STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15325 Thema: Verzahnung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Am 29.Mai 2018 wurde die Konzeption Verzahnung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung vom Kabinett zur Kenntnis genommen. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ergebnisse hat dieses Konzept zur Umsetzung der Verzahnung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung erbracht? Alle Beteiligten der sächsischen Schuldnerberatung arbeiten gemeinsam an der Weiterentwicklung der Beratungsangebote. Diese Aufgabenstellung wird als kontinuierlicher Prozess verstanden. Der in der Konzeption beschriebene Ist-Zustand ist nicht statisch. Demzufolge ist die zur Erarbeitung der Konzeption eingerichtete Arbeitsgruppe auch weiterhin aktiv. Vorrangig wird das nächste lnteressenbekundungsverfahren zur Durchführung der Verbraucherinsolvenzberatung im ersten Halbjahr 2019 im Sinne der vorliegenden Konzeption fortgeschrieben. Parallel dazu ist die geltende Förderrichtlinie zur Förderung der anerkannten Stellen in der Verbraucherinsolvenzberatung (FRL Verbraucherinsolvenzberatung ) zu überarbeiten, da sie die Basis für die Finanzierung der Beratungsstruktur bildet und laut Konzeption bestimmte Parameter verändert werden sollen, wie z.B. Kriterien der Bedarfsermittlung, stärkere Ausrichtung des lnteressenbekundungsverfahrens an einem einheitlichen Verständnis in der Schuldnerberatung, Förderung einer landesweiten Fachberatungsstelle oder die Erhöhung der Finanzierungssätze. Frage 2: Sind bereits gemeinsame Qualitätsstandards für beide Beratungsangebote ermittelt worden? Die Erarbeitung der Qualitätsstandards in der Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen hat ca. 1 Yz Jahre in Anspruch genommen. Derzeit werden das lnteressenbekundungsverfahren 2019 sowie die FRL Verbraucherinsolvenzberatung fortgeschrieben. Darauf aufbauend sollen die gemeinsamen Qualitätsstandards erarbeitet werden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-0141.51-18/954 Dresden, 5. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Konnten im Rahmen der Evaluierung der Beratungsstruktur bereits auch Verbesserungen bei den finanziellen Rahmenbedingungen erzielt werden? Der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 weist eine Erhöhung der Gesamtförderung der anerkannten Stellen in der Verbraucherinsolvenzberatung aus. Ziel der Staatsregierung ist es, die Tarifentwicklung bei der Entlohnung der Fachberatungskräfte zu berücksichtigen. Frage 4: Ab wann soll ein das bestehende Konzept realisiert werden? Die auf Veranlassung des Sächsischen Landtages (Drs. 6/8568) erstellte Konzeption zur Verzahnung der sozialen Schuldnerberatung mit der Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen wurde dem Sächsischen Landtag fristgerecht zum 3. Juni 2018 zugeleitet und befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen Befassung. Gleichwohl arbeitet die Staatsregierung gemeinsam mit dem berufenen Fachgremium an dessen inhaltlich fundierter Fortschreibung weiter. Es finden kontinuierlich Sitzungen statt. Derzeit dient die Konzeption als Vorlage zur vorrangigen Überarbeitung der Förderrichtlinie Verbraucherinsolvenzberatung sowie einer intensiven Diskussion um zu entwickelnde Bewertungskriterien für das nächste lnteressenbekundungsverfahren in 2019 (siehe auch: Beantwortung der Frage 1). Die Inhalte der Konzeption waren auch Schwerpunktthema der diesjährigen Fachtagung am 16. November 2018. Mit freundlichen Grüßen 0. tjllt{ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-12-05T12:30:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes