STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHS¡SCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Lindena u-Plafz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6115311 Thema: Quecksilber-Recycling aus gefährlichen I ndustrieabfällen bei der Firma GMR - Gesellschaft für Metall Recycling mbH Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Firma GMR - Gesellschaft für Metall Recycling mbH, betreibt in Espenhain sowie in Leipzig Plagwitz je ein Lager für hochgiftige und radioaktiv belastete Reinigungsschlämme und sogenannten Scales (Verkrustungen alter Erdgasförderrohre) aus der Erdgasforderung in Sachsen-Anhalt sowie sechs Recyclinganlagen zur Rückgewinnung von Quecksilber, das die Firma europaweit vermarktet und über ihre Website zum Kauf anbietet. Nach eigenen Angaben gewann GMR daraus im Jahr 2002 8 Tonnen Quecksilber. Die Abfälle enthielten 12 - 14 % Mengenanteile Quecksilber . Aufgrund gestiegener Kapazität ist heute mit ca. 60 bis 120 Tonnen jährlich zu rechnen. ln der Zweitniederlassung der Firma GMR in Rötha/Espenhain wird gerade eine neue Betriebshalle errichtet. Quecksilber ist eine der giftigsten und tödlichsten Substanzen weltweit . Deshalb verfolgt die EU das Ziel, das giftige Schwermetall mittelfristig aus dem Wirtschaftskreislauf zu entfernen. Seit 20ll gilt ein EU-Ausfuhrverbot von metallischem Quecksilber sowie Quecksilber- Gemischen aus der Gemeinschaft. Die EU-Quecksilber-Verordnung vom 17. Mai 2017 verbietet seit 1. 1. 2018 Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten. Laut $ 1l darf die Beseitigung von Quecksilberhaltigen Abfällen aus der Reinigung von Erdgas ,,keinerlei Rückgewinnung von Quecksilber mit sich bringen". Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 7. November 201 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t380 Dresden, ; 5, $[L ?û]tl s¡mut+ !-! :ó -(\¡ -(o - ù. rúcÀldñnúd &r *kr¡ ',lFNr.hñ'lÛ, ufu .(Ùd[^fudú Hausanschr¡ft: Sächsischo6 Staatsm¡n¡steri um für Umwelt und Landwirtgchaft Arch¡vstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplàtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsmin¡sterium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverord nung auf www.smul.sachsen.de . K€in Zugang für elektronisch signiertê sowie für verschlüssêlte elsKronische DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Nach der Störfallverordnung muss die Firma die öffentlichkeit und die Nachbarschaft über mögliche Gefährdungen durch Störfälle und getroffene Abwehrmaßnahmen (wie Berieselungsanlagen, Dampfabschirmung, Auffangvorrichtung, Notabschaltungen , Sperrventile, Löschwasserrückhaltung) auf aktuellen Stand informiert halten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragel: Filr welchen Zeitraum und für welche Anlagen genau (mit Obergrenzen der Tonnage und Radioaktivität) wurden die Anlagen der GMR in Rötha/Espenhain von der Landesdirektion Sachsen genehmigt? Der Firma GMR Gesellschaft für Metallrecycling mbH wurde vom damals zuständigen Landratsamt Leipzig mit Bescheid vom 2. Februar 2009 die Genehmigung nach $ 4 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG) zur Errichtung und zum Betrieb folgender Anlagen erteilt: Anlage zur Gewinnung von Quecksilber bestehend aus o einer Anlage zur Behandlung von quecksilberhaltigen und quecksilberfreien Schlämmen einschließlich lmmobilisierung mit einer Durchsatzkapazität von drei Tonnen pro Tag in zwei Vakuummischtrocknern (Betriebseinheit [BE] 4), o zwei Vakuum-Metalldestillationsanlagen mit einer Durchsatzkapazität von kleiner einer Tonne pro Tag (BE 1), o einer manuellen Demontage/Sortierung von Nickel/Cadmium-Akkumulatoren /Knopfzellen mit einer Aufnahmekapazität von maximal einer Tonne pro Tag (BE 2), Anlage zur Lagerung gefährlicher Abfälle mit einer Gesamtlagerkapazität von 134 Tonnen (BE 5), Anlage zur Lagerung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen (BE 5) und Anlage zul Lagerung giftiger Stoffe mit einer Gesamtlagerkapazität von 16 Tonnen (BE 5). Mit Bescheid vom 14. Mai 2014 hat die Landesdirektion Sachsen eine Anderungsgenehmigung gemäß $ 16 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für Quecksilber und quecksilberhaltige Schlämme mit einer Gesamtlagerkapazität von 500 Tonnen erteilt. Die genehmigte Lagerdauer im letztgenannten Lager darf für jeden einzelnen Abfall ein Jahr nicht überschreiten. Die Vorschriften des BlmSchG gelten gemäß $ 2 Absatz 2 Satz I BlmSchG nicht für Stoffe, die unter die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutz-Verordnung - StrlSchV) fallen. Bezüglich des Strahlenschutzes liegt keine Anzeige- beziehungsweise Genehmigungserfordernis vor. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Landesdirektion Sachsen beinhaltet folglich keine Grenzwerte für die Radioaktivität der gehandhabten Stoffe. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie bzw. mit welcher konkreten Praxis kontrolliert die Landesdirektion , dass das dort aus Erdgasschlämmen und -scales gewonnene Quecksilber gemäß der neuen EU-Quecksilber-Verordnung unter Tage in Salzbergwerken entsorgt wird bzw. in gleichwertig sicheren Deponien und nicht wieder in den Wirtschaftskreislauf gelangt und auch nicht auf dem Weltmarkt (außerhalb der EU) verkauft wird? Die Übenruachung der genehmigten Abfallströme aus der genehmigten Anlage obliegt den unteren Abfallbehörden. Diese planen die Anlagenüberwachung unter anderem im Rahmen der Vorgaben des Umweltüberwachungskonzeptes des Freistaates Sachsen. Die Landesdirektion Sachsen prüft sowohl die Überwachungsplanung als auch die Berichterstattung zur jährlichen Überwachungstätigkeit auf Plausibilität. Dementsprechend ist die Anlage regelmäßig zu überwachen. Das erfolgte für die Standorte letztmalig nach dem der Landesdirektion vorliegenden Kenntnisstand im Dezember 2016 beziehungsweise im Jahr 2017. Turnusmäßig wird die Anlage alle zwei Jahre überwacht. Frage 3: Wo genau wurde das seit 1.1.20'll durch GMR gewonnene Quecksilber in welchen Mengen entsorgt (bitte tabellarisch auflisten), wenn möglich unterschieden nach Quecksilber aus Erdgasabfällen und sonstigen Quellen. Über eine Entsorgung von reinem Quecksilber durch die GMR mbH liegen nach Aussage der Landesdirektion Sachsen den zuständigen Behörden keine Daten vor. Soweit von der GMR mbH Abfälle wegen ihres Quecksilbergehaltes mit dem Abfallschlüssel 06 04 04, Abfallbezeichnung: quecksilberhaltige Abfälle, entsorgt wurden, liegen über die entsorgten Mengen und den Ort der Entsorgungsanlage die in der Tabelle in Anlage 1 genannten Daten vor. Frage 4: Hat die GMR seit 2010 an die Firma ,,DELA" mit Sitz in Essen, Dorsten und Bad Oeynhausen Quecksilberprodukte, Reinquecksilber oder Gemische bzw. Abfälle zur Entsorgung geliefert? Wenn ja, konkret wann und in welcher Größenordnung? Zu Lieferungen von Abfällen der Firma GMR mbH an die Firma DELA, Dorsten, seit dem Jahr 2010 liegen der Staatsregierung folgende lnformationen vor: Abfallschlüssel 16 06 03, Abfallbezeichnung,,Quecksilber enthaltende Batterien", gelieferte Menge 12,203 Tonnen, Entsorgungsdatum 2. September 2013, Abfallschlüssel 16 06 03, Abfallbezeichnung,,Quecksilber enthaltende Batterien", gelieferte Menge 23,117 Tonnen, Entsorgungsdatum 15. August 2013. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Wie übt die Landesdirektion ihre fachliche Aufsicht aus und wirkt darauf hin, dass die Stadt Leipzig als Vollzugsbehörde für den GMR Standort Leipzig die gesetzlich vorgeschriebene lnformation für die Offentlichkeit und den ungefährlichen Betrieb der Anlage sicherstellt? Der Standort Leipzig der Firma GMR mbH unterliegt nicht der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung 12. BlmSchV). Eine Pflicht zur lnformation der Offentlichkeit gemäß S 8a der 12. BlmSchV besteht somit nicht. Den ungefährlichen Betrieb der Anlage hat der Betreiber sicherzustellen. Die Stadt Leipzig als zuständige Vollzugsbehörde hat dies entsprechend des Überwachungskonzeptes des Freistaates Sachsen zu kontrollieren. Der Landesdirektion Sachsen liegen aktuell weder Beschwerden vor, noch gab es andere Anhaltspunkte, die eine fachaufsichtliche Tätigkeit der Landesdirektion Sachsen erfordert haben. Mit freundlichen Grüßenrh Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 4 von 4 Anlage Entsorgungsdatum 24.07.2013 05.04.2016 20.03.2018 26.I0.201,1 o1.1o.2072 28.70.2013 24.rO.2076 26.02.2018 29.11.2016 1.2.07.2013 03.03.2016 o9.o7.2013 15.O4.2014 08.04.20t4 Anschrift Schachtanlage Herfa-Neurode; 36266 Heringen Schachta n lage Herfa-Neurode; 36266 Heringen Schachtstr. 20 - 22; 99706 Sondershausen Naumbu rger Straße 24; 04229 Leipzig Borsigstraße 2; 22113 Hamburg Schachtanlage Herfa-Neu rode; 36266 Heringen Schachtanlage Herfa-Neu rode; 36266 Heringen Schachtstr. 20 - 22; 997 06 Sondersha usen Schachtanlage Herfa-Neurode; 36266 Heringen Schachta nlage Herfa-Neurode; 36266 Heringen Schachtanlage Herfa-Neu rode; 36266 Heringen Borsigstraße 2; 22173 Hambu rg Borsigstra ße 2; 22t13 Ham bu rg Schachtanlage Herfa-Neurode; 36266 Heringen Entsorgungsbetrieb Werk Werra Werk Werra U ntertagedeponie Werk Werra Werk Werra U ntertagedeponie Werk Werra Werk Werra Werk Werra Werk Werra Entsorger K+SKaliGmbH K+SKaliGmbH GSES mbH, Untertagedeponie GMR Gesellschaft für Metallrecycling AVG Abfa I l-Verwertu ngs-Gesel lschaft mbH K+SKaliGmbH K+SKaliGmbH GSES mbH, Untertagedeponie K+SKaliGmbH K+SKaliGmbH K+SKaliGmbH SAV der AVG Gesellschaft AVG Abfa I l-Verwertu ngs-Gesel lschaft mbH K + S KaliGmbH Entsorgte Menge [tì !2,36 13,52 12,42 0,007 2,04 13,72 l_3,38 12,6 5,L6 9, 84 13,28 5,062 0,966 7,84 2018-12-06T11:36:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes