SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/15326 Thema: Sprach- und Integrationsmittler Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Kultusministerium teilte am 29.10.2018 den Start des Modellprojekts 'Sprach- und lntegrationsmittler' mit. Zur besseren Integration von Schülern mit Migrationshintergrund sollen an 20 ausgewählten Schulen in Sachsen noch in diesem Jahr Assistenzkräfte als Sprach- und Integrationsmittler eingesetzt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen und wie vielen Fördermitteln werden welche Schulen mit wie vielen Assistenzkräften bedacht (bitte aufschlüsseln nach Schule, Klassenstufe/Kiasse, Zahl der Lehrkräfte, Summe und Förderprogramm)? Mit der Einstellung der Sprach- und Integrationsmittler werden abweichend von den Stellenplänen für Lehrkräfte vorgesehene Stellen mit Lehrerassistenzkräften laufbahncibergreifend besetzt. Das entspricht dem Vermerk Nr. 4 zu Kap. 0535-0539, wonach "abweichend von den Stellenplänen ( ... ) für Lehrkräfte vorgesehene Stellen ( .. . ) mit Lehrerassistenzkräften ( .. . ) laufbahnübergreifend besetzt werden" können. Von den dort für 2019 vorgesehenen 130 VZÄ entfallen 20 VZÄ auf die Einstellung der Sprach- und I nteg rationsm ittler. An folgenden Schulen kommt nach den aktuellen Planungen je ein Sprachund Integrationsmittler zum Einsatz: • Frederic-Joliot-Curie-Grundschule Bautzen, • 102. Grundschule Dresden "Johanna", • 139. Grundschule Dresden, • 46. Oberschule Dresden, • 121. Oberschule Dresden "Johann Georg Palitzsch", Seite 1 von 3 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 7. November 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/15/22 Dresden, ~ . November 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 • Oberschule "Am Flughafen" Chemnitz, • Oberschule "Georg Weerth" Chemnitz, • Grundschule "Heinrich Heine" Chemnitz, • D.-Chr.-Hufeland-Oberschule Plauen, • Schule Am Windberg, Grundschule Zwickau, • 100. Schule - Grundschule der Stadt Leipzig, • 66. Schule- Grundschule der Stadt Leipzig, • 74. Schule - Grundschule der Stadt Leipzig, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS • August-Bebei-Schule- Grundschule der Stadt Leipzig, • Schule am Rabet- Grundschule der Stadt Leipzig, • Wilhelm-Busch-Schule- Grundschule der Stadt Leipzig, • 16. Schule- Oberschule der Stadt Leipzig, • 125. Schule - Oberschule der Stadt Leipzig, • Georg-Schumann-Schule- Oberschule der Stadt Leipzig, • Helmholtzschule- Oberschule der Stadt Leipzig. ~SACHsEN Frage 2: Welches Berufsbild/welche Qualifikation ist für die "Assistenzkraft" erforderlich und wie wird die Qualifikation geprüft, da sie ja "herkunftssprachlichen Unterricht erteilen" sollen? Entsprechend den veröffentlichten Ausschreibungen werden folgende Qualifikationen vorausgesetzt : o abgeschlossenes Studium oder berufliche Erfahrungen im pädagogischen Bereich, o gute alltagssprachliche Deutschkompetenz (mindestens B2), o sehr gute muttersprachliche oder im Ausland erworbene Sprachkompetenz (Niveau C1 oder C2) aus mindestens einem der (dem Bedarf der jeweiligen Schule entsprechenden ) nachfolgenden Sprachräume: • arabischer Sprachraum, • persischer Sprachraum, • südosteuropäischer Sprachraum, o weitere Sprachkenntnisse (Englisch, Französisch, Russisch) sind wünschenswert, o interkulturelle Kompetenz, ausgeprägtes Interesse an schulischer Bildung sowie der Arbeit mit Menschen und deren individuellen Anliegen, o ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsgeschick und Genauigkeit . Die Überprüfung erfolgt anhand des schriftlichen und mündlichen Auswahlverfahrens und liegt in der Verantwortung des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) . Frage 3: Wenn es sich um keine pädagogische Qualifikation handelt: wie wird diese nachgeholt, wie viele und welche Mentoren werden dafür vor dem Hintergrund der nötigen Qualifikation muttersprachlicher Seiteneinsteiger sowie regulärer Referendare angesichts des grassierenden Lehrermangels eingeplant? Die Sprach- und Integrationsmittler werden eng an die jeweiligen Betreuungslehrer in den Schulen gebunden, die durch die Assistenzkraft insbesondere unterstützt werden. Die Erprobungsschulen sind zuständig für die Einbindung der Assistenten in die schulinternen Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Strukturen und für die Anleitung bei der Erledigung der zugewiesenen Aufgaben, wobei stets die Kompetenzen der eingestellten Person zu berücksichtigen sind. Frage 4: Aus welchen Ländern/Sprachräumen stammen die Assistenzkräfte, welche staatsbürgerschaftliehen und/oder asylrechtliehen Voraussetzungen müssen sie aufweisen ? Da das Bewerbungsverfahren noch läuft, können zur länderspezifischen Herkunft gegenwärtig keine Aussagen getroffen werden. Bewerber aus Nicht-EU-Staaten, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen, benötigen einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet. Frage 5: ln welchen Arbeitszeit-Umfängen werden die Assistenzkräfte eingesetzt, und wie vereinbaren sich ihre Aufgaben in der Klasse mit Aufgaben wie "interkulturelle Elternarbeit" oder "die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie Vereinen und Migrantenorganisationen", was muss man sich unter diesen Aufgaben konkret vorstellen ? Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Der schulorganisatorische Einsatz ist Teil des Delegations- und Weisungsrechts des Schulleiters. Neben den Aufgaben im Rahmen des Unterrichts erfüllen die Sprach- und Integrationsmittler Aufgaben im außerschulischen Bereich, begleiten und unterstützen beispielsweise bei der Kommunikation zwischen Eitern und Schule im Rahmen von Elternabenden und gemeinsamen Veranstaltungen. Sie wirken als Brücke zwischen Schule und den jeweiligen Elternhäusern . Darüber hinaus unterstützen sie den Betreuungslehrer bei der Netzwerkarbeit und Kooperation mit außerschulischen Partnern, z. B. bei Projektarbeit und Ausflügen an außerschulische Lernorte. Weiterhin wirken sie im Rahmen von integrationsfördernden Ganztagsangeboten an den Schulen mit. Mit freundlichen Grüßen i;;v Seite 3 von 3 2018-11-30T08:32:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes