Seite 1 von 2 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15284 Thema: Bau der B 92 in Oelsnitz (Vogtlandkreis), Egerstraße Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist das Planfeststellungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen, wenn ja seit wann? Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der B 92 in Oelsnitz, Egerstraße ist abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss vom 13. September 2010 ist rechtskräftig. Er ist mithin seit langem unanfechtbar. Zwischenzeitlich wurde eine 2. Planänderung erforderlich, welche mit Beschluss vom 29. August 2018 durch die Landesdirektion Sachsen beschieden wurde. Die öffentliche Auslegung dieses Planfeststellungsbeschlusses endete am 22. Oktober 2018. Damit wurde das Baurechtsverfahren für die 2. Planänderung am 22. November 2018 gleichfalls abgeschlossen. Für die individuell zugestellten Planfeststellungsbeschlüsse ist die Bestandskraft im Regelfall bereits am 8. Oktober 2018 eingetreten. Frage 2: Sind zum jetzigen Zeitpunkt noch Einwendungen privater Anlieger an der B92 ungeklärt, wenn ja, was passiert mit diesen Einsprüchen? Wenn im Rahmen der Anhörung innerhalb des Planfeststellungsverfahrens keine Einigung über einen streitigen Belang erzielt werden kann, wird über die Einwendungen streitig im Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Im vorliegenden Fall haben diese Entscheidungen mit dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss (Antwort zu Frage 1) Bestandskraft erlangt. Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/6-2018-48339 Dresden, 4. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 2 Frage 3: Haben alle privaten Einwender, deren Anliegen abschließend geprüft wurden, schriftliche Mitteilungen zum Entscheid über ihre Einwendungen erhalten und wenn ja wann? Alle privaten Einwender des 2. Planänderungsverfahrens haben eine schriftliche Mitteilung erhalten. Der Planfeststellungsbeschluss wurde jedem privaten Einwender individuell zugestellt; entsprechend den Postzustellungsurkunden im Regelfall am 6. September 2018. Frage 4: Gibt es bereits eine konkrete Angabe zum Baubeginn an der Egerstraße in Oelsnitz? Die Maßnahme hat bereits begonnen. In 2017 wurde der Ersatzneubau der Brücke über den Görnitzbach (Bauwerk 12) realisiert. Frage 5: Wann erhalten die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke einer temporären Nutzung unterzogen werden sollen, Mitteilung über den Zeitpunkt der Nutzung und welche Bereiche genutzt werden sollen? An die betroffenen Grundstückseigentümer werden rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens drei Monate vorher) Bauerlaubnisvereinbarungen versendet. Der voraussichtliche Zeitpunkt des geplanten Baubeginns wird im Anschreiben zu diesen Bauerlaubnisvereinbarungen mitgeteilt. Bestandteil der Bauerlaubnisvereinbarungen ist unter anderem ein Auszug aus dem Grunderwerbsplan mit Angaben zu Umfang, Lage und Art der Grundstücksinanspruchnahme beim jeweils betroffenen Eigentümer. Zudem stehen die Mitarbeiter des betreffenden Fachbereichs Grunderwerb der planenden Behörde bei Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15284 Thema: Bau der B 92 in Oelsnitz (Vogtlandkreis), Egerstraße Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Ist das Planfeststellungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen, wenn ja seit wann? Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der B 92 in Oelsnitz, Egerstraße ist abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss vom 13. September 2010 ist rechtskräftig. Er ist mithin seit langem unanfechtbar. Zwischenzeitlich wurde eine 2. Planänderung erforderlich, welche mit Beschluss vom 29. August 2018 durch die Landesdirektion Sachsen beschieden wurde. Die öffentliche Auslegung dieses Planfeststellungsbeschlusses endete am 22. Oktober 2018. Damit wurd... Für die individuell zugestellten Planfeststellungsbeschlüsse ist die Bestandskraft im Regelfall bereits am 8. Oktober 2018 eingetreten. Frage 2: Sind zum jetzigen Zeitpunkt noch Einwendungen privater Anlieger an der B92 ungeklärt, wenn ja, was passiert mit diesen Einsprüchen? Wenn im Rahmen der Anhörung innerhalb des Planfeststellungsverfahrens keine Einigung über einen streitigen Belang erzielt werden kann, wird über die Einwendungen streitig im Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Im vorliegenden Fall haben diese Entscheidungen mit dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss (Antwort zu Frage 1) Bestandskraft erlangt. Frage 3: Haben alle privaten Einwender, deren Anliegen abschließend geprüft wurden, schriftliche Mitteilungen zum Entscheid über ihre Einwendungen erhalten und wenn ja wann? Alle privaten Einwender des 2. Planänderungsverfahrens haben eine schriftliche Mitteilung erhalten. Der Planfeststellungsbeschluss wurde jedem privaten Einwender individuell zugestellt; entsprechend den Postzustellungsurkunden im Regelfall am 6. Septe... Frage 4: Gibt es bereits eine konkrete Angabe zum Baubeginn an der Egerstraße in Oelsnitz? Die Maßnahme hat bereits begonnen. In 2017 wurde der Ersatzneubau der Brücke über den Görnitzbach (Bauwerk 12) realisiert. Frage 5: Wann erhalten die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke einer temporären Nutzung unterzogen werden sollen, Mitteilung über den Zeitpunkt der Nutzung und welche Bereiche genutzt werden sollen? An die betroffenen Grundstückseigentümer werden rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens drei Monate vorher) Bauerlaubnisvereinbarungen versendet. Der voraussichtliche Zeitpunkt des geplanten Baubeginns wird im Anschreiben zu diesen Bauerlaubnisvereinbar... Bestandteil der Bauerlaubnisvereinbarungen ist unter anderem ein Auszug aus dem Grunderwerbsplan mit Angaben zu Umfang, Lage und Art der Grundstücksinanspruchnahme beim jeweils betroffenen Eigentümer. Zudem stehen die Mitarbeiter des betreffenden Fach... Martin Dulig 2018-12-05T12:20:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes