STAATS1VI1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15278 Thema: Externer Ausbilder sächsischer Polizeidiensthunde — Fernsehbeitrag des Sender „kabel1" am 26.03.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Fernsehbeitrag ,Achtung Kontrolle — Spürhund -Training für einen erfahrenen Bloodhound` des Senders ,kabel 1 vom 26.03.2018 wird Armin Schweda mit der Bezeichnung ,Externer Ausbilder der Landespolizei Sachsen' interviewt. (Quelle: https://www.kabeleins.de/tv/ achtung-kontrolle/videos/60-spuerhund-training-fuer-einen-erfahrenenbloodhound -clip, zuletzt aufgerufen am 01.11..2018) In der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/14274 ist zu lesen: ,Am 23. April 2010 wurde für die erstmalige Ausbildung von Personensuchhunden für die sächsische Polizei voraussichtlich bis zum Ausbildungsschluss 1. Quartal 2013 zwischen der ehemaligen Polizeidirektion Südwestsachsen, dem ehemaligen Ausund Fortbildungsinstitut der Sächsischen Polizei mit der Diensthundeschule und Herrn Armin Schweda eine Kooperationsvereinbarung geschlossen . Danach unterstützte Herr Schweda in der ersten Ausbildungsphase bei der Durchführung von wöchentlich einem Trainingstag und alle drei Monate bei einer Leistungsstandüberprüfung, in der zweiten Ausbildungsphase bei einem Trainingstag alle zwei bis vier Wochen und einer Leistungsstandüberprüfung aller drei Monate und in der dritten Ausbildungsphase bei einem Trainingstag alle vier bis acht Wochen sowie bei der Abschlussprüfung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bit te bei Antw or t angeben) 3-1053/67/28 Dresden, 4. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 1: Seit wann ist Armin Schweda als Ausbilder bei der sächsischen Polizei tätig? Seit dem 23. April 2010 ist Herr Armin Schweda als Ausbilder bei der sächsischen Polizei tätig. Frage 2: In welcher Form und Umfang wird sein Anstellungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis und für welchen Zeitraum geführt? In der Zeit von 2010 bis 2013 war Herr Armin Schweda im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung tätig. Auf die Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14274 wird verwiesen. Seit 2014 ist Herr Armin Schweda im Rahmen einer Honorartätigkeit auf Grundlage des Konzeptes zur Integration von Personensuchhunden (Mantrailer) in das Diensthundewesen der sächsischen Polizei tätig. Diese Honorartätigkeit erfolgte bis Ende 2017 im Zuge halbjährlicher Vereinbarungen zwischen dem Präsidium der Bereitschaftspolizei und Herrn Armin Schweda. Für das Jahr 2018 wurde eine Vereinbarung mit zwölf Monaten Laufzeit geschlossen. Herr Armin Schweda wird als Berater zur Umsetzung der Ausbildungsinhalte aus dem Fachkonzept für die Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Personensuchhunden tätig. Frage 3: In welcher Höhe erhält Armin Schweda eine Vergütung für seine Tätigkeit bei der sächsischen Polizei gemäß Frage 2? Hinsichtlich der Vergütung in den Jahren 2010 bis 2013 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14274 verwiesen. Seit 2014 wird Herrn Armin Schweda für die auf Grundlage der in Frage 2 genannten Vereinbarungen erbrachten Leistungen halbjährlich eine Vergütung in Höhe von 3.000 Euro gezahlt. Frage 4: Erfolgte für die Stelle bzw. für die Leistung als Ausbilder, die mit Armin Schweda besetzt wurde, eine vorherige Ausschreibung und welche Anforderungen wurden an die möglichen Bewerber bzw. Bieter gerichtet? Eine Ausschreibung für eine Stelle als Ausbilder erfolgte nicht, da keine Stelle zu besetzen war. Eine Ausschreibung der Ausbildungsleistung erfolgte nicht, da hierfür keine Verpflichtung bestand. ndlicheh Grüßen Prof. Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-12-04T11:03:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes