SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UNO LANOWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSVIINISTERIUIVI FÜR UI4WËLT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. November20'18 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t379 Dresden, 03 '4l.lOíl- Kle.ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6115282 Thema: Toxische Welle und Kolmation in der Elbe Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie werden die Ablagerungen, w¡e Faulschlamm eus tschechischen Stauanlagen (die sogenannte,,toxische Welle"), die bei Reinigungsfluten entsteht, in Sachsen behandelt? Ablagerungen, die bei Reinigungsfluten entstehen oder eine ,,toxische Welle" aus tschechischen Stauanlagen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 2: Welche Daten werden durch wen bzgl. der zu enrartenden chemischen Belastung der Elbe wo aufgenommen, welche Schadstoffe lagern sich in welcher Menge ab und welche Bedeutung haben die Ergebnisse jeweils und welche Maßnahmen wurden oder werden diesbezüglich durchgeführt? Die Elbe wird durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) regelmäßig überwacht. Probenahme und Analytik werden im Auftrag des LfULG durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft ausgeführt. ln der Elbe erfolgen in Schmilka, Pillnitz, Dresden, Gohlis, Niederlommatzsch , Strehla, Belgern und Dommitzsch monatliche Stichprobenahmen . Die Ergebnisse der Untersuchungen der allgemeinen Parameter werden über einen gesonderten Schnellbericht im lnternet unter https://wvrnru.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser17176.htm#article5348 zeitnah zur Verfügung gestellt. Die Langzeituntersuchungsergebnisse sind unter https ://www. u mwelt. sachsen. de/u mwelt/wasser/7 1 I 2. htm verfüg bar. s¡mut+ -s -(Ð ob¿uluiturdfr&¡gr&h$¡bñhLI'dWft ' UtrMTU¡d !.dúft Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfiillung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de 'Kein Zugang fúr elektronisch signierte sow¡e für vorschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 ln Schmilka, Zehren (in unmittelbarer Nähe zu Niederlommatzsch) und ¡n Dommitzsch werden in der Elbe automatische Gewässergütemessstationen betrieben. Die Ausstattung der Messstationen kann unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/1387.htm eingesehen werden. Allgemeine physikalische und chemische Parameter werden automatisch im Zehn-Minuten-Takt gemessen und zu Tagesdurchschnittswerten zusammengefasst. Darüber hinaus werden in der Gewässergütemessstation in Schmilka biologische Toxizitätsparameter durch Algen- und Daphnientoximeter übenruacht. Bei Überschreitung der festgelegten Schwellenwerte werden die zuständigen Behörden informiert, die dann nach pflichtgemäßem Ermessen Maßnahmen ergreifen können. Die aktuellen Daten befinden sich in den Messwerttabellen bei den jeweiligen Gewässergütemessstationen . An den Gewässergütemessstationen werden ebenfalls Schwebstoffe gesammelt und monatlich hinsichtlich ihrer Schadstoffgehalte analysiert. Die Ergebnisse dienen neben der für den Freistaat Sachsen in $ 89 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) festgelegten Umweltbeobachtung, insbesondere der Bewertung nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Verbindung mit der Oberflächengewässerverordnung des Bundes. Welche Schadstoffe sich in welcher Menge ablagern und welche Bedeutung die Ergebnisse für die Durchführung von Maßnahmen haben, liegt für die Elbe als Bundeswasserstraße in der Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Frage 3: Wie werden die Grundwasserleiter bei Durchfluss einer toxischen Welle, insbesondere die zur Trinkwassergewinnung geschützt und wie soll eine Abdichtung der Gewässersohle mit Schlämmen (Kolmation) aus insbesondere tschechischen Stauanlagen verhindert werden? Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 ist festzustellen, dass der Staatsregierung auch keine Auswirkungen auf die Grundwasserleiter und keine Abdichtung der Gewässersohle mit Schlämmen aus insbesondere tschechischen Stauanlagen bekannt sind. Demzufolge sind keine Maßnahmen zu ergreifen. Frage 4: Wann, in welchem Jahr und welchem Monat wurde bzw. wird in welchen Flussbereichen, d.h. welchem Elbekilometer mit welchem Material und in welcher Schütthöhe die Elbeflußsohle aufgehöht und inwiefern wird dabei auf die Gefahr der Verstetigung der Kolmation geachtet? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FüR UI4WËLT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Bundesrepublik Deutschland (hier: Wasserstraßen- und Schifffahrtsvenrualtung des Bundes) venryaltet als Eigentümerin unmittelbar die Bundeswasserstraße Elbe und betreut die mit dem Fluss in direktem Zusammenhang stehenden Angelegenheiten (zum Beispiel Betrieb, Unterhaltung, Verpachtung, Finanzierung, Statistik, Gebiets-, Arten- und Naturschutz, Wasserführungsmanagement). Bei Maßnahmen am sächsischen Abschnitt der Elbe werden die zuständigen Naturschutzbehörden beteiligt. Zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden wird auf die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion eÜÌ{ONllS 90/DlE GRÜNEN, Drs.-Nr.: 6/1331S, Thema: Wirtschaftliche und ökologische Bedeutung der Elbe in Sachsen: Auenlandschaft , Tourismus, Häfen, Schifffahrt, Hochwasserschutz und Naturschutz verwiesen. Frage 5: Welche Auswirkungen auf die Trinkwasserbereitstellung sowie den Aufwand der Aufbereitung ergibt sich sowohl aus der chemischen Fracht als auch aus der Schlammfracht insbesondere aus tschechischen Stauanlagen? ln Zusammenhang mit der Antwort auf Frage 1 ist festzustellen, dass der Staatsregierung keine Auswirkungen auf die Trinkwasserbereitstellung oder den Aufwand der Aufbereitung bekannt sind. Darüber hinaus ist die öffentliche Wasserversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe gemäß $ 43 SächsWG. Der Träger der öffentlichen Wasserversorgung hat seine Anlagen zu übenryachen. Er hat Gefahren unvezüglich der zuständigen Wasserbehörde mitzuteilen und auf eine Begrenzung des Schadens hinzuwirken. ff'no U( lichen Grüßen P* Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-12-05T08:44:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes