STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS g0/ DIE GRUNEN} Drs.-Nr.: 6115281 Thema: Schutz der Zauneidechse bei Genehmigung und Bau des Harthkanals im Südraum Leipzigs Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Zwischen Gospudner See und Zwenkauer See entsteht derzeit ein Kanal für den schiffsverkehr. Mit den Erdbauarbeiten wurde bereits 2014 begonnen. Dabei wurden im Laufe der Jahre 250 000 m2 Erdmassen bewegt. Aktuell erging eine vorzeitige Genehmigung eines Teilproiektes mit Bescheid der Landesdirektion vom 21. August 2019. Zur nachweislich stattfindenden Beeinträchtigung der europäischen geschützten Art Zauneidechse (FFH-RL Anhang lV) erging eine Ausnahmegenehmigung von den artenschutzrechtlichen Festlegungen des $ 44 Abs. I Bundesnaturschutzgesetz. Neben dem Lebensstättenschutz im räumlichen Zusammenhang besteht auch ein allgemeines Tötungsverbot. Das Risiko der Tötungsereignisse für streng geschützte Tiere ist durch Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Genehmigungen und Arterhebungen (bitte mit Anzahl der Tiere pro Jahr) zum Schutz der Zauneidechse liegen seit Beginn der Erdarbeiten 2014 für das Projekt vor? ¡o(o $ Unmittelbar vor Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen ab November F des Jahres 2014 erfolgten artenschutzrechtliche Begehungen innerhalb des Baufeldes, bei denen keine Nachweise von Zauneidechsen geführt wurden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. November20l8 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t2t378 Achtung seit 19.10.2018 geänderte Nummern Dresden, 03.1¿ , ht? s¡mu[+ - - - - - Dh A¡ùnbldù¡tu à Skhn ffilùbdGft rUñFIùñdùnffebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fflr Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen H¡nweise zur Verarbe¡tung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landw¡rtschaft zur Erftillung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datensch utz-Grundverord nun g auf www.smul.sachsen.de * Ksin Zugang für elêktron¡sch signierts sow¡ê für verschlüsselte elektron¡schê Dokumente - - - - Seite 1 von 3 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENt5 Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit Datum vom 21. August 2018 der Vorhabenträgerin für das wasserrechtliche Verfahren zur Genehmigung des Harthkanals den vorzeitigen Beginn zweier Maßnahmenteile (Erdbau; Herstellung einer Schlitzwand für das Hochwasserschutztor sowie Herstellung der Baugrube für dieses Bauwerk) nach SS 17 Absatz 1 in Verbindung mit 69 Wasserhaushaltsgesetz WHG) gestattet. ln diesem Zusammenhang ist der Vorhabenträgerin eine Ausnahmegenehmigung nach $ 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt worden. Frage 2: Welche konkreten Argumente (bitte ausführliche Begründung) wurden von welcher Behörde zuÍ Begründung des übenariegenden öffentlichen lnteresses zur Ausnahme vom Schutz der Zauneidechse im Genehmigungsbescheid nach $ 45 Abs. 7 BNatSchG vorgebracht? Die in Antwort 1 benannte Ausnahmegenehmigung nach $ 45 Absatz 7 BNatSchG ist durch die LDS erteilt worden, da die Ausnahmevoraussetzungen gemäß $ 45 Abs. 7 Nummer 5 BNatSchG - aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen lnteresses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art - gegeben waren. Dies begründet sich darin, dass die Funktionen der Ableitung von eingestautem Hochwasser im zwingenden öffentlichen lnteresse liegt. Auch die Ableitung des natürlich entstehenden Überschusswassers und seine Weiterleitung in die Vorflut im Rahmen der Wiedernutzbarmachung liegen im öffentlichen lnteresse. Frage 3: Wie wurde dem Tötungsverbot gegenüber Zauneidechsen im Bauverlauf im Rahmen der Erdarbeiten seit 2014 entsprochen? Die Besetzung des Baufeldes und Bodenarbeiten erfolgten ab November 2014, nachdem im Rahmen von artenschutzrechtlichen Begehungen ein Vorkommen von Zauneidechsen innerhalb des Baufeldes nicht festgestellt werden konnte. Aufgrund der fehlenden Anwesenheit von lndividuen kann davon ausgegangen werden, dass kein Tier getötet und somit dem Verbot entsprochen wurde. Frage 4: Wie wurde bei verspätetem Baubeginn im Spätsommer/Herbst 2018 die Tötung der Tiere (insbesondere adulte Männchen) in den Erdlöchern (Quartiere) ohne vorherige Evakuierung verhindert? lm Jahr 2018 sind bisher keine Bauarbeiten durchgeführt worden. Vor einem weiteren Baubeginn wird eine ökologische Baubegleitung das Baufeld fachlich begutachten. Frage 5: Wie viele Zauneidechsen wurden bei welchem Untersuchungsaufwand(bitte genaue Methodik angeben) jeweils in den Jahren seit 2010 auf dem Baufeld und den beanspruchten Baunebenflächen kartiert und wie viele waren nach Veruvendung des lokalen Hochrechnungsfaktors wahrscheinlich vorhanden? lm Rahmen einer Vorortbegehung wurde im Jahr 2011 eine Artenerhebung durchgeführt. lm Untersuchungsraum gelangen im Jahr 2011 innerhalb des Baufeldes insgesamt 13 Einzelfunde, wobei die Nachweisdichte in dem Teilgebiet südlich der Autobahn höher war. Seite 2 von 3 STAATSNI I N I STE R'I U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen erfolgten im Januar/Februar 2012 Rodungsarbeiten außerhalb der Aktivitätszeiten der Zauneidechse und wurden durch eine ökologische Baubegleitung fachlich übenruacht. 7u diesem Zeitpunkt befanden sich die Zauneidechsen in der Winterruhe. Zauneidechsen übenryintern vor allem in Offenlandhabitaten mit grabfähigen Böden in einer frostsicheren Tiefe von circa 80 Zentimeter. Ein Vorkommen der Zauneidechse in den zu rodenden Waldbereichen während der Wintermonate konnte daher nahezu ausgeschlossen werden. Unmittelbar vor Beginn der weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen ab November 2Q14 erfolgten weitere artenschutzrechtliche Begehungen innerhalb des Baufeldes, bei denen keine Nachweise von Zauneidechsen geführt wurden. lnformationen zu lndividuenzahlen nach Verwendung des lokalen Hochrechnungsfaktors sind der Staatsregierung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßenqil ( Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-12-05T08:45:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes