STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/15269 Thema: Förderrichtlinie "Wir für Sachsen" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit der Förderung gemäß Nr. 2.1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL „Wir für Sachsen") vom 23. April 2018 ist die Bürgerstiftung Dresden, eine Stiftung bürgerlichen Rechts, beauftragt. Frage 1: Wie viele Fördermittelanträge gemäß FRL „Wir für Sachsen" sind in den Jahren 2017und 2018 eingegangen und wie viele davon wurden bewilligt bzw. abgelehnt? (Bitte beantragte Summe pro Jahr nach Landkreis und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Für das Jahr 2017 sind insgesamt 6.009 Anträge für die Förderung gemäß Nr. 2.1 der Richtlinie eingegangen. Für das Jahr 2018 wurden 5.949 Anträge erfasst. Die Anzahl der bewilligten Anträge und die Summe der bewilligten Fördermittel nach Landkreisen und Kreisfreien Städten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-18/956 Dresden, 4. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de bewilligte Anträge LK Bautzen 518 Erzgebirgskreis 767 LK Leipzig 323 LK Meißen 359 LK Mittelsachsen 496 LK Görlitz 531 LK Nordsachsen 350 LK Sächs. Schweiz/Ost. 348 Vogtland kreis 362 LK Zwickau 490 Chemnitz Stadt 312 Dresden Stadt 487 Leipzig Stadt 448 5.791 2017 STAATSM1N1STER1UM FÜR S0Z1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2018 Zuwendung bewilligte Zuwendung in€ Anträge In€ 748.080,00 506 785.720,00 1.012.760,00 775 1.022.280,00 536.600,00 332 558.520,00 554.040,00 350 566.120,00 683.400,00 469 657.240,00 679.440,00 516 696.320,00 511.880,00 370 545.680,00 500.120,00 352 528.440,00 517.160,00 354 544.680,00 741.000,00 474 730.720,00 498.600,00 310 509.480,00 952.560,00 495 1.000.280,00 889.840,00 483 961.080,00 8.825.480,00 5.786 9.106.560,00 Für den Bereich des Kommunalen Ehrenamtsbudgets (Nr. 2.2 der Richtlinie) sind 2018 insgesamt 14 Anträge eingegangen. Bei 13 Anträgen wurde ein Fördervolumen von jeweils 100.000,00 € beantragt und bewilligt. Frage 2: Aus welchen Gründen wurden die Fördermittelanträge abgelehnt? Anträge für den Bereich nach Nr. 2.1 der Richtlinie wurden insbesondere abgelehnt, da sie nicht fristgerecht oder trotz Aufforderung nicht vollständig eingegangen waren, nicht den Förderkriterien entsprochen haben oder vom Projektträger selbst zurückgenommen wurden. Für den Bereich des Kommunalen Ehrenamtsbudgets (Nr. 2.2 der Richtlinie) wurde ein Antrag aufgrund nicht vorliegender Voraussetzungen abgelehnt. Frage 3: Für welche Projekte wurden die unter Frage 1 erfragten Fördermittel für 2017 und 2018 beantragt? (Bitte nach Projektträgern für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte aufschlüsseln.) Von einer Nennung aller einzelnen Projektträger wird abgesehen. Begründung: Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die mit der Umsetzung des Programms beauftragte Bürgerstiftung Dresden übermittelt die Daten nur in statistisch zusammengefasster Aufbereitung. Dementsprechend können die hier dargestellten Übersichten vorgelegt werden. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Bewilligte Anträge gemäß Nr. 2.1 der Richtlinie nach bestimmten Engagementbereichen 2017 2018 bewilligte Zuwendung bewilligte Zuwendung Anträge in€ Anträge in€ Altenhilfe 672 1.016.320,00 616 963.240,00 Behindertenhilfe 282 410.480,00 272 408.280,00 Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsw. 135 176.680,00 144 191.600,00 Engagement mit Kindern und Juqendlichen 951 1.082.880,00 938 1.103.720,00 Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche 45 45.120,00 50 47.320,00 Heimat- und Brauchtumspflege 581 504.600,00 587 551.640,00 Integration von Spätaussiedl. u. a. Migranten 327 770.640,00 316 744.200,00 Laienmusik 184 170.800,00 174 170.360,00 Sonstiger Bereich 113 97.560,00 111 102.000,00 Sonstiger kultureller Bereich 402 486.760,00 412 496.960,00 Sonstiger sozialer Bereich 608 1.131.840,00 667 1.212.120,00 Sport 891 1.914.840,00 906 2.081.600,00 Umwelt- und Naturschutz 273 293.480,00 271 296.720,00 schulische Bildung und Erziehung 78 75.200,00 82 75.440,00 Verkehrswacht, Verkehrssicherheit 45 51.960,00 38 50.160,00 Wohnungslosenhilfe, Hilfe in Not 204 596.320,00 202 611.200,00 Bewilligte Anträge nach Gruppen von Projektträgern 2017 2018 Projektträger bewilligte Anträge bewilligte Anträge Kirchen und Religionsgemeinschaften 652 639 Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege 533 529 Städte und Gemeinden 725 714 Stiftungen 34 31 Verbände 598 601 Vereine 3.051 3.090 Wirtschaftliche Unternehmen 198 182 Aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget (Nr. 2.2 der Richtlinie) werden ausschließlich Maßnahmen des bürgerschaftlichen Engagements unterstützt, zum Beispiel ehrenamtlich Engagierte oder Veranstaltungen, die mit dem Ehrenamt im Zusammenhang stehen . Die Aufteilung der Mittel auf einzelne Projekte erfolgt in Verantwortung der Landkreise und Kreisfreien Städte. Mit freund7.en Grü en (3, /i«; Barbara Klepsch Seite 3 von 3 2018-12-05T08:47:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes