Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/7-2018/44211 Dresden, 4. Dezember 2018 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15285 Thema: Wiedereröffnung Bahnstrecke Hoyerswerda – Görlitz für Personenverkehr Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 09. Dezember wird im Zuge der Freigabe der Eisenbahnverbindung Knappenrode – Horka – Grenze DE/PL auch der Personenverkehr auf der Bahnstrecke Hoyerswerda – Görlitz wieder aufgenommen, die politischen Gremien des zuständigen Zweckverbandes haben hierzu Beschlüsse gefasst. In der langjährigen Bauzeit der Strecke (mit Busersatzverkehr ) haben die zuständigen Behörden es nicht geschafft einen Haltepunkt in Horka einzurichten, so dass die Züge in Horka nicht halten werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher eingeleitet , um die Einrichtung eines Haltepunktes in Horka (O.L.) anzuregen ? Frage 2: Welche Hindernisse sieht die Staatsregierung bei der Einrichtung eines Haltepunktes in Horka auf besagter Bahnverbindung ? Frage 3: Was tut die Staatsregierung aktuell bzw. welche Pläne hat sie, um die Einrichtung eines Haltepunktes in Horka zu realisieren (bitte mit Zeitplan)? Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 4: Welche technischen Konzepte, Praxisberichte aus Pilotvorhaben und wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung bzgl. den Rahmenbedingungen für Haltepunkten mit „flexiblen“ Bahnsteighöhen bzw. modularen und aufwandsreduziert baulich veränderbaren Bahnsteigelementen vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Beim Bauvorhaben Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode – Horka – Grenze D/PL handelt es sich um Schieneninfrastruktur des Bundes und eine Bedarfsplanmaßnahme des Bundes. Die Verbindungskurve in Horka ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme des Bundes. Im Freistaat Sachsen sind Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß ÖPNV-Gesetz als Aufgabe an die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie deren Zusammenschlüsse übertragen. Im konkreten Fall muss der Zweckverband Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) im Benehmen mit der Bahntochter DB Station&Service AG und der Gemeinde die nötigen Schritte veranlassen. Die DB Station&Service AG definiert Normen für das Bauen von Personenbahnhöfen oder Baustandards. Die Richtlinie 813 „Personenbahnhöfe planen“ enthält die Anforderungen an den Neubau und die grundlegende Erneuerung von Bahnhöfen. Für die Zulassung erforderliche europäische und nationale Normen sind integriert. Laut Informationen des mit den Aufgaben betrauten Zweckverband Oberlausitz- Niederschlesien (ZVON) hatte ein neuer Halt jahrelang keine Chance auf Umsetzung. Die Prognosezahlen für Ein- und Aussteiger waren zu gering und es herrschte keine Klarheit hinsichtlich der Bestellung des SPNV auf dieser Strecke. Nach einem entsprechenden Verbandsbeschluss des ZVON wurden die Planungen nunmehr wieder aufgenommen. Derzeit besteht aber noch Dissens mit der DB Station&Service AG hinsichtlich der zukünftigen Bahnsteighöhe. Die DB Station&Service AG fordert auch hier unter Berufung auf das Bahnsteighöhenkonzept 2017 eine Bahnsteighöhe von 76 cm. Dies lehnen sowohl der ZVON als auch die Staatsregierung ab. Alle anderen Stationen auf dieser Strecke wurden in den letzten Jahren auf 55 cm Bahnsteighöhe ertüchtigt. Eine Erhöhung auf 76 cm stünde hier der Barrierefreiheit deutlich entgegen. Eine Diskussion über „flexible“ Bahnsteighöhen ist somit wenig zielführend. Das Thema Bahnsteighöhenkonzept 2017 steht derzeit deutschlandweit in der Kritik und wird diskutiert. Seit ca. einem Jahr finden Abstimmungsrunden bis hin zur Verkehrsministerkonferenz statt, die aber weiterhin noch nicht mit einem befriedigenden Ergebnis im Sinne der Barrierefreiheit abgeschlossen werden konnten. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15285 Sehr geehrter Herr Präsident, Martin Dulig 2018-12-05T12:20:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes