STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15248 Thema: Ausnahmen zur Waffenverbotszone in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Verordnung des Staatsministeriums des Inneren zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig vom 4. Oktober 2018 ist in § 3 Abs. 2 geregelt : ,Ausgenommen von dem Verbot nach §1 ist der Transport von Waf fen in Personenkraf twagen und Lastkraf twagen mi t geschlossenem Fahr-gastraum, soweit das in §1 beschr iebene Gebiet ohne Fahr tunterbrechung durchfahren w i rd. A ls Fahr tunterbrechung gi l t dabei n icht ein verkehrsbedingtes Anhal ten und Stehenbleiben.' In der Pol izeiverordnung des Staatsmin ister iums des Inneren über das Verbot des Mi t führens gefährl icher Gegenstände in Leipzig vom 4. Oktober 2018 ist in § 3 Abs. 2 Nr . 3 geregelt : ,Ausgenommen von dem Verbot nach §1 s ind: d ie Verw endung von Messern im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 4 im Rahmen eines gastronomischen Betr iebes in dem in §1 beschr iebenen Gebiet .' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Handel t es s ich bei einer pol izei l ichen Verkehrskontrol le um ein ver - kehrsbedingtes Anhal ten und Stehenbleiben im Sinne des § 3 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsminister iums des Inneren zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig? Frage 2: Gelten Einwegmesser aus Plast ik als Messer gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Po l izeiverordnung des Sächsischen Staatsmin ister iums des Inneren über das Verbot des Mit führens gefähr l icher Gegenstände in Leipzig? ,47=1 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/67/17 Dresden, 30. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern W ilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 3: Sind unter „im Rahmen eines gastronomischen Betriebes" z. B. die Anwesenheit, der Verzehr von Speisen und Get ränken , d ie gast ronomische Tät igkei t usw. i n gastronomischen Betr ieben bzw. Bereichen erfasst? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Ja. Frage 4: Au f welcher Rech tsg rund lage s ind der Innen- und Außenberei ch eines gast ro - nomischen Bet r iebes bzw. Bereichs räuml i ch best immt und t r i f f t d ies auch fü r die räumliche Bestimmung zum „Rahmen eines gastronomischen Betriebes" zu? Der räumliche Geltungsbereich des § 3 Abs. 2 Nr. 4 der besagten Polizeiverordnung ist in § 1 definiert. Hiernach ist innerhalb des beschriebenen Gebietes um die Eisenbahnstraße das Mitführen von gefährlichen Gegenständen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten. D. h., nur öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die von einem gastronomischen Betrieb (i . d. R. im Wege einer öf fentl ich-rechtl ichen Sondernutzungserlaubnis ) gastronomisch genutzt werden, sind von der Ausnahmevorschrif t erfasst . Innenräume oder beispielsweise Balkone unterrallen, da sie keine öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sind, nicht der Polizeiverordnung. Frage 5: Auf welcher Rechtsgrund lage is t geregel t , i n wessen Eigentum s ich d ie Messer gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Po l i zeiverordnung des Sächsischen Staatsmin ister i - ums des Inneren über das Verbo t des Mi t füh rens gefäh r l i cher Gegenstände i n Leipzig bef inden müssen? § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Polizeiverordnung regelt das Mitführen von Messern durch bestimmte Personengruppen. Für die Anwendung der Regelung ist es unerheblich, in wessen Eigentum nach § 903 Bürgerl iches Gesetzbuch (BGB) ein Messer steht. Es kommt vielmehr auf den unmittelbaren Besitz gemäß § 854 BGB der betreffenden Person an. Miyurlichien Grüßen D. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-11-30T11:41:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes