STAATSIVINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHËS STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15334 Thema: Gute fachliche Praxis Fischerei - Entschlammen von Fischgruben Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach der Publikation der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom Januar 2007, Karpfenteichwirtschaft - Bewirtschaftung von Karpfenteichen - Gute fachliche Praxis, auf die auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 23.05.2016 (Drs. 6/5206) venadesen wurde, wird im Rahmen der Teichinstandhaltung (S. 4lf. der Publikation ) die Entschlammung der Fischgrube als gute fachliche Praxis beschrieben. Das Gleiche gilt für das Ablassen von Karpfenteichen (S. 46 der Publikation)." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 ïelefax +49 351 564-20007 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. November2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t382 Dresden, 03 , 12 . 2o f ? simu[+ Anmerkung zur Vorbemerkung : Die gute fachliche Praxis der Bewirtschaftung von beinhaltet die regelmäßige Räumung der Fischgrube, Schlammaustrag beim Ablassen minimiert wird. Karpfenteichen wodurch der 01.&tuñ&ñn&ùs¡&hituÙñrilMññf Ù,lwkun¿h#ebft Hausanschrift: Sächsisches Ståatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie d¡e allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Dalensch utz-G rundverord nung auf www.smul.sachsen.de 'Ksin Zugång für elêktronisch signierte sow¡ê für verschlüsselte elektron¡schê Ookumsnte - -ñ -¡¡) -9 - - Frage l: Wer ist Eigentümer des durch die Entschlammung oder Ablassen eines Teiches e¡ner Fischwirtschaft in Oberflächengewässer e¡ngetragener Schlämme und Feinsedimente ? Eigentümer von bei der Fischproduktion anfallenden Teichschlamms können der Eigentümer des Fischteiches, der von ihm beauftragte Bewirtschafter des Teiches oder auch Dritte sein. Seite I von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wer ist für die fachgerechte Entsorgung kontaminierter und chemisch belasteter Schlämme und Feinsedimente, die durch das Ablassen von Teichen einer Fischwirtschaft oder deren Entschlammung in Oberflächenwasserkörper eingetragen werden zuständig und wer hat auf welcher Rechtsgrundlage die Kosten dafür zu tragen? Zuständig fllr die fachgerechte Entsorgung von Schlämmen und Feinsedimenten aus Oberflächenwasserkörpern ist derjenige, der die Schlämme aus dem Gewässer entnimmt oder deren Entnahme beauftragt und sich ihrer entledigen will oder entledigen muss. Grundsätzlich trägt er die Kosten. Frage 3: Besteht ein Schadensersatzanspruch oder Ersatzanspruch des-jenigen, der durch den Eintrag von Sedimenten oder Schlämmen eus Teichen einer Fischwirtschaft in seinem Eigentum oder Gesundheit betroffen ist? Es besteht ein Schadensersatzersatzanspruch desjenigen, der durch den Eintrag von Sedimenten oder Schlämmen aus Teichen einer Fischwirtschaft in seinem Eigentum oder Gesundheit betroffen ist, gegenüber dem Verursacher, wenn dieser den Eintrag zu vertreten hat. Frage 4: Wie erfolgt im Freistaat Sachsen die behördliche Üben¡vachung des Ablassens oder Entschlammens von Teichen einer Fischwirtschaft in wasser-, naturschutz- und abfallrechtlicher Hinsicht? lm Freistaat Sachsen erfolgt keine spezielle behördliche Überwachung des Ablassens oder Entschlammens von Teichen einer Fischwirtschaft in wasser-, naturschutz- und abfallrechtlicher Hinsicht. Die Behörden überwachen die Einhaltung der genannten Rechtsregelungen im Rahmen ihres gesetzlich vorgegebenen allgemeinen überwachungsauftrages . Frage 5: Wie wird der Schaden monetarisiert, der durch das Ablassen oder Entschlammen von Teichen einer Fischwirtschaft am Natur- und Landschaftshaushalt entsteht? Für den Fall, dass durch das Ablassen oder Entschlammen von Teichen einer Fischwirtschaft ein Schaden am Natur- und Landschaftshaushalt entsteht, kann dieser nur im Einzelfall durch ein Fachgutachten monetarisiert werden. T",'ht"'.'*rüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2018-12-05T08:46:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes