGB Im Internet wurden Schriften zum Kauf angeboten. 22.04.2018 Görlitz Görlitz § 130 StGB Ein Hassposting wurde verbreitet. 21.07.2018 Mittweida Mittelsachsen § 130 StGB Es wurden judenfeindliche Schriften besessen. 18.08.2018 Dresden/Gruna Dresden, Stadt § 130 StGB Ein Hassposting wurde verbreitet. 10.09.2018 Radebeul Meißen § 130 StGB An eine öffentliche Einrichtung wurden Schriften gesandt. 19.09.2018 Taucha Nordsachsen § 86a StGB An einen Spielplatz wurden Parolen gesprüht. Seite 1 von 1 2018-11-30T11:32:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes