STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15259 Thema: Nachfrage zu Drs 6 114599: Einkesselung von Demonstrierenden am 1.9.2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Antwort auf o.g. Kleine Anfrage antwortetet die Staatsregierung, dass die Polizei am 1.9.2018 ,gewaltbereite Personen im Bereich des Stadthallenparkes/Roter Turm' anhielt, die ,Angriffen auf Polizeibedienstete und zu Sachbeschädigungen beschuldigt wurden. Eingekesselt und über mindestens drei Stunden festgehalten w urden schlussendlich allerdings zirka 200 Personen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der Nummerierung der Fragen ist der Fragestellerin offensichtlich ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Es gibt zwei Fragen, die mit „2." gekennzeichnet sind. Eine mit „4." bezeichnete Frage existiert nicht. Die Fragen werden im Folgenden von 1 bis 5 nummeriert, weil teilweise zusammenfassende Antworten gegeben werden. Die ursprüngliche, von der Fragestellerin vorgenommene Nummernbezeichnung wird vor dem Fragetext mit angeführt . Frage 1: 1. Wie viele Menschen befanden sich nach Einschätzung der Staatsregierung in dem o.g. Kessel und warum wurden die ID-Maßnahmen gegen 22 Uhr und nach ID-Feststellung von „nur" 121 Personen abgeschlossen ? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/67/10 Dresden, 30. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern W ilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER! UM DES INNERN Frage 4: 3. Was geschieht mit den durch die Identitätsfeststellung aufgenommenen Daten der Personen, die nicht als tatverdächtig identifiziert werden konnten? (bitte auch die Einspeisung der Daten in welche polizeilichen Datenbanken, zum Beispiel im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes, einbeziehen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 4: Die Maßnahme richtete sich gegen etwa 350 Personen. Für die Erfassung der im Rahmen der Maßnahme erhobenen Daten ist die Integrierte Vorgangsbearbeitung vorgesehen . Darüber hinaus wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14599 verwiesen. Frage 2: 2. Inwieweit ist die Einkesselung von über 200 Personen für eine Dauer von zirka drei Stunden um einzelne „gewaltbereite Personen" zu identifizieren mit dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar? Die polizeilichen Maßnahmen richteten sich nicht, wie von der Fragestellerin unterstellt, gegen „einzelne gewaltbereite Personen". Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14599 verwiesen. Frage 3: 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit der Einkesselung am 1.9.2018 im Bereich Roter Turm eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Deliktsgruppen , jeweils Beschuldigten, Zuordnung PMK aufschlüsseln und Ermittlungsverfahren gegen Minderjährige gesondert ausweisen) Sämtliche politisch motivierten Straftaten im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Ereignissen in Chemnitz werden in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) des Landeskriminalamtes Sachsen (Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum) und der Polizeidirektion Chemnitz (Dezernat Polizeilicher Staatsschutz ) bearbeitet. Mit Stand vom 29. Oktober 2018 werden von der GEG im Zusammenhang mit den demonstrativen Ereignissen vom 1. September 2018 insgesamt 53 Ermittlungsverfahren (EV) geführt. Bei den Delikten handelt es sich hauptsächlich um Körperverletzung, Beleidigung , Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte . Unter diesen 53 Verfahren sind nach gegenwärtigem Stand acht mit dem Tatort Roter Turm/Johannisplatz verzeichnet. Dabei handelt es sich um vier Fälle der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links- und einen der PMK -rechts-; in den übrigen Fällen ist eine Zuordnung noch offen. In den Fällen der PMK -links- wird jeweils in einem Fall wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 114 Strafgesetzbuch (StGB), § 224 StGB, § 303 StGB bzw. das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge gegen insgesamt drei bekannte Tatverdächtige ermittelt. Im Fall der PMK -rechts- wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 113 StGB gegen einen bekannten Tatverdächtigen ermittelt. In den übrigen drei Verfahren wird in jeweils einem Fall wegen Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN des Verdachts eines Verstoßes gegen § 125 StGB, § 249 StGB bzw. gegen das Betäubungsmittelgesetz (bislang ein bekannter jugendlicher Tatverdächtiger) ermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die strafrechtlich relevanten Vorgänge derzeit Gegenstand von Ermittlungen sind. Diese Ermittlungen sind — abgesehen von einigen wenigen Einzelfällen — noch nicht abgeschlossen, so dass zu vielen Einzelfragen abschließende Antworten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind und die Angaben auf Grund der laufenden Bearbeitung Änderungen unterliegen. Frage 5: 5. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Angriffe oder Angriffsversuche durch rechts gerichtete Personen auf die eingekesselten Personen? Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. ' Mit fr,,6undlicjien Grüßen I 1 / 1 1 • L. rot Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-11-30T11:43:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes