SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/15271 Thema: Schulnetzplan Landkreis Bautzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Fragen beziehen sich auf das jetzige Territorium des Landkreises Bautzen. D.h. für die Jahre vor der Kreisreform sind bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage die Altkreise einzubeziehen, welche jetzt den Landkreis Bautzen bilden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen Jahren seit 1990 wurde ein Schulnetzplan im Landkreis Bautzen aufgestellt? (Bitte Jahr des Kreistagsbeschlusses sowie Name des (Ait)Kreises auflisten.) Frage 2: Wie viele Schulstandorte waren im jeweiligen Schulnetzplan vorhanden und wie viele Schulstandorte wurden vom Kultusministerium genehmigt? (Bitte Gesamtzahl je Schulart und Kreistagsbeschluss sowie vom Kultusministerium genehmigte Standorte je Schulart auflisten .) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die Anlage 1 verwiesen . Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen trat am 2. Oktober 2001 in Kraft. Die ersten Schulnetzpläne wurden dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus Ende 2001 vorgelegt. Seite 1 von 2 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 5. November 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/15/21 Dresden,U November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01 097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: Wie wurde die Schülerentwicklung im jeweiligen Schulnetzplan prognostiziert ? (Bitte Prognose je Schulnetzplan auflisten.) Für die Beantwortung der Frage 3 wird auf die Anlagen 2a bis 4f verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2                                                                                                                    Seite 1 von 1     Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/15271 Im Gebiet des Landkreises Bautzen aufgestellte Schulnetzpläne: Landkreis Jahr des Beschlusses Gegenstand Grundschulstandorte Oberschulstandorte Gymnasialstandorte Förderschulstandorte Berufliche Schulzentren geplant genehmigt geplant genehmigt geplant genehmigt geplant genehmigt geplant genehmigt o. E. u. B. o. E. u. B. o. E. u. B. o. E. u. B. o. E. u. B. Bautzen 2002 alle Schularten 26 26 15 10 5 3 3 4 n. b. 4 n. b. 2003 Förderschulen berufsb. Schulen 3 3 3 3 2005 Grundschulen, Ober-schulen, Gymnasien 25 25 8 2 6 3 3 2006 Oberschulen 8 4 4 Kreisfreie Stadt Hoyerswerda 2002 alle Schularten 5 5 3 3 2 2 3 3 2 2 2005 alle Schularten 4 4 2 2 2 2 3 3 1 1 Kamenz 2002 alle Schularten 27 27 13+7 5 12 3 3 4 4 2+1 2+1 2006 alle Schularten 26 26 12 9 3 3 3 4 4 2+1 2 Bautzen 2012 alle Schularten 49 n. b. 21 n. b. 7 7 10 10 5+2 5+2 Hinweis: Im Schulnetzplan sind, sofern der Planungsträger nicht selbst Schulträger ist, als Schulstandorte die Gemeinden auszuweisen. Eine Gemeinde kann eine oder auch mehrere Schulen derselben Schulart führen. So gilt beispielsweise die Stadt Freiberg mit 6 Grundschulen als ein Grundschulstandort. Im Bescheid zum Schulnetzplan 2012 konnten auf Grund des BVerfG-Beschlusses vom 19.11.2014 keine Grundschul- und Oberschulstandorte berücksichtigt werden. o. E. = ohne Einschränkungen u. B. = unter Beobachtung (da eine abschließende Entscheidung für oder gegen einen Standort nicht sicher hätte getroffen werden können) n. b. = nicht bewertet, Genehmigung ausgesetzt + = Außenstelle außerhalb des Stammstellen-Standortes 6-15271 6-15271 Anl 1 6-15271 Anl 2 a Stadt Hoyerswerda 2002 6-15271 Anl 2 b Stadt Hoyerswerda 2005 6-15271 Anl 3 a Kamenz 2002 6-15271 Anl 3 b Kamenz 2002 6-15271 Anl 3 c Kamenz 2006 6-15271 Anl 3 d Kamenz 2006 6-15271 Anl 3 e Kamenz 2006 6-15271 Anl 3 f Kamenz 2006 2018-11-23T11:26:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes