STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/292-2018 ^esden, . November 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15250 Thema: Forschungsergebnisse der Studie des Instituts für Rechtsme dizin Leipzig: „Mantrailer können DNA riechen" - Nachfrage zu den Kleinen Anfragen in Drs. 6/14484 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort des Staatsministeriums des Innern zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/14484 ist zu lesen: „Für die Weitergabe oder Veröffentlichung von Inhalten der Studie ist die Zustimmung des Verlages erforderlich. Eine Zustimmung des Verlags liegt derzeit nicht vor." In der Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/14883 ist zu lesen: „Das Projekt wird als gemeinsames Forschungsprojekt des Instituts für Rechtsmedi zin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei bearbeitet. [...] Zitate aus einer frei zugänglichen Publikation sind möglich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen Testfällen der Studie wurde die „Negativ-Probe" korrekt angezeigt (der Hund startet die Suche nicht bei einer Probe einer Person die nicht vor Ort war)? (Bitte als Zitat aus dem Ergebnis des ge meinsamen Forschungsprojekts des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei in absoluten und pro zentualen Angaben!) Frage 2: Bei wie vielen Testfällen der Studie folgten die Hunde der rich tigen Spur einer Person, nach der gesucht werden sollte? (Bitte als Zitat aus dem Ergebnis des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei in absoluten und prozentualen Angaben!) Zertifikat seit 2007 audft berufundfamiiie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschiüsseite elektronische Dokümente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Bei wie vielen Testfällen der Studie erfolgte die Suche spurtreu? (Bitte als Zitat aus dem Ergebnis des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei in absoluten und prozentualen Angaben!) Frage 4: Bei wie vielen Testfällen aus Frage 1, 2 und 3 handelte es sich um eine zu suchende DANN-Probe? (Bitte als Zitat aus dem Ergebnis des gemeinsamen For schungsprojekts des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei in absoluten und prozentualen Angaben und aufgeschlüsselt nach Negativ- und Positiv-Probe!) Frage 5: Wie wurde bei den Tests der Studie ausgeschlossen, dass die Hunde eine Hochwitterung aufnehmen konnten, bzw. war ausgeschlossen, dass die zu su chenden Personen am Fundort anwesend waren? (Bitte als Zitat aus dem Ergebnis des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts für Rechtsmedizin der Univer sität Leipzig und der Sächsischen Polizei angeben!) Zusammenfassende Antwort zur Frage 1 - 5: Die Fragen werden hier dahingehend verstanden, dass der Abgeordnete auf einen Wi derspruch zwischen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/14484 und der Frage 5 der Kleinen Anfrage 6/14883 hinweist. Ein solcher Widerspruch besteht nicht. Frage 5 der Kleinen Anfrage 6/14883 und damit auch die entsprechende Antwort betreffen das allgemeine urheberrechtliche Zitierrecht. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob mit dem parlamentarischen Fragerecht Infor mationen begehrt werden können, die sich als bloßes Zitat aus einem wissenschaftli chen, künstlerischen oder literarischen Werk darstellen. Dies ist zu verneinen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn es handelt sich um den Inhalt einer wissenschaftlichen Publikation, die von Dritten, nämlich von Wissenschaftlern der Universität Leipzig, im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erstellt wurde. Mit fröundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stänge Seite 2 von 2 2018-11-27T09:45:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes