STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wotfram Günther (BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6115352 Thema: Finanzierungsinstrumente der Ausgleichsmaßnahmen für Deicharbeiten in Elsterheide und Hoyerswerda (Landkreis Bautzen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln Elsterheide und Hoyerswerda (beide Landkreis Bautzen) werden für eine Deichinstandsetzung als Ausgleich aktuell Bäume, Sträucher und Hecken gepflanzt sowie Flächen bzw. entsiegelt. Die Mittel werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat Sachsen bereitgestellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Aus welchen Gründen werden die Ausgleichsmaßnahmen mit EFRE-Mitteln finanziert? lm Operationellen Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020 ist auf der Grundlage von Artikel 9 Nummer 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates unter anderem das von der Landestalsperrenverwaltung (LTV) umzusetzende Vorhaben D.1.1,,Hochwasserrisikomanagement " implementiert. ln diesem Vorhaben werden Hochwasserschutzprojekte der LTV aus dem EFRE finanziert. Zu den finanzierungsfähigen Projektkosten gehören auch die entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die aufgrund naturschutzrechtlicher Auflagen oder zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Verpflichtung erforderlich sind. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. November20l8 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t383 Dresden, f,Cn ll,lort? simut+ - - -ñ -(r) -9 - - 0h&luù¡rltl&t¡ffinbhlñht.dußñ'u'fuúñ¿hd&bft Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmlnister¡um f{¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbe¡tung personenbezogener Dalen durch das Sächsische Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datensch utz-Grundverordnu ng auf www.smul.sachsen.de * Ke¡n Zugâng für êlektronisch signierte sow¡e für verschlüsselte elektronischs DokumenteSeite 1 von2 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche Förderungsmöglichkeit wurde bei den Maßnahmen beansprucht ? Frage 3: Wie ist der genaue Wortlaut der hier angewendeten europäischen und sächsischen Förderrichtlinie? (Bitte anhängen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Bei der Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten der LTV aus dem EFRE handelt es sich nicht um eine Förderung nach den $$ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), da die LTV keine Stelle außerhalb der Staatsverwaltung ist. Die LTV ist gemäß Teil I Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung ein Staatsbetrieb im Sinne des $ 26 Absatz 1 SäHO und danach Teil der Staatsverwaltung. Eine Förderung beziehungsweise Förderrichtlinie besteht daher nicht. Grundlage für die Finanzierung von Operationelle Programm (Anlage 1 ). Projekten aus dem EFRE ist das Frage 4: Entspricht die Herstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für allgemeine Deichinstandsetzungen dem besonderen Ziel der europäischen Förderrichtlinie (EFRE)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden in Sachsen aus dem hier verwendeten Förderprog ramm bisher gefördert? Die bislang finanzierten Maßnahmen des Operationellen 2014 bis 2020 sind der Anlage 2 zu entnehmen (Datenstand Datenquelle: Fömisax/Fl KO-Prüf). Programms EFRE 13. November 2018' Mit freundlichen Grüßen a ü(, t Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Stand: 7. März 2014 OPERATIONELLES PROGRAMM des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 – 2020 in der Fassung des 1. Änderungsantrages vom 12. April 2018, genehmigt durch die Europäische Kommission am 03. August 2018 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 2 von 187 • CCI-Nr. 2014DE16RFOP012 Bezeichnung OP Sachsen EFRE 2014-2020 Version 4.0 Erstes Jahr 2014 Letztes Jahr 2020 förderfähig ab 01.01.2014 förderfähig bis 31.12.2023 Beschluss der Kommission Nr. C(2014) 8739 final Beschluss der Kommission vom 17.11.2014 Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats Nr. Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats Nr. Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats in Kraft getreten am 03.08.2018 vom operationellen Programm abgedeckte NUTS-Regionen DED2 - Dresden DED4 - Chemnitz DED5 - Leipzig Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 3 von 187 • OPERATIONELLES PROGRAMM EFRE 2014 – 2020 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................... 9 Tabellenverzeichnis ............................................................................................................. 11 1 Strategie für den Beitrag des Operationellen Programms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt .................................................................................... 15 1.1 Strategie für den Beitrag des Operationellen Programms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt ............................................................................................. 15 1.2 Auswahl und Begründung der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten ................................................................................ 35 1.3 Begründung der Mittelzuweisungen .......................................................... 38 2 Prioritätsachsen ................................................................................. 45 2.A Prioritätsachse A: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation....................................................................... 45 2.A.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst ........................................................................... 45 2.A.2 Investitionspriorität 1a: Ausbau der Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation (FuI) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I- Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse ............................................................ 45 2.A.2.1 Spezifisches Ziel und erwartetet Ergebnisse der Investitionspriorität 1a ........ 45 2.A.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 1a............................. 46 2.A.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 1a .... 48 2.A.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 1a ..... 49 2.A.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 1a ..................................... 49 2.A.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1a ............................................. 49 2.A.3 Investitionspriorität 1b: Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I […], Technologietransfer, soziale Innovation […], öffentliche Dienstleistungsanwendungen, […], Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung, […], fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien ...... 50 2.A.3.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 1b ..... 50 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 4 von 187 • 2.A.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 1b............................. 50 2.A.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 1b .... 52 2.A.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 1b ..... 54 2.A.3.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 1b ..................................... 54 2.A.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1b ............................................. 54 2.A.4 Leistungsrahmen .......................................................................................... 56 2.B Prioritätsachse B: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU ........... 57 2.B.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst ........................................................................... 57 2.B.2. Investitionspriorität 3a: Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen, auch durch Gründerzentren ....... 57 2.B.2.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 3a ......... 57 2.B.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 3a............................. 58 2.B.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 3a .... 58 2.B.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 3a ..... 59 2.B.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 3a ..................................... 59 2.B.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3a ............................................. 60 2.B.3 Investitionspriorität 3b: Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU, insbesondere hinsichtlich der Internationalisierung ...................................................................................... 61 2.B.3.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 3b ..... 61 2.B.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 3b............................. 62 2.B.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 3b .... 64 2.B.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 3b ..... 65 2.B.3.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 3b ..................................... 66 2.B.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3b ............................................. 66 2.B.4 Investitionspriorität 3d: Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen............................................................. 67 2.B.4.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse Investitionspriorität 3d .............. 67 2.B.4.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 3d............................. 68 2.B.4.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 3d ..... 71 2.B.4.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 3d ..................................... 71 2.B.4.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3d ............................................. 71 2.B.5 Leistungsrahmen .......................................................................................... 73 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 5 von 187 • 2.C Prioritätsachse C: Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen .... 75 2.C.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst ........................................................................... 75 2.C.2 Investitionspriorität 4b: Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen ........................................................ 75 2.C.2.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 4b ..... 75 2.C.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4b............................. 76 2.C.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4b .... 77 2.C.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4b ..... 78 2.C.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 4b ..................................... 78 2.C.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4b ............................................. 78 2.C.3 Investitionspriorität 4c: Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäuden und im Wohnungsbau ............................................................................................... 79 2.C.3.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 4c ..... 79 2.C.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4c ............................. 79 2.C.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4c .... 81 2.C.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4c ...... 83 2.C.3.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 4c ..................................... 83 2.C.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4c ............................................. 83 2.C.4 Investitionspriorität 4e: Förderung von Strategien zur Senkung des CO2- Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und klimaschutzrelevanten Anpassungsmaßnahmen .............................................................................. 84 2.C.4.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 4e ..... 84 2.C.4.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4e............................. 85 2.C.4.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4e .... 86 2.C.4.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4e ..... 86 2.C.4.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 4e ..................................... 86 2.C.4.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4e ............................................. 87 2.C.5 Leistungsrahmen .......................................................................................... 88 2.D Prioritätsachse D: Risikoprävention .......................................................... 89 2.D.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst ........................................................................... 89 2.D.2 Investitionspriorität 5b: Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicherstellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen .................................. 89 2.D.2.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 5b ........ 89 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 6 von 187 • 2.D.2.2 Beschreibung der Vorhaben der Investitionspriorität 5b ................................ 91 2.D.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 5b .... 94 2.D.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 5b ..... 95 2.D.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 5b ..................................... 95 2.D.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 5b ............................................. 96 2.D.3 Leistungsrahmen .......................................................................................... 97 2.E Prioritätsachse E: Nachhaltige Stadtentwicklung .................................... 98 2.E.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie und mehrere thematische Ziele umfasst ......................... 98 2.E.2 Investitionspriorität 4e: Förderung von Strategien zur Senkung des CO2- Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und der Abfederung einschlägiger Anpassungsmaßnahmen .............................................................................. 99 2.E.2.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 4e ......... 99 2.E.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4e........................... 100 2.E.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4e .. 102 2.E.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4e ... 103 2.E.2.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 4e ................................. 103 2.E.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4e ........................................... 104 2.E.3 Investitionspriorität 6c: Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes ......................................................................... 104 2.E.3.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 6c ... 104 2.E.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 6c ........................... 106 2.E.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 6c .. 106 2.E.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 6c .... 107 2.E.3.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 6c .................................. 107 2.E.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 6c ........................................... 107 2.E.4 Investitionspriorität 6e: Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, Wiederbelebung der Städte, […] Wiederherstellung und Sanierung von Industriebrachen (einschließlich umstrukturierter Gebiete), Verringerung der Luftverschmutzung und Förderung von Lärm reduzierenden Maßnahmen ........................................................................ 108 2.E.4.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 6e ....... 108 2.E.4.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 6e........................... 110 2.E.4.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 6e .. 111 2.E.4.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 6e ... 112 2.E.4.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 6e ................................. 112 2.E.4.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 6e ........................................... 112 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 7 von 187 • 2.E.5 Investitionspriorität 9b: Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten ........................................................... 113 2.E.5.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 9b ... 113 2.E.5.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 9b........................... 115 2.E.5.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 9b .. 117 2.E.5.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 9b ... 117 2.E.5.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 9b ................................. 117 2.E.5.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 9b ........................................... 118 2.E.6 Leistungsrahmen ........................................................................................ 119 2.F Prioritätsachse F: Technische Hilfe ......................................................... 122 2.F.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst ......................................................................... 122 2.F.2.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse der Prioritätsachse F .............. 122 2.F.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Prioritätsachse F .................................. 123 2.F.2.3 Outputindikatoren der Prioritätsachse F ...................................................... 125 3 Finanzierungsplan ............................................................................ 126 3.1 Mittelausstattung und Beiträge der leistungsgebundenen Reserve ..... 126 3.2 Mittelausstattung insgesamt und nationaler Kofinanzierung (EUR) ..... 127 3.3 Aufteilung des Finanzierungsplans nach Prioritätsachsen, Regionenkategorien und thematischen Zielen ....................................... 129 4 Integrierter Ansatz für die territoriale Entwicklung ....................... 131 4.1 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung ............. 131 4.2 Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung ............ 133 4.3 Vorkehrungen für interregionale und transnationale Maßnahmen ........ 134 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 8 von 187 • 5 Für die Verwaltung, Kontrolle und Prüfung zuständige Behörden und Stellen sowie Aufgaben der jeweiligen Partner ..................... 135 5.1 Zuständige Behörden und Stellen ........................................................... 135 5.2 Einbeziehung der relevanten Partner ...................................................... 135 6 Koordination zwischen den Fonds, dem ELER und dem EMFF sowie anderen nationalen und Unionsfinanzinstrumenten und mit der EIB ........................................................................................ 138 6.1 Koordination zwischen den ESI-Fonds ................................................... 138 6.2 Koordination mit anderen EU-Finanzinstrumenten und der EIB ........... 141 6.3 Koordination mit nationalen Förderinstrumenten .................................. 142 7 Ex-ante Konditionalitäten ................................................................ 143 8 Bürokratieabbau für die Begünstigten ........................................... 162 9 Bereichsübergreifende Grundsätze................................................ 163 9.1 Nachhaltige Entwicklung .......................................................................... 163 9.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung ........................................ 164 9.3 Gleichstellung von Männern und Frauen ................................................ 165 10 Andere Bestandteile ......................................................................... 168 10.1 Großprojekte, die im Programmzeitraum durchgeführt werden sollen ......................................................................................................... 168 10.2 Relevante Partner, die in die Erstellung des Programms eingebunden sind ..................................................................................... 168 11 Anhang .............................................................................................. 169 I. Erstellung des Leistungsrahmens ........................................................... 169 II. Interventionskategorien ............................................................................ 175 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 9 von 187 • Abkürzungsverzeichnis AAL Ambient Assisted Living AGFW Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BIP Bruttoinlandsprodukt CO2 Kohlendioxid EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EIB Europäische Investitionsbank ELER Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums EMFF Europäische Meeres- und Fischereifonds EnEV Energieeinsparungsverordnung ESF Europäischer Sozialfonds ESFRI Europäisches Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen ESI Europäischer Struktur- und Investitionsfonds EU Europäische Union EuK Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 FGG Flussgebietsgemeinschaft FuE Forschung und Entwicklung FuI Forschung und Innovation GJ Gigajoule GRW Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur HIP Hochwasserschutz-Investitionsprogramm IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IKSE Internationale Kommissionen zum Schutz der Elbe IKSO Internationale Kommissionen zum Schutz der Oder INSEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept IT Informationstechnik IVS Intelligente Verkehrssysteme K. d. ö. R. Körperschaft des öffentlichen Rechts KETs Key Enabling Technologies KMU Kleine und mittlere Unternehmen kWh Kilowattstunde LEADER Liaison entre actions de développement de l'économie rurale LEP Landesentwicklungsplan LSE Länderspezifische Empfehlungen LfULG Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie LTV Landestalsperrenverwaltung LVP Landesverkehrsplan Mbit/s Megabit pro Sekunde MIV Motorisierter Individualverkehr NGA Next Generation Access NRP Nationale Reformprogramm NUTS Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) OP Operationelles Programm OPG Operative Gruppen ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr PG DiOS Projektgruppe Digitale Offensive Sachsen PV Partnerschaftsvereinbarung Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 10 von 187 • SAB Sächsische Aufbaubank SächsFrTrSchulG Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft SchulG Schulgesetz SÖA Sozioökonomische Analyse SUP Strategische Umweltprüfung SWOT-Analyse Analyse der Stärken und Schwächen TEN-V Transeuropäisches Netz Verkehr TH Technische Hilfe UMS Umweltmanagementsystem VZÄ Vollzeitäquivalent Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 11 von 187 • Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht: EFRE-relevante Kernziele der Strategie Europa 2020 und Ist-Stand Sachsen .................................................................................. 17 Tabelle 2: Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten .................................................................................... 35 Tabelle 3: Überblick über die Investitionsstrategie des Operationellen Programms ................................................................................................... 41 Tabelle 4: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 1a .................................................................................................................. 46 Tabelle 5: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1a ................................................................................... 49 Tabelle 6: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 1b .................................................................................................................. 50 Tabelle 7: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1b ................................................................................... 54 Tabelle 8: Leistungsrahmen der Prioritätsachse A ......................................................... 56 Tabelle 9: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 3a .................................................................................................................. 57 Tabelle 10: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3a ................................................................................... 60 Tabelle 11: Programmspezifische Ergebnisindikatoren in der Investitionspriorität 3b ................................................................................... 61 Tabelle 12: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 3b .................................................................................................................. 62 Tabelle 13: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3b ................................................................................... 66 Tabelle 14: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 3d .................................................................................................................. 67 Tabelle 15: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 3d .................................................................................................................. 68 Tabelle 16: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3d ................................................................................... 71 Tabelle 17: Leistungsrahmen der Prioritätsachse B ......................................................... 73 Tabelle 18: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 4b .................................................................................................................. 76 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 12 von 187 • Tabelle 19: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4b ................................................................................... 78 Tabelle 20: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 4c .................................................................................................................. 79 Tabelle 21: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4c ................................................................................... 83 Tabelle 22: Programmspezifische Ergebnisindikatoren in der Investitionspriorität 4c ................................................................................... 84 Tabelle 23: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4e ................................................................................... 87 Tabelle 24: Leistungsrahmen der Prioritätsachse C ......................................................... 88 Tabelle 25: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 5b .................................................................................................................. 90 Tabelle 26: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 5b .................................................................................................................. 91 Tabelle 27: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 5b ................................................................................... 96 Tabelle 28: Leistungsrahmen der Prioritätsachse D ......................................................... 97 Tabelle 29: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 4e .................................................................................................................. 99 Tabelle 30: Gemeinsame und programmspezifische Output-Indikatoren in der Investitionspriorität 4e ................................................................................. 104 Tabelle 31: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 6c ................................................................................................................ 105 Tabelle 32: Gemeinsame und programmspezifische Output-Indikatoren in der Investitionspriorität 6c ................................................................................. 107 Tabelle 33: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 6e ................................................................................................................ 109 Tabelle 34: Gemeinsame und programmspezifische Output-Indikatoren in der Investitionspriorität 6e ................................................................................. 112 Tabelle 35: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 9b ................................................................................................................ 114 Tabelle 36: Gemeinsame und programmspezifische Output-Indikatoren in der Investitionspriorität 9b ................................................................................. 118 Tabelle 37: Leistungsrahmen der Prioritätsachse E ....................................................... 119 Tabelle 38: Programmspezifischer Ergebnisindikator der Prioritätsachse F ................... 122 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 13 von 187 • Tabelle 39: Programmspezifischer Ergebnisindikator der Prioritätsachse F ................... 123 Tabelle 40: Outputindikatoren der Prioritätsachse F ...................................................... 125 Tabelle 41: Mittelausstattung und Beträge der leistungsgebundenen Reserve .............. 126 Tabelle 42: Finanzierungsplan ....................................................................................... 127 Tabelle 43: Aufschlüsselung des Finanzierungsplans nach Prioritätsachse, Regionenkategorie und thematischen Ziel .................................................. 129 Tabelle 44: Als Richtwert dienender Gesamtbetrag der für die Klimaschutzziele vorgesehenen Unterstützung ........................................... 130 Tabelle 45: Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung – als Richtwert dienender Betrag der EFRE- und ESF-Unterstützung ................. 134 Tabelle 46: Zuständigen Behörden und Stellen ............................................................. 135 Tabelle 47: Geltende Ex-ante-Konditionalitäten und Bewertung der Erfüllung ............... 143 Tabelle 48: Kriterien für die Erfüllung der thematischen Ex-ante- Konditionalitäten ......................................................................................... 146 Tabelle 49: Kriterien für die Erfüllung der allgemeinen Ex-ante- Konditionalitäten ......................................................................................... 154 Tabelle 50: Verzeichnis der Großprojekte ...................................................................... 168 Tabelle 51: Interventionskategorie Dimension 1 - Interventionsbereich ......................... 175 Tabelle 52: Interventionskategorie Dimension 2 - Finanzierungsform ............................ 176 Tabelle 53: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes .............................. 176 Tabelle 54: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen .......................................................................... 177 Tabelle 55: Interventionskategorie Dimension 1 - Interventionsbereich ......................... 178 Tabelle 56: Interventionskategorie Dimension 2 – Finanzierungsform ........................... 178 Tabelle 57: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes .............................. 179 Tabelle 58: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen .......................................................................... 179 Tabelle 59: Interventionskategorie Dimension 1 - Interventionsbereich ......................... 180 Tabelle 60: Interventionskategorie Dimension 2 - Finanzierungsform ............................ 180 Tabelle 61: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebiets ................................ 180 Tabelle 62: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen .......................................................................... 181 Tabelle 63: Interventionskategorie Dimension 1 – Interventionsbereich ......................... 182 Tabelle 64: Interventionskategorie Dimension 2 – Finanzierungsform ........................... 182 Tabelle 65: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes .............................. 182 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 14 von 187 • Tabelle 66: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen .......................................................................... 183 Tabelle 67: Interventionskategorie Dimension 1 – Interventionsbereich ......................... 184 Tabelle 68: Interventionskategorie Dimension 2 – Finanzierungsform ........................... 185 Tabelle 69: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes .............................. 185 Tabelle 70: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen .......................................................................... 185 Tabelle 71: Interventionskategorie Dimension 1 – Interventionsbereich ......................... 186 Tabelle 72: Interventionskategorie Dimension 2 – Finanzierungsform ........................... 186 Tabelle 73: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes .............................. 186 Tabelle 74: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen .......................................................................... 187 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 15 von 187 • 1 Strategie für den Beitrag des Operationellen Programms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt 1.1 Strategie für den Beitrag des Operationellen Programms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt 1. Mit Beginn der Förderperiode 2014 - 2020 tritt der Freistaat Sachsen in seine fünfte Förderperiode mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfondsförderung (ESI) ein. Der Freistaat Sachsen hat im langfristigen Kontext eine positive wirtschaftliche Entwicklung durchlaufen. Sachsen zählt daher in der Förderperiode 2014 - 2020 nicht mehr zur Kategorie der weniger entwickelten Regionen bzw. der Konvergenzregionen. Die Regionen Chemnitz und Dresden werden als Übergangsregionen eingestuft und die Region Leipzig zählt mittlerweile zu den stärker entwickelten Regionen. 2. Die seit dieser Förderperiode als ESI-Fonds bezeichneten Instrumente haben zu der positiven Entwicklung wichtige Impulse gegeben. In der Förderperiode 2014 - 2020 geht es darum, fortbestehende strukturelle Defizite abzubauen, die erzielten Fortschritte zu verstetigen und sich den neuen Herausforderungen zu stellen. 3. Auf europäischer Ebene bildet die Strategie Europa 2020 die zentrale Richtschnur für die ESI-Förderung in der Förderperiode 2014 - 2020 mit den drei Schwerpunkten Intelligentes Wachstum: auf Wissen und Innovation gestützte wirtschaftliche Dynamik, Nachhaltiges Wachstum: Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Integratives Wachstum: Förderung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung sowie sozialem und territorialem Zusammenhalt. 4. Auf nationaler Ebene sind folgende Bezugspunkte für die Strategieformulierung besonders relevant: 5. Die am 27. Mai 2014 von der EU-Kommission genehmigte Partnerschaftsvereinbarung (PV) mit Deutschland stellt die auf die spezifische Situation Deutschlands ausgerichtete Auslegung der ESI-Verordnungen als Rahmen für die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Operationellen Programme (OP) der Länder dar. 6. Das Nationale Reformprogramm (NRP) dient der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung im Sinne der Strategie Europa 2020. Dazu werden im NRP insbesondere die Kernziele der Strategie Europa 2020 in nationale Ziele überführt und die zentralen Handlungsfelder definiert. 7. Die vom Europäischen Rat nach der jährlichen Verabschiedung des NRP ausgesprochenen Länderspezifischen Empfehlungen (LSE), aktuell zum NRP 2014 (COM (2014) 406), stellen in der Mehrzahl allgemeine finanz- und wirtschaftspolitische Maßnahmen dar, die zum ordnungspolitischen Rahmen zählen und für die Interventionen mit dem EFRE Rahmenbedingungen darstellen. Dazu zählt auch das seit dem 1. Januar 2014 in der Sächsischen Landesverfassung verankerte Verschuldungsverbot (Schuldenbremse). Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 16 von 187 • 8. Die EFRE-Förderung in Sachsen trägt zu folgenden LSE unmittelbar bei: mehr und effizienteren öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung; Steigerung der Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege; Begrenzung der gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems. 9. Auf regionaler Ebene sind folgende Bezugspunkte für die Strategieformulierung besonders relevant: 10. Die Ergebnisse der im Vorfeld der Programmplanung erstellte sozioökonomischen Analyse (SÖA) einschließlich der Analyse der Stärken und Schwächen (SWOT-Analyse) bildet die spezifische Situation und die Entwicklungslinien in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung und die einzelnen möglichen thematischen Ziele ab und zeigt Handlungsbedarfe auf. 11. In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten am 11. November 2009 wurde das das politische Ziel formuliert, dass Sachsen sich bis 2020 zu einer der innovativsten Regionen Europas entwickeln und wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen will. Die von der Staatsregierung im September 2012 beschlossene EU-Förderstrategie 2020 definiert das Leitbild und die wichtigsten Aufgabenfelder speziell für die EU-Programme in der Förderperiode 2014 - 2020. 12. Der Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 stellt das überörtliche, fachübergreifende landesplanerische Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung dar. Der LEP ist das Ergebnis einer umfassenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit und bildet einen ausgestaltungsfähigen Rahmen für die Regional- und Kommunalplanung sowie die einzelnen Fachplanungen. Ziel ist dabei eine optimale Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, seiner Lebens-, Umwelt- und Standortqualität. Leitvorstellung ist das Prinzip der Nachhaltigkeit. Dazu muss die Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit der langfristigen Erhaltung der natürlichen Ressourcen in Einklang gebracht werden. 13. Die Innovationsstrategie setzt als Masterplan für die sächsische Innovationspolitik die Schwerpunkte für das staatliche Handeln in den kommenden Jahren. Die Innovationsstrategie geht von einem ganzheitlichen Ansatz aus und setzt auf Erfolgsorientierung in den Innovationsprozessen . Alle wichtigen Bereiche sind integriert, d. h. Gesellschaft, Bildung, Wissenschaft und vor allem die Wirtschaft als zentraler Innovationsträger. Im Fokus steht der Mensch als Quelle und Motor aller Innovationsprozesse. Ferner setzt die Strategie als Research and Innovation Strategie for Smart Specialisation des Freistaates Sachsen Schwerpunkte an den Schnittstellen zwischen der traditionellen Wirtschaft, den Schlüsseltechnologien und den globalen Zukunftsfeldern. 14. Im Einklang mit den europäischen und nationalen Energie- und Klimazielen strebt die Sächsische Staatsregierung gemäß Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 (EuK) an, die jährlichen CO2-Emissionen des Nicht-Emissionshandelssektors um 25 % bis 2020 gegenüber 2009 zu reduzieren. Das betrifft alle Handlungsbereiche, von der Steigerung der Energieeffizienz bei Energieerzeugung, -übertragung und -anwendung über die Weiterentwicklung des Energiesystems, insbesondere durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und die Weiterentwicklung der Energienetze, bis hin zu der Energieforschung sowie der Stärkung der Industriebranche „Energie“. 15. Daneben sind weitere Fachplanungen und -strategien relevant: Forschungs- und Technologiestrategie 2013 Handlungskonzept „Den Demographischen Wandel gestalten“ 2010 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 17 von 187 • Hochschulentwicklungsplan Hochwasserschutzinvestitionsprogramm Landesverkehrsplan Sachsen 2025 (LVP) Nachhaltigkeitsstrategie Stadtentwicklungsstrategie Sachsen 2020 Unternehmensgründungsstrategie. 16. Nicht zuletzt aufgrund der langen Grenze zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen zählen die Einbindung Sachsens in Europa und die Europäische Territoriale Zusammenarbeit zu den Grundsätzen und Zielen in der Landesentwicklungsplanung, die über die Fachplanungen in die Entwicklungsstrategie für den EFRE eingeflossen sind. Die Schwerpunkte der EFRE-Förderung wurden eng mit der Ausrichtung der Förderung der grenzübergreifenden Europäischen Territorialen Zusammenarbeit in den Programmen Sachsen /Tschechische Republik und Sachsen/Republik Polen abgestimmt, um Kohärenz und Komplementarität der Programme zu gewährleisten. 17. Die Position Sachsens in Bezug auf die für den EFRE unmittelbar relevanten Kernziele der Strategie Europa 2020 und die im NRP für Deutschland abgeleiteten nationalen Ziele bilden den Ausgangspunkt für die Bestimmung der regionalen Entwicklungsbedarfe und der Strategie des EFRE-OP in Sachsen: Tabelle 1: Übersicht: EFRE-relevante Kernziele der Strategie Europa 2020 und Ist-Stand Sachsen (Quellen: Eurostat, EuK) 18. Forschung, Entwicklung und Innovationen sind für eine positive wirtschaftliche Entwicklung von besonderer Bedeutung. Sachsen hat beim Anteil der FuE-Aufwendungen am BIP eine dynamische Entwicklung aufzuweisen und liegt mit rund 2,9 % (2011) nahe am 3 %-Ziel der Strategie Europa 2020 und des NRP. Der Staats- und Hochschulsektor leistet derzeit mit 1,7 % einen überdurchschnittlichen Beitrag dazu. Der Anteil der Wirtschaft liegt trotz stetiger Steigerungen mit 1,3 % jedoch deutlich unter dem NRP-Ziel von 2 %. Ziele Strategie Europa 2020 Ziele NRP Stand Sachsen 2011 Relevanz für das EFRE-OP FuE- Ausgaben in % des BIP 3,0 3,0 davon privat: 2,0 2,89 davon privat: 1,25 Beschäftigungsquote in % der 20- bis 64-Jährigen 75,0 77,0 75,7 Energie- und Klimaziele a) Reduzierung Treibhausgase in % zum Jahr 1990 -20,0 - 40,0 -55,9 (2010) b) Anteil erneuerbarer Energien in % 20,0 18,0 7,5 (Stand 2010) c) Steigerung Energieeffizienz in % +20 % +20 % (+2,1 % p.a.) 144 EUR/GJ (Stand 2010, entspricht 83 % des nationalen Wertes) Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 18 von 187 • 19. Die Erwerbsbeteiligung der Altersgruppe zwischen 20 und 64 Jahren lag im Jahr 2011 bei 75,7 %. Der Zielwert der Strategie Europa 2020 von 75 % ist damit erreicht, mit Blick auf den im NRP definierten Zielwert von 77 % besteht aber weiterhin Aufholbedarf beim Beschäftigungsangebot . 20. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, das wirtschaftliche Wachstum vom Energie- und Ressourcenverbrauch abzukoppeln. Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 1990 bis 2010 sind die CO2-Emissionen in Sachsen um 55,9 % gesunken. Sachsen übertrifft somit bereits heute die Anforderungen des NRP mit der dortigen Zielsetzung einer CO2-Reduzierung von 40 %. Dieser Effekt ist aber vorrangig auf den grundlegenden wirtschaftlichen Strukturwandel und die damit verbundene Stilllegung alter Kraftwerke und Industrieanlagen bis 1999 zurückzuführen. Danach sind die CO2-Emissionen wieder angestiegen und bewegen sich seitdem auf einem relativ konstanten Niveau. Gerade die im Vergleich zu Deutschland höheren CO2-Emissionen pro Kopf (2009: Sachsen 11,5 Tonnen je Einwohner; Deutschland 9,0 Tonnen je Einwohner, Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen , 2012) weisen darauf hin, dass in Sachsen ein anderer Mix der Stromerzeugung existiert und in den nächsten Jahren gezielt in die Verringerung der CO2-Emissionen investiert werden muss. 21. Aus allen drei für den EFRE unmittelbar relevanten Kernzielen der Strategie Europa 2020 leitet sich für Sachsen ein aktueller regionaler Handlungsbedarf ab. Die Entwicklungsstrategie für den EFRE muss dabei weitere, für die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion wichtige Handlungsfelder einbeziehen und sich zugleich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Unter Berücksichtigung langfristiger Trends und der Ergebnisse der SÖA lassen sich für Sachsen drei zentrale Herausforderungen im Programmzeitraum 2014 - 2020 identifizieren. 22. Ausgehend von den zentralen Herausforderungen und deren Wechselwirkungen ergeben sich verschiedene Handlungsbedarfe für Sachsen. Für die EFRE-Förderung wurden die thematischen Ziele und Investitionsprioritäten ausgewählt, mit denen unter Beachtung der thematischen Konzentration ein effektiver Beitrag zu den europäischen, nationalen und regionalen Entwicklungsstrategien geleistet werden kann. Im Kapitel 2 werden in den Prioritätsachsen die ausgewählten thematischen Ziele und Investitionsprioritäten in spezifische Ziele des Operationellen Programms EFRE für Sachsen überführt und mit konkreten Vorhaben untersetzt. 23. Herausforderung 1: den demografischen Wandel gestalten, regionale Disparitäten begrenzen und Entwicklungschancen für alle Regionen sichern 24. Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung zeigen, dass Sachsen von Bevölkerungsrückgang und Alterung, auch im europäischen Maßstab, besonders betroffen ist. Kurzfristig verbessert sich zwar die angespannte Lage auf dem Arbeits- und Lehrstellenmarkt, langfristig können aber negative Effekte bzw. Risiken überwiegen. Das sinkende Erwerbspersonenpotenzial verringert das Wachstumspotenzial und erschwert die Finanzierung der Infrastruktur. Die Alterung der Erwerbsbevölkerung birgt Risiken für die Innovationsfähigkeit und die flächendeckende Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge, nicht zuletzt im Gesundheits - und Pflegebereich. 25. Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang schmälert auch die Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte. Dieser Effekt wird verschärft durch den schrittweisen Abbau der wachstumsorientierten Investitionsmittel im Rahmen des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2020. In Verbindung mit der in der Verfassung verankerten „Schuldenbremse“ verändern sich die fiskalischen Rahmenbedingungen für die Fortführung der bisherigen investitionsorientierten Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 19 von 187 • Aufbaupolitik. Ökonomisch ist nachfrageseitig durch Kaufkraftverluste und angebotsseitig durch reduzierte Investitionsvolumina ein negativer Impuls auf das Wachstums- und Beschäftigungsniveau zu erwarten.1 26. Die unmittelbaren Auswirkungen des demografischen Wandels stellen vor allem für den ländlichen Raum eine Herausforderung dar. Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort oder in zumutbarer Nähe bilden eine notwendige Voraussetzung für eine positive regionale Entwicklung . Den drei Großstädten kommt in Verbindung mit einer guten Verkehrsanbindung eine wichtige Rolle für die umliegenden ländlichen Regionen zu, indem sie Abwanderung aus Sachsen verhindern. Im Jahr 2011 war erstmals seit 1997 wieder ein positiver Wanderungssaldo zu verzeichnen (Quelle Eurostat). Die Geburtenrate liegt mittlerweile über dem gesamtdeutschen Durchschnitt. Dies zeigt, dass die Schaffung wirtschaftlicher Perspektiven ein zentraler gestalterischer Faktor darstellt, der einer demografischen Abwärtsspirale entgegenwirkt . 27. Das Handlungskonzept „Den demographischen Wandel gestalten“ legt daher einen Schwerpunkt bei der Verbesserung der Bedingungen für Beschäftigung und Einkommen. Der „Demografiecheck“ für Kabinettsangelegenheiten, Fachförderungen und Fachplanungen stellt die Berücksichtigung demografierelevanter Aspekte sicher. 28. Um wirtschaftliches Wachstum trotz eines rückläufigen Arbeitskräftepotenzials zu erzeugen, ist eine überproportionale Steigerung der Produktivität notwendig. Dies kann vor allem über innovative Produkte und Verfahren, Ansiedlungen und Internationalisierung erreicht werden. Daneben sind eine intelligente Anpassung der Infrastruktur an die Folgen der demografischen Entwicklung und der Einsatz sozialer Innovationen erforderlich. 29. Die sich mittlerweile punktuell – vorrangig in bzw. um die drei kreisfreien Städte Leipzig, Chemnitz und Dresden herum – herausgebildeten Konsolidierungs- bzw. Wachstumskerne erfordern nach Jahren rückläufiger Entwicklung regionalpolitische Strategien für ein gut gesteuertes Wachstum. Ungeachtet der sichtbaren Verbesserungen der städtebaulichen Situation werden innerhalb und zwischen Städten anhand unterschiedlicher Stadt- und Stadtteilstrukturen sowie Quartierssituationen uneinheitliche Entwicklungen sichtbar. Besonders deutlich zeigen sich Problemlagen dort, wo Wohnungsleerstände hoch sind und unsanierte Wohnquartiere, Baulücken, Brachen und sogenannte Schrottimmobilien in den Stadtentwicklungsprozess noch nicht mit einbezogen werden konnten (vgl. Stadtentwicklungsstrategie Sachsen 2020). Besonders in Innenstädten besteht ein hoher Leerstand, überwiegend in den nicht sanierten Bereichen mit einem hohen Anteil an Altbausubstanz. In den betroffenen Städten und Stadtquartieren in Sachsen nehmen Phänomene der sozialen Segregation und die Konzentration von Armuts- und Problemfällen zu, die typischerweise in städtischen Gebieten stärker ausgeprägt sind als in ländlichen Gebieten. 30. Die Region Leipzig überschritt im maßgeblichen Bezugszeitraum 2007 bis 2009 mit einem BIP je Einwohner von damals 90,02% äußerst knapp die Schwelle für eine Einstufung als stärker entwickelte Region gemäß Art. 90 ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die Region Leipzig in zentralen wirtschaftlichen und sozialen Kennziffern nicht besser abschneidet als die Übergangsregionen Chemnitz und Dresden. Vielmehr wird das überproportionale Gewicht der Wirtschaftskraft des städtischen Zentrums Leipzig, bezogen auf die vergleichsweise kleine Gesamtregion, nicht im gleichen Maß durch wirtschaftlich schwächere ländliche Gebiete nivelliert wie im Fall der Regionen Chemnitz und 1 „Auswirkungen rückläufiger teilungsbedingter Transfers auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der neuen Länder und Sachsens als Bezugsgröße der EU-Strukturfondsförderung nach 2013“, ifo Institut für Wirtschaftsforschung und Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen GEFRA, März 2013. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 20 von 187 • Dresden. Auch der sechste Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt vom Juli 2014 weist weitgehend vergleichbare Entwicklungsstände und damit Ansatzpunkte für die EFRE-Förderung in beiden Regionenkategorien auf. 31. Herausforderung 2: intelligentes Wachstum als Antwort auf Wettbewerbsdruck in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft 32. Der wachsende internationale Wettbewerbs- und Kostendruck in Verbindung mit immer schnelleren Innovationszyklen birgt für Sachsen als hochentwickeltes, rohstoffarmes Land die Notwendigkeit, sich verstärkt als Innovationsstandort weiterzuentwickeln. Trotz der positiven Entwicklung läuft Sachsen andernfalls Gefahr, als sogenannte verlängerte Werkbank an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. 33. Der hohe FuE-Anteil am BIP in Sachsen stellt einen positiven Faktor dar, der aber aufgrund des zu niedrigen Anteils der Wirtschaft noch nicht selbsttragend ist. Hauptursachen sind vor allem die kleinteilige Unternehmensstruktur, aber auch die Branchenstruktur. In Deutschland wird ein Großteil der absoluten FuE-Ausgaben von Großunternehmen erbracht, deren Anteil in Sachsen gering ausgeprägt ist. 34. Um angesichts rückläufiger öffentlicher Finanzierungsfreiräume nicht wieder zurückzufallen, ist eine dauerhafte Steigerung der FuE-Aufwendungen im Unternehmenssektor notwendig. Die gut entwickelte öffentliche Forschungslandschaft übernimmt dabei tendenziell die Funktion von Großunternehmen als Kristallisationspunkte des regionalen Innovationsgeschehens. 35. Das Potenzial der anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen muss für die weitere, vor allem innovationsgetriebene wirtschaftliche Entwicklung Sachsens durch eine enge fachliche Zusammenarbeit noch besser ausgeschöpft werden. 36. Besonders die dynamische Entwicklung des produzierenden Gewerbes in Sachsen hat in den vergangenen Jahren zur wirtschaftlichen Konvergenz innerhalb Deutschlands beigetragen . Die hohe Investitionsquote speziell im verarbeitenden Gewerbe hat die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft deutlich gestärkt. Mit Blick auf die tendenziell steigende Kapitalintensität innovativer Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie dem Wegfall der Investitionszulage sind gute Investitionsbedingungen weiterhin notwendig, um den Konvergenzprozess fortzuführen. 37. Ungeachtet der positiven Entwicklung stagniert der gesamtwirtschaftliche Produktivitätsrückstand . Die Arbeitsproduktivität (BIP je Erwerbstätigenstunde) lag in Sachsen im Jahr 2013 mit 73,7 % (Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder) deutlich unter dem Bundesniveau, so dass die Produktivitätslücke gegenüber Deutschland insgesamt zum Stand 2008 (72,6 %) kaum verringert werden konnte. Wesentliche Ursachen sind die kleinbetrieblich geprägte Unternehmensstruktur, fehlende Konzernzentralen, der geringere Bekanntheitsgrad von Unternehmen und Marken sowie weniger stark ausgeprägte Netzwerkstrukturen . 38. Um idealtypisch ausgedrückt den Entwicklungsschritt von der verlängerten Werkbank zum Innovationsstandort mit integrierter, wertschöpfungsintensiver Produktion zu vollziehen, bedarf es sowohl einer weiteren Steigerung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit, vor allem im vorhandenen Bestand der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), als auch einer Erhöhung der Innovationskraft in den Unternehmen. 39. Die Breitbandversorgung ist im „digitalen Zeitalter“ eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt und die Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit in der Wirtschaft. Sie Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 21 von 187 • ermöglicht die Nutzung von modernen Informations- und Kommunikationsdiensten und - technologien in allen Bereichen des täglichen Lebens. Hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse sind Wirtschafts- und Wachstumstreiber und speziell für innovative Unternehmen unverzichtbarer Standortfaktor. 40. Verschiedene Studien belegen einen positiven Einfluss der Breitbandverfügbarkeit auf das wirtschaftliche Wachstum und das Beschäftigungsniveau. Eine Erhöhung Breitbandanschlüsse pro 100 Einwohner um 10 % führt laut der Breitbandstudie Sachsen 2030 der Technischen Universität Dresden „zu einem zusätzlichem BIP Wachstum in Höhe von 0,25 % bis 1,38 %“. Auch lassen sich durch den Breitbandausbau weitere positive Auswirkungen , beispielsweise auf Produktivität und Effizienz von Unternehmen, verzeichnen. Bei der Breitbandversorgung mit mindestens 100 Mbit/s (alle Technologien) nimmt Sachsen mit 49,3 % deutschlandweit den 13. Platz ein (Stand Mitte 2017). Der Rückstand zum Bundesdurchschnitt beläuft sich hier auf rund 16 Prozentpunkte. Sachsen hat damit einen erheblichen Aufholbedarf. Speziell in eher ländlichen, dünner besiedelten Gebieten fehlt es an Investitionsanreizen für den Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur. 41. KMU bilden das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft. In den Wertschöpfungsketten stehen diese jedoch meist nicht an der Spitze. Eine höhere Wertschöpfungstiefe sächsischer Betriebe und damit einhergehend eine höhere Produktivität kann vor allem über innovative Produkte und Verfahren erreicht werden. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, die Innovationskraft der Wirtschaft unter den Bedingungen einer kleinteiligen Unternehmensgrößenstruktur auszubauen . Dazu ist die weitere Stärkung von unternehmensbezogener Forschung, Entwicklung und Innovation in Sachsen notwendig. 42. Mit Blick auf den zunehmenden weltweiten Wettbewerbsdruck kommt daher der Steigerung der Produktivität insbesondere durch innovative Verfahren und neue Produkte hohe Bedeutung zu. Als zentraler Engpassfaktor erweist sich häufig die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Produkte und deren erfolgreiche Markteinführung und Marktdurchdringung . Besonders KMU benötigen für die Umsetzung von Innovationen eine Unterstützung , denn der Markterfolg neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ist typischerweise unsicher, sowohl der Höhe nach als auch im Hinblick auf die erforderliche Zeit. Das hohe wirtschaftliche Risiko einer Markteinführung und Probleme bei der Finanzierung sind zwei wesentliche Hemmnisse für Innovationen in Sachsen2. 43. Die Innenfinanzierungskraft im Mittelstand reicht häufig nicht aus, um die mit der Markteinführung verbundenen Risiken eingehen zu können. Bankkredite stehen dafür nur in geringem Umfang zur Verfügung; die meistens betriebsmittelgeprägten Vorhaben lassen die Stellung von Sicherheiten kaum zu. Die Einführung von Basel III bringt zudem strengere Eigenkapital - und Liquiditätsvorschriften für Kreditinstitute mit sich und kann zu einer Verknappung und/oder Verteuerung des Kreditangebots für Unternehmen führen. 44. Um wettbewerbsfähiger zu werden und von der Globalisierung profitieren zu können, muss die sächsische Wirtschaft stärker in den internationalen Handel und Wertschöpfungsketten integriert werden. Sächsischen Unternehmen ist es noch nicht in ausreichendem Maße gelungen , auf internationalen Märkten Fuß zu fassen. Im innerdeutschen Vergleich sind immer noch eine unterdurchschnittliche Exportquote und Exporteurquote zu verzeichnen. 2 „Innovationsstandort Sachsen: Eine High-Tech-Region Deutschlands“, Seite 29 f.; Teil des IAB- Projektberichts „Innovationen in Sachsen“, Projekt-Nr. 1237. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 22 von 187 • 45. Herausforderung 3: Klimaschutz, Risikoprävention und Reduzierung von Umweltbelastungen 46. Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes zur Bekämpfung des Klimawandels als Teil einer ökologisch nachhaltigen Wachstumsstrategie stellt eine weltweite Herausforderung dar, der sich auch Sachsen gegenübersieht. Strategien für einen effizienten Ressourcen- und Energieeinsatz kommt dabei ein hoher Stellenwert zu. 47. Der Gebäudebereich ist in Sachsen der Sektor mit den größten Energieeinspar- und CO2- Minderungspotenzialen. Lediglich ein geringer Anteil der landeseigenen bzw. öffentlichen Gebäude verfügt über ein energetisches Sanierungsniveau, das dem aktuellen gesetzlichen Standard EnEV 2009 entspricht. Hinzu kommt, dass es sich zu einem hohen Anteil um denkmalgeschützte Bauwerke handelt. Bei den Energieeinsparpotenzialen folgen der Verkehrsbereich vor Industrie und Gewerbe. 48. Speziell im Verkehrsbereich ist in Sachsen ein steigender CO2-Ausstoß zu verzeichnen. An verkehrsnahen Messstellen werden an einzelnen Tagen Grenzwertüberschreitungen bei der Schadstoffbelastung der Luft in städtischen Zentren registriert. Im sächsischen Verkehrssektor ist der Endenergieverbrauch im Zeitraum von 2005 bis 2010 um 20,4 % gestiegen (vgl. EuK, S. 31). Die Verkehrsprognosen gehen davon aus, dass vor allem der Straßenverkehr zusätzliche Verkehrsleistungen erbringen wird. Nach der aktuellen Landesverkehrsprognose wird das Güterverkehrsaufkommen bis zum Jahr 2025 um ca. 7 % gegenüber 2010 zunehmen . Die Güterverkehrsleistung wächst im selben Zeitraum um 30 % (vgl. LVP, S. 31). 49. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen, müssen insbesondere auch umweltfreundliche Verkehrsträger einen höheren Anteil am Verkehrsaufkommen erbringen. Die fehlende Elektrifizierung von wichtigen Eisenbahnstrecken in den tendenziell wachsenden Ballungsräumen Leipzig, Chemnitz und Dresden vermindert die Attraktivität des ÖPNV-Gesamtsystems und ist zudem mit dem Einsatz von Dieseltriebwagen bzw. -lokomotiven verbunden. Dadurch besteht eine hohe Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, verbunden mit erhöhten CO2- Ausstößen sowie einer maßgeblichen Feinstaubbelastung. 50. Dabei stellen die Energiewende in Deutschland und die Erfüllung der Klimaschutzziele sowohl für die Bürger als auch für den Industriestandort Sachsen durch potenziell steigende Energiekosten und die Gefahr abnehmender Versorgungssicherheit (Netzsicherheit) schwierige Rahmenbedingungen dar. Gleichzeitig eröffnen sich wirtschaftliche Chancen aufgrund des ausgeprägten ingenieurwissenschaftlichen und industriellen Know-hows der sächsischen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen. 51. Die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels sind auch in Sachsen bereits spürbar. Die in den letzten Jahrzehnten zu beobachtende Erhöhung der Jahresmitteltemperatur von ca. 0,35 °C/Dekade liegt am oberen Rand der Spannweite der regionalen Klimaprojektionen (vgl. EuK, S. 45). Konkrete Auswirkungen zeigen sich bereits in einer zunehmenden Zahl spezifischer Extremwetterlagen, die insbesondere durch örtlich begrenzte Starkregenereignisse zu Überflutungen führen können. Sogenannte Troglagen, in Sachsen für Extremereignisse wie Überschwemmungen, Hitze aber auch Dürre und Kälteepisoden verantwortlich, traten in den Jahren 2001 bis 2013 in einer bislang nicht zu beobachtenden Häufigkeit auf. Für Sachsen wird derzeit ein mittlerer Temperaturanstieg von ca. 1,5°C bis zum Jahr 2050 prognostiziert. 52. Trotz der Bemühungen zur CO2-Reduzierung ist künftig mit verstärkten Auswirkungen zu rechnen. Regionale Klimaprognosen gehen für Sachsen davon aus, dass bis Mitte des 21. Jahrhunderts mit einer signifikanten Zunahme extremer Witterungssituationen zu rechnen ist (vgl. EuK, S. 56). Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 23 von 187 • 53. Angesichts des Klimawandels haben vorbeugende Maßnahmen des Hochwasserschutzes für Sachsen einen besonderen Stellenwert. Allein in den letzten zwölf Jahren war der Freistaat von vier schweren Hochwasserereignissen betroffen: den überregionalen Ereignissen im August 2002 und Juni 2013 sowie räumlich begrenzten Hochwasser im Frühjahr 2006 und im Sommer 2010. Die Schadenssumme des Hochwassers im Jahr 2002 belief sich im Freistaat Sachsen auf über 8,6 Mrd. Euro. Auch 2013 war die kommunale und staatliche Infrastruktur stark betroffen. Der Unternehmenssektor hatte ebenfalls erhebliche Schäden zu verkraften. 54. Trotz großer Fortschritte bei der Altlastensanierung stellen Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen sowohl ein hohes Umweltrisiko als auch ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen dar. Von diesen schadstoffbelasteten Flächen gehen insbesondere Gefährdungen für die Umweltmedien Boden und Grundwasser aus, aufgrund des fortschreitenden Verfalls auf den Brachflächen verstärkt sich das Risiko von Gefahrstoffauswaschungen und einer Verseuchung des Grundwassers. Dabei handelt es sich in der Regel um durch den Strukturwandel entstandene, ehemals industriell, verkehrstechnisch oder militärisch genutzte Flächen. Die Beschaffenheit der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft hat einen hohen Anteil an der Bewertung eines Standortes bzw. dessen Nutzungsmöglichkeiten. Eine hohe infrastrukturelle und ökologische Standortqualität ist eine wichtige Voraussetzung für ein nachhaltiges umweltverträgliches Wirtschaftswachstum . 55. Die Inwertsetzung belasteter Flächen leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Bereits der Verdacht auf entsprechende Schadstoffbelastungen reicht oft aus, um Bürger zu verunsichern, Planungen zu stoppen und Investoren abzuschrecken. Soweit es gelingt, diese Flächen für den Flächenkreislauf zur Verfügung zu stellen, kann so auch der laufende Flächenverbrauch reduziert werden. Die verringerte Neuinanspruchnahme von Flächen reduziert auch die Versiegelung. 56. Die Flächenversiegelung verschärft die Hochwasserproblematik, indem sie das Wasserrückhaltevermögen vermindert. Nach zwischenzeitlicher Abnahme des Flächenverbrauchs auf ca. 4 Hektar pro Tag im Zeitraum 2003 bis 2006 ist der Wert aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung wieder stark angestiegen und lag im Mittel des Zeitraums 2007 bis 2011 wieder bei ca. 8 Hektar pro Tag (vgl. SÖA S. 105 f.). Durch die Nutzbarmachung brachliegender bzw. belasteter Flächen können diese für eine potenzielle Nutzung verfügbar gemacht und somit der Verbrauch neuer Flächen reduziert werden. 57. Beträchtliche Risiken – sowohl für die Bevölkerung als auch für den Unternehmenssektor – resultieren in Sachsen auch aus dem Altbergbau. Der sächsische Braunkohlen-, Uran-, Steinkohlen- und Erzbergbau hat über Jahrhunderte hinweg deutliche Spuren hinterlassen. Der Freistaat Sachsen ist in seiner Wirtschaftsgeschichte historisch sehr eng mit einem über Jahrhunderte geführten Bergbau verbunden. Diese Gebiete sind auch heute noch durch eine sehr intensive infrastrukturelle Nutzung mit dichter Besiedlung und wirtschaftlicher Nutzung geprägt. 58. Der über lange Zeiträume betriebene Bergbau prägt die Landschaft durch Abgrabungen, Halden, unterirdische Hohlräume und spezielle Wasserlösestollen (Entwässerungsstollen), die seinerzeit den Bergbau in größeren Tiefen ermöglichten. Dies führt zur Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse an der Oberfläche und im Untergrund. Darüber hinaus sind heute noch immer vom Bergbau begründete industrielle Anlagen vorhanden. Der Zu4stand kann über lange Zeiträume stabil sein, stellt aber immer ein spezielles bergbauliches Georisiko dar. Die natürlichen Prozesse der Verwitterung und Erosion sowie der Alterung von technischen Einrichtungen werden durch den Klimawandel, vor allem verstärkt auftretende extreme Wetterlagen wie Starkniederschlag und längere Trockenperioden, wesentlich verstärkt und laufen in zeitlich stark verkürzten Zeiträumen ab. So entstanden bei den Extrem- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 24 von 187 • wetterlagen im Jahr 2013 zwischen dem 18. Mai und dem 4. Juli binnen 47 Tagen 83 Tagbrüche , während sonst im Durchschnitt alle zwei Tage ein Tagbruch fällt. 59. Auswahl der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten 60. Ausgehend von den skizzierten zentralen Herausforderungen für Sachsen erfolgt die Auswahl der in Art. 9 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Verbindung mit Art. 5 der EFRE-Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 definierten thematischen Ziele und Investitionsprioritäten für den EFRE in der Förderperiode 2014 - 2020. Im Einklang mit den strategischen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene und den regionalen Strategien bilden sie die Grundlage für eine konsistente regionale Entwicklungsstrategie der EFRE- Förderung in Sachsen. 61. In die strategische Ausrichtung der EFRE-Förderung 2014 - 2020, insbesondere bei der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten sowie der Definition der spezifischen Ziele, fließen auch die Erfahrungen aus der Umsetzung der Förderperiode 2007 - 2013 ein. Die Evaluierung3 der Förderperiode 2007 - 2013 bestätigt die Konsistenz der strategischen Ausrichtung hinsichtlich des Oberziels, die nachhaltige Entwicklung des Freistaates Sachsen durch die Verbesserung der Voraussetzungen für ein umweltverträgliches Wirtschafts - und Beschäftigungswachstum zu unterstützen. Zudem werden die abgeleiteten Vorhaben als geeignet hinsichtlich der Zielerreichung eingeschätzt. Die sozioökonomische Analyse sowie die SWOT ergeben keine Anhaltspunkte für eine grundlegende Neuausrichtung. Daher wird mit Blick auf die Förderperiode 2014 - 2020 empfohlen, die für 2007 - 2013 gewählte strategische Ausrichtung weiterzuführen. Dabei sollte jedoch nochmals eine Überprüfung der Vorhaben bezüglich der Passfähigkeit zur Strategie Europa 2020, der geforderten thematischen Konzentration und der regionalen Bedarfe in Sachsen erfolgen. Seitens des Evaluators wird vorgeschlagen, dass die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation wesentlicher Schwerpunkt der EFRE-Förderung bleiben solle. Zudem erscheint eine Verstärkung von Ansätzen zur CO2-Reduktion erforderlich. Vorhaben, die sich nach den o. g. Kriterien in der Gesamtbewertung der laufenden Evaluierung der Förderperiode 2007-2013 als weniger wirksam erwiesen haben bzw. nicht passfähig mit den neuen strategischen Vorgaben sind (z.B. der Staatsstraßenbau), werden nicht fortgeführt. Die Empfehlungen des Evaluators haben zum überwiegenden Teil in die Programmierung der Förderperiode 2014 - 2020 Eingang gefunden. 62. In Fällen, wo Großunternehmen Unterstützung aus dem EFRE erhalten, wird sichergestellt, dass in Folge der finanziellen Unterstützung kein signifikanter Arbeitsplatzverlust an anderen bestehenden Standorten des Großunternehmens innerhalb der Union entsteht. 3 Vgl. PwC, Bericht 8 der laufenden Bewertung zum Operationellen Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Konvergenz“ in der Förderperiode 2007 bis 2013, Gesamtbewertung: Zusammenfassung der Bewertungsberichte Nr. 1-7 vom 18. Oktober 2012. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 25 von 187 • 63. Thematisches Ziel Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation 64. Investitionspriorität 1 (a) Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Innovation (FuI) und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse 65. Der Freistaat Sachsen verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2020 zu den führenden Innovationsregionen in Europa aufzusteigen. Grundlage dafür bieten die dynamische Entwicklung der industriellen Basis und deren Verknüpfung mit der gut ausgebauten Forschungs- und Entwicklungslandschaft . 66. Ein wesentliches Anliegen der Innovationsstrategie besteht daher in der engeren Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft. Der Wirtschaftsstandort Sachsen braucht eine ausgewogene Mischung aus Forschung und Entwicklung mit industrieller Produktion verbunden mit einem besseren Transfer von FuE-Ergebnissen. 67. Eine gut entwickelte öffentliche Forschungslandschaft erhöht durch verstärkten Wissensund Technologietransfer die Innovationsleistung der Wirtschaft und trägt zur Sicherung des Fachkräftebedarfes bei. Die gute Ausstattung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie die Förderung entsprechender Forschungsprojekte mit Transferpotenzialen in die sächsische Wirtschaft sind daher wichtige Förderanliegen. Gleiches gilt für die Forschungskomplexe, die sich im Rahmen der sächsischen Landesexzellenzinitiative herausgebildet haben und durch themenbezogene Förderung verstetigt werden sollen. Mit der Verbesserung der Forschungsinfrastruktur wird die Umsetzung der entsprechenden LSE unterstützt. 68. Die anwendungsorientierte Forschung im Bereich innovativer Energietechnologien bildet einen besonderen Schwerpunkt. Sie ist aufgrund der großen Bedeutung des Energiesektors für die wirtschaftliche Entwicklung wichtig und hilft gleichzeitig bei der Erfüllung der Energieund Klimaziele. 69. Ausgehend von den volkswirtschaftlich betrachtet noch zu geringen FuE-Aufwendungen der auf lange Sicht KMU-geprägten Wirtschaft bilden der weitere Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Forschungslandschaft und die erfolgreiche Verknüpfung des wissenschaftlichen Potenzials mit dem wirtschaftlichen Potenzial in Sachsen eine wichtige Grundlage, um das 3 %-Ziel für die FuE-Aufwendungen auch in Sachsen nachhaltig zu erreichen . 70. Investitionspriorität 1 (b) Förderung von Investitionen der Unternehmen in Innovation und Forschung […], Technologietransfer, soziale Innovation und öffentliche Anwendungen, […], Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung, […], fortschrittlichen Fertigungskapazitäten in Schlüsseltechnologien 71. Die unternehmensbezogene Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation erhöht die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Sachsen unmittelbar. Die bisher erzielten positiven Ergebnisse sprechen für eine Fortführung auf hohem Niveau. Neben der Stärkung der einzelbetrieblichen FuE-Förderung steht die FuE-Verbundprojektförderung mit dem Ziel des Ausbaus der Vernetzung von Unternehmen untereinander und mit Forschungseinrichtungen im Mittelpunkt. 72. Die regionale Vernetzung der Akteure im Rahmen von Netzwerk- und Clusterinitiativen fördert die Zusammenarbeit zwischen KMU, Forschungseinrichtungen und Großunternehmen und wirkt insbesondere den Schwächen der kleinbetrieblichen Wirtschaftsstruktur in Sachsen entgegen. 73. Entscheidend ist die schnellere Umsetzung von Forschungsergebnissen in industrielle Produktion und Dienstleistung. Dazu müssen die Potenziale an der Schnittstelle Wirtschaft - Wissenschaft und die Potenziale aus branchen- und technologiefeldübergreifenden Aktivitä- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 26 von 187 • ten ausgeschöpft werden. Ziel ist es, die Lücke zwischen neuen Ideen und Forschungsergebnissen sowie dem Markt zu verringern. 74. Dies gilt insbesondere für die Schlüsseltechnologien (Key Enabling Technologies - KETs). Sachsen ist in den sieben definierten Technologiebereichen, die wegen ihres Querschnittscharakters von entscheidender Bedeutung für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit Europas sind, sowohl in der universitären und außeruniversitären Forschung als auch bei der Wirtschaft gut bis sehr gut aufgestellt. Die Innovationsstrategie setzt daher einen technologischen Schwerpunkt bei der KETs- Entwicklung, um das erhebliche industrielle Potenzial in Sachsen auszuschöpfen. Dabei kommt Pilotlinien eine zentrale Rolle als Bindeglied zwischen Forschung und industrieller Fertigung zu. 75. Das Problemlösungspotenzial von Innovationen kann für die Bewältigung vielfältiger Herausforderungen mobilisiert werden. Soziale Innovationen tragen in der Gesundheitsversorgung und Pflege vor allem auch technologiebasiert zu einem effizienteren Einsatz vorhandener Ressourcen bei. Mit der Förderung von innovativen Maßnahmen des E-Health und des Ambient Assisted Living (AAL) setzt Sachsen daher einen Fokus auf die Vernetzung der Angebote und die Entwicklung und Anwendung von innovativen Technologien speziell in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft. Die Projektergebnisse können insbesondere im ländlichen Raum aufgrund des dort besonders ausgeprägten demografischen Wandels positive Wirkung entfalten und tragen zur Umsetzung der LES bei, indem die Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben für Gesundheitswesen und Pflege gesteigert wird. 76. Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Bewertung des nationalen Reformprogramms und des Stabilitätsprogramms Deutschlands 2014 (SWD (2014) 406) stellt einen generellen Nachholbedarf der ostdeutschen Länder bei den privatwirtschaftlichen Investitionen in FuE fest. Die Technologieförderung in Sachsen setzt daher einen zentralen Impuls zur Verstetigung der Aufwärtsentwicklung bei den noch zu geringen FuE- Aufwendungen der Wirtschaft und trägt somit zur Umsetzung der LSE bei, mehr und effizienteren öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung tätigen. Durch die Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der sächsischen Wirtschaft wird ein wesentlicher Beitrag für die nachhaltige Erfüllung des 3 %-Ziels bei den FuE-Aufwendungen auch in Sachsen geleistet. 77. Thematisches Ziel Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen 78. Investitionspriorität 3 (a) Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen, einschließlich durch Gründerzentren 79. Erfolgreich umgesetzte Innovationen technologieorientierter Gründer und junger Unternehmen steigern die technologische Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft insgesamt . Im Bereich der Frühphasenfinanzierung von technologieorientierten Gründern soll das unzureichende Kapitalangebot im Einklang mit der Unternehmensgründungsstrategie verbessert werden. Die Eigenkapitalausstattung innovativer Gründungsvorhaben ist häufig unzureichend und ihr Zugang zum Kapitalmarkt erschwert, da private Investoren die Risiken in der frühen Entwicklungsphase nicht oder nur teilweise tragen wollen. 80. Die Förderung trägt zur Verbesserung der seitens der EU-Kommission festgestellten unzureichenden Finanzierungssituation neu gegründeter Unternehmen in Hochtechnologiesektoren (SWD (2014) 406) bei. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 27 von 187 • 81. Investitionspriorität 3 (b) Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU, insbesondere für die Internationalisierung 82. Der erfolgreichen Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen kommt vor dem Hintergrund immer kürzer werdender Produktlebenszyklen, eines verschärften Wettbewerbs und dynamischer Kundenbedürfnisse eine wachsende Bedeutung zu. Durch neue Produkte und Verfahren können eine höhere Wertschöpfung generiert und unternehmerische Risiken durch Diversifizierung gesenkt werden. Eine verstärkte Entwicklung und wirtschaftliche Verwertung innovativer, wertschöpfungsintensiver Produkte und Verfahren tragen zur Reduzierung des Produktivitätsrückstandes bei. 83. Besonders die KMU stehen nach der Phase der Produktentwicklung häufig vor dem Problem, die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Serienfertigung und die Markteinführung bereitzustellen. Mit der Förderung kann das hohe wirtschaftliche Risiko bei der Durchsetzung von Innovationen am Markt reduziert werden. 84. Um langfristig erfolgreich unternehmerische Wachstumsprozesse zu generieren, besteht gerade für die KMU gleichzeitig die Notwendigkeit, ihre Produkte zunehmend auf Auslandsmärkten abzusetzen. Durch einen vergrößerten Markt können Skaleneffekte erzielt werden. Zur Steigerung des Auslandsumsatzes der Unternehmen wird die Markterschließung mit Schwerpunkt bei den internationalen Messebeteiligungen gefördert. 85. Die effiziente Nutzung digitaler Informationstechnologien in ihren Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen wird für KMU zunehmend zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor, vor allem auf internationalen Märkten. Das schließt Fragen der Informationssicherheit ein. Die Förderung von Digitalisierungsprojekten (E-Business- und Informationsschutz- Anwendungen) trägt dazu bei, Wettbewerbsdefizite bei KMU beim Einsatz von maßgeblichen Technologien des elektronischen Geschäftsverkehrs zu beseitigen. 86. Investitionspriorität 3 (d) Förderung der Fähigkeit der KMU, in Wachstumsprozesse in regionalen, nationalen und internationalen Märkten einzutreten, und in Innovationsprozesse einzutreten Um den Produktivitätsrückstand im Bundesvergleich abzubauen, ist weiterhin ein hohes Investitionsniveau für einen modernen Ausrüstungsstand in der sächsischen Wirtschaft erforderlich . 87. Mit einer innovationsorientierten Investitionsförderung werden die Modernisierung des Kapitalstocks beschleunigt und die Produktivität vor allem in technologieorientierten Branchen gesteigert. Die Schwäche bei den FuE-Aufwendungen der Wirtschaft in Sachsen beruht vor allem auf der kleinteiligen Unternehmenslandschaft und der damit verbundenen Probleme, die notwendige kritische Masse für effektive eigene FuE- Aufwendungen zu erreichen . Durch die gezielte Verbesserung der Wachstumsvoraussetzungen und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU werden gleichzeitig die Voraussetzungen für betrieblichen FuE verbessert . Investitions- und Innovationsförderung stehen in einem komplementären Verhältnis bei der Steigerung der Produktivität von KMU. 88. Die Breitbandversorgung stellt eine wichtige Säule der „Innovationsinfrastruktur“ speziell für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Die EU-Kommission sieht Spielraum dafür, stärker vom Wachstumspotenzial von Informations- und Kommunikationstechnologien zu profitieren (SWD (2014) 406) und verfolgt das Ziel, bis 2020 mindestens 50 % der Anschlüsse mit Breitband von über 100 Mbit/s zu erschließen, die übrigen mit mindestens 30 Mbit/s. Sachsen betreibt im Rahmen der „Digitalen Offensive Sachsen“ (DiOS) den Ausbau der Breitbandnetze mit mindestens 30 Mbit/s. Mit Blick auf wirtschaftliche Aktivitäten ist eine höhere Leistungsfähigkeit der Breitbandnetze geboten, Zielgröße sind 100 Mbit/s. 89. Die Verfügbarkeit von Hochleistungsbreitband ist ebenfalls Voraussetzung für moderne und familienfreundliche Arbeitsformen (z.B. Telearbeit), Nutzung von umweltfreundlichen Online- Behördendiensten (z. B. Gewerbean-/-ummeldungen), zeitgemäße Kommunikations- und Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 28 von 187 • Informationsformen (z. B. zwischen Landärzten und Spezialisten) und multimodale Verkehrslösungen durch intelligente Verkehrssysteme. Mit dem Breitbandausbau können die Auswirkungen des demografischen Wandels zum Teil aufgefangen und wirtschaftliche Aktivitäten in ländlichen Regionen angeregt werden. Auch lassen sich positive Auswirkungen, beispielsweise auf Produktivität und Effizienz von Unternehmen erzielen. 90. Die Steigerung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft durch hochleistungsfähige Breitbandnetze in Kumulationsgebieten versprechen positive regionale und gesamtwirtschaftliche Effekte, von denen neben den KMU einschließlich gewerblich bzw. beruflich Tätigen auch Privathaushalte profitieren. 91. Thematisches Ziel Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen 92. Im Einklang mit den europäischen und nationalen Energie- und Klimazielen strebt die Sächsische Staatsregierung gemäß dem EuK an, die jährlichen CO2-Emissionen im Nicht- Emissionshandelssektor um 25 % bis 2020 gegenüber 2009 zu reduzieren. Das entspricht einer absoluten Reduzierung von 3,8 Mio. Tonnen auf 11,7 Mio. Tonnen. 93. Der größte Anteil entfällt mit 2,1 Mio. Tonnen auf den Teilbereich Verkehr. Die Haushalte sollen 1,1 Mio. Tonnen beitragen. Das Ziel für den Teilbereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen beträgt 0,4 Mio. Tonnen. Für Sonstiges, u. a. Abwasserbehandlungsanlagen, ist ebenfalls eine Minderung der jährlichen CO2-Emissionen um 0,4 Mio. Tonnen vorgesehen (vgl. Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012, S. 72). 94. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sind auch positive Wirkungen auf die Luftqualität, insbesondere auf die Menge von Feinstaub und Stickstoffdioxiden, sowie auf die in der NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings) festgelegten Nationalen Emissionshöchstmengen und die Zielsetzungen der Luftqualitätspläne gemäß der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa zu erwarten. 95. Die wesentlichen Strategien und Handlungspfade zur Erfüllung der Ziele umfassen die Steigerung der Energieeffizienz bei Energieerzeugung, -übertragung und -anwendung, die Weiterentwicklung des Energiesystems, insbesondere durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und die Weiterentwicklung der Energienetze, die Forschung sowie die Stärkung der gesamten Industriebranche „Energie“. 96. Die Maßnahmen tragen zur Umsetzung der LSE bei, indem sie die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich halten. Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2014) 406, S. 26) weist darauf hin, dass die Steigerung der Energieeffizienz auch wesentlich ist, um die Gesamtkosten der Energiewende zu senken und verweist u.a. auf die Mindesteffizienzstandards für neue Gebäude; hinsichtlich bestehender Gebäude könnten zusätzliche Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. 97. Investitionspriorität 4 (b) Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen 98. Die Maßnahmen dienen der Verringerung der CO2-Emissionen von Unternehmen und unterstützen so die Erfüllung der sächsischen Zielstellungen für den Nicht- Emissionshandelssektor im Teilbereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. 99. Investitionspriorität 4 (c) Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen, einschließlich in öffentlichen Gebäuden und im Wohnungsbau Der effiziente Einsatz der knappen Energieressourcen stellt derzeit den wirksamsten Ansatzpunkt zur Reduzierung der CO2-Emissionen dar. Im Gebäudebereich sind auch die öffentliche Infrastruktur und öffentliche Gebäude von einem hohen Anteil an alter Bausubstanz Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 29 von 187 • bzw. veralteten und nicht energieeffizienten Anlagen gekennzeichnet. Durch Investitionen in die Verbesserung der energetischen Bilanz der öffentlichen Infrastrukturen und öffentlichen Gebäude über die gesetzlichen Standards hinaus, besonders von Gebäuden der schulischen Bildungsinfrastruktur, an Hochschulen, Verwaltungsgebäuden und kommunalen Gebäuden , kommt die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion nach. Der grundlegenden Sanierung von Bestandsgebäuden wird dabei hohe Priorität eingeräumt. Dadurch wird ein wirksamer Beitrag zu den Energie- und Klimazielen geleistet. 100. Investitionspriorität 4 (e) Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität und der Abfederung einschlägiger Anpassungsmaßnahmen 101. Mobilität muss sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Klimawandels zunehmend an den Erfordernissen der ökologischen Nachhaltigkeit orientieren. Dazu müssen die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene, Bus, Schiff und Radverkehr einen höheren Anteil an der Verkehrsleistung im Einklang mit dem EuK und dem LVP übernehmen. 102. Möglichkeiten hierzu bieten Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Verkehrsprozesse , wie etwa intelligente Verkehrssysteme, als langfristig angelegte Strategie im urbanen Raum. Hierzu gehören auch Bestrebungen, den Verlagerungsprozess von der Straße auf Schiff und Schiene noch attraktiver zu machen, nicht zuletzt aufgrund der prognostizierten Zunahme des Güterverkehrsaufkommens. 103. Durch die Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor werden die Ziele des EuK unterstützt. Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung umgesetzt. 104. Thematisches Ziel Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie die Risikoprävention und des Risikomanagements 105. Investitionspriorität 5 (b) Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicherstellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen 106. Die Anpassung an die bereits absehbaren Folgen des Klimawandels erfordert vor allem Investitionen in die Hochwasserprävention. Das verheerende Augusthochwasser 2002 und der daraufhin erarbeitete "Kirchbach-Bericht" hatten Handlungsbedarf auf dem Gebiet des öffentlichen Hochwasserschutzes in Sachsen deutlich gemacht. Die Zunahme von Extremwetterlagen erhöht den Handlungsdruck, wie zuletzt das Hochwasserereignis im Juni 2013 gezeigt hat. 107. Mit der Erarbeitung flussgebietsbezogener Hochwasserschutzkonzepte seit 2003 und der Initialisierung des Hochwasserschutz-Investitionsprogrammes (HIP) wird seit 2005 intensiv an der Schaffung eines angemessenen öffentlichen Hochwasserschutzes gearbeitet. Die geplante Umsetzung weiterer prioritärer Maßnahmen soll Personen, Unternehmen und öffentliche und soziale Infrastrukturen noch besser vor Hochwasser schützen. Die kontinuierliche Umsetzung der Hochwasserschutzkonzepte als ein wesentliches Element von Risikomanagementplänen entsprechend der EU-Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie stellt eine Generationenaufgabe dar, die Jahrzehnte in Anspruch nehmen und auch zukünftig erhebliche Ressourcen erfordern wird. 108. Die Vermeidung von Risiken aus dem Altbergbau gewinnt ebenfalls an Bedeutung. Aufgrund der zunehmenden extremen Wetterlagen verstärken sich die natürlichen Prozesse der Verwitterung und Erosion sowie der Alterung von technischen Einrichtungen und laufen in zeitlich deutlich verkürzten Zeiträumen ab. Für die betroffenen Orte und Regionen können bergbaubedingte Belastungen zu Beschränkungen u. a. der wirtschaftlichen Entwicklungsmög- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 30 von 187 • lichkeiten und zu Umweltbeeinträchtigungen führen. Vor allem vom historischen Bergbau, für den es heute keine Rechtsnachfolger mehr gibt, gehen jährlich zwischen 150 und 200 neu registrierte Schadensereignisse aus. Die zunehmenden Extremwetterlagen beschleunigen diese Prozesse, wie zuletzt beim Hochwasser 2013 deutlich wurde. 109. Zu einer hohen infrastrukturellen und ökologischen Standortqualität als eine wichtige Voraussetzung für ein nachhaltiges umweltverträgliches Wirtschaftswachstum zählt auch die Inwertsetzung belasteter Flächen. Diese leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Bereits der Verdacht auf entsprechende Schadstoffbelastungen reicht oft aus, um Bürger zu verunsichern, Planungen zu stoppen und Investoren abzuschrecken . Soweit es gelingt, diese Flächen für den Flächenkreislauf zur Verfügung zu stellen, kann so auch der laufende Flächenverbrauch reduziert werden. 110. Mit den Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel bzw. Klimaschutz wird in den betroffenen Gebieten zu einer nachhaltigen Umsetzung von Projekten in anderen thematischen Zielen und insgesamt zur Erhöhung der Standortqualität beigetragen. Die präventiven Investitionen zur Erhöhung des Schutzniveaus vor Hochwasserereignissen, den Folgen des Altbergbaus und den Folgen schädlicher Bodenveränderungen reduzieren spezielle Risiken und schützen Personen, Unternehmen und Sachgüter. 111. Thematische Ziele im Rahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung: 112. Städte verbinden Wohnen, Leben, Arbeiten, Bildung, Freizeit und Kultur. Sie tragen als wirtschaftliche und soziale Zentren entscheidend zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 bei. Bei der Bewältigung der wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demografischen und sozialen Herausforderungen im Sinne des Art. 7 der EFRE-Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 spielen die Städte eine wichtige Rolle. 113. Ungeachtet der positiven Gesamtentwicklung kämpfen viele Städte bzw. Stadtquartiere in Sachsen mit ausgeprägten Problemen wie hoher Arbeitslosigkeit, städtebaulichen Mängeln, wirtschaftlichem Strukturwandel, defizitären Wohnraumangeboten, Gebäudesubstanz mit geringer Energieeffizienz, hoher Leerstandsquote, Brachflächen, Umweltschäden, hoher Verkehrs-, Luft- und Lärmbelastung etc.. Dabei überlagern und verstärken sich häufig städtebauliche , wirtschaftliche und soziale Probleme. 114. Hohe Leerstandsquoten sowohl im Wohnungs- als auch Gewerbebereich gehen häufig einher mit einem unzureichenden energetischen Sanierungsstand der Gebäude und mit fehlenden Grün- und Erholungsflächen. Gerade in der modernen Stadt spielen auch Umweltaspekte eine große Rolle für die Ansiedlung von jungen Familien im Stadtgebiet. 115. Bei einer insgesamt schlechten Wohnqualität wandern speziell mobilere Bevölkerungsgruppen und höhere Einkommensschichten in bessere Wohnviertel ab, die sich häufig außerhalb der Innenstädte oder im Umland befinden. Dies führt zu einer räumlichen Verdichtung sozialer Probleme. Diese Entwicklung verstärkt typischerweise noch die allgemeine demografische Entwicklung und geht einher mit einem besonders hohen Altersdurchschnitt. 116. Insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung besteht in vielen sächsischen Städten die Notwendigkeit zur Anpassung, aber auch zur Gestaltung von Abwanderungsund Schrumpfungsprozessen. Das Nebeneinander von zum Teil stark schrumpfenden und einigen wenigen wachsenden Städten und Regionen vor den generellen Herausforderungen einer klima- und umweltgerechten Stadterneuerung machen deutlich, dass Stadtentwicklung in Sachsen auch zukünftig einer breiten Ausrichtung über die städtebauliche Erneuerung hinaus bedarf. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 31 von 187 • 117. Vorwiegend in kleineren Städten erweisen sich einzelne Brachflächen als zentrales Entwicklungshemmnis. Sowohl in den Zeiten der Industrialisierung als auch zu DDR-Zeiten hatten sich gerade Kleinstädte zu größeren Produktionsstandorten entwickelt. Die Produktionsbetriebe wurden mittlerweile zum Großteil stillgelegt. Die Areale mit den leerstehenden Gebäuden stellen zwischenzeitlich massive städtebauliche Missstände dar und sind daher mit entsprechenden Abwertungstendenzen verbunden, welche die wirtschaftliche und soziale Entwicklung behindern. 118. Die Städte mit ihren Teilräumen müssen sich diesen aktuellen Herausforderungen stellen. Ein umfassendes Handeln ist insbesondere in Städten bzw. Quartieren mit offenkundigen Defiziten und Entwicklungshemmnissen nötig. 119. Mit der Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sollen bestehende Benachteiligungen einzelner Stadtquartiere gemessen an den Entwicklungsständen der Gesamtstädte bzw. der Abstand kleiner und mittelgroßer Städte mit Benachteiligungen zu den tendenziell wachsenden Ballungsräumen abgebaut werden. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen in den ausgewählten Stadtquartieren gezielt zu verbessern, um einer Verdichtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen entgegenzuwirken. 120. Die konkreten Probleme und Zielsetzungen in den einzelnen Städten und Stadtquartieren sind sehr unterschiedlich. Ausgehend von der Stadtentwicklungsstrategie Sachsen 2020 soll die Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung auf die spezifischen Bedürfnisse und Potentiale der einzelnen Städte zugeschnitten werden. Deshalb ist ein breites Spektrum an Entwicklungsstrategien und Förderinstrumenten notwendig. 121. Um in der EFRE-Förderung den verschiedenen Problemlagen gerecht zu werden, werden im Rahmen der PA „E - Nachhaltige Stadtentwicklung“ zwei Vorhaben etabliert: • Integrierte Stadtentwicklung (ISE): Es werden sozial benachteiligte Städte bzw. Stadtquartiere gefördert, die in einem umfassenden Sinn durch sich überlagernde städtebauliche , wirtschaftliche, ökologische oder soziale Problemlagen benachteiligt sind. Zum Abbau dieser Defizite steht ein breites Förderspektrum zur Verfügung. • Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE): Es werden Städte gefördert, die speziell aufgrund vorhandener Brachflächen von Abwertungstendenzen betroffen sind. Durch die gezielte Förderung der (Re-)Vitalisierung der Brachflächen in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes oder zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung werden die Flächen für die Stadtentwicklung wieder nutzbar gemacht und in den Flächenkreislauf integriert. 122. Die Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung leiten sich in beiden Vorhaben aus umfassend angelegten Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) der Städte ab. Um den unterschiedlichen Handlungserfordernissen Rechnung zu tragen, gewinnen die von den Städten erarbeiteten INSEK weiter an Gewicht. Daher wurde von allen sächsischen Städten, die im Bereich der Städtebauförderung aktiv sind, ein INSEK erarbeitet. Im Rahmen der IN- SEK zeigen die Städte Defizite im Bereich der Stadtentwicklung auf, entwickeln künftige Strategien und wählen die zur Zielerreichung erforderlichen Projekte aus. Diese INSEK bilden daher auch die Grundlage für die EFRE-Förderung im Bereich der Nachhaltigen Stadtentwicklung . 123. Die EFRE-Förderung in Sachsen konzentriert sich dabei auf die klima- und umweltgerechte Stadterneuerung sowie die wirtschaftliche und soziale Belebung benachteiligter Städte bzw. Stadtquartiere. Die Maßnahmen innerhalb der ISE verfolgen dabei einen breiteren Ansatz bei der Integration der verschiedenen Handlungserfordernisse als die IBE, die von der Brachflächenrevitalisierung ausgeht und mit einfacheren Anforderungen versehen ist. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 32 von 187 • 124. Die mit dem EFRE geförderten Maßnahmenbündel tragen zum Abbau spezieller städtebaulicher Defizite bei. Dabei geht die Nachhaltige Stadtentwicklung über die städtebauliche Erneuerung hinaus. Städte sind immer auch Zentren der Spezialisierung und der Innovation. Der überwiegende Anteil der Arbeitsplätze wie auch alle wichtigen Bildungs- und Kultureinrichtungen befinden sich hier. Daher gilt es, ebenso die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturen zu unterstützen, um die Städte in ihrer Funktions- und Anpassungsfähigkeit zu stärken. 125. Ohne Berücksichtigung der Qualitäten des Wohnumfeldes kann die in Sachsen angestrebte Nachverdichtung der Kernstädte nicht erfolgreich sein. Ein wichtiger Grund für die Abwanderung der Bevölkerung aus innerstädtischen Bereichen stellt gerade die mangelnde Umweltqualität dar. So kann auch die nachhaltige Umsetzung von Projekten zur CO2-Reduzierung durch Investitionen in die Energieeffizienz und in die „grüne Infrastruktur“ in dicht besiedelten Stadtquartieren das Stadtklima verbessern und zur Erhöhung der Standortqualität in den ausgewählten Stadtquartieren beitragen. 126. Durch die im Rahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung umsetzbaren Projekte können die Städte bzw. Stadtquartiere u. a. dabei unterstützt werden die negativen Folgen des demografischen Wandels abzufedern. 127. Mit entsprechenden Infrastrukturmaßnahmen und wirtschaftlichen Verbesserungen werden die Funktionen der Kernstädte gestärkt. Diese tragen zur Bindung an das Stadtquartier und zur Verringerung der Leerstände bei. Die Verbesserungen kommen auch der Bevölkerung der Umlandregionen zugute, indem sie im Einklang mit dem LEP die zentralörtlichen Funktionen und damit die funktionale Verbindung zwischen Stadt und Umland stärken. 128. Im Rahmen des EFRE werden die erarbeiteten Konzepte durch die Bündelung von Fördermöglichkeiten aus mindestens zwei verschiedenen der folgenden drei thematischen Ziele unterstützt. Die ISE in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz und der stärker entwickelten Region Leipzig kombiniert die Fördermöglichkeiten der Investitionsprioritäten 4e), 6c), 6e) und 9b). Die IBE, die ausschließlich in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz zum Tragen kommt, kombiniert die Fördermöglichkeiten der Investitionsprioritäten 6e) mit 4e) und 9b). 129. Soweit im Vorhaben IBE eine Maßnahme als Kombination der Investitionspriorität 6e) mit der Investitionspriorität 4e) umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum gesamtstädtischen INSEK ableiten lassen. Wird die Investitionspriorität 9b) als Kombinationsmöglichkeit zur Investitionspriorität 6e) herangezogen, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers in dem sich die Brachfläche befindet anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen. Um einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erreichen, kann sich die Gebietskulisse der EFRE-Förderung mit ausgewiesenen Fördergebieten der Städtebauförderung des Bundes und der Länder überschneiden und damit additional zu dieser Förderung wirken. 130. Thematisches Ziel Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen 131. Investitionspriorität 4 (e) Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität und der Abfederung einschlägiger Anpassungsmaßnahmen 132. Die sächsischen Kommunen können aufgrund ihres breiten Zuständigkeitsbereiches, u. a. für kommunale Gebäude, öffentlichen Raum sowie technische und Verkehrsinfrastruktur, einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz leisten. Sie tragen Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 33 von 187 • damit zur Umsetzung der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der Strategie Europa 2020, und zu den europäischen und nationalen und Energie- und Klimazielen sowie den im sächsischen EuK als regionale Strategie verankerten Zielwerten bei. Mit den Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung werden die CO2-Emissionen in den betroffenen Stadtquartieren reduziert und damit die sächsische Zielstellung für den Nicht- Emissionshandelssektor in den Teilbereichen Verkehr und Haushalte unterstützt. 133. Im Zusammenhang mit der Diskussion über den Klimaschutz und ressourcenschonende Energiekonzepte wurde in der Stadtentwicklungsstrategie Sachsen 2020 das Ziel der Schaffung von Rahmenbedingungen für angemessene Wohnbedingungen in unterschiedlichen Preissegmenten verankert. Da die Energiekosten u. a. beim Wohnen einen immer größeren Anteil ausmachen und in diesem Bereich erhebliche Einsparpotenziale liegen, können durch die Verbesserung der öffentlichen Energieinfrastruktur Anreize zur energetischen Sanierung gesetzt werden. 134. Für die EFRE-Förderung im Rahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung bestehen folgende Ansatzpunkte: 135. Die Defizite in benachteiligten Stadtquartieren sind aufgrund der räumlichen Konzentration von unsanierten bzw. unzureichend sanierten Gebäuden und Energieinfrastrukturen häufig besonders ausgeprägt. Dies gilt insbesondere für die denkmalgeschützte Bausubstanz in sächsischen Kernstädten. Für eine positive Stadtentwicklung soll daher in die Energieeffizienz der öffentlichen Gebäude und der öffentlichen Infrastrukturen investiert werden. 136. Mit dem EFRE können durch Investitionen in das Nahwärmenetz Anschlussmöglichkeiten an energieeffiziente und damit kostensenkende Versorgungslösungen geschaffen werden. Gerade in benachteiligten Städten bzw. Stadtquartieren fehlt es an Investitionsanreizen in diesem Bereich. 137. Die Anpassung städtischer Strukturen verfolgt grundsätzlich das Ziel weiterer Einsparungen beim Energieverbrauch, der Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien sowie der Reduzierung des Schadstoffausstoßes. Eine Minderung der CO2- Emissionen kann auch im Verkehrsbereich durch Investitionen in eine umweltfreundliche städtische Mobilität erreicht werden. 138. Speziell in der IBE werden in Ergänzung zur Revitalisierung von Brachflächen Maßnahmen umgesetzt, die zur CO2-Reduzierung führen und die Umweltbedingungen in der Stadt verbessern , etwa durch die Schaffung „grüner Infrastrukturen“ auf den sanierten Flächen. Soll eine Maßnahme als Kombination der Investitionspriorität 6e) mit der Investitionspriorität 4e) umgesetzt werden, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen “ als auch dem Fachteil „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum IN- SEK ableiten lassen. 139. Thematisches Ziel Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 140. Investitionspriorität 6 (c) Bewahrung , Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes 141. Historisch wertvolle städtebauliche Strukturen mit bedeutsamen kulturellen Einrichtungen fördern den Städte- und Kulturtourismus. Auch in städtischen Problemgebieten sind Kultureinrichtungen vorhanden, die zur weiteren Entwicklung des wirtschaftlichen Potenzials des Tourismus von besonderem Interesse sind. 142. Maßnahmen zur Verbesserung des kulturtouristischen Potentials u.a. durch die Schaffung vielfältiger, qualitativ hochwertiger und barrierefreier Angebote ermöglichen eine Erhöhung der Besucherzahlen der vorhandenen Kultureinrichtungen und Sehenswürdigkeiten. Die An- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 34 von 187 • passung an die Bedürfnisse von Familien, Älteren und Menschen mit Behinderung greift die Herausforderung der demografischen Entwicklung auf. 143. Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur touristischen Wertschöpfung und damit zur wirtschaftlichen Entwicklung in benachteiligten Stadtquartieren. Neben der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen steigert die Verbesserung des kulturtouristischen Angebotes im Stadtquartier die Attraktivität und Identifikation bei der ortsansässigen Bevölkerung. 144. Investitionspriorität 6 (e) Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, Wiederbelebung der Städte, […] Wiederherstellung und Sanierung von Industriebrachen (einschließlich umstrukturierter Gebiete), Verringerung der Luftverschmutzung und Förderung von Lärm reduzierenden Maßnahmen 145. Viele sächsische Städte leiden besonders aufgrund des strukturellen Wandels immer noch unter einem hohen Bestand an innerstädtischen brachgefallenen Gebäuden und Baulichkeiten sowie an brach liegenden Flächen. Diese Flächen werden in der Regel von der Bevölkerung , Investoren und Touristen negativ wahrgenommen. 146. Brachflächen in städtischen Gebieten oder städtischen Randlagen stellen häufig ein Entwicklungshemmnis für die Kommunen dar. Diese Flächen sollten grundsätzlich vorrangig für die Deckung des Flächenbedarfs herangezogen werden. Durch die Inwertsetzung brachliegender Flächen soll das Auseinanderbrechen des Siedlungsgefüges durch vorrangige Nutzung städtebaulich integrierter Lagen verhindert werden. Die standortgerechte Nutzung innerstädtischer Brachflächen stärkt die Kernstädte entsprechend der Stadtentwicklungsstrategie des Freistaates Sachsen und dämmt das Erfordernis ein, Flächen im Außenbereich neu zu erschließen. 147. Gerade diese innerstädtischen Flächen verfügen über ein hohes Potential für die Stadtentwicklung. Mit einer baulichen Nutzung und Nachverdichtung der Stadträume wird auch dem Ziel der sächsischen Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung getragen, den Flächenverbrauch zu vermindern. Im Falle einer Nutzbarmachung der Flächen als Grünräume wird gleichzeitig die Umwelt- und Wohnqualität verbessert. 148. Sächsischen Kommunen soll es daher ermöglicht werden, noch immer existierende Brachflächen umfassend und nachhaltig im Rahmen integrierter Entwicklungskonzepte zu beseitigen, um vor allem damit einhergehende Abwertungstendenzen in städtischen Gebieten zu stoppen. Die standortgerechte Wiedernutzung oder Renaturierung von sanierten Flächen bildet in vielen Fällen die Voraussetzung für den Abbau stadträumlicher und sozioökonomischer Defizite. 149. Thematisches Ziel Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung 150. Investitionspriorität 9 (b) Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten 151. Die Förderung der sozialen Teilhabe und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung ist auch in Sachsen eng mit dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit verknüpft. Infolge von Arbeitsmarktproblemen, Armutsrisiken und sozialer Ausgrenzung sind Gemeinden bzw. Stadtquartiere entstanden, in denen soziale Probleme mit schlechten Bildungs- und Zukunftschancen für die Jugend, einer schwachen lokalen Wirtschaft und einem negativen Wohnumfeld einhergehen. Die Areale sind oftmals geprägt durch Brachen und Leerstände im Bereich Wohnen, Handel und Gewerbe, fehlende Erholungsflächen sowie generell schlechte Umweltbedingungen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 35 von 187 • 152. Durch die Stärkung der Städte als Wirtschafts- und Sozialräume, auch im Zusammenwirken mit dem ESF, kann ein wichtiger Beitrag zur Überwindung von sozialer Ausgrenzung, Armut und Diskriminierung geleistet werden. Indem Sanierungen unterstützt sowie eine wirtschaftliche und soziale Belebung bspw. durch die Unterstützung von Klein- und Kleinstunternehmen gefördert werden, verbessern sich die Entwicklungsperspektiven für die Bewohner und der Abwanderung wird entgegengewirkt. 153. Soll im Vorhaben IBE eine Maßnahme als Kombination der Investitionspriorität 6e) mit der Investitionspriorität 9b) umgesetzt werden, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers, in dem sich die Brachfläche befindet, anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen. 1.2 Auswahl und Begründung der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten Tabelle 2: Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten Ausgewähltes thematisches Ziel Ausgewählte Investitionspriorität Begründung der Auswahl 1 Stärkung von Forschung , technischer Entwicklung und Innovation (a) Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Innovation (FuI) und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI- Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse • Sicherung des Beitrages der leistungsfähigen universitären und außeruniversitären Forschungslandschaft in Sachsen für einen hohen Anteil der FuE-Aufwendungen am BIP (Strategie Europa 2020/LSE, NRP, Innovationsstrategie ). • Nutzung des Potenzials der öffentlichen Forschungslandschaft für die Verbesserung der FuEuI in der von KMU geprägten Unternehmenslandschaft (Strategie Europa 2020, NRP, Innovationsstrategie). • Nutzung des Potenzials der anwendungsorientierten Energieforschung in Sachsen als Teil der Umsetzung der Energie- und Klimaziele (Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012, Innovationsstrategie). (b) Förderung von Investitionen der Unternehmen in Innovation und Forschung […], Technologietransfer , soziale Innovation und öffentliche Anwendungen , […], Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung , […], fortschrittlichen Fertigungskapazitäten in Schlüsseltechnologien • Mit 1,3 % des BIP sind die FuE-Aufwendungen der Wirtschaft noch zu gering. Sie unterschreiten die Zielwerte der Strategie Europa 2020/LSE und des NRP deutlich. • Zur Bewältigung der ausgeprägten demografischen Herausforderung und Erschließung von Marktpotenzialen in den Bereichen Gesundheit und Pflege (LSE, Innovationsstrategie ) sind auch soziale Innovationen erforderlich . • Entwicklung des erheblichen industriellen Potenzials in Sachsen in den Schlüsseltechnologien/KETs. (EU- Strategie "A European strategy for Key Enabling Technologies - A bridge to growth and jobs", Innovationsstrategie ). • Bedarf für bessere Vernetzung innovationsorientierter Akteure speziell in den neuen Ländern (Innovationsstrategie ). Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 36 von 187 • Ausgewähltes thematisches Ziel Ausgewählte Investitionspriorität Begründung der Auswahl 3 Stärkung der Wettbewerbsfähig - keit von KMU (a) Förderung des Unternehmergeists , insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen , einschließlich durch Gründerzentren • Ausschöpfung des Potenzials für technologieorientierte Gründungen. Es besteht kein gesicherter Zugang zum Kapitalmarkt im Falle hoher Risiken speziell bei Investitionen im Zusammenhang mit innovativen Produkten und Verfahren (LSE, Innovationsstrategie, Unternehmensgründungsstrategie ). (b) Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU, insbesondere für die Internationalisierung • Es bestehen strukturelle Defizite der Wettbewerbsfähigkeit , insbesondere aufgrund der kleinteiligen Unternehmensstruktur . Daraus resultieren eine unzureichende Produktivitätsentwicklung, häufig fehlende eigene FuE- Kapazitäten und unterdurchschnittliche Internationalisierung . • Notwendigkeit für verstärkte Entwicklung und wirtschaftliche Verwertung innovativer, wertschöpfungsintensiver Produkte zur Reduzierung des Produktivitätsrückstandes . • Verstärkter Internationalisierungsbedarf von KMU aufgrund der im Bundesvergleich unterdurchschnittlichen Exportquote und Exporteurquote. (d) Förderung der Fähigkeit der KMU, in Wachstumsprozesse in regionalen, nationalen und internationalen Märkten einzutreten, und in Innovationsprozesse einzutreten • Unzureichende Entwicklung der Produktivität im Bundesvergleich . Ein hohes Investitionsniveau ist zur Sicherung eines modernen Ausrüstungsstandes erforderlich. • EU Ziel, bis 2020 mindestens 50 % der Anschlüsse mit Breitband von über 100 Mbit/s zu erschließen, die übrigen mit mindestens 30 Mbit/s (Leitinitiative „Digitale Agenda für Europa“, LSE). • Mit etwa 30 %-iger Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s besteht für den Internetzugang in Sachsen ein unterdurchschnittlicher Ausstattungsgrad mit leistungsfähigem Breitband. 4 Förderung der Verringerung der CO2- Emissionen (b) Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen • Verringerung der CO2-Emissionen im Nicht- Emissionshandelssektor im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. (Strategie Europa 2020/LSE, Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012). (c) Förderung der Energieeffizienz , intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen , einschließlich in öffentlichen Gebäuden und im Wohnungsbau • Hohes Potenzial zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im öffentlichen Bereich einschließlich Gebäudeinfrastruktur (Strategie Europa 2020/LSE, Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012) Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 37 von 187 • Ausgewähltes thematisches Ziel Ausgewählte Investitionspriorität Begründung der Auswahl (e) Förderung von Strategien zur Senkung des CO2- Ausstoßes für sämtliche Gebiete , insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität und der Abfederung einschlägiger Anpassungsmaßnahmen • Hohe Energieeinspar- und CO2-Minderungspotenziale in urbanen Räumen aufgrund der räumlichen Konzentration von Gebäuden und Energieinfrastrukturen • Steigender CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich und punktuelle Überschreitungen der Grenzwerte bei der Luftbelastung in größeren Städten (Strategie Europa 2020, Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012). • Prognostizierte Zunahme des Güterverkehrsaufkommens . 5 Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie die Risikopräventi - on und des Risikomanagements (b) Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicherstellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen • Notwendigkeit zur Risikoprävention aufgrund Häufung von Hochwasserereignissen mit hohen Schadenssummen vor dem Hintergrund steigender Extremwettersituationen . • Der Klimawandel verstärkte spezifische Risiken in Sachsen im Hochwasserschutz und bei den Folgen des Altbergbaus . • Risikofaktoren bremsen die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Gebiete. Die bereits eingetretenen hohen Schadenssummen trafen auch die Unternehmen in erheblichem Maß. • Flächenverbrauch verharrt auf hohem Niveau. Gleichzeitig bestehen noch erhebliche Umweltbelastungen durch belastete Flächen. • Schädliche Bodenveränderungen und insbesondere belastete Flächen wirken sich negativ auf die Umweltmedien Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Luft aus und können zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden. 6 Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz (c) Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes • wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Stadtgebiete durch Verbesserung kulturtouristischer Angebote (e) Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds , Wiederbelebung der Städte, […] Wiederherstellung und Sanierung von Industriebrachen (einschließlich umstrukturierter Gebiete ), Verringerung der Luftverschmutzung und Förderung von Lärm reduzierenden Maßnahmen • Brachflächen stellen Entwicklungshemmnisse für die städtische Entwicklung dar. • Flächenverbrauch verharrt auf hohem Niveau. • Durch die Inwertsetzung innerstädtischer Brachflächen kann das Flächennutzungspotenzial nachhaltig erhöht und die Neuinanspruchnahme von Flächen in städtischer Randlage bzw. im Außenbereich reduziert werden. (Landesentwicklungsplan , Nachhaltigkeitsstrategie). 9 Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung (b) Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten • Tendenz zur räumlichen Verdichtung von wirtschaftlichen Defiziten, sozialer Ausgrenzung, Armut und Diskriminierung in benachteiligten Stadtquartieren. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 38 von 187 • 1.3 Begründung der Mittelzuweisungen 140. Die Entwicklungsstrategie für die mit 2.039 Mio. Euro (ohne Technische Hilfe) ausgestattete EFRE-Förderung in Sachsen in der Förderperiode 2014 - 2020 sieht 84,05 % der Mittel (inkl. Nachhaltige Stadtentwicklung) für die thematischen Ziele 1,3 und 4 vor. Damit leistet das Programm einen hohen Beitrag zu den Zielen der Strategie Europa 2020 und übertrifft die Mindest-Quote gemäß Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 von 60 % deutlich. 141. Der Endbericht der Ex-Ante-Evaluierung stellt bezüglich der Übereinstimmung der regionalen Herausforderungen/Bedarfe und der möglichen Erreichung der geplanten Programmziele für die einzelnen Prioritätsachsen überwiegend eine hohe Konsistenz fest. 142. Thematisches Ziel 1: 143. Mit 44,68 % der Mittel bildet die Förderung von FuEuI die mit Abstand am besten ausgestattete Prioritätsachse. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen in der Investitionspriorität 1a), für die 18,99 % des Gesamtansatzes vorgesehen sind, steht dabei in einem komplementären Verhältnis zu der mit 25,69 % ausgestatteten unternehmensbezogenen Förderung in der Investitionspriorität 1 b). 144. Für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Sachsens spielt die Steigerung der Innovationskraft eine zentrale Rolle. In der SÖA wird trotz dynamischer Aufwärtsentwicklung noch eine Schwäche bei FuE-Ausgaben im Unternehmensbereich festgestellt. Gleichzeitig bestehen Chancen, die sich aus der hervorragenden FuE-Infrastruktur des öffentlichen Sektors , der Vernetzung und Kooperation der Akteure und verstärkte interdisziplinäre Ansätze ergeben, die aufgegriffen werden. 145. Thematisches Ziel 3: 146. Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU setzt mit 13,78 % der Mittel die Schwerpunkte der Förderung auf das technologie- und wissensintensive Gründungsgeschehen , die marktbezogene Umsetzung von Produkt- und Prozessinnovationen, die Erhöhung des Internationalisierungsgrades, produktivitätssteigernde betriebliche Investitionen und hochleistungsfähige Breitbandverbindungen. 147. Die SÖA zeigt - trotz positiver Entwicklungen - bestehende wirtschaftsstrukturelle Defizite im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, die sich u. a. im BIP, im Arbeitsplatzangebot und der Exportquote widerspiegeln. Bei den für wirtschaftliche Aktivitäten besonders wichtigen hochleistungsfähigen Breitbandverbindungen ist der Ausstattungsgrad unterdurchschnittlich. Aufgrund der voranschreitenden Konzentration der Industrie auf Produkte der Hoch- und Spitzentechnologie sowie wissensintensive Dienstleistungen sollen Chancen der Globalisierung durch Erschließung neuer Märkte genutzt werden. 148. Thematisches Ziel 4: 149. Mit einem Mittelansatz von 23,62 % (inkl. Nachhaltige Stadtentwicklung), der deutlich über der Mindestanforderung von 15% liegt, sollen die Potenziale zur CO2-Reduzierung vor allem im Gebäudebereich und im Verkehrssektor besser ausgeschöpft werden. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 39 von 187 • 150. Die SÖA stellt fest, dass in Sachsen in den letzten Jahren keine signifikante Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs mehr zu verzeichnen ist. Im Verkehrsbereich steigt der Verbrauch. Die Energieproduktivität als Indikator für Energieeffizienz liegt unter dem Bundesdurchschnitt. Energieeffizientes Bauen und eine nachhaltigkeitsgerechte Entwicklung des Verkehrs bieten die Möglichkeit, zu den Zielen des Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 und zu den europäischen und nationalen Zielen beizutragen. 151. Thematisches Ziel 5: 152. Die Risikoprävention bildet mit 10,01 % der Mittel den wichtigsten Schwerpunkt der Förderung außerhalb der quotierten Bereiche und sieht Investitionen in den Bereichen des Hochwasserschutzes, der Folgen des Altbergbaus und der Inwertsetzung von mit Altlasten belasteten Flächen vor. 153. Auch angesichts der in jüngster Zeit eingetretenen Schadensereignissen geht die SÖA von einem zunehmenden Risiko für Menschen und Sachgüter durch Extremwetterereignisse aus. Ohnehin bestehende Risiken aus dem Altbergbau werden dadurch noch verschärft. Der immer noch umfangreiche Bestand an Altlasten und –verdachtsfällen in Verbindung mit wachsenden , klimawandelbedingten Risiken für Umweltschutzgüter erfordert ebenfalls Investitionen in die Risikoprävention. Investitionen in den Hochwasserschutz bilden den Schwerpunkt der Investitionen aufgrund der besonders hohen Risiken. 154. Nachhaltige Stadtentwicklung: 155. Mit der Nachhaltigen Stadtentwicklung wird Entwicklungsbedarfen speziell in der städtischen Dimension Rechnung getragen. Städte mit ausgeprägten Bedarfslagen können im Rahmen der Vorhaben der Integrierten Stadtentwicklung sowie der Integrierten Brachflächenentwicklung unterstützt werden. 156. .Die integrierte Förderung einer Nachhaltigen Stadtentwicklung ist in den thematischen Zielen 4, 6, und 9 möglich. Mit 9,18 % der Gesamtmittel leistet das OP Sachsens einen überproportionalen Beitrag zur Erfüllung der nationalen Mindestquote von 5%. 157. Dabei sind 39,37% für die Reduzierung der CO2-Emissionen (thematisches Ziel 4), 25,55% für den Schutz von Umwelt und Kulturgütern (thematisches Ziel 6) und 35,07% zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung von benachteiligten Stadtgebieten (thematisches Ziel 9) vorgesehen. 158. Die SÖA sieht in der Förderung im thematischen Ziel 6 durch die (Re-) Aktivierung von brachliegenden Flächen eine Chance zur Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme. Der Trend zum Kulturtourismus kann für Investitionen in das kulturelle Erbe genutzt werden. 159. Die Förderung im thematischen Ziel 9 steht im Einklang mit dem in der Strategie Europa 2020 formulierten Schwerpunkten des integrativen Wachstums und dem Kernziel einer Anhebung der Beschäftigung. 160. Für die Technische Hilfe zur administrativen Umsetzung der EFRE-Förderung wird der gemäß Art. 119 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Abs. 1 maximal zulässige Ansatz von 4,0 % eingeplant. Dieser Ansatz wurde so gewählt, da der aus den veränderten Anforderungen der Förderperiode 2014 - 2020 resultierende Verwaltungsaufwand nicht von vornherein eine Fortschreibung der bisherigen Quote in der Förderperiode 2007 -2013 erlaubt. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 40 von 187 • 161. Die Verteilung der EFRE-Mittel in der stärker entwickelten Region Leipzig erfolgt aufgrund der in Kapitel 1.1 dargestellten vergleichbaren regionalen Entwicklungsbedarfe mit weitgehend vergleichbaren Schwerpunkten. Aufgrund der geringeren Förderintensität und der damit verbundenen besonderen Notwendigkeit einer thematischen Konzentration ist keine EF- RE-Förderung des Breitbandausbaus (Investitionspriorität 3 d), der Inwertsetzung von belasteten Flächen (Investitionspriorität 5 b) und der Integrierten Brachflächenentwicklung im Rahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung vorgesehen. Die Prävention von Risiken des Altbergbaus (Investitionspriorität 5 b) ist aufgrund der natürlichen Voraussetzungen nicht relevant. Insgesamt ergibt sich daraus für die Region Leipzig eine noch stärkere Konzentration der Mittel insbesondere auf die quotierten thematischen Ziele (90,21 % gegenüber 83,34 % in den Übergangsregionen). Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 41 von 187 • Tabelle 3: Überblick über die Investitionsstrategie des Operationellen Programms Prioritätsachse Unionsunterstützung (EUR) Anteil der gesamten Unionsunterstützung für das Operationelle Programm Thematisches Ziel Investitionsprioritäten Spezifische Ziele Ergebnisindikatoren A Stärkung von Forschung , technologischer Entwicklung und Innovation 933.334.103 44,68 % 1 (a) Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Innovation (FuI) und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in den Hochschulen und anwendungsorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen (b) Förderung von Investitionen der Unternehmen in Innovation und Forschung […], Technologietransfer, soziale Innovation und öffentliche Anwendungen, […], Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung, […], fortschrittlichen Fertigungskapazitäten in Schlüsseltechnologien Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der sächsischen Wirtschaft Ausgaben der sächsischen Wirtschaft für Forschung und Entwicklung B Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 287.778.060 13,78 % 3 (a) Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen, einschließlich durch Gründerzentren Verbesserung des innovativen , insbesondere technologie- und wissensintensiven Gründungs - und Wachstumsgeschehens Existenzgründungen im Hightechbereich und in wissensintensiven Dienstleistungen (b) Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU, insbesondere für die Internationalisierung Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU durch Produkt- und Prozessinnovationen Anteil innovierender KMU an allen KMU – Produktinnovationen Anteil innovierender KMU an allen KMU - Prozessinnovationen Intensivierung der internationalen Marktpräsenz und des Marktzugangs von KMU Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der sächsischen Exporte Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 42 von 187 • Prioritätsachse Unionsunterstützung (EUR) Anteil der gesamten Unionsunterstützung für das Operationelle Programm Thematisches Ziel Investitionsprioritäten Spezifische Ziele Ergebnisindikatoren (d) Förderung der Fähigkeit der KMU, in Wachstumsprozesse in regionalen, nationalen und internationalen Märkten einzutreten, und in Innovationsprozesse Steigerung der Produktivität von KMU der gewerblichen Wirtschaft BWS in jeweiligen Preisen je Erwerbstätigen (Inland) Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe Steigerung von Innovations - und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft durch hochleistungsfähige Breitbandnetze KMU mit einer Breitbandverbindung mit mind. 100Mbit/s im Downstream C Förderung der Verringerung der CO2- Emissionen 417.914.568 20,01 % 4 (b) Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen Verringerung der CO2- Emissionen im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistung (KMU) CO2-Emissionen im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistung (c) Förderung der Energieeffizienz, intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen , einschließlich in öffentlichen Gebäuden und im Wohnungsbau Verbesserung der energetischen Bilanz der öffentlichen Gebäude und der öffentlichen Infrastrukturen Heizenergieverbrauch pro Fläche in staatlichen Liegenschaften und kommunalen schulischen Liegenschaften (e) Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität und der Abfederung einschlägiger Anpassungsmaßnahmen Reduzierung des CO2- Ausstoßes im Verkehrssektor Treibhausgasemissionen (CO2) im Verkehrssektor in Sachsen Anteil der umweltfreundlichen Verkehrsträger am Modal Split - Personenverkehr (Rad, Bahn, ÖSPV) - Güterverkehr (Bahn, Schiff) Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 43 von 187 • Prioritätsachse Unionsunterstützung (EUR) Anteil der gesamten Unionsunterstützung für das Operationelle Programm Thematisches Ziel Investitionsprioritäten Spezifische Ziele Ergebnisindikatoren D Risikoprävention 209.077.667 10,01 % 5 (b) Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicherstellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen Erhöhung des Schutzniveaus vor Hochwasserereignissen Überflutungsflächen an der Elbe und an Gewässern I. Ordnung in Sachsen, mit einer 50-jährigen Überflutungswahrscheinlichkeit HQ(50) (EU-HWRML) Erhöhung des Schutzniveaus vor den Folgen des Altbergbaus Flächen mit Altbergbaurisiken Verringerung von bestehenden Gefährdungen für Mensch und Umwelt, die durch schadstoffbelastete Flächen verursacht werden Kommunale und private Flächen mit Gefährdungen außerhalb der Altlastenfreistellung E Nachhaltige Stadtentwicklung 191.754.844 9,18 % 4 (e) Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete, […] Reduzierung des CO2- Ausstoßes im Stadtquartier CO2-Emissionen im Bereich Haushalte, Verkehr und Kleinverbraucher 6 (c) Bewahrung , Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes Verbesserung des kulturtouristischen Angebots im Stadtquartier Besucher von kulturhistorischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den städtischen Problemgebieten der antragstellenden Kommunen 6 (e) ) Maßnahmen zur Verbesserung des Nutzbarmachung brach- Unsanierte Brachflächen in Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 44 von 187 • Prioritätsachse Unionsunterstützung (EUR) Anteil der gesamten Unionsunterstützung für das Operationelle Programm Thematisches Ziel Investitionsprioritäten Spezifische Ziele Ergebnisindikatoren städtischen Umfelds, Wiederbelebung der Städte, […] Wiederherstellung und Sanierung von Industriebrachen (einschließlich umstrukturierter Gebiete), Verringerung der Luftverschmutzung und Förderung von Lärm reduzierenden Maßnahmen liegender und bislang nicht genutzter Flächen städtischen Gebieten der antragstellenden Kommunen 9 (b) Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten Reduzierung der Abwanderung aus den benachteiligten Stadtquartieren durch Stärkung dieser Quartiere als wirtschaftliche und soziale Räume Bevölkerungsentwicklung in städtischen Problemgebieten der antragstellenden Kommunen F Technische Hilfe 49.160.803 2,35 % Sicherstellung der effizienten und effektiven Umsetzung des Operationellen Programms Prozentuale Abweichung des tatsächlichen Mittelabflusses von den geplanten Mittelansätzen (Gewährleistung eines planmäßigen Mittelabflusses) Hohe Sichtbarkeit der EFRE-Förderung Bekanntheit des EFRE Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 45 von 187 • 2 Prioritätsachsen 2.A Prioritätsachse A: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 2.A.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 162. Aufgrund des vergleichbaren sozio-ökonomischen Entwicklungsstandes in den Regionen Dresden und Chemnitz (Übergangsregionen) und der Region Leipzig (stärker entwickelte Region) wird grundsätzlich eine einheitliche Entwicklungsstrategie für die EFRE-Förderung in Sachsen verfolgt (vgl. Kapitel 1.1) . Abweichungen in der Mittelverteilung ergeben sich in erster Linie aus den unterschiedlichen Förderintensitäten in den Regionenkategorien (vgl. Kapitel 1.3). Um die landeseinheitliche Entwicklungsstrategie effektiv unter Nutzung der einheitlichen administrativen Strukturen umzusetzen, wird gemäß Art. 96 Abs. 1 der ESI- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die Förderung in beiden Regionenkategorien im Rahmen einer Prioritätsachse umgesetzt. 2.A.2 Investitionspriorität 1a: Ausbau der Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation (FuI) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I- Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse 2.A.2.1 Spezifisches Ziel und erwartetet Ergebnisse der Investitionspriorität 1a Spezifisches Ziel 1 ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen . 163. Um eine nachhaltige Erhöhung der FuE-Aufwendungen in der klein- und mittelständisch geprägten Wirtschaft in Sachsen zu erreichen, ist die anwendungsnahe öffentliche Forschung als Partner für den Unternehmensbereich weiter zu stärken. Erkennbar wird eine solche Verbesserung durch die engere fachliche Zusammenarbeit mit Unternehmen (Kooperationen ) sowie steigende Einnahmen der Forschungseinrichtungen aus Drittmitteln der Wirtschaft infolge erzielter Forschungsergebnisse sowie geförderter Investitionen. Die weitere Entwicklung innovativer Energietechniken trägt speziell noch zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Ziele bei. Die Förderung der anwendungsorientierten Forschung an innovativen Energietechniken soll zur notwendigen Innovation im Energiebereich in Sachsen und darüber hinaus beitragen, indem die Energieforschungseinrichtungen profiliert und gestärkt sowie zusätzliche Forschungsergebnisse zu deren Umsetzung in der Wirtschaft bereitgestellt werden. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 46 von 187 • Tabelle 4: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 1a ID Indikator Maßein - heit Regionen - kategorie Basiswert Basis - jahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung A1 Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in den Hochschulen und anwendungsorientierten außeruniversitären Forschungseinrich - tungen Mio. EUR Übergangsre - gionen (Dresden , Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 156,4 2011 237,8 Hochschulerfolgsbericht , Drittmittelstatistik SMWK jährlich 2.A.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 1a 164. Das Vorhaben Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung leistet einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen in Sachsen. Die für Sachsen typischen KMU sind angesichts der wachsenden Bedeutung der wissensgetriebenen wirtschaftlichen Entwicklung noch überwiegend auf starke wissenschaftliche Partner mit entsprechender technischer Ausstattung, geschultem Personal und verwertbaren Forschungsergebnissen als Grundlagen für die weitere unternehmensgetriebene Technologieentwicklung angewiesen. 165. Um den hohen Leistungsstand der universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen noch intensiver für die Entwicklung wirtschaftlicher Potenziale zu nutzen, soll die Forschungsinfrastruktur im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung themenbezogen ausgebaut bzw. durch ergänzende Investitionen an die technologische Entwicklung angepasst werden, sowie Forschungsprojekte mit starkem Anwendungsbezug ermöglicht werden. Die Förderung orientiert sich an den Zielen der regionalen Wirtschaftsentwicklung und lässt nachhaltig positive Wirkungen auf die sächsische Wirtschaft erwarten. 166. Der Fokus der Förderung liegt auf anwendungsorientierten wissenschaftlichen Forschungsprojekten , auf der ergänzenden gerätetechnischen Ausstattung der Einrichtungen sowie Baumaßnahmen, die überwiegend der anwendungsbezogenen Forschung dienen.. 167. Die Förderung anwendungsorientierter wissenschaftlicher Projekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen dient der Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, mit der Option einer wirtschaftlichen Nutzung. Neben den technischen Innovationen sollen dabei u. a. auch innovative Lösungen für die Gestaltung von Geschäftsprozessen, Kommunikationsstrukturen oder Vertriebs- und Servicekonzepten berücksichtigt werden. Konkrete Möglichkeiten für Kooperationen, Transferaktivitäten oder Ausgründungen in die sächsische Wirtschaft sollen dabei eine wichtige Rolle spielen. Die von Transfereinrichtungen der Hochschulen oder Forschungseinrichtungen betriebenen Ausgründungsaktivitäten sollen durch vorwettbewerbliche Forschungsarbeiten, die für einen anschließenden erfolgreichen Transfer erforderlich sind (Inkubation), gefördert werden. Die Ausgründung selbst ist nicht Gegenstand der EFRE-Förderung. 168. Die Ergebnisse der Biotechnologie-Offensive sollen durch weitere Stärkung der beiden sächsischen Biotechnologiezentren verstetigt werden. Die langfristige Vernetzung sächsi- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 47 von 187 • scher Biotechnologieforschung mit europäischen Forschungs- und Wirtschaftspartnern wird angestrebt. 169. Sofern ein sächsisches Projekt in künftigen Roadmaps des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) vertreten sein sollte, sind die Möglichkeiten einer Förderung anhand der Maßgaben dieses Vorhabens zu prüfen. 170. Forschung und technologische Entwicklung bedürfen der umfassenden Bereitstellung von Informationen und der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur. Wissenschaftliche Bibliotheken sind hierfür wichtige Schnittstellen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Erschließung, Bereitstellung sowie der langfristigen Sicherung von Informationen , einschließlich der dafür notwendigen technischen Ausstattung auf Grundlage modernster IT-gestützter Technologien. Anwendungsorientierte Forschungseinrichtungen benötigen Informationen überwiegend in speziell aufbereiteter Form. Die dazu erforderlichen Metadaten und Ordnungssysteme stellen nur wissenschaftliche Bibliotheken bereit. Das unabhängige Angebot gebündelter Informationen und Primärdaten durch Bibliotheken erlaubt anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen eine vereinfachte und umfassendere Nutzung gegenüber der Abfrage von Informationen bei einzelnen Fachbereichen bzw. Instituten und stärkt damit deren Wettbewerbsfähigkeit. 171. Die Unterstützung und der Ausbau der Forschungsinfrastruktur im Bereich anwendungsnaher Forschung an außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen ist ein wichtiger Bestandteil dieses Vorhabens. Zur Verbesserung der Voraussetzungen für Forschung mit anwendungsorientierter Ausrichtung und zur Unterstützung von Projekten zur Validierung und Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen sind moderne Bedingungen auf dem Stand der Technik unverzichtbar. Die Schaffung einer attraktiven Infrastruktur trägt insbesondere dazu bei, dass Kooperationen von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industriepartnern entstehen. Die Zusammenarbeit wird dadurch verbessert und der Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft unterstützt. 172. Gefördert werden Baumaßnahmen zur Schaffung von Infrastruktur, die überwiegend der anwendungsbezogenen Forschung dient; die Schaffung baulicher Voraussetzungen für die Unterbringung nutzerspezifischer Ausrüstung, die überwiegend der anwendungsbezogenen Forschung dient, sowie die Anschaffung entsprechender Ausrüstung. Nicht gefördert werden Mensen, Sportanlagen und Hörsaalzentren. Die Neugestaltung von Außenanlagen sowie Straßen und Wegen ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern es sich nicht um außerhalb von Gebäuden liegende Versuchsflächen handelt. 173. Aufgrund der großen Bedeutung der energie- und klimapolitischen Ziele bildet das Vorhaben Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken einen speziellen Schwerpunkt. Mit der anwendungsorientierten Forschung an innovativen Energietechniken werden Möglichkeiten entwickelt, um fossile Energieträger effizienter und entsprechend der Anforderungen des Ressourcen- und Umweltschutzes nutzen zu können, sowie Energietechniken zur Nutzung nicht fossiler Energieträger zu einer tragenden Säule einer sicheren, leistungs- und wettbewerbsfähigen Energieversorgung weiterzuentwickeln. Dazu soll in den nächsten zehn Jahren die Leistungsfähigkeit der Energieforschung auf hohem Niveau erhalten und ausgebaut werden. Durch die Verfügbarkeit neuer Forschungsergebnisse und deren Umsetzung werden die Wettbewerbsfähigkeit und Exportkraft der Unternehmen mittelbar und unmittelbar verbessert. Dieses Vorhaben baut auf der ausgeprägten Energieforschungslandschaft in Sachsen auf und nutzt neue Möglichkeiten, die sich aus der auch im Rahmen dieser Investitionspriorität weiterentwickelten Forschungsinfrastruktur ergeben. 174. Die Förderung richtet sich an sächsische Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulbibliotheken. Sofern die Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen in entsprechender Weise wie Hochschulen und Forschungsein- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 48 von 187 • richtungen anwendungsorientierte Forschung leisten, ist deren Förderung nach identischen Kriterien möglich. Beim Vorhaben anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken sind ausschließlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zugelassen. 2.A.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 1a 175. Jegliche Förderung in der Investitionspriorität trägt zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen einschließlich der Teile I bis III der Dokumentation zur Innovationsstrategie (Anhänge 1 bis 4 in SFC2014) bei. Dabei ist die Förderung von Ökoinnovationen in den Zukunftsfeldern der Innovationsstrategie fest verankert. Neben dem Zukunftsfeld „Umwelt und Ressourcen“ finden sie sich in der Mehrzahl der weiteren Zukunftsfelder wie „Energie “, „Mobilität“ und „Rohstoffe“ wieder. 176. Die Förderung in beiden Vorhaben konzentriert sich auf das strategische Ziel der Innovationsstrategie einer Stärkung der Strukturen und Kompetenzen in der Wissenschaft. 177. Eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse aus geförderten Forschungsprojekten für Dritte unter nicht diskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet werden. 178. Vorhaben Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung Die Themenstellung ist von hoher wissenschaftlicher Qualität. Projekte an wissenschaftlichen Bibliotheken müssen einen Beitrag zur Verbesserung der wissenschaftlich -technischen Grundlagen der Informationsinfrastruktur im Freistaat Sachsen leisten. Die Thematik bietet konkrete Perspektiven für eine wirtschaftliche Nutzung bzw. die Schaffung von wissenschaftlichen Voraussetzungen für neue wirtschaftliche Anwendungen (Anwendungsbezug). Im Falle von Infrastrukturmaßnahmen die der anwendungsnahen Forschung dienen, unterstützen diese die strategischen Planungen der Forschungsorganisationen bzw. Hochschulen am Standort. 179. Vorhaben anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken Die Förderung ist offen für alle Technologiefelder im Zukunftsfeld Energie der Innovationsstrategie . Die Schwerpunkte ergeben sich aus dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012. Dazu zählen insbesondere die Steigerung der Energieeffizienz in allen Bereichen und die Energieerzeugung einschließlich Verteilung und Speicherung. Die innovativen Projekte müssen über den Stand der Technik hinausgehen und Potenziale für einen signifikanten Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen aufweisen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 49 von 187 • Gefördert werden Projekte der anwendungsorientierten Forschung. Auftragsforschung für Unternehmen sowie Kooperationsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind ausgeschlossen. 2.A.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 1a 180. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt nicht, Finanzinstrumente im Rahmen der Investitionspriorität 1a) einzusetzen. 2.A.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 1a 181. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Investitionspriorität 1a) keine Umsetzung von Großprojekten. 2.A.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1a Tabelle 5: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1a ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO25 Zahl der Wissenschaftler, die in verbesserten Forschungsinfrastrukturein - richtungen arbeiten Vollzeitäquivalen - te Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 11.300 Hochschuler schulerfolgsbericht , Drittmittelstatistik SMWK jährlich PO01 Anzahl der Drittmittelpro-jekte mit Unternehmen Drittmittelprojekte Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 4.620 Hochschul erfolgsbericht , Drittmittelstatistik SMWK jährlich PO02 Zahl der Aktivitäten zur Vermarktung der Forschungsergebnisse Veröffentlichungen , Schutzrechtsan - meldungen , Nutzung durch Dritte Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 85 Verwendungsnach - weis jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 50 von 187 • 2.A.3 Investitionspriorität 1b: Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I […], Technologietransfer, soziale Innovation […], öffentliche Dienstleistungsanwendungen , […], Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung, […], fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien 2.A.3.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 1b Spezifisches Ziel 2 ist die Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der sächsischen Wirtschaft. 182. Um Forschung, Entwicklung und Innovation in der sächsischen Wirtschaft zu stärken, ist eine weitere Erhöhung der Wissensintensität in den Unternehmen notwendig. Dies lässt sich vor allem an den Ausgaben der Unternehmen für Forschung, Entwicklung und Innovation ablesen . Je höher der Anteil der FuE-Ausgaben ist, desto stärker wird in das betriebsinterne Wissenspotenzial investiert. Um die Auswirkungen weiterer Einflussgrößen auszublenden, werden die absoluten Gesamtausgaben der sächsischen Wirtschaft als Ergebnisindikator herangezogen. Tabelle 6: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 1b ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung A2 Ausgaben der sächsischen Wirtschaft für Forschung und Entwicklung Mio. Euro Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 1.198 2011 1.550 Statistisches Bundesamt , Stifterverband , Wissenschafts - statistik jährlich 2.A.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 1b 183. Ein zentraler Ansatz um das spezifische Ziel zu unterstützen besteht darin, die erhöhten Risiken bei FuE-Investitionen der Unternehmen abzufedern und die Netzwerkbildung von Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern. 184. Das Vorhaben Technologieförderung spielt bei der angestrebten Stärkung von FuEul in der sächsischen Wirtschaft eine zentrale Rolle. Die Förderung ist darauf gerichtet, die technologische Wettbewerbsfähigkeit von sächsischen Unternehmen – vor allem von KMU – zu stärken , das beste verfügbare technologische Wissen in sächsische Unternehmen zu bringen sowie Wirtschaft und Wissenschaft noch besser zu verzahnen. Die Technologieförderung erschließt FuE-Potenziale und ermöglicht Unternehmen, insbesondere KMU, technologisch anspruchsvolle FuE-Vorhaben durchzuführen, die ohne Förderung aufgrund der überdurchschnittlich hohen technischen und finanziellen Risiken unterbleiben würden. Ziel ist die wirtschaftliche Verwertung der FuE-Ergebnisse in Form innovativer Produkte, Dienstleistungen Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 51 von 187 • und Verfahren. Große Bedeutung innerhalb der Technologieförderung besitzen FuE- Verbundprojekte, bei denen Unternehmen miteinander und/oder mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren. Insbesondere KMU können durch Kooperation in FuE-Verbundprojekten den Mangel an eigenen FuE-Kapazitäten ausgleichen. Auch die Technologietransferförderung unterstützt Unternehmen beim Erwerb externen technologischen Wissens mit dem Ziel der unmittelbaren Verwertung. Die Innovationsprämie soll Unternehmen mit wenig FuEul-Erfahrung einschließlich Handwerker und Dienstleister durch die Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleister an FuEuI heranführen. 185. Die Schlüsseltechnologien (KETs) spielen eine wichtige Rolle als Impulsgeber für Innovation, auch im europäischen und globalen Maßstab. Aufgrund der engen wechselseitigen Beziehung von Forschung und Entwicklung auf der einen Seite und der industriellen Fertigung auf der anderen Seite, legt die Innovationsstrategie einen Schwerpunkt auf Pilotlinien als Bindeglied . Das Vorhaben Schlüsseltechnologien (KETs) konzentriert sich auf Pilotlinien im Bereich der Schlüsseltechnologien und zeichnet sich durch eine besondere Nachhaltigkeit und industrielle Querschnittswirkung aus, indem sie Unternehmen unterstützt, Forschungsergebnisse in einer Pilotlinie für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine spätere wirtschaftlich tragfähige industrielle Produktion zu optimieren. Sachsen verfügt bei den KETs sowohl im Bereich der universitären und außeruniversitären Forschung als auch bei der Wirtschaft über weit überdurchschnittliche Potenziale um an der Realisierung von Pilotlinien (und später daran aufbauenden industriellen Fertigungseinrichtungen) zu partizipieren . Für Pilotlinien mit europäischer Dimension existieren Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene (z. B. ECSEL, PPP Photonics). Dieses Vorhaben fördert – im Zweifel deutlich kleinere - Vorhaben mit sächsischer Dimension, ohne zwingend eine internationale Kooperation vorauszusetzen. Pilotlinien, führen durch Validierung, Entwicklung und Perfektionierung der Fertigungssysteme zur Herstellung der industriellen Produktionsfähigkeit und legen damit die Grundlage für eine wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen. Von diesen Investitionsvorhaben sind besondere Struktur- oder Synergieeffekte zu erwarten, z. B. „Leitinvestitionen“, die Folgeinvestitionen ermöglichen oder die Einbindung in örtliche Abnehmer-/Anwenderindustrien. 186. Mit dem Vorhaben Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft wird auf die Herausforderung des demografischen Wandels reagiert, indem die Fähigkeit der sächsischen Gesundheits- und Pflegewirtschaft zu Innovationen und deren wirtschaftliche Verwertung auf dem weltweit schnell wachsenden Gesundheitsmarkt gestärkt werden. Dafür werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie innovative Modellvorhaben /Pilotprojekte im Bereich E-Health einschließlich telematische, interdisziplinäre Vernetzung sowie im Bereich des Ambient Assisted Living (AAL) gefördert. E-Health steht für die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie, durch die Abläufe im Gesundheitswesen verbessert und die Beteiligten vernetzt werden, etwa durch telemedizinische Produkte und telemedizinische Überwachung (Telemonitoring). Bereits bestehende Cluster sollen ausgebaut und neue Kooperationsmodelle sowie Kooperationen von Wissenschaft und praxisorientierter Anwendung unterstützt werden. Um sich von Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung abzugrenzen, die sich im Regelbetrieb befinden und durch die Sozialversicherungssysteme finanziert werden, werden neue Ansätze zur telematischen, interdisziplinären (oder auch „diagonalen“) Vernetzung gefördert. Dafür braucht es innovative Organisationsformen, Kooperationsmodelle und technische Lösungen, welche auf Interoperabilität und einen hohen Vernetzungsgrad abstellen. Zukunftsfähige, technikgestützte Pflege - und Versorgungsarrangements tragen dazu bei, den künftigen Pflegebedarf im Freistaat Sachsen zu kompensieren und die finanzielle Belastung zu reduzieren. Die innovativen, verschiedenen Technologiefeldern entstammenden Applikationen des Ambient Assisted Living (AAL) ermöglichen es, unterschiedliche Dienstleistungsbereiche (medizinische Dienstleistungen , Pflegeleistungen, Wohnen, Bewirtschaftung, Mobilität) wechselseitig zu vernetzen und interdisziplinäre, innovative Lösungen für die ambulante Versorgung älterer Menschen zu entwickeln. Die Projektergebnisse können insbesondere im ländlichen Raum aufgrund Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 52 von 187 • des dort besonders ausgeprägten demografischen Wandels positive Wirkung entfalten. Die Fördermaßnahmen können dabei auch zu den Zielen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Aktives und gesundes Altern“ beitragen. Von der Förderung ausgeschlossen ist der Kernbereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung, sofern er überwiegend der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Sachsen dient. 187. Gefördert werden im Wesentlichen Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, im Verbund mit Unternehmen auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Die Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft richtet sich an private, freigemeinnützige und öffentliche Unternehmen (inkl. Krankenhäuser und Einrichtungen der Altenpflege), in Zusammenarbeit mit Unternehmen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. 2.A.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 1b 188. Jegliche Förderung in der Investitionspriorität trägt zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen einschließlich der Teile I bis III der Dokumentation zur Innovationsstrategie (Anhänge 1 bis 4 in SFC2014) bei. Die Förderung von Ökoinnovationen ist in den Zukunftsfeldern der Innovationsstrategie fest verankert. Neben dem Zukunftsfeld „Umwelt und Ressourcen“ finden sie sich in der Mehrzahl der weiteren Zukunftsfelder wie „Energie“, „Mobilität“ und „Rohstoffe“ wieder. Vorhaben Technologieförderung 189. Die Förderung konzentriert sich auf zwei strategische Ziele der Innovationsstrategie: - Wachstum vorhandener Unternehmen durch Stärkung der Innovationsfähigkeit und -performance - Verbesserung der Umsetzungsorientierung der Wissenschaft 190. Um zu diesen Zielen beizutragen, müssen die Projekte innovativ sein und günstige wirtschaftliche Verwertungsperspektiven aufweisen. 191. Bei FuE-Projekten ist das der Fall, wenn das zu entwickelnde Produkt oder Verfahren in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens beruht. Die Verwirklichung des Projekts im beantragten Umfang ist ohne die Zuwendung durch ein überdurchschnittlich hohes technisches Risiko und ein damit einhergehendes finanzielles Risiko gefährdet . Die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungsergebnisse muss anhand eines Verwertungskonzepts nachgewiesen werden. 192. Technologietransferprojekte sind förderfähig, wenn die antragstellenden KMU technologisches Wissen mit dem Ziel der Umsetzung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen erwerben . 193. Innovationsprämien können KMU für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie für die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase erhalten. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 53 von 187 • 194. Auch der Beitrag zur Verbesserung der Umweltbedingungen, z. B. die Entwicklung von Ressourcen schonenden Produktionsverfahren, alternativer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz wird als positiver Faktor mit berücksichtigt. Vorhaben Schlüsseltechnologien (KETs) 195. Die Förderung konzentriert sich auf das strategische Ziel der Innovationsstrategie, im Bereich der Schlüsseltechnologien Synergien durch Querschnittsausrichtung (Cross Innovation ) zu erzeugen. 196. Die zentralen Auswahlkriterien sind: Schlüsseltechnologie: Die KETs-Pilotlinie muss unter maßgeblicher Verwendung mindestens einer Schlüsseltechnologie durch Optimierung an Produkt, Fertigungsprozess oder Dienstleistung zur industriellen Fertigungsreife führen. Wachstumseffekte: Marktpotenzial und Wettbewerbssituation lassen positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung durch eine spätere auf dem Projektergebnis aufbauende industrielle Produktion erwarten. Kooperation: Wird das Vorhaben in Kooperation mit einer universitären, außeruniversitären oder durch die Industrie getragene Forschungseinrichtung durchgeführt, muss ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung tragen. Vorhaben Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft 197. Die Förderung konzentriert sich auf das strategische Ziel der Innovationsstrategie, die innovativen Kräfte in der Gesellschaft im Zukunftsfeld Gesundheit und Ernährung zu stärken. 198. Die Projekte weisen mindestens im nationalen Vergleich eine besondere Innovationshöhe auf und bieten geeignete Lösungen, um die Herausforderungen des demografischen Wandels im Gesundheits- und Pflegesektor zu bewältigen. 199. Es kann ein Beirat einberufen werden, der Empfehlungen zu den Fördervorhaben abgeben kann. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 54 von 187 • 2.A.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 1b 200. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt nicht, Finanzinstrumente im Rahmen der Investitionspriorität 1b) einzusetzen. 2.A.3.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 1b 201. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Investitionspriorität 1b) keine Umsetzung von Großprojekten. 2.A.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1b Tabelle 7: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1b ID Indikator Maßeinheit Regionen-kategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO01 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 627 FMV/FIKO jährlich CO02 Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten Unternehmen Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 627 FMV/FIKO jährlich CO26 Zahl der Unternehmen, die mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten Unternehmen Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 390 FMV/FIKO jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 55 von 187 • ID Indikator Maßeinheit Regionen-kategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO27 Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Innovationsoder FuE-Projekte ergänzen Tausend Euro Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 319.500 FMV/FIKO jährlich PO04 Anzahl der geförderten Innovationsprojekte im Gesundheitssektor Anzahl Projekte Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 50 FMV/FIKO jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 56 von 187 • 2.A.4 Leistungsrahmen Tabelle 8: Leistungsrahmen der Prioritätsachse A ID Prioritäts - achse Art des Indikators Indikator oder wichtiger Durch-führungsschritt Maßeinheit Regionenkategorie Etappenziel für 2018 Zielwert (2023) Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators FI01 A Finanzindika - tor Förderfähige Gesamtausgaben Euro Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) 307.702.491 1.058.761.261 FMV/FIKO --- FI01 A Finanzindika - tor Förderfähige Gesamtausgaben Euro Stärker entwickelte Region (Leipzig) 31.360.288 107.906.369 FMV/FIKO --- CO25 A Outputindika - tor Zahl der Wissenschaftler, die in verbesserten Forschungsinfrastruktureinrichtungen arbeiten VZÄ Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) 1.740 8.700 zielorientierter Hochschulerfolgsbericht ; Drittmittelstatistik SMWK Indikator deckt mit zweitem Outputindikator mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO25 A Outputindika - tor Zahl der Wissenschaftler, die in verbesserten Forschungsinfrastruktureinrichtungen arbeiten VZÄ Stärker entwickelte Region (Leipzig) 520 2.600 zielorientierter Hochschulerfolgsbericht ; Drittmittelstatistik SMWK Indikator deckt mit zweitem Outputindikator mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO01 A Outputindika - tor Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) 104 520 FMV/FIKO Indikator deckt mit zweitem Outputindikator mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO01 A Outputindika - tor Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten Unternehmen Stärker entwickelte Region (Leipzig) 11 55 FMV/FIKO Indikator deckt mit zweitem Outputindikator mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 57 von 187 • 2.B Prioritätsachse B: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 2.B.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 202. Aufgrund des vergleichbaren sozio-ökonomischen Entwicklungsstandes in den Regionen Dresden und Chemnitz (Übergangsregionen) und der Region Leipzig (stärker entwickelte Region) wird grundsätzlich eine einheitliche Entwicklungsstrategie für die EFRE-Förderung in Sachsen verfolgt (vgl. Kapitel 1.1) . Abweichungen in der Mittelverteilung ergeben sich in erster Linie aus den unterschiedlichen Förderintensitäten in den Regionenkategorien (vgl. Kapitel 1.3). Um die landeseinheitliche Entwicklungsstrategie effektiv unter Nutzung der einheitlichen administrativen Strukturen umzusetzen, wird gemäß Art. 96 Abs. 1 ESI- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die Förderung in beiden Regionenkategorien im Rahmen einer Prioritätsachse umgesetzt. 2.B.2. Investitionspriorität 3a: Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen, auch durch Gründerzentren 2.B.2.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 3a Spezifisches Ziel 3 ist die Verbesserung des innovativen, insbesondere technologie- und wissensintensiven Gründungs- und Wachstumsgeschehens. 203. Um die bestehenden Lücken bei innovativen Wertschöpfungsketten abzubauen, soll das innovative, insbesondere technologieorientierte Gründungs- und Wachstumsgeschehen in Sachsen verbessert werden. Dafür wird das generell erhöhte Risiko für Investitionen in Forschung und Entwicklung und Innovationen in der Frühphase abgefedert. Da es sich entscheidend auf die Finanzierungssituation kleiner und mittlerer Unternehmen auswirken kann, werden so entsprechende Gründungen und Innovationen ermöglicht. Eine wichtige Kennzahl , die den angestrebten Veränderungsbedarf beschreibt, ist die Erhöhung der Anzahl der Existenzgründungen im High-Tech-Bereich und in wissensintensiven Dienstleistungen. Tabelle 9: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 3a ID Indikator Maßein-heit Regionen - kategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Bericht - erstattung B1 Existenzgründungen im Hightechbereich und in wissensintensiven Dienstleistungen Index/ 2014 = 100 Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 100 2014 110 regionalisierte Auswertung des Mannheimer Unternehmenspanels (MUP) des ZEW jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 58 von 187 • 2.B.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 3a 204. Als Beitrag zur Verbesserung des innovativen, insbesondere technologie- und wissensintensiven Gründungs- und Wachstumsgeschehens ist vorgesehen, ein Finanzierungsinstrument unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 umzusetzen. Aufgrund des hohen Risikos in diesem Bereich ist der Kapitalzugang für derartige Vorhaben äußerst begrenzt. Mit dem vorgesehenen Finanzinstrument ist beabsichtigt, gezielt und im Einklang mit den Prioritäten und Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 auf das in der Ex-ante-Bewertung festgestellte Marktversagen bzw. die suboptimale Investitionssituation zu reagieren, indem die Eigenkapitalbasis junger innovativer Unternehmen, vor allem technologieorientierter Gründer und wissensbasierter Dienstleister, gestärkt wird. Das Programm COSME der EU stellt vorrangig Mittel für die Finanzierung des Wachstums solcher Unternehmen bereit und kann ggf. in späteren Phasen zum weiteren Aufbau und zur Stabilisierung solcher in der Frühphase mit EFRE- Mitteln unterstützten Unternehmen beitragen. 205. Mit dem Finanzinstrument sollen auch gezielt weitere Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglicht werden. Wenn Unternehmen in der Seed- und Start-up- Phase gut mit Eigenkapital ausgestattet sind, können sie ihr Wachstumspotenzial besser ausschöpfen und vergleichsweise mehr Arbeitsplätze schaffen. Durch die Ausgestaltung als revolvierender Fonds können Finanzmittel besonders effizient eingesetzt und auf lange Sicht wiederverwendet werden. 206. Zielunternehmen sind kleine, junge und innovative Unternehmen im Freistaat Sachsen. Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der jeweiligen KMU-Definition der Europäischen Kommission, vorrangig jedoch Kleinst- und Kleinunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist prinzipiell branchenoffen angelegt, konzentriert sich jedoch insbesondere auf technologieorientierte und wissensbasierte Gründungsvorhaben aus den Branchen IK, Halbleiter- und Mikrosystemtechnik, Medizintechnik, Life-Science, Umwelt- und Energietechnik sowie neue Medien. Ziel ist es, die Förderung auf die vorhandenen Stärken im Freistaat zu fokussieren und konsequent auszubauen. Das Vorhaben steht damit im Einklang mit der Innovationsstrategie und der Unternehmensgründungsstrategie Sachsen. 2.B.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 3a 207. Die Förderung konzentriert sich auf das strategische Ziel der Innovationsstrategie, die Risikokapitallandschaft durch Venture Capital Finanzierung zu stärken. Finanziert werden sollen junge innovative Unternehmen, insbesondere technologieorientierter Gründer und wissensbasierter Dienstleister im Freistaat Sachsen in der unternehmerischen Frühphase insbesondere mit Seed4- und/oder Start-up-Kapital5. Eine Finanzierung sollen insbesondere solche Unternehmen erhalten, die innovative und technologieorientierte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder anbieten. Dabei orientieren sich die Zielbranchen an den bestehenden 4 Für die Untersuchung, Ausreifung und Entwicklung einer Geschäftsidee vor der Start-up-Phase bereitgestellte Finanzmittel. 5 Für Unternehmen zur Produktentwicklung und Markteinführung bereitgestellte Finanzmittel. Die Unternehmen haben ihr Produkt oder ihre Dienstleistung noch nicht vermarktet und erwirtschaften noch keinen Gewinn. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 59 von 187 • sächsischen Wirtschafts- und Forschungsstrukturen, deren Stärken konsequent ausgebaut und kommerzialisiert werden. Eine Finanzierung an Unternehmen in der Seed-Phase wird eingegangen, wenn diese über ein innovatives Unternehmenskonzept verfügen, dessen Verwirklichung unter Technologie- und Wettbewerbsgesichtspunkten ein mittelfristiges Marktpotenzial erwarten lässt. Eine Finanzierung an Unternehmen in der Start-up-Phase wird eingegangen, wenn diese zumeist bereits über ein innovatives Produkt oder Dienstleistung verfügen und mindestens den Markteintritt planen. Auf Basis des Unternehmenskonzepts muss eine nachhaltige Entwicklung validiert werden können. Für die Antragstellung sind die dann geltenden beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung maßgeblich. Die Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen der sensiblen Sektoren Stahl, Schiffbau und Kohle ist ausgeschlossen. 2.B.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 3a 208. Im Ergebnis der Ex-ante-Bewertung soll ein Finanzierungsinstrument zur Verbesserung des technologie- und wissensbasierten Gründungs- und Wachstumsgeschehens aufgelegt werden . Unternehmen mit entsprechendem Marktpotenzial und nachhaltigen Entwicklungschancen sollen in der Seed-Phase und Start-up-Phase finanzielle Unterstützung erhalten. Die Mittel werden den Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Das Finanzierungsangebot soll den Finanzierungsbedürfnissen junger, kapitalintensiver Unternehmen entsprechen. Das Finanzinstrument wird so ausgestaltet, dass es nicht zu Überschneidungen mit dem im Bundesprogramm ESF vorgesehenen Mikromezzaninfonds zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von KMU kommt. 2.B.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 3a 209. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Investitionspriorität 3a) keine Umsetzung von Großprojekten. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 60 von 187 • 2.B.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3a Tabelle 10: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3a ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Bericht- Erstattung CO01 Zahl der Unternehmen , die Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 35 FMV/FIKO jährlich CO03 Zahl der Unternehmen , die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 35 FMV/FIKO jährlich CO07 Private Investitionen , die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (außer Zuschüsse) Mio. Euro Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 10,0 FMV/FIKO jährlich CO08 Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen Vollzeitäquiva - lente Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 175 FMV/FIKO jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 61 von 187 • 2.B.3 Investitionspriorität 3b: Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU, insbesondere hinsichtlich der Internationalisierung 2.B.3.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 3b Spezifisches Ziel 4 ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU durch Produkt- und Prozessinnovationen . 210. Um verstärkt durch innovative, wertschöpfungsintensive Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen den bestehenden Produktivitätsrückstand zu reduzieren, bedarf es vor allem einer besseren Befähigung der KMU zur Entwicklung und Umsetzung von Produkt- und Prozessinnovationen und einer verstärkten Ausrichtung der sächsischen Unternehmen auf überregionale und internationale Märkte. Die angestrebte Veränderung liegt in erhöhter Wettbewerbsfähigkeit und erfolgreicher Erschließung neuer Märkte durch innovative Produkte . Die Erhöhung des Anteils innovierender KMU ist dabei eine wichtige Kennzahl. Tabelle 11: Programmspezifische Ergebnisindikatoren in der Investitionspriorität 3b ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung B2 Anteil innovierender KMU an allen KMU - Produktinnovationen Prozent Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 40 2012 42 IAB Betriebspanel Sachsen jährlich B3 Anteil innovierender KMU an allen KMU - Prozessinnovationen Prozent Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 14 2012 15 IAB Betriebspanel Sachsen jährlich Spezifisches Ziel 5 ist die Intensivierung der internationalen Marktpräsenz und des Marktzugangs von KMU 211. Die Markterschließung soll dazu beitragen, die Bekanntheit und die Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Produkte zu verbessern, die Exportaktivitäten der KMU zu verstetigen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Erhöhung des Auslandsumsatzes der sächsischen Wirtschaft ist hierbei eine wichtige Kennzahl. Damit soll das in den letzten Jahren erreichte hohe Wachstumsniveau verstetigt werden. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 62 von 187 • Tabelle 12: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 3b ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Basiswert Basisjahre Zielwert Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung B4 durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der sächsischen Exporte Prozent Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 3,4 2011 - 2013 3,0 (2021 - 2023) Statistisches Landesamt Sachsen jährlich 2.B.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 3b 212. Zur Erreichung des spezifischen Ziels „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU durch Produkt- und Prozessinnovationen“ wird mit dem Vorhaben Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign eine bessere wirtschaftliche Umsetzung von Forschungsund Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte (damit sind Produkte, Verfahren und Dienstleistungen gemeint) unterstützt, die auch zu einer verstärkten Präsenz sächsischer Unternehmen in nationalen und internationalen Märkten beträgt. Die Förderung der Aktivitäten zur Umsetzung von FuE-Ergebnissen, die Markteinführung und die Marktdurchdringung sind Bestandteil der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen. 213. Um Absatzmärkte zu erschließen, müssen die Produkte, Verfahren und Dienstleistungen nicht nur qualitativ konkurrenzfähig (also innovativ) und kosteneffizient produziert worden sein (also preislich wettbewerbsfähig), sondern es muss auch Wissen und Zugang zu internationalen Märkten vermittelt werden. Vor allem KMU sind hierbei häufig benachteiligt, da sie nicht über entsprechende Vertriebsstrukturen verfügen und ihr Wissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen bei Exportaktivitäten eingeschränkt ist. Was den KMU zur Erreichung der Steigerung des (Auslands-)Umsatzes in der Regel fehlt, ist daher eine Risikoabfederung bei der Markteinführung neuer Produkte und gleichzeitig die Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte. 214. Die Markteinführung ist die letzte und kritische Phase des Innovationsprozesses. Treten bei der Markteinführung Finanzierungsschwierigkeiten auf, verzögert sich der Markteintritt und das Unternehmen kann seinen Wettbewerbsvorteil nicht realisieren. Mit der Förderung wird das finanzielle Risiko einer (verspäteten) Markteinführung für die Unternehmen gemindert und die Basis für die sich anschließende Phase der Marktbearbeitung geschaffen. 215. Die Förderung der Markteinführung neuer Produkte soll in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse und rückzahlbarer Zuwendungen (Darlehen) erfolgen und je nach Bedarf zwei Phasen abdecken. In einer ersten Phase (Markteinführung) werden Aktivitäten des Unternehmens bis zum ersten Anbieten des Produkts, Verfahrens oder der Dienstleistung auf dem Markt mit einem Zuschuss unterstützt. Förderfähig sind insbesondere mit der Markteinführung verbundene Personal- und Sachausgaben (z. B. für die Einstellung eines Marketing- /Vertriebs-/Designassistenten, Fremdleistungen für Serienmuster einschl. Normierungen, Ausgaben für die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte). In einer zweiten Phase (Marktbearbeitung ) geht es darum, dem Unternehmen für die Etablierung des neuen Produkts, Verfahrens oder der Dienstleistungen auf dem eingeführten Markt oder weiteren Märkten Finanzmittel in Form von Darlehen zur Verfügung zu stellen. Damit können zeitlich limitiert projektbezogene Ausgaben getätigt werden, die etwa für eine Erhöhung des Bekanntheitsgra- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 63 von 187 • des, Anpassung an die Besonderheiten des Zielmarktes oder spezifische Marketingaktivitäten erforderlich sind. In geringem Umfang werden auch Investitionen ins Anlagevermögen zugelassen. Neue Entwicklungen werden in Abgrenzung zur Technologieförderung durch das Programm nicht unterstützt. Die Darlehenskomponente trägt dazu bei, die Innovationsaktivitäten zu verstetigen und das ganze Marktpotenzial eines neuen Produkts zu erschließen . Auf der anderen Seite wird dem Umstand, dass sich Produktlebenszyklen zunehmend verkürzen und den Unternehmen weniger Zeit zur Ausnutzung ihres Innovationsvorsprungs verbleibt, dadurch Rechnung getragen, dass die Ausgaben – um förderfähig zu sein - innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Markteinführung zu tätigen sind und keine dauerhafte Finanzierung ermöglichen sollen. 216. Gefördert werden KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, die das innovative Produkt, Verfahren oder die Dienstleistungen im Ergebnis eigener oder fremder Forschung und Entwicklung an den Markt bringen. 217. Das Vorhaben Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business) trägt zum spezifischen Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU durch Produkt- und Prozessinnovationen bei, indem die effektive Nutzung digitaler Informationstechnologien zur Unterstützung von Geschäftsprozessen als ein für Unternehmen wichtiger strategischer Faktor unterstützt wird. Projekte, die über leicht zugängliche Standard- oder Basislösungen hinausgehen, sind mit innerbetrieblichen Prozessinnovationen verbunden, weil sie Kernprozesse des Unternehmens neu aufstellen bzw. zu deren effizienterer Erledigung beitragen. Um im Wettbewerb in globalen Märkten bestehen zu können, Transaktionskosten zu senken und die Angebotsstruktur an veränderte gestiegene Nachfrageerwartungen anzupassen, sind Unternehmen gehalten, die eigenen Ressourcen optimal einzusetzen sowie Kunden und Geschäftspartner in die Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse einzubeziehen. Dazu bedarf es des Einsatzes spezieller IT-Infrastruktur und von Software-Systemen, die auf die operative Planung und Steuerung sowohl unternehmensinterner als auch unternehmensübergreifender Aktivitäten ausgerichtet sind. Erhebungen zur Nutzung von IKT in Unternehmen zeigen, dass der Einsatz von Standardanwendungen und Mobile Business in den letzten Jahren über alle Betriebsgrößen hinweg zugenommen hat. Dagegen besteht bei Anwendungen, die etwa die Bereiche Embedded Systems, machine-to-machine-Lösungen (M2M) oder E-Commerce adressieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der elektronischen Wertschöpfung leisten, bei kleinen und mittleren Unternehmen weiterhin Nachholbedarf. Mit dem Vorhaben sollen gezielt Wettbewerbsdefizite im Bereich der KMU bei der Implementierung von Schlüsseltechnologien des elektronischen Geschäftsverkehrs beseitigt werden. Die Unterstützung trägt auch zu den Zielen der „Digitalen Agenda für Europa“ (KOM (2010) 245 endg.) bei, indem die Zahl moderner Online-Dienste erhöht und die Attraktivität des digitalen Binnenmarktes gesteigert wird. 218. Der Schutz von betrieblichen Innovationen und unternehmerischem Wissen ist für KMU von hoher strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Er beschränkt sich nicht ausschließlich auf kodifizierte Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster, sondern umfasst ebenso auch Maßnahmen, die Angriffe durch Internet-/Wirtschaftskriminalität insbesondere mittels IKT verhindern sollen. Auch dann, wenn keine sensiblen Daten gestohlen oder zerstört werden , kann der Ausfall von IT-Technik den Leistungserstellungsprozess empfindlich stören oder zu einem Imageschaden führen, der den Bestand eines Unternehmens in Frage stellt. Viele KMU sind sich deshalb der wachsenden Bedeutung von Informationssicherheit bewusst . Sie erreichen aber bislang kein angemessenes Schutzniveau oder beschränken sich mangels ausreichender Ressourcen lediglich auf Teilbereiche. Mit der Unterstützung aus dem Vorhaben Informationsschutz („Informationssicherheit“) sollen sie in die Lage versetzt werden, eine stringente Schutzstrategie zu entwickeln und erforderliche Maßnahmen umzusetzen . Mit einer zielgerichteten Unterstützung zur Verbesserung des Schutzniveaus kann zudem das Vertrauen der Verbraucher in die Zuverlässigkeit des (grenzüberschreitenden) Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 64 von 187 • elektronischen Handels gestärkt werden und Vorbehalte gegen die Nutzung von E- Commerce können abgebaut werden. 219. In Sachsen existiert ein vielfältiges außenwirtschaftliches Instrumentarium, das speziell auf die Bedürfnisse der KMU ausgerichtet ist. Im Rahmen des Vorhabens Markterschließung soll zur Unterstützung des spezifischen Ziels „Intensivierung der internationalen Marktpräsenz und des Marktzugangs von KMU“ der EFRE-Schwerpunkt auf der einzelbetrieblichen Messeförderung liegen. Die Teilnahme an Symposien, die der Erschließung ausländischer Märkte dienen und die Erstellung von Machbarkeitsstudien über ökonomische und technische Fragen des Zielmarktes runden das Förderangebot ab. ESF-geförderte Weiterbildungsmaßnahmen z.B. zu Besonderheiten der Zielmärkte oder zur Verbesserung fachsprachlicher Kenntnisse können die Internationalisierungsbemühungen flankierend unterstützen . 220. Die frühzeitige Ausrichtung auf die Anforderungen überregionaler und internationaler Märkte ist ein wichtiger Aspekt für den Erfolg von Innovationsprojekten. Die Neuentwicklung von Produkten muss marktspezifische Besonderheiten berücksichtigen, um die Bedürfnisse der angestrebten Zielgruppe nicht zu verfehlen. Die Teilnahme an Messen oder spezielle Beratungsangebote bieten die Möglichkeit, mit (potenziellen) Kunden in Kontakt zu kommen, sich über Besonderheiten des Zielmarktes zu informieren und die Produktentwicklung entsprechend anzupassen. 2.B.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 3b 221. Die Förderung konzentriert sich auf das strategische Ziel der Innovationsstrategie, das Wachstum vorhandener Unternehmen durch eine Stärkung der Innovationsfähigkeit und -performance zu verbessern. 222. Vorhaben Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign Das geförderte Projekt hat die Markteinführung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung oder Verfahren zum Gegenstand. Das Produkt erreicht einen bestimmten Innovationsgrad und ist mindestens für das antragstellende Unternehmen neu (Kriterien können bspw. Schutzrechtsfähigkeit, ein erfolgreich abgeschlossenes FuE-Projekt, ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern sein). Das Produkt ist im Ergebnis eigener oder fremder FuE-Leistungen entstanden und der Zuwendungsempfänger besitzt oder hat die zugehörigen Nutzungsrechte erworben und ist für eine Umsetzung im Freistaat Sachsen vorgesehen. Der Antragsteller legt der Bewilligungsstelle schlüssig dar, auf welchen Märkten das Produkt abgesetzt werden soll. 223. Vorhaben Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business) und Informationsschutz (Informationssicherheit) Projekte zur Einführung/Weiterentwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und zur Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus (kombiniert oder einzeln möglich ) Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 65 von 187 • Die Projekte weisen einen Reifegrad auf, der über allgemein übliche Standard- oder Basislösungen hinausgeht (Indikatoren sind der Umfang an technischer Realisierung und die Begleitung durch einen qualifizierten IT-Dienstleister) Die Projekte lassen positive Effekte in Bezug auf Umsatzsteigerung, Vernetzung mit Lieferanten/Kunden oder Informationssicherheit erwarten 224. Vorhaben Markterschließung Teilnahme an Auslandsmessen und klassifizierten internationalen Messen in Deutschland einschließlich zugehöriger Fachkongresse; ausgewählte Inlandsmessen mit internationalem Charakter und besonderer Bedeutung für sächsische KMU, Teilnahme an Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte, soweit die Veranstaltung nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, Erstellung von Machbarkeitsstudien oder begleitenden Studien über ökonomische und technische Fragen von ausländischen Zielmärkten, Anzahl der Teilnahmen pro Kalenderjahr ist begrenzt und wiederholte Teilnahme an der gleichen Messe ist begrenzt. 2.B.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 3b 225. Besonders KMU benötigen für die Umsetzung von Innovationen eine Unterstützung, denn der Markterfolg neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ist typischerweise unsicher, sowohl der Höhe nach als auch im Hinblick auf die bis dahin erforderliche Zeit. Das hohe wirtschaftliche Risiko einer Markteinführung und Probleme bei der Finanzierung sind zwei wesentliche Hemmnisse für Innovationen in Sachsen („Innovationsstandort Sachsen: Eine High-Tech-Region Deutschlands“, Seite 29 f.; Teil des IAB-Projektberichts „Innovationen in Sachsen“, Projekt-Nr. 1237). 226. Die Innenfinanzierungskraft im Mittelstand reicht häufig nicht aus, um die mit der Markteinführung verbundenen Risiken eingehen zu können. Bankkredite stehen dafür nur in geringem Umfang zur Verfügung; die meistens betriebsmittelgeprägten Vorhaben lassen die Stellung von Sicherheiten kaum zu. Die Einführung von Basel III bringt zudem strengere Eigenkapital - und Liquiditätsvorschriften für Kreditinstitute mit sich und kann zu einer Verknappung und/oder Verteuerung des Kreditangebots für Unternehmen führen. 227. Das SMWA hat Ende 2012 untersuchen lassen, ob die zuschussbasierte Unterstützung bis zum Markteintritt um eine Darlehenskomponente für die Phase der Marktbearbeitung ergänzt werden sollte. Dazu wurden Vertreter der sächsischen Kreditwirtschaft und Unternehmen befragt, die in den letzten fünf Jahren mindestens ein Innovationsprojekt realisiert haben. Die Befragung hat ergeben, dass ein Darlehen für die Phasen nach der Markteinführung eine sinnvolle Ergänzung darstellt und mit der Förderung in Form einer rückzahlbaren Zuwendung auch das künftige Ertragspotenzial der Unternehmen angemessen berücksichtigt wird. 228. Es ist daher vorgesehen, das Vorhaben Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign im Hinblick auf die Finanzierung von Aktivitäten der Marktbearbeitung um ein Finanzinstrument zu erweitern, um KMU die Durchfinanzierung von Innovationen zu erleichtern . Die nähere Ausgestaltung erfolgt in Abhängigkeit von der Ex-ante-E nach Art. 37 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 66 von 187 • 2.B.3.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 3b 229. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Investitionspriorität 3b) keine Umsetzung von Großprojekten. 2.B.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3b Tabelle 13: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3b ID Indikator Maßeinheit Regionen-kategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO01 Zahl der Unternehmen , die Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 2.810 FMV/FIKO jährlich CO02 Zahl der Unternehmen , die Zuschüsse erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 2.780 FMV/FIKO jährlich CO03 Zahl der Unternehmen , die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 90 FMV/FIKO jährlich CO28 Zahl der Unternehmen , die unterstützt werden, um Produkte, die für den Markt eine Neuheit darstellen, einzuführen Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 123 FMV/FIKO jährlich CO29 Zahl der Unternehmen , die unterstützt werden, um Produkte, die für das Unternehmen eine Neuheit darzustellen , einzuführen Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 287 FMV/FIKO jährlich PO21 Anzahl der geförderten Messeteilnahmen Messeteilnahmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 4.500 FMV/FIKO jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 67 von 187 • 2.B.4 Investitionspriorität 3d: Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen. 2.B.4.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse Investitionspriorität 3d Spezifisches Ziel 6 ist die Steigerung der Produktivität von KMU der gewerblichen Wirtschaft. 230. Um die Wettbewerbsfähigkeit und das unternehmerische Wachstum der strukturell kleinteiligen Wirtschaft weiter zu erhöhen, ist ein hohes Investitionsniveau erforderlich. Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hängt in erheblichem Umfang von den Kosten des Faktors Arbeit ab. Damit Unternehmen auf der Kostenseite wettbewerbsfähig bleiben, ist es notwendig, die Bruttowertschöpfung je Beschäftigten zu erhöhen. Dies sollte nicht durch bloße Rationalisierungsinvestitionen geschehen, sondern mit Unternehmenswachstum und zunehmenden Skaleneffekten einhergehen. Durch die Reduktion der Kapitalnutzungskosten entsteht für KMU ein Anreiz, solche Wachstumsinvestitionen zu tätigen, um somit die angestrebte Veränderung, nämlich die Steigerung der Produktivität zu erreichen. Tabelle 14: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 3d ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquell e Häufigkeit der Be-richterstat - tung B6 BWS in jeweiligen Preisen je Erwerbstätigen (Inland) Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe Euro Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 57.255 2013 70.000 Statistisches Bundesamt (VGR) jährlich Spezifisches Ziel 7 ist die Steigerung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen KMU durch hochleistungsfähige Breitbandnetze. 231. Um den unzureichenden Ausbaustand bei der Breitbandversorgung im NGA- Bereich abzubauen, werden der Ausbau und die Verfügbarkeit von NGA-Netzen durch die Förderung der Investitionskosten bis zur Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke in Kumulationsgebieten gezielt gefördert. Der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen fin- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 68 von 187 • det vor allem in städtisch geprägten Gebieten statt. Im ländlichen Raum sind Ausbauprojekte häufig unwirtschaftlich, da die Erschließungskosten dort um ein Vielfaches höher sind. Um die angestrebte Stärkung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen KMU zu erreichen, wird gezielt der NGA-Breitbandausbau mit mindestens 500 Mbit/s symmetrisch zur Erschließung von KMU in Kumulationsgebieten gefördert. Das allgemeine Ausbauziel zur Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s erfasst auch das erweiterte Ausbauziel der EU zur flächendeckenden Versorgung mit mind. 30 Mbit/s. Tabelle 15: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 3d ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstat - tung B8 KMU mit einer Breitbandverbin - dung mit mind. 500 Mbit/s symmetrisch KMU Übergangsregionen (Dresden und Chemnitz) 11.821 2017 38.860 Bericht zum Breitbandatlas (TÜV) jährlich 2.B.4.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 3d 232. Das spezifische Ziel einer Steigerung der Produktivität von KMU der gewerblichen Wirtschaft wird mit dem Vorhaben der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) durch Investitionen in einen modernen Kapitalstock unterstützt. Mit dem durch die höhere Produktivität induzierten unternehmerischen Wachstum wird auch die Fähigkeit zu betrieblichen Innovationsaktivitäten verbessert. Das Darlehen, das auf der Basis eines revolvierenden Fonds ausgereicht wird, ist ein bewährtes Instrumentarium der regionalen Wirtschaftsförderung, bei dem die Innovationsbezüge immer stärker heraustreten. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 69 von 187 • 233. Zu den förderfähigen Investitionen gehören Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellter Produkte, Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen. 234. Um zu dem spezifischen Ziel der Steigerung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen KMU durch hochleistungsfähige Breitbandnetze beizutragen, sieht das Vorhaben Breitbandausbau das Ausbauziel von mindestens 500 Mbit/s symmetrisch für KMU in Kumulationsgebieten vor. Dadurch sollen die bereits bestehenden Fördermaßnahmen nach Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zum NGA-Ausbau ergänzt werden. 235. Die bisherige Breitbandförderung über die Richtlinie DiOS schafft investitionsfreundliche Rahmenbedingungen in Erschließungsgebieten, in denen kein marktgetriebener Ausbau von NGA-Netzen im Freistaat Sachsen stattfindet. Förderfähig sind die Erstellung von Bedarfs-/ Verfügbarkeitsanalysen/ Machbarkeitsstudien und die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für technologieneutrale Investitionen in den Infrastrukturausbau. Förderziel sind hierbei nur mind. 50 Mbit/s im Downstream und mind. 5 Mbit/s im Upstream als Ausbauziel. 236. Diese Fördergegenstände werden für das EFRE-Programm mit höheren Übertragungsraten für KMU vorgesehen. Die Ausrichtung auf wirtschaftliche Aktivitäten wird durch die Konzentration auf Kumulationsgebiete hergestellt. Als Kumulationsgebiet gilt ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem sich mindestens fünf KMU, im Sinne der KMU Definition der Eurpäischen Union befinden. Diese KMU sind mit symmetrischen Bandbreiten von mind. 500 Mbit/s zu erschließen. Bei einer Kombination von mehreren Kumulationsgebieten in einem Ausbauvorhaben gilt diese Anforderung für jedes der Gebiete. Hochleistungsfähige Breitbandbindungen sollen auch in Gewerbegebieten, die sich in Planung befinden und in denen die Ansiedlung von KMU unmittelbar bevorsteht, gefördert werden. 237. Im Rahmen beabsichtigter Synergieausschöpfung ist es zulässig, dass auch öffentliche Einrichtungen und private Haushalte vom Breitbandausbau mit Höchstgeschwindigkeiten profitieren, wenn deren Erschließung das Projektgebiet nicht bedeutend vergrößern und den Kostenrahmen nicht wesentlich erhöhen. Aus dem Bereich der Privathaushalte können sich in Verbindung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur zudem neue wirtschaftliche Aktivitäten entwickeln. 238. Analog zum DiOS-Programm sind Antragsteller und unmittelbar Begünstigte kommunale Stellen in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz. Zum Zwecke einer konsistenten NGA-Förderung in Sachsen wird ein Verfahren angestrebt, das sich in wesentlichen Teilen an die Richtlinie zur Digitalen Offensive Sachsen anlehnt. Zielgruppe der Förderung sind KMU. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 70 von 187 • 2.B.4.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 3d 239. Vorhaben Einzelbetriebliche Investitionsförderung 240. Die Förderung erfolgt entsprechend des GRW-Koordinierungsrahmens. Der EFRE- Finanzierungsanteil wird nur für KMU eingesetzt. Der Höchstfördersatz soll nur bei Investitionen mit besonderen Struktureffekten gewährt werden. Investitionen, welche mit ei- nem Arbeitsplatzabbau verbunden sind, nicht förderfähig. Grundlage für eine Förderentscheidung bildet in jedem Fall eine nachvollziehbare Darstellung eines tragfähigen Geschäftsmodells mit entsprechender wirtschaftlicher Entwicklungsperspektive, die das Ziel der Produktivitätssteigerung deutlich macht. Die Förderung von Unternehmen in Schwierig- keiten, sowie Unternehmen in sensiblen Sektoren, wie Stahl, Schiffbau und Kohle, ist ausge- schlossen. 241. Um eine nachhaltige Wirkung zu erreichen, sollen die durch die Investitionshilfen geförderten Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und die Arbeitsplätze müssen für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Damit wird sichergestellt, dass die Investitionen tatsächlich dem vorgesehenen Zweck dienen und Arbeitsplätze bestehen bleiben. 242. Das Darlehen kann allein oder kumulativ mit einem Investitionszuschuss beantragt werden. Mit der Antragstellung sind die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, das geplante Unternehmenswachstum und ggf. der Arbeitsplatzeffekt darzulegen. 243. Voraussetzung für die Umsetzung einer Erfindung in ein marktfähiges Produkt ist der Aufbau eines entsprechenden Produktionsapparates. In diesem Zusammenhang trägt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zum strategischen Ziel der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen, innovative Wertschöpfungsketten auszubauen und zu vervollständigen. 244. Auch Existenzgründer können für ihr Gründungsprojekt einen einzelbetriebliche Investitionshilfe erhalten, weshalb dieses als ein Element der Unternehmensgründungsstrategie des Freistaates Sachsen be- nannt ist. 245. Vorhaben Breitbandausbau 246. Die Förderung ist Bestandteil der Innovations- sowie der Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen. 247. KMU werden zukünftig einen steigenden Bedarf an hochleistungsfähigem Breitband haben. Dieser Bedarf ist für Projekte in den jeweiligen Kumulationsgebieten konkret nachzuweisen, um einen bedarfsgerechten Ausbau zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden Bedarfs- /Verfügbarkeitsanalysen/ Machbarkeitsstudien gefördert. Zur Bewertung von Projektanträgen werden Effizienzkriterien herangezogen. Zu diesen Effizienzkriterien zählen u.a. Zukunftsund Ausbaufähigkeit. Die Nachnutzungsmöglichkeit eines privaten Anschlusses für wirtschaftliche Zwecke gehört zur Ausrichtung auf die Zukunftsfähigkeit und ist damit auch im Rahmen des hier verfolgten Förderansatzes als beabsichtigter Nebennutzen förderfähig. 248. Optional soll im Zuge der künftigen Einführung der Mobilfunktechnologie 5G im Rahmen von Pilotprojekten die Erarbeitung neuer Geschäftsfelder gefördert werden. Im Ergebnis sollen insbesondere die sächsischen KMU in die Lage versetzt werden, neue innovative Produkte zu etablieren, um im weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 71 von 187 • 2.B.4.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 3d 249. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung in Form eines Nachrangdarlehens soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ex-Ante-Bewertung auf Basis eines für die Förderperiode 2014-2020 neu einzurichtenden revolvierenden Fonds ausgereicht werden. Bei diesem Darlehen für KMU handelt es sich um ein reines Regionalförderprogramm. KMU spielen in Sachsen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und für wirtschaftliches Wachstum. Sie können jedoch durch Marktschwäche oder suboptimale Investitionsbedingungen in ihrer Entwicklung gehindert werden, so dass sie spezielle Nachteile haben. So haben KMU wegen der geringen Risikobereitschaft bestimmter Finanzmärkte und wegen ihrer möglicherweise begrenzten Besicherungsmöglichkeiten häufig Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Kapital, Risikokapital oder Darlehen. 250. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt keinen Einsatz von Finanzinstrumenten im Rahmen des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen. 2.B.4.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 3d 251. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Investitionspriorität 3d) keine Umsetzung von Großprojekten. 2.B.4.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3d Tabelle 16: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3d ID Indikator Maßeinheit Regionen-kategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO01 Zahl der Unternehmen , die Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 170 FMV/FIKO jährlich CO03 Zahl der Unternehmen , die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 170 FMV/FIKO jährlich CO07 Private Investitionen , die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (außer Zuschüsse) Mio. Euro Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 26,7 FMV/FIKO jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 72 von 187 • ID Indikator Maßeinheit Regionen-kategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO08 Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen Vollzeitäquivalente Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 1.000 FMV/FIKO jährlich PO29 Zusätzliche KMU von mind. 500 Mbit/s symmetrisch . KMU Übergangsre - gionen (Dresden und Chemnitz ) 880 Bewilligungsstelle , Abschlussbe - richt Ausbauvorhaben in der Regel monatlich oder anlassbezogen Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 73 von 187 • 2.B.5 Leistungsrahmen Tabelle 17: Leistungsrahmen der Prioritätsachse B ID Art des Indikators Prioritätsachse Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Maßeinheit Regionenkategorie Etappenziel für 2018 Zielwert (2023) Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators FI01 Finanzindikator B Förderfähige Gesamtausgaben Euro Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 90.462.608 311.269.190 FMV/FIKO --- FI01 Finanzindikator B Förderfähige Gesamtausgaben Euro Stärker entwickelte Region (Leipzig) 14.081.765 48.453.386 FMV/FIKO --- CO03 Outputindikator B Zahl der Unternehmen, die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 31 105 FMV/FIKO Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO03 Outputindikator B Zahl der Unternehmen, die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten Unternehmen Stärker entwickelte Region (Leipzig) 5 20 FMV/FIKO Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO02 Outputindikator B Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten Unternehmen Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 413 1.420 FMV/FIKO Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO02 Outputindikator B Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten Unternehmen Stärker entwickelte Region (Leipzig) 70 240 FMV/FIKO Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuwei- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 74 von 187 • ID Art des Indikators Prioritätsachse Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Maßeinheit Regionenkategorie Etappenziel für 2018 Zielwert (2023) Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators sung zu der Prioritätsachse ab CO08 Outputindikator B Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen VZÄ Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 170 850 FMV/FIKO Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO08 Outputindikator B Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen VZÄ Stärker entwickelte Region (Leipzig) 30 150 FMV/FIKO Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab PO29 Outputindikator B Zusätzliche KMU mit Bandbreiten von mind. 500 Mbit/s symmetrisch KMU Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 7.824 880 Bewilligungsstelle, Abschlussbericht Ausbauvorhaben Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab PO29 Outputindikator B Zusätzliche KMU mit einer Bandbreiten von mind. 500 Mbit/s symmetrisch KMU Stärker entwickelte Region (Leipzig) 0 0 --- --- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 75 von 187 • 2.C Prioritätsachse C: Förderung der Verringerung der CO2- Emissionen 2.C.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 252. Aufgrund des vergleichbaren sozio-ökonomischen Entwicklungsstandes in den Regionen Dresden und Chemnitz (Übergangsregionen) und der Region Leipzig (stärker entwickelte Region) wird grundsätzlich eine einheitliche Entwicklungsstrategie für die EFRE-Förderung in Sachsen verfolgt (vgl. Kapitel 1.1) . Abweichungen in der Mittelverteilung ergeben sich in erster Linie aus den unterschiedlichen Förderintensitäten in den Regionenkategorien (vgl. Kapitel 1.3). Um die landeseinheitliche Entwicklungsstrategie effektiv unter Nutzung der einheitlichen administrativen Strukturen umzusetzen, wird gemäß Art. 96 Abs. 1 ESI- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die Förderung in beiden Regionenkategorien im Rahmen einer Prioritätsachse umgesetzt. 2.C.2 Investitionspriorität 4b: Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen 2.C.2.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 4b Spezifisches Ziel 8 ist die Verringerung der CO2-Emissionen im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. 253. Um das Reduktionsziel für den CO2-Ausstoß gemäß dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 für den Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen zu erreichen, werden Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Investitionen in die wirtschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien in KMU gefördert. Sie ergänzen sich in vielen Fällen. Diese Maßnahmen tragen gleichzeitig dazu bei, die Energieproduktivität der sächsischen Unternehmen zu steigern . Die Zielstellungen hinsichtlich der Integration zunehmender Mengen erneuerbarer Energien in das Energiesystem und zur Steigerung der Energieeffizienz können nur im Rahmen der Weiterentwicklung des gesamten Energiesystems erfüllt werden. Daher wird auch die Errichtung von Energiespeichern und intelligenter Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsysteme gefördert. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 76 von 187 • Tabelle 18: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 4b ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (20236) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung C1 CO2-Emissionen im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Mio. Tonnen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 1,3 2009 0,9 LfULG, Emissions - kataster jährlich 2.C.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4b 254. Um das spezifische Ziel zu erreichen, werden im Rahmen des Vorhabens Zukunftsfähige Energieversorgung Unternehmen dabei unterstützt, ihre Energieeffizienz zu verbessern, erneuerbare Energieträger stärker zu nutzen, die Kapazität der Energiespeicherung zu erhöhen und intelligente Energienetze zu errichten. 255. Diese Maßnahmen tragen unmittelbar und mittelbar dazu bei, die CO2-Emissionen der Wirtschaft zu verringern. Im Einzelnen: Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll ein finanzieller Anreiz gegeben werden, investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz einschließlich der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung tatsächlich zu realisieren. Weiterhin sollen Unternehmen einen finanziellen Anreiz erhalten, stärker als bisher in die Nutzung erneuerbarer Energieträger einschließlich der intelligenten Steuerung und Speicherung als Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit zu investieren. Entsprechend werden Stromspeicher nur gefördert, wenn diese aufgrund ausreichender Größe oder durch Bündelung am Regelenergiemarkt teilnehmen können. Bei Wärmespeichern muss der Jahres-Heizenergiebedarf des angeschlossenen Gebäudes überwiegend aus erneuerbaren Energieträgern oder aus Anfallenergie gedeckt werden. Die Nutzung erneuerbarer Energieträger wird nur gefördert, wenn kein Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht. Darüber hinaus sollen Unternehmen finanziell unterstützt werden, damit diese im Rahmen von Modellvorhaben in intelligente Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsysteme investieren. Bei letzteren handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungs- und Ergänzungsinvestitionen, die geeignet sind, die bestehenden Niederspannungs- und Mittelspannungsnetze zu intelligenten Niederspannungs - und Mittelspannungsverteilsystemen zu ertüchtigen. 256. Zusätzlich können nichtinvestive Maßnahmen gefördert werden, wenn diese unmittelbar der Vorbereitung eines Antrags auf Förderung einer investiven Maßnahme aus diesem Vorhaben dienen oder der Evaluierung eines Modellvorhabens. In allen aufgeführten Bereichen werden auch Modellvorhaben unterstützt, um besonders innovative Entwicklungen zu befördern , die Ergebnisse zu veröffentlichen und die Nachahmung anzuregen. 6 Entspricht dem Zielwert des Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 für das Jahr 2020. Ist-Daten liegen in der Regel mit einem Nachlauf von 2 bis 3 Jahren und werden daher als Maßstab zur Zielerreichung für das Jahr 2023 herangezogen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 77 von 187 • 257. Mit dem Vorhaben wird ein Beitrag geleistet, um die energiepolitischen Zielstellungen der Sächsischen Staatsregierung im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 20127 zu erfüllen und das System der Energieversorgung zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Dazu sollen insbesondere die Potenziale zur Steigerung der Effizienz bei der Energieerzeugung, der Energieverteilung und der Energieanwendung kontinuierlich erschlossen sowie der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energiemix erhöht werden. Weiterhin sollen die Potenziale zur Speicherung von Strom und Wärme systematisch erschlossen und die bestehenden Energienetze durch die beschriebenen Maßnahmen zeitnah und effizient zu intelligenten Niederspannungs - und Mittelspannungsverteilsystemen weiterentwickelt werden. 258. Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für Projekte zur Erhöhung der Energieeffizienz sind Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung im Rahmen dieses Vorhabens ausgeschlossen. Für Projekte , die der Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie der Errichtung von Energiespeichern und intelligenten Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsystemen dienen, sind auch kommunale Körperschaften, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, und sonstige Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung zugelassen, die den Beschränkungen der KMU-Definition nicht entsprechen. Die Förderung im Rahmen des EFRE ersetzt keine Pflichtausgaben des Landes. 2.C.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4b Die Schwerpunkte ergeben sich aus dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 und der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen, hier die Steigerung der Energieeffizienz in der gewerblichen Wirtschaft, die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien und die Weiterentwicklung des Energiesystems/der Ausbau der Energieinfrastruktur . Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Energieinfrastruktur, wie der Errichtung von intelligenten Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsystemen, werden aus dem EFRE Modellvorhaben unterstützt. Die Projekte müssen dem Stand der Technik entsprechen und einen signifikanten Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen aufweisen. Dieser wird anhand des Kriteriums Reduktion der CO2-Emissionen bestimmt. Je nach Art der Technik sind ein überdurchschnittlicher Wirkungsgrad und/oder die Nutzung zertifizierter Technik gefordert. Grundsätzlich wird die Realisierung einer deutlichen CO2- Einsparung gegenüber dem Ausgangszustand gefordert. Modellvorhaben müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder ein besonderes Landesinteresse aufweisen. Dieses liegt vor, wenn ein Projekt einen vergleichsweise hohen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele leistet. Die Projekte dürfen nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen. 7 Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012, Abschnitte 3.2.1 Energieeffizienz steigern und 3.2.2 Energiesystem zukunftsfähig gestalten. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 78 von 187 • 2.C.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4b 259. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt derzeit nicht, Finanzinstrumente im Rahmen der Investitionspriorität 4b) einzusetzen. Aufgrund der hohen Dynamik der Rahmenbedingungen im Bereich der Energie- und Klimapolitik kann sich die Frage nach der Nutzung von Finanzinstrumenten erneut stellen. Falls von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, wird eine Ex-ante-Bewertung entsprechend Artikel 37 Absatz 2 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durchgeführt und die Ergebnisse bei der Umsetzung des Finanzierungsinstruments berücksichtigt. 2.C.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 4b 260. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Investitionspriorität 4b) keine Umsetzung von Großprojekten. 2.C.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4b Tabelle 19: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4b ID Indikator Maßeinheit Regionenkate-gorie Zielwert (2023) Datenquell e Häufigkeit der Berichterstat - tung CO01 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 1.000 FMV/FIKO jährlich CO02 Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 1.000 FMV/FIKO jährlich CO30 Zusätzliche Kapazität der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen MW Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 9,0 FMV/FIKO Jährlich CO34 Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2- Äquivalent Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 42.000 FMV/FIKO jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 79 von 187 • 2.C.3 Investitionspriorität 4c: Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäuden und im Wohnungsbau 2.C.3.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 4c Spezifisches Ziel 9 ist die Verbesserung der energetischen Bilanz der öffentlichen Gebäude und der öffentlichen Infrastrukturen 261. Um das hohe CO2-Einsparpotenzial im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude zu erschließen, werden vorwiegend investive Maßnahmen unterstützt, welche die gesetzlichen Standards überschreiten bzw. wenn derartige Standards nicht zur Verfügung stehen, solche Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verbesserung der Energieeffizienz und zu einer erheblichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen. Der Veränderungsbedarf bemisst sich v. a. an der Reduzierung des Heizenergieverbrauchs pro Fläche in staatlichen Liegenschaften und kommunalen schulischen Liegenschaften. Damit leisten die Maßnahmen einen Beitrag zu der im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 vorgesehenen Reduzierung um 18 Prozent bis 2022 gegenüber 2010. Tabelle 20: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 4c ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung C2 Heizenergieverbrauch pro Fläche in staatlichen Liegenschaften und kommunalen schulischen Liegenschaften kWh/qm Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 107,0 2013 97,0 SIB jährlich 2.C.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4c 262. Öffentliche Infrastrukturen und öffentliche Gebäude umfassen Nichtwohngebäude und Infrastrukturen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand oder gemeinnützigen Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen. Dazu zählen auch Gebäude und Infrastrukturen öffentlicher Unternehmen, anerkannter Religionsgemeinschaften und freier Träger der schulischen Bildung, die als genehmigte Ersatzschulen gemeinnützig arbeiten. 263. Das Vorhaben Energieeffiziente Investitionen in Hochschulbauten, in die Bildungsinfrastruktur der allgemein bildenden, berufsbildenden und der Schulen des zweiten Bildungsweges und in landeseigene Liegenschaften unterstützt das spezifische Ziel, indem das erhebliche Potenzial zur CO2-Reduzierung des öffentlichen Gebäudebestandes und öffentlicher Infrastrukturen in Sachsen verstärkt ausgeschöpft wird. 264. Gegenstand der Förderung sind alle energetischen Maßnahmen innerhalb von grundlegenden Bestandssanierungen bzw. Energieeffizienzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 80 von 187 • öffentlichen Infrastrukturen sowie an Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Verteilung der für diese Gebäude notwendigen Energien, einschließlich Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien und der Errichtung von innovativen Neubauten. 265. Dabei soll neben der Zielsetzung eines möglichst energieeffizienten Gebäudebestandes auch den modernen technischen Nutzungsanforderungen sowie städtebaulichen Auswirkungen Rechnung getragen werden. Bestandssanierungen haben daher grundsätzlich Vorrang vor Neubauten, darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen die energetischen Maßnahmen bei der Errichtung innovativer Neubaumaßnahmen gefördert werden. Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben gefördert, bevorzugt in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Die Projektergebnisse von innovativen Neubaumaßnahmen und Pilotvorhaben werden ausgewertet und veröffentlicht. 266. Förderfähig sind sowohl bei Bestandssanierungen als auch bei Neubaumaßnahmen alle durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Ausgaben sowie die Ausgaben für notwendige Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der energetischen Maßnahme erforderlich sind. Dazu zählen bspw. die Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und Sonnenschutzmaßnahmen sowie grundsätzlich Maßnahmen an Wärmeversorgungs-, Beleuchtungs-, Gebäudeautomations - und lufttechnischen Anlagen einschließlich der dazugehörigen Anlagen im Außenbereich. Auf besonderen Nachweis gehören dazu auch Starkstrom- und nutzungsspezifische Anlagen. Ebenfalls förderfähig sind Leistungen für Gutachten (z.B. Ökobilanz- Simulationen), zusätzlich erforderliche Nachweise (Blower-Door-Test, Raumluftmessungen, Zertifizierungen), sowie die wissenschaftliche Begleitung der energetischen Maßnahmen und die Veröffentlichung der Auswertungen. 267. Die förderfähigen Maßnahmen können als bauteilbezogene bauliche und technische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme erbracht werden. Das Vorhaben Klima- und Immissionsschutz richtet sich vorrangig an Kommunen und kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen als Antragsteller. Kommunen sind zentrale Akteure bei der Umsetzung der Energie- und Klimaschutzpolitik der sächsischen Staatsregierung. Sie tragen maßgeblich zum Erfolg der Energiewende in Deutschland bei. Den Kommunen kommt dabei eine Vorbildfunktion zu, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für die Daseinsvorsorge unterstützen und entwickeln Kommunen regionale innovative Lösungen. 268. Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente öffentliche Gebäude und öffentliche Infrastrukturen einschließlich vorbereitender Maßnahmen sowie die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu gehören z. B. Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in Abwasserbehandlungsanlagen, Anlagen zur energieeffizienten Wärme- und Kälteversorgung, komplexe Energie- und Gebäudeleittechnik sowie energieeffiziente Straßenbeleuchtung . Weiterhin werden investive Vorhaben im Gebäudebereich unterstützt, beispielsweise die Umsetzung hocheffizienter Gebäudekonzepte oder die energetische Sanierung von Baudenkmalen, jeweils inklusive einer qualifizierten energetischen Fachplanung sowie Bauberatung und -begleitung. 269. Neben diesen Einzelmaßnahmen werden Komplexmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen vorrangig von Kommunen auf Basis strategischer Konzepte bzw. Fachkonzepte sowie verbindlich beschlossener Arbeitsprogramme, Maßnahmen- oder Aktionspläne gefördert. Zuwendungsfähig sind auch erforderliche Managementleistungen. Im Vordergrund stehen individuell angepasste Lösungen, die einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im nicht-investiven Bereich sind Projekte förderbar, die die Erarbeitung weiterer konzeptioneller Grundlagen und Instrumente zum Inhalt haben. Darunter fallen unter anderem die Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award®, die Entwicklung eines komplexen kommunalen Energiemanagements sowie Initialberatungen zum Einstieg in spezielle Ener- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 81 von 187 • gieeffizienzfragen. Förderfähig sind alle durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Ausgaben sowie die Ausgaben für notwendige Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der energetischen Maßnahme erforderlich sind. 270. Die Förderung in dieser Investitionspriorität richtet sich im Rahmen der im ersten Absatz dieses Kapitels vorgenommenen allgemeinen Definition für öffentliche Gebäude und öffentliche Infrastrukturen : 271. im Vorhaben Energieeffiziente Investitionen in Hochschulbauten, die Bildungsinfrastruktur der allgemein bildenden, berufsbildenden und der Schulen des zweiten Bildungsweges und landeseigene Liegenschaften an Staatliche Hochschulen und Studienakademien der Berufsakademie Sachsen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, Den Freistaat Sachsen als Eigentümer von Gebäuden in öffentlicher Nutzung Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen gemäß § 4 SächsSchulG, an freie Träger entsprechender genehmigter Ersatzschulen , die gemäß § 14 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) durch den Freistaat Sachsen bezuschusst werden oder an freie Träger staatlich anerkannter internationaler Schulen; an Eigentümer eines Gebäudes/Grundstücks, die selbst nicht Schulträger sind, soweit das Gebäude/Grundstück mindestens für den Zeitraum der Zweckbindung unkündbar und ausschließlich zum Zweck des Schulbetriebes laut SächsSchulG an einen Schulträger vermietet ist. im Vorhaben Klima- und Immissionsschutz, je nach Fördergegenstand an: • kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Unternehmen, • kommunale Verbandskörperschaften, • gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften, 272. Ausgenommen sind vergleichbare kommunale Projekte innerhalb ausgewiesener Fördergebiete der Nachhaltigen Stadtentwicklung. 273. Die Förderung im Rahmen des EFRE ersetzt keine Pflichtausgaben des Landes. 2.C.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4c 274. Es werden vorwiegend investive Maßnahmen unterstützt, welche die gesetzlichen Standards überschreiten bzw. wenn derartige Standards nicht zur Verfügung stehen, solche Maßnahmen , die zu einer erheblichen Verbesserung der Energieeffizienz und zu einer erheblichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen. Je nach Art der Technik sind ein überdurchschnittlicher Wirkungsgrad und/oder die Nutzung zertifizierter Technik gefordert. Bei den geplanten investiven Maßnahmen wird eine Bestandsaufnahme vor Investitionsbeginn vorgenommen und die Zielerreichung in geeigneter Weise überprüft. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 82 von 187 • 275. Vorhaben Energieeffiziente Investitionen in Hochschulbauten, die Bildungsinfrastruktur der allgemein bildenden, berufsbildenden und der Schulen des zweiten Bildungsweges und landeseigene Liegenschaften 276. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, bei denen das Ergebnis über die zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages gültigen Vorgaben hinausgeht (Energieeinsparverordnung EnEV und EEWärmG), auch über das kostenoptimale Niveau hinaus und soweit keine andere staatliche Förderung erfolgt. Dazu gehören Gesamtsanierungen und bauteilbezogene bauliche sowie technische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Sanierung des Gebäudebestandes hat Vorrang. 277. Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben, vorrangig in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, gefördert. Innovative Modell-/Pilotvorhaben zeichnen sich bspw. durch Plus-Energie-Haus-Konzepte oder Maßnahmen zur Umsetzung zukunftsweisender und innovativer technischer und/oder baulicher Lösungen aus, deren modellhafter Ansatz für den breiten Anwendungsbereich erprobt werden, soll in Abhängigkeit der Überschreitung des gesetzlichen Standards (EnEV, EEWärmG) und der spezifischen Ausgangssituation soll ein differenzierter Fördersatz zur Anwendung kommen. 278. Bei der Projektauswahl sind die jeweiligen fachlichen Planungsinstrumente, die Schulnetzplanung bzw. die Schülerprognosen, der Hochschulentwicklungsplan und die fachliche Unterbringungsplanung zu berücksichtigen. 279. Vorhaben Klima- und Immissionsschutz 280. Die geförderten Projekte dürfen nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen. Gesetzliche energetische Standards müssen überschritten werden. Wenn derartige Standards nicht zur Verfügung stehen, muss eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz und eine erhebliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes erzielt werden. 281. Vorrangig sollen solche Projekte umgesetzt werden, die gleichzeitig den Zielen regionaler integrierter Entwicklungsstrategien dienen oder in ein Energiekonzept eingebunden sind. Da die Förderung auf die Minderung der Treibhausgasemissionen abstellt, ist die Höhe der Reduktion der CO2-Emissionen das entscheidende Kriterium bei der Auswahl der investiven Maßnahmen. Nicht-investive Projekte müssen der Vorbereitung von Maßnahmen zur CO2- Minderung dienen. 282. Modellprojekte zeichnen sich aus durch: - den Innovationsgrad der Maßnahme (über den Stand der Technik bzw. etablierte Prozessabläufe hinausgehend) oder - ein besonderes Landesinteresse (besonderer Beitrag zu den Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012) oder - eine besondere Vorbildwirkung. 283. Die Projektauswahl erfolgt sowohl durch Antrags- als auch durch Aufrufverfahren. Im Antragsverfahren wird die Projektauswahl durch die bewilligende Stelle auf Grundlage der Beurteilung der Eignung und Zweckmäßigkeit zur Erreichung des Förderzwecks (CO2- Minderung, Einsparung Energieverbrauch) vorgenommen. Ist dem Förderverfahren ein Aufrufverfahren vorgeschaltet, erfolgt die Projektauswahl auf der Grundlage vorher bekanntgemachter Kriterien. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 83 von 187 • 2.C.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4c 284. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt nicht, Finanzinstrumente im Rahmen der Investitionspriorität 4c) einzusetzen. 2.C.3.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 4c 285. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Investitionspriorität 4c) keine Umsetzung von Großprojekten. 2.C.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4c Tabelle 21: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4c ID Indikator Maßeinheit Regionen-kategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Bericht - erstattung CO32 Rückgang des jährlichen Primärenergieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden kWh/Jahr Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 25.193.504 SIB jährlich CO34 Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2- Äquivalent Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 33.988 Projektunterlagen, EDV SAB jährlich PO06 Energiesanierte Fläche qm Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 373.458 SIB jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 84 von 187 • 2.C.4 Investitionspriorität 4e: Förderung von Strategien zur Senkung des CO2- Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und klimaschutzrelevanten Anpassungsmaßnahmen 2.C.4.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 4e Spezifisches Ziel 10 ist die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor. 286. Um das Reduktionsziel für den CO2-Ausstoß gemäß dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 für den Verkehrssektor zu erreichen, sollen die Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Verringerung des Energieverbrauchs im Verkehr weiter erschlossen werden. Dazu sollen Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils umweltfreundlicher Verkehrsträger am Modal Split durch Investitionen in den ÖPNV, die Binnenschifffahrt, den Radverkehr , in eine intelligente Verkehrssteuerung sowie der Einsatz moderner, energieeffizienter und emissionsarmer Antriebstechnologien im ÖPNV gefördert werden. Tabelle 22: Programmspezifische Ergebnisindikatoren in der Investitionspriorität 4c ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Basiswert Basis sisjahr Zielwert (20238 ) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung C3 Treibhausgasemissio - nen (CO2) im Verkehrssektor in Sachsen Mio. Tonnen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 9,4 2009 7,3 Statistisches Landesamt jährlich C4 C5 Anteil der umweltfreundlichen Verkehrsträger am Modal Split Personenverkehr (Rad, Bahn, ÖSPV) Güterverkehr (Bahn, Schiff) % (Personen - fahrten) % (Tonnen) Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 17,90 7,14 2010 17,99 7,72 Verkehrsverflech - tungsprognose 2030 im Auftrag des BMVI 3-jährig 8 Entspricht dem Zielwert des Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 für das Jahr 2020. Ist-Daten liegen in der Regel mit einem Nachlauf von 2 bis 3 Jahren und werden daher als Maßstab zur Zielerreichung für das Jahr 2023 herangezogen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 85 von 187 • 2.C.4.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4e 287. Das Vorhaben Umweltfreundliche Verkehrsträger trägt durch mehrere Interventionen zum spezifischen Ziel bei. Der wesentliche Schwerpunkt der integrierten Verkehrspolitik im Freistaat Sachsen bildet entsprechend dem Landesentwicklungsplan und dem Landesverkehrsplan die Schaffung einer leistungsfähigen, effizienten, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur . Damit verbunden ist u. a. eine bessere Vernetzung mit umweltfreundlichen Verkehrsträgern, ein erhöhter Anteil der Schiene an der Verkehrsleistung, eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des ÖPNV und die Reduzierung der verkehrsbedingten Luftbelastung in den Städten. Die Förderung von Fahrzeugen mit innovativen emissionsarmen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen leistet dazu ihren Beitrag. Die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes dient neben dem Hauptziel der CO2-Vermeidung unter anderem auch der Anpassung an den demografischen Wandel, indem die Mobilität der älteren Bürgerinnen und Bürger erhalten wird. 288. Die Gewährleistung einer koordinierten und kohärenten Einführung interoperabler intelligenter Verkehrssysteme ist für ein emissionsarmes, zukunftsfähiges und innovatives Verkehrssystem von hoher Bedeutung (vgl. auch die IVS Aktionspläne der EU bzw. des Bundes). Hierzu gehören unter anderem die Bereitstellung eines verkehrsträgerübergreifenden Echtzeit-Verkehrssteuerungs- und –informationssystems, autonomes Fahren sowie die Bereitstellung von Daten und Verfahren für Verkehrsteilnehmer. 289. Im Bereich des Städtischen Nahverkehrs liegt der Schwerpunkt im ÖPNV. Schnelle und zeitlich gut abgestimmte Verbindungen im ÖPNV stellen als attraktive Alternative zum MIV einen wertvollen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen dar. Hierbei soll im Sinne einer intelligenteren Verkehrsinfrastrukturnutzung der ÖPNV in das Gesamtsystem Personenverkehr integriert werden. 290. Der bedarfsgerechte Ausbau der Binnenschifffahrt kann vor allem bei Massengütern und Großtransporten zur Verlagerung weg vom LKW und damit zur CO2-Vermeidung beitragen. Die Elbe stellt als Bestandteil des TEN-V-Kernnetzes eine wichtige Verbindung für einen effizienten Seehafenhinterlandverkehr dar, über den Sachsen an die norddeutschen Seehäfen und den internationalen Schiffshandel angebunden ist. 291. Fördergegenstände sind: Verkehrstelematische Anlagen (Studien, Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Installation, Aufbau) Städtischer öffentlicher Personennahverkehr (Abbau von Zugangshemmnissen, Neuund Ausbau urbaner Stadtbahnnetze (Instandhaltungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang nicht gefördert), Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen, die zur CO2-Verminderung beitragen), verkehrstelematische Maßnahmen zur Anschlusssicherung im ÖPNV 292. Das Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 mit dem zugehörigen Maßnahmenplan stammt vom März 2013. Bei einer vorgesehenen Überarbeitung der strategischen Dokumente werden die (einzelnen) für eine EFRE-Förderung vorgesehenen Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils des ÖPNV, der Binnenschifffahrt und des Radverkehrs am Modal Split, aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Untersuchungen und Datenlage einen angemessenen Raum einnehmen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 86 von 187 • 293. Die Zuschüsse können je nach Fördergegenstand Gemeinden, Landkreisen, kommunalen Zusammenschlüssen, Nahverkehrsunternehmen und Unternehmen in Privatrechtsform als Träger, Betreiber oder Nutzer von Infrastruktureinrichtungen bzw. geplanten Infrastruktureinrichtungen , Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden, und Universitäten in ganz Sachsen gewährt werden. Die Förderung im Rahmen des EFRE ersetzt keine Pflichtausgaben des Landes. 2.C.4.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4e Je nach Art der Technik sind ein überdurchschnittlicher Wirkungsgrad und/oder die Nutzung zertifizierter Technik gefordert. Grundsätzlich wird die Realisierung einer deutlichen CO2-Einsparung gegenüber dem Ausgangszustand gefordert. Bei der Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen kommen gestaffelte Fördersätze je nach energetischer Wirksamkeit zur Anwendung. Bei der Förderung von verkehrstelematischen Anlagen wird im Bereich der Umsetzung insbesondere Wert auf die Vernetzung von Teilsystemen gelegt. Studien, FuE sowie Pilotprojekte sollen eine umsetzungsorientierte Ausrichtung ausweisen. Im Bereich des Radverkehrs stellt die Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen die Auswahlgrundlage dar. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Lückenschluss im Radverkehrsnetz. Für den intermodalen Verkehr erfolgt die Auswahl in enger Anlehnung an den Landesverkehrsplan 2025. 2.C.4.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4e 294. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt nicht, Finanzinstrumente im Rahmen der Investitionspriorität 4e) einzusetzen. 2.C.4.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 4e 295. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Investitionspriorität 4e) die Umsetzung eines Großprojektes. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 87 von 187 • 2.C.4.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4e Tabelle 23: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4e ID Indikator Maßeinheit Regionenkategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO01 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 6 Datenerfassungssystem der Bewilligungsbehörde jährlich CO02 Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 6 Datenerfassungssystem der Bewilligungsbehörde jährlich CO34 Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 15.000 TREMOD jährlich PO23 Installation neuer verkehrs-telematischer Anlagen Anzahl der Projekte Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 4 Datenerfassungssystem der Bewilligungsbehörde jährlich PO25 Abbau von Zugangshemm-nissen im ÖPNV Anzahl der Projekte Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 7 Datenerfassungssystem der Bewilligungsbehörde jährlich PO26 Länge gebauter Radwege km Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 26 Datenerfassungssystem der Bewilligungsbehörde jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 88 von 187 • 2.C.5 Leistungsrahmen Tabelle 24: Leistungsrahmen der Prioritätsachse C ID Art des Indikators Prioritäts - achse Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Maßeinheit Regionen-kategorie Etappenziel für 2018 Zielwert (2023) Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators FI01 Finanzindikator C Förderfähige Gesamt-ausgaben Euro Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 130.822.100 450.140.558 FMV/FIKO --- FI01 Finanzindikator C Förderfähige Gesamt-ausgaben Euro Stärker entwickelte Region (Leipzig) 20.998.433 72.252.674 FMV/FIKO --- CO34 Outputindikator C Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen Tonnen CO2- Äq. Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 10.512 52.560 FMV/FIKO Indikator deckt mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO34 Outputindikator C Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen Tonnen Co2- Äq. Stärker entwickelte Region (Leipzig) 1.480 7.400 FMV/FIKO Indikator deckt mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 89 von 187 • 2.D Prioritätsachse D: Risikoprävention 2.D.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 296. Aufgrund des vergleichbaren sozio-ökonomischen Entwicklungsstandes in den Regionen Dresden und Chemnitz (Übergangsregionen) und der Region Leipzig (stärker entwickelte Region) wird grundsätzlich eine einheitliche Entwicklungsstrategie für die EFRE-Förderung in Sachsen verfolgt (vgl. Kapitel 1.1) . Abweichungen in der Mittelverteilung ergeben sich in erster Linie aus den unterschiedlichen Förderintensitäten in den Regionenkategorien (vgl. Kapitel 1.3). Um die landeseinheitliche Entwicklungsstrategie effektiv unter Nutzung der einheitlichen administrativen Strukturen umzusetzen, wird gemäß Art. 96 Abs. 1 ESI- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die Förderung in beiden Regionenkategorien im Rahmen einer Prioritätsachse umgesetzt. 2.D.2 Investitionspriorität 5b: Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicherstellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen 2.D.2.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 5b Spezifisches Ziel 11 ist die Erhöhung des Schutzniveaus vor Hochwasserereignissen. 297. Um den insbesondere durch den Klimawandel erhöhten Risiken für die regionale Entwicklung zu begegnen, sind Investitionen in die Prävention der Folgen von Hochwasser als besonders bedeutsame Risikoquelle für Elementarschäden in Sachsen erforderlich. Damit wird die nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung der von Hochwasser betroffenen Gebiete mittel- und langfristig gefördert. Präventive Baumaßnahmen und naturnahe Maßnahmen mit Hochwasserschutzwirkungen verbessern den Flächenschutz und vermindern dadurch die Schadenserwartungswerte sowie sonstige negative Folgewirkungen. Der Ergebnisindikator spiegelt die Verringerung der überflutungsgefährdeten Fläche in Ortslagen an Gewässern I. Ordnung und der Bundeswasserstraße Elbe mit einer 50-jährigen Überflutungswahrscheinlichkeit wider, die für Hochwasserschutzmaßnahmen mit Mitteln des EFRE infrage kommen. Verbesserung des Schutzniveaus bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit einer Überschwemmung dieser Flächen verringert wird. Ziel ist, dass künftig zusätzlich 338ha von Hochwassern, die statistisch alle 50 Jahre auftreten, geschützt sein werden. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 90 von 187 • Tabelle 25: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 5b ID Indikator Maßein - heit Regionen - kategorie Basiswert Basis - jahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung D1 Überflutungsflächen an der Elbe und an Gewässern I. Ordnung in Sachsen, mit einer 50- jährigen Überflutungswahr - scheinlichkeit HQ(50) (EU- HWRML) ha Übergangs - regionen (Dresden , Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 50.298 2014 49.960 Projektunterlagen jährlich Spezifisches Ziel 12 ist die Erhöhung des Schutzniveaus vor den Folgen des Altbergbaus. 298. In bestimmten Gebieten des Freistaates stellen die Folgen des Altbergbaus, insbesondere unterirdische Hohlräume, Halden, Bergbauanlagen und veränderte Wasserabflussverhältnisse , eine Gefährdung für Personen, Unternehmen und Sachgüter dar. Aufgrund der bereits jetzt spürbaren Folgen des Klimawandels verschärfen sich die vorhandenen Risiken. Durch die Beseitigung der Hinterlassenschaften aus dem Altbergbau und die Sicherung der Wasserabflussverhältnisse wird die infrastrukturelle Standortqualität verbessert und ein Beitrag für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die regionale Entwicklung geleistet. Der Gesamtumfang der im Freistaat Sachsen mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen beträgt 684,8 km². Dieser Wert ergibt sich aus den Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen ergänzt um andere bergbauliche Risikoflächen wie Halden und Betriebsflächen und soll präventiv durch EFRE-Förderung verringert werden. 299. Eine weitere Risikoquelle sind Bodenbelastungen und schädliche Bodenveränderungen. Daraus können sich örtlich und regional beträchtliche Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung und die wirtschaftliche Entwicklung ergeben. Durch die Sanierung von kommunalen Flächen sowie auf privaten Flächen außerhalb der Altlastenfreistellung werden Umweltgefährdungen reduziert. Die damit verbundene Verbesserung der infrastrukturellen Standortqualität , zu der auch die Schutzgüter Wasser und Boden zählen, leistet einen Beitrag für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die regionale Entwicklung. Spezifisches Ziel 13 ist die Verringerung von bestehenden Gefährdungen für Mensch und Umwelt, die durch schadstoffbelastete Flächen verursacht werden Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 91 von 187 • Tabelle 26: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 5b 2.D.2.2 Beschreibung der Vorhaben der Investitionspriorität 5b 300. Die drei spezifischen Ziele werden durch drei auf die spezifischen Risikoursachen ausgelegte Vorhaben unterstützt. 301. Das Vorhaben Hochwasserrisikomanagement zielt darauf ab, die als Generationenaufgabe angelegte Umsetzung des Hochwasserschutzinvestitionsprogramms zu unterstützen. Die EFRE-Maßnahmen ermöglichen die im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG- Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie notwendigen Investitionen. 302. Die Hochwasserschutzkonzepte sind in ihrer Umsetzung eng mit den konzeptionellen Rahmenbedingungen des LEP verbunden. Gleichzeitig entsprechen diese sowie das auf ihrer Grundlage konzipierte Hochwasserinvestitionsprogramm bereits im Wesentlichen den Erfordernissen der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, da deren Anforderungen an konzeptionelle Vorarbeiten zum Hochwasserrisikomanagement (Risikomanagementpläne) das sächsische Vorgehen grundsätzlich bestätigen. 303. Die integrierte Umsetzung von Maßnahmen der Hochwasserprävention erfolgt regelmäßig über überregional abgestimmte Fachkonzepte. Dabei ist intensive länder- und mitgliedsstaatenübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Hochwasserschutzes erforderlich. Für die Elbe erfolgt diese Zusammenarbeit im Rahmen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe). In der FGG Elbe arbeiten zehn Bundesländer und der Bund zusammen. Insbesondere geht es um die Koordinierung und Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie einschließlich der Erstellung eines länderübergreifenden Hochwasserrisikomanagementplanes sowie der Wasserrahmenrichtlinie einschließlich des Bewirtschaftungsplanes. Alle Maßnahmen der FGG Elbe sind eingebettet in die Arbeit der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe. 304. Die bereits seit vielen Jahren enge grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten in den Einzugsgebieten der Elbe bzw. der Neiße in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe (IKSE; vgl. auch http://www.ikse-mkol.org/) bzw. der Oder (IKSO; vgl. auch http://www.mkoo.pl/index.php?lang=DE) sowie im Rahmen der ID Indikator Maßein - heit Regionen - kategorie Basiswert Basis - jahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung D2 Flächen mit Altbergbaurisiken qkm Übergangs - regionen (Dresden , Chemnitz ) 684,8 2013 654,5 Projektunterlagen , Bergschadenkundliche Analyse mit Verwendungsnach - weis D3 kommunale und private Flächen mit Gefährdungen außerhalb der Altlastenfreistellung ha Übergangsre - gionen (Dresden , Chemnitz ) 300 2014 265 Projektunterla-gen jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 92 von 187 • Deutsch-Tschechischen Grenzgewässerkommission und der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission soll intensiv weiterverfolgt werden. 305. Diese enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern und den Mitgliedstaaten Polen und Tschechien im Rahmen der IKSE und IKSO wurde zuletzt mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24./25.10.2013 und Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 02.09.2013 bekräftigt. Dabei ist als Ergänzung der umfassenden Hochwasserrisikomanagementplanung nach EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in den internationalen Flussgebieten eine Einbeziehung der Nachbarstaaten/-internationalen Flussgebietskommissionen erforderlich. 306. Durch die vorgesehene Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms wird sich das Zusammenwirken zwischen den Bundesländern unter Einbeziehung der Nachbarstaaten weiter verstärken. 307. Im Vorhaben sollen Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Hochwasser-Risikomanagement- Richtlinie an Gewässern in staatlicher Unterhaltungslast vorrangig auf der Grundlage von Hochwasserschutzkonzepten bzw. Risikomanagementplänen, insbesondere präventive Baumaßnahmen sowie naturnahe Maßnahmen mit Hochwasserschutzwirkungen zur nachhaltigen Entwicklung von Fließgewässern und Auenökosystemen einschließlich Randbereiche unterstützt werden. 308. Die technischen Hochwasserschutzmaßnahmen werden möglichst naturnah bzw. in ingenieurbiologischer Bauweise durchgeführt, soweit es die örtlichen Gegebenheiten zulassen . Ökosystembasierte Ansätze werden insbesondere im ELER durchgeführt. 309. Das Vorhaben wird von der Landestalsperrenverwaltung im Sinne eines Begünstigten umgesetzt. 310. Im Rahmen des Vorhabens zur Prävention von Risiken des Altbergbaus werden risikobehaftete und entwicklungshemmende Hinterlassenschaften aus dem Bergbau ohne Rechtsnachfolger (Altbergbau) durch Sicherung, Verwahrung, endgültigen Rückbau oder durch langfristige Sicherstellung ihrer Funktionalität beseitigt sowie Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von bergbaulichen Entwässerungssystemen in Bergbaurevieren durchgeführt so dass die möglichen negativen Auswirkungen im Einwirkungsbereich des Altbergbaus auf diesen Flächen nicht mehr zu erwarten sind. 311. Durch die Sanierung von Gefährdungspotenzialen oder von Bereichen mit eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit wird die Infrastruktur an den betroffenen Standorten für Bevölkerung und Unternehmen gesichert und in der Nutzbarkeit verbessert. 312. Abgeschlossene alleinige Planungsleistungen ohne eine darauffolgende Sanierungsmaßnahme stellen förderfähige Projekte dar. Die erste Phase aller EFRE-Projekte besteht in der Planung, mit der die zu besorgenden Auswirkungen und Folgen des Altbergbaus näher untersucht werden. Im Anschluss werden die Sanierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der spezifischen Vorhabensziele entwickelt. Die Planungen stellen ein abgeschlossenes Ergebnis und somit eigenständige Projekte dar, infolge derer die negativen Folgen des Altbergbaus auch ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden können oder aus Verhältnismäßigkeitsgründen eine Sanierung nicht erfolgt. Diese Projekte enden dann mit der Planungsphase . 313. Der Bergbau hat auf sächsischem Gebiet über Jahrhunderte hinweg nachhaltige Spuren hinterlassen. Dazu gehören der gesamte Erzbergbau (außer die Uranerzgewinnung der SAG-/SDAG-Wismut), der Steinkohlenbergbau und Teile des Braunkohlenbergbaus. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 93 von 187 • 314. In mehreren Gebieten des Freistaates gibt es großflächige unterirdische Hohlräume, Halden, andere Bergbauanlagen und Veränderungen an der Erdoberfläche. Spezielle Wasserlösestollen (Entwässerungsstollen), die seinerzeit den Bergbau in größeren Tiefen ermöglichten, verändern die natürlichen Abflussverhältnisse an der Oberfläche und im Untergrund. 315. Für den Bergbau auf Erze, Spate und Steinkohle gilt das insbesondere für das Erzgebirge, also für die Region Chemnitz und in Einzelfällen auch für die Region Dresden. Für die betroffenen Orte und Regionen können die bergbaubedingten Belastungen ohne Rechtsverantwortlichen zu Nutzungseinschränkungen sowie Beschränkungen u. a. der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten und zu Umweltbeeinträchtigungen führen. 316. Die natürlichen Prozesse der Verwitterung und Erosion sowie der Alterung von technischen Einrichtungen werden durch den Klimawandel, vor allem verstärkt auftretende extreme Wetterlagen wie Starkniederschlag und längere Trockenperioden, wesentlich verstärkt und laufen in zeitlich stark verkürzten Zeiträumen ab. Die geotechnische Sicherung von Halden verhindert das Abgehen von Böschungen bei Starkniederschlägen und dient dem Schutz der Infrastruktur. Durch die Sanierung unsicher verwahrter Schächte wird die Tagesoberfläche präventiv vor Tagesbrüchen geschützt. Die Sanierung der Wasserlösestollen und somit die Erhaltung ihrer Funktionalität dient dem Ziel, das dem Altbergbau zulaufende Grund- und Oberflächenwasser sicher in die Vorflut abzutragen und ist eine wichtige Voraussetzung für stabile hydraulische und geotechnische Verhältnisse in den alten Hohlräumen und an der Tagesoberfläche. Auf diese Weise tragen die Maßnahmen auch zum Hochwasserschutz bei. Die Investitionen zur Prävention dieser speziellen Risiken (v. a. Vernässungen, Ausspülungen , Rutschungen, Deformationen an der Tagesoberfläche, Standsicherheitsprobleme, entwicklungshemmende Hinterlassenschaften, Erosionen, Schadstoffmobilisierung aus dem Altbergbau) sollen Personen, Unternehmen und Sachgüter besser schützen. 317. Weiter tragen die Maßnahmen mittelbar zum Erhalt noch nicht abgebauter Lagerstättenteile bei und helfen, vorhandene geothermische Potenziale aufzuschließen. Sie unterstützen damit mittelbar die Ressourcensicherung und tragen zur Klimaschonung bei. 318. Aufgrund der natürlichen Voraussetzungen betrifft dieses Vorhaben nur die Regionen Chemnitz und Dresden. Es wird vom Sächsischen Oberbergamt umgesetzt. Der werterhöhende Effekt an Grundeigentum oder grundeigentumsbezogenen Rechten wird vom staatlichen Projektträger durch Eigenbeteiligung der Begünstigten berücksichtigt. 319. Um bestehende Gefährdungen für Mensch und Umwelt durch schadstoffbelastete Flächen zu verringern, werden mit dem Vorhaben Inwertsetzung von belasteten Flächen Altlasten signifikant verringert, für deren Sanierung keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen wie etwa für Standorte mit Altlastenfreistellung oder Bundes- und Landesliegenschaften. 320. Auch schädliche Bodenveränderungen wirken sich negativ auf die Umweltmedien Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Luft aus und können somit zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden. Die latente Gefährdung kann im Falle einer geplanten Nachnutzung der Fläche akut werden, bspw. wenn aufgrund von Baumaßnahmen schadstoffbelasteter Erdaushub anfällt. Eine hohe infrastrukturelle und ökologische Standortqualität ist jedoch eine wichtige Voraussetzung für ein ökologisch nachhaltiges Wirtschaftswachstum. 321. Durch die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen sowie die Sanierung entstandener Grundwasserschäden, wird Umweltgefahren vorgebeugt bzw. werden diese beseitigt. Die vorgenutzten Flächen können damit wieder in den Flächenkreislauf einbezogen werden, um den Flächenverbrauch an anderer Stelle zu vermeiden oder den bilanziellen Anteil der nicht versiegelten Flächen zu erhöhen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 94 von 187 • 322. Gleichzeitig trägt die Revitalisierung und Wiedernutzbarmachung solcher Flächen zur Erfüllung des in der Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaates Sachsen verankerten Ziels einer Senkung der Flächenneuinanspruchnahme sowie zur Umsetzung des entsprechenden Handlungsprogramms bei. 323. Mit der Umsetzung der Projekte werden Synergieeffekte erzielt, die wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region leisten. Im Ergebnis kann auch die Nachnutzung als Freifläche regional zur Verbesserung des Entwicklungspotenzials beitragen, z. B. in Regionen mit touristischen Entwicklungszielen. Außerdem können solche revitalisierten Flächen wieder ihre Funktion für die Grundwasserneubildung und die Reinigung des Niederschlagswassers erfüllen. Durch eine damit verbundene Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens wird mittelbar auch der Hochwasserschutz unterstützt. 324. Aufgrund der verfügbaren Mittel und im Sinne einer kritischen Masse wird dieses Vorhaben nur in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz umgesetzt. In Abgrenzung zum ELER kommt der EFRE in Orten bis 5.000 Einwohner nur dann zum Einsatz, wenn eine Umweltgefährdung vermieden wird. Zuwendungsempfänger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Einrichtungen des privaten Rechts. 2.D.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 5b Hochwasserschutz 325. Die im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 enthaltenen strategischen Ansätze spiegeln die bei der Ausgestaltung des fachlichen Priorisierungsverfahrens festgelegten Kriterien für Hochwasserschutzmaßnahmen wieder. 326. Hochwasserschutzprojekte der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) sind finanzierungsfähig, wenn der LTV auf Grund des Sächsischen Wassergesetzes für den Gewässerabschnitt oder die Hochwasserschutzanlage die Unterhaltungslast übertragen worden ist. Die Auswahl der Projekte obliegt grundsätzlich der LTV nach einem landeseinheitlichen Bewertungsschema. 327. Jedes Projekt muss aus dem Maßnahmenvorschlag eines Hochwasserschutzkonzeptes bzw. Hochwasserrisikomanagementplanes abgeleitet oder auf Grund von Deichzustandsanalysen bzw. vertieften Bauwerksuntersuchungen erforderlich sein. Die entsprechenden Projekte wurden überwiegend bereits in der Förderperiode 2007 - 2013 ausgewählt. Die fachliche Priorisierung von Maßnahmen erfolgte landesweit nach einem wissenschaftlichen Verfahren. Dabei wurden als Priorisierungskriterien das Schadpotential, das Kosten- Nutzen-Verhältnis, die wasserwirtschaftlichen Effekte und die Vulnerabilität herangezogen. Für eine Unterstützung durch den EFRE wurden Projekte ausgewählt, die der Priorität „hoch“ zugeordnet wurden, zusätzlich wurden einzelne Projekte auf Grundlage von Deichzustandsanalysen ausgewählt. Selbstständig nutzbare Teilprojekte, wie Planungen oder Bauabschnitte , wurden bereits realisiert, so dass für die Fortführung kein erneutes Projektauswahlverfahren erforderlich wird. Neue Projekte können bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen ausnahmsweise aufgenommen werden. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 95 von 187 • Prävention Altbergbau 328. Die regionale Risikobewertung erfolgt auf Grundlage des Altbergbaukatasters von Sachstandsermittlungen und der bergschadenkundlichen Analysen, in denen alle verfügbaren Informationen zum Altbergbau erfasst sind sowie auf Grund von drei Standortsanierungskonzepten , in denen die Hinterlassenschaften des ehemaligen Steinkohlenbergbaus dargestellt und bewertet wurden. Bei der Auswahl der Sanierungsvorhaben von Steinkohlenhinterlassenschaften werden die betroffenen Kommunen mit einbezogen, um sicherzustellen , dass der Nutzen der Maßnahmen möglichst groß ist. Inwertsetzung von belasteten Flächen 329. Die Maßnahmen zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung der durch solche Belastungen verursachten Grundwasserschäden konzentrieren sich auf Gefahrenabwehrmaßnahmen entsprechend dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Anhand des bestehenden flächendeckenden Überblicks zur Altlastensituation in Sachsen werden die Gefahrenabwehrmaßnahmen priorisiert, um einen gezielten Einsatz der Fördermittel entsprechend der Dringlichkeit sicherzustellen. 330. Mit Maßnahmen zur Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle wird eine aufgrund einer geplanten Nachnutzung akut werdende Gefährdung durch Schadstoffbelastungen beseitigt. Durch die Wiedernutzbarkeit der Flächen wird gleichzeitig die Neuinanspruchnahme von Flächen verringert. Es werden Projekte gefördert , wenn Handlungsbedarf zur Gefahrenbeseitigung festgestellt wurde oder wenn im Rahmen von konkreten Investitionen vorbelastete Flächen genutzt werden und dadurch Mehraufwand entsteht. Eine Förderung wird zudem nur dann gewährt, wenn die für den Schaden verantwortlichen Verursacher nicht ermittelt bzw. herangezogen werden können. 2.D.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 5b 331. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt nicht, Finanzinstrumente im Rahmen der Investitionspriorität 5b) einzusetzen. 2.D.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 5b 332. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Investitionspriorität 5b) keine Umsetzung von Großprojekten. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 96 von 187 • 2.D.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 5b Tabelle 27: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren in der Investitionspriorität 5b ID Indikator Maßeinheit Regionen - kategorie Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO20 Zahl der Personen , denen Hochwasserschutzmaß - nahmen zugutekommen Personen Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 15.000 Projektunterlagen, Berechnungen der Landestalsperrenverwaltung jährlich CO22 Gesamtfläche des sanierten Geländes Hektar Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz) 35 Projektunterlagen jährlich PO07 vor spezifischen (alt-) bergbaulichen Gefahren geschützte Einwohner Personen Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz) 6.636 Projektunterlagen, Bergschadenkundliche Analysen mit Verwendungsnachweis PO27 Anzahl der Planungsprojekte , mit denen negative Folgen aus dem Altbergbau eingeschränkt/ ausgeschlossen werden Planungsprojekte Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz) 9 Projektunterlagen mit Verwendungsnachweis Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 97 von 187 • 2.D.3 Leistungsrahmen Tabelle 28: Leistungsrahmen der Prioritätsachse D ID Art des Indikators Prioritätsachse Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Maßeinheit Regionenkategorie Etappenziel für 2018 Zielwert (2023) Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators FI01 Finanzindikator D Förderfähige Gesamtausgaben Euro Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) 63.039.188 247.212.50 0 FMV/FIKO --- FI01 Finanzindikator D Förderfähige Gesamtausgaben Euro Stärker entwickelte Region (Leipzig) 3.604.319 14.134.584 FMV/FIKO --- PO20 Outputindikator D Zahl der Personen, denen Hochwasserschutzmaßnahmen zugute kommen Personen Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) 2.760 13.800 Projektunterlagen, Berechnungen der LTV Indikator deckt mit zweitem Outputindikator mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab PO20 Outputindikator D Zahl der Personen, denen Hochwasserschutzmaßnahmen zugute kommen Personen Stärker entwickelte Region (Leipzig) 240 1.200 Projektunterlagen, Berechnungen der LTV Indikator deckt mit zweitem Outputindikator mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab PO07 Outputindikator D vor spezifischen (alt-) bergbaulichen Gefahren geschützte Einwohner Personen Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) 1.929 6.636 mit Verwendungsnachweis Indikator deckt mit zweitem Outputindikator mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab PO07 Outputindikator D vor spezifischen (alt-) bergbaulichen Gefahren geschützte Einwohner Personen Stärker entwickelte Region (Leipzig) 0 0 --- --- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 98 von 187 • 2.E Prioritätsachse E: Nachhaltige Stadtentwicklung 2.E.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie und mehrere thematische Ziele umfasst 333. Gemäß Artikel 7 Abs. 1 EFRE-Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 unterstützt der EFRE die Nachhaltige Stadtentwicklung durch Strategien mit integrierten Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demografischen und sozialen Herausforderungen in städtischen Gebieten. Dabei konzentriert sich die EFRE-Förderung in Sachsen auf die klima- und umweltgerechte Stadterneuerung sowie die wirtschaftliche und soziale Belebung benachteiligter Städte bzw. Stadtquartiere, weshalb die Investitionsprioritäten 4e), 6c), 6e) und 9b) ausgewählt wurden. 334. Mit der Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sollen bestehende Benachteiligungen einzelner Stadtquartiere gemessen an den Entwicklungsständen der Gesamtstädte bzw. der Abstand kleiner und mittelgroßer Städte mit Benachteiligungen zu den tendenziell wachsenden Ballungsräumen abgebaut werden. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen in den ausgewählten Stadtquartieren gezielt zu verbessern, um einer Verdichtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen entgegenzuwirken. 335. Um die im Strategieteil beschriebene umfassende Zielstellung (vgl. Kapitel 1.1) angesichts der vielfältigen Bedarfe der sächsischen Kommunen erreichen zu können, ist ein breites Spektrum an Strategien und Förderinstrumentarien notwendig. Die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) sind auf Ebene des Freistaates im Landesentwicklungsplan Sachsen verankert und bilden das zentrale Instrument, mit dem durch die gesamtstädtische integrierte Betrachtungsweise Fehlentwicklungen in der Stadt von vornherein vermieden und Entwicklungschancen besser genutzt werden können. Dementsprechend dienen die INSEK vorrangig dem Ziel, die fachübergreifend erarbeitete Strategie für die Entwicklung der Gesamtstadt darzustellen, die handlungsleitend für die EFRE-Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung, aber auch die Städtebauförderung, die energetische Stadtsanierung etc. ist. 336. In den im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung von den Städten als Grundlage der Förderung zu erarbeitenden integrierten Handlungskonzepte (IHK) finden neben Aspekten der energetischen, technischen und sozialen Infrastruktur auch ökologische und klimatische Belange Beachtung. Das IHK stellt dabei ein teilräumliches Stadtentwicklungskonzept dar und muss sich demnach aus dem INSEK für die Gesamtstadt ableiten lassen. 337. Im Rahmen der Integrierten Brachflächenentwicklung ist ein Fachteil „Brachflächen“ innerhalb der INSEK erforderlich, welcher die damit verknüpften Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes oder wirtschaftlichen und sozialen Belebung des Quartiers enthält. Die Revitalisierung der Flächen muss von Bedeutung für die Stadtentwicklung sein. 338. Ausgehend von den handlungsfeldübergreifend angelegten INSEK werden in der Prioritätsachse mehrere ergänzende Investitionsprioritäten aus verschiedenen thematischen Zielen kombiniert, um die Wirkung und Effektivität der Förderung durch einen thematisch kohärenten integrierten Ansatz zu erhöhen. Dazu werden in der Mischachse verschiedene Investitionsprioritäten zusammengefasst, die als Impulsgeber für die Entwicklung der benachteiligten Städte und Stadtquartiere geeignet sind. 339. Im Rahmen des EFRE werden diese Konzepte durch die Kombination von Fördermöglichkeiten aus mindestens zwei verschiedenen thematischen Zielen in jedem geförderten Stadtentwicklungskonzept unterstützt (vgl. Kapitel 1.1). Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 99 von 187 • 340. Die Förderung im Rahmen des Vorhabens IBE ist dabei auf die Übergangsregionen Chemnitz und Dresden begrenzt (vgl. Kapitel 1.3). 2.E.2 Investitionspriorität 4e: Förderung von Strategien zur Senkung des CO2- Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und der Abfederung einschlägiger Anpassungsmaßnahmen 2.E.2.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 4e Spezifisches Ziel 14 ist die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Stadtquartier. 341. Den Maßnahmen zur CO2-Reduzierung wird im städtischen Raum insbesondere aufgrund der räumlichen Konzentration von Gebäuden, Energie- und Verkehrsinfrastrukturen ein erhebliches Potential zugeschrieben, um einen Beitrag zu den CO2-Reduzierungszielen des Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 zu leisten. Durch die im Rahmen dieser Investitionspriorität umzusetzenden Energieeffizienz- und verkehrlichen Maßnahmen wird eine signifikante Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht. Diese Maßnahmen führen in den ausgewählten Stadtquartieren gleichzeitig auch zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen , etwa mit der Schaffung kostensenkender Versorgungslösungen durch Investitionen in das Nahwärmenetz. Sie bilden einen wichtigen Ansatzpunkt, um die Herausforderung der klima- und umweltgerechten Stadterneuerung auch in benachteiligten Stadtquartieren bzw. Städten erfolgreich zu bewältigen. Tabelle 29: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 4e ID Indikator Maßeinheit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung E1 CO2- Emissionen im Bereich Haushalte, Verkehr und Kleinverbraucher Mio. Tonnen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 15,1 2009 11,59 LfULG, Emissionskatas - ter jährlich 9 Entspricht dem Zielwert des Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 für das Jahr 2020. Ist-Daten liegen in der Regel mit einem Nachlauf von 2 bis 3 Jahren und werden daher als Maßstab zur Zielerreichung für das Jahr 2023 herangezogen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 100 von 187 • 2.E.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4e 342. Als Beitrag zum spezifischen Ziel können je nach Problemlagen in der Stadt unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden. Um die Aspekte der klima- und umweltgerechten Stadterneuerung in die Stadtentwicklungspolitik zu integrieren, besteht in den sächsischen Kommunen insbesondere in den Bereichen der energetischen Sanierung und der umweltfreundlichen Mobilität Handlungsbedarf. Großes Potential wird der energetischen Sanierung der vorhandenen Bausubstanz zugeschrieben, welches durch die Förderung verstärkt ausgeschöpft werden soll. Dabei soll neben der Zielsetzung eines möglichst energieeffizienten Gebäudebestandes auch den modernen technischen Nutzungsanforderungen sowie städtebaulichen Auswirkungen Rechnung getragen werden. 343. Die EFRE-Förderung steht dabei für öffentliche Gebäude und öffentliche Infrastrukturen zur Verfügung. Diese umfassen Nichtwohngebäude und Infrastrukturen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand oder gemeinnützigen Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen. Dazu zählen auch Gebäude und Infrastrukturen öffentlicher Unternehmen , anerkannter Religionsgemeinschaften und freier Träger der schulischen Bildung, die als genehmigte Ersatzschulen gemeinnützig arbeiten. 344. Mit Quartierslösungen, wie z. B. der Einrichtung von Nahwärmenetzen, kann ausgehend von öffentlichen Gebäuden eine große Wirkung erzielt werden. Durch die Anschlussmöglichkeit an das Nahwärmenetz können vor allem bei Einbeziehung vorhandener Altbaubestände die Bewohner von Einsparungen beim Energieverbrauch bzw. den Kosten profitieren. Insgesamt sollen auch in den benachteiligten Stadtquartieren die Energieeffizienz gesteigert, verstärkt erneuerbare Energien eingesetzt und durch gebäudespezifische Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes ergänzt werden. 345. Gegenstand der Förderung sind alle durch energetische Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten innerhalb von grundlegenden Bestandssanierungen bzw. energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie an Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung der für diese Gebäude notwendigen Energien, einschließlich der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. 346. Bestandssanierungen haben grundsätzlich Vorrang. Unter bestimmten Voraussetzungen können die energetischen Maßnahmen bei der Errichtung innovativer Neubaumaßnahmen gefördert werden, sowie Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien und Pilotvorhaben . Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben gefördert, bevorzugt in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Die Projektergebnisse von innovativen Neubaumaßnahmen und Pilotvorhaben werden ausgewertet und veröffentlicht . 347. Im Rahmen der Bestandssanierungen sind alle durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Ausgaben sowie die Ausgaben für notwendige Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der energetischen Maßnahme erforderlich sind, förderfähig. Dazu zählen bspw. die Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren , Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Sonnenschutzmaßnahmen sowie grundsätzlich Maßnahmen an Wärmeversorgungs-, Beleuchtungs-, Gebäudeautomations- und lufttechnischen Anlagen einschließlich der dazugehörigen Anlagen im Außenbereich. Auf besonderen Nachweis gehören dazu auch Starkstrom- und nutzungsspezifische Anlagen. Förderfähig sind ebenfalls Kosten für Gutachten und Planung der energetischen Maßnahmen . 348. Die förderfähigen Maßnahmen können auch als bauteilbezogene bauliche und technische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Stadtquartier erbracht werden. Auch die Unterstützung energieeffizienter Stadttechnik, wie Straßenbeleuchtung u. a., kann Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 101 von 187 • einen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes in städtischen Gebieten leisten. Um die Ziele des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2012 zu erreichen, ist zudem eine Reduzierung der steigenden CO2-Emissionen im Verkehrsbereich in den Stadtquartieren notwendig. So dienen. z. B. Projekte zur Verkehrsvermeidung und -beruhigung, der intelligenten Verkehrsführung , der Verbesserung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie der Einführung innovativer umweltschonender Mobilitätsformen und -konzepte der Reduzierung von CO2- Emissionen. Hier leistet auch die Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen ihren Beitrag. Eine Förderung gleichartiger, im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung umsetzbarer Fördergegenstände im Rahmen der Prioritätsachse C (Vorhaben Umweltfreundliche Verkehrsträger) ist in den Gebieten der Integrierten Stadtentwicklung ausgeschlossen. 349. Darüber hinaus sollen z. B. die Herstellung von Gründächern, begrünten Hinterhöfen und Verkehrsflächen sowie Fassadenbegrünungen unterstützt werden. Dies trägt zum Erreichen des spezifischen Ziels bei, indem das Grünvolumen einen spürbaren Beitrag zur dauerhaften CO2-Bindung leistet. Gleichzeitig wirken die „grünen Infrastrukturen“ den städtischen Überwärmungstendenzen entgegen, führen zur Reduzierung der Wärmeabstrahlung von Fassaden und verbessern so das Stadtklima. Des Weiteren können diese Maßnahmen zur Reduzierung von Luft- und Lärmbelastungen im Stadtquartier führen als wichtigen Aspekt zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen im Stadtgebiet. 350. Gefördert werden auch Studien, kommunale Energiekonzepte bzw. nachhaltige Mobilitätspläne für das betroffene Stadtquartier. Diese sind in das IHK aufzunehmen, soweit eine Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Investitionspriorität 4e) beantragt wird. 351. Ebenfalls förderfähig ist der Einsatz von Energieberatern im Quartier. Damit soll es gelingen, das Verhalten der Bürger im Hinblick auf eine effiziente Energieverwendung zu beeinflussen und damit einen Beitrag zur wesentlichen Senkung des Energieverbrauchs und des CO2- Ausstoßes zu erbringen. 352. Die Förderung im Rahmen dieser Investitionspriorität als Bestandteil der Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte , sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen (vgl. Kapitel 4.2) Die Förderung zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist auch im Vorhaben Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE) möglich. Dabei sollen die in der Investitionspriorität 6e) durchgeführten Maßnahmen zur Brachflächensanierung unmittelbar mit Maßnahmen der Investitionspriorität 4e) verknüpft werden. Die revitalisierten Flächen werden dabei einer Nachnutzung zugeführt, die zur CO2-Reduzierung beiträgt, bspw. durch Renaturierung der Flächen oder die Gestaltung von Grünzügen. Die Förderung im Vorhaben IBE kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Vorhabens ISE befindet. 353. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE kommen nur in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern in Betracht, sodass Überschneidungen mit dem E- LER aufgrund der verschiedenen Förderkulissen ausgeschlossen sind. 354. Zuwendungsempfänger sind die Städte. Diese können die Zuwendung im Bedarfsfall unter Einhaltung aller Bestimmungen der ESI-Verordnungen und der weiteren zuwendungsrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen auch an nicht-kommunale Maßnahmenträger weiterleiten. Dies können z. B. Landkreise, Vereine, Kirchen, Zweckverbände und Unternehmen sein. Die Kommune bleibt für alle im Zuwendungsbescheid genannten Aufgaben und Verpflichtungen verantwortlich. 355. Die Förderung im Rahmen des EFRE ersetzt keine Pflichtausgaben des Landes. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 102 von 187 • 2.E.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4e 356. Die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft und anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess ist durch die Kommune sicherzustellen und zu steuern. Die Planungshoheit, die Projektauswahl die Vorbereitung sowie die spätere Realisierung der Einzelprojekte werden damit vollständig auf die kommunale Ebene delegiert. 357. Die Projekte müssen dem Stand der Technik entsprechen und einen signifikanten Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen aufweisen. Dieser wird anhand des Kriteriums Reduzierung der CO2-Emissionen (in Tonnen CO2-Äquivalenten) bestimmt. Je nach Art der Technik sind ein überdurchschnittlicher Wirkungsgrad und/oder die Nutzung zertifizierter Technik zur Auswahl herangezogen werden. Grundsätzlich wird die Realisierung einer deutlichen CO2-Einsparung gegenüber dem Ausgangszustand gefordert. Die Höhe der Reduktion der CO2-Emissionen bildet das entscheidende Kriterium bei der Auswahl der investiven Maßnahmen. Darüber hinaus können aber auch Modellvorhaben und besonders innovative Vorhaben gefördert werden. Integrierte Stadtentwicklung (ISE): 358. Gesamtmaßnahmen der ISE werden in Sachsen auf der Grundlage eines integrierten Ansatzes durchgeführt und gefördert. 359. Die Städte werden im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs aufgefordert, die von ihnen ausgewählten Stadtquartiere, deren Benachteiligungen und Entwicklungsziele darzustellen sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele vorzuschlagen. Voraussetzung für eine Förderung ist dabei die Vorlage eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK), welches neben der Gebietsanalyse ein umfassendes, aus verschiedenen Handlungsfeldern zusammengesetztes Maßnahmenpaket aufzeigt, das in seiner Gesamtheit geeignet sein muss, die bestehenden wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demografischen und/oder sozialen Defizite abzubauen und eine positive Gebietsentwicklung zu befördern. Darin sind konzeptionelle Aussagen zu allen von den Städten ausgewählten thematischen Zielen in den benachteiligten Stadtquartieren zu treffen, insbesondere zu der geplanten Reduzierung von CO2-Emissionen im Vergleich zum Ausgangszustand. Das teilräumliche IHK muss zudem mit der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung sowie anderen übergreifenden Strategien konform gehen. 360. Unter den eingegangenen IHK kommen diejenigen für eine Förderung in Betracht, die die dargestellten komplexen Herausforderungen und Problemlagen unter Berücksichtigung der für die Förderperiode 2014 bis 2020 vorgegebenen thematischen Ziele und Fördermöglichkeiten am wirkungsvollsten angehen. 361. Die Bewilligungsstelle bewertet die eingegangenen IHK anhand eines einheitlichen Bewertungssystems und erarbeitet einen Fördervorschlag. Dieser wird in einem interministeriellen Lenkungsausschuss beraten. Über die Aufnahme der IHK in die Förderung entscheidet unter Zugrundelegung des Fördervorschlages der Fondsbewirtschafter. 362. Im Rahmen der ISE werden diese IHK durch die Bündelung von Fördermöglichkeiten aus mindestens zwei verschiedenen thematischen Zielen unterstützt. Die ISE kombiniert dabei die Fördermöglichkeiten der Investitionspriorität 4e) mit denen der Investitionsprioritäten 6c), 6e) und 9b). 363. Um eine Förderung aus der Investitionspriorität 4e) in Anspruch zu nehmen, ist ein kommunales Energiekonzept bzw. ein nachhaltiger Mobilitätsplan für das betroffene Stadt- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 103 von 187 • quartier in das IHK aufzunehmen, welche die im Rahmen der Investitionspriorität 4e) zu fördernden EFRE-Projekten enthält. Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE): 364. Auch im Vorhaben IBE werden die Projekte auf der Grundlage eines integrierten Ansatzes durchgeführt und gefördert. Eine Förderung wird nur gewährt, soweit die Kommune über einen Fachteil „Brachen“ innerhalb ihres gesamtstädtischen INSEK verfügt. Die Maßnahme muss den darin beschriebenen städtebaulichen Zielstellungen der Kommune entsprechen. Im Förderantrag hat die antragstellende Kommune den konkret bestehenden Missstand zu beschreiben und gleichzeitig aufzuzeigen, welche Strategien zur Behebung der Defizite führen sollen. Soweit eine Maßnahme als Kombination der Investitionspriorität 6e) mit der Investitionspriorität 4e) umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz Klimaanpassung und Energieeffizienz “ zum INSEK ableiten lassen. 365. Die Bewilligungsstelle bewertet die Anträge auf Förderfähigkeit sowie in Verbindung mit den konzeptionellen Ausführungen in den Fachteilen „Brachen“ und „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ des jeweiligen INSEK und erarbeitet einen Fördervorschlag. Dieser wird in einem interministeriellen Lenkungsausschuss beraten. Über die Aufnahme der Anträge in die Förderung entscheidet unter Zugrundelegung des Fördervorschlages der Fondsbewirtschafter. Im Rahmen der Förderung zur IBE werden die Maßnahmen durch die Bündelung von Fördermöglichkeiten aus mindestens zwei verschiedenen thematischen Zielen unterstützt. Die IBE kombiniert dabei die Fördermöglichkeiten der Investitionspriorität 4e) mit denen der Investitionspriorität 6e) 2.E.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4e 366. Im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung besteht die Möglichkeit, einen Stadtentwicklungsfonds als innovatives Finanzinstrument ergänzend einzusetzen. Falls von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, wird eine Ex-ante-Bewertung entsprechend Artikel 37 Absatz 2 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durchgeführt und die Ergebnisse bei der Umsetzung des Finanzinstruments berücksichtigt. 367. Im Rahmen des Vorhabens „Integrierte Brachflächenentwicklung“ ist der Einsatz innovativer Finanzinstrumente nicht vorgesehen. 2.E.2.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 4e 368. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung keine Umsetzung von Großprojekten. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 104 von 187 • 2.E.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4e Tabelle 30: Gemeinsame und programmspezifische Output-Indikatoren in der Investitionspriorität 4e ID Indikator Maßeinheit Regionen-kategorie Zielwert (2023) Datenquellen Häufigkeit der Bericht - erstattung CO34 geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen Tonnen CO2- Äquivalente Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 19.200 Kommune jeweils zum Abschluss der Maßnahme 2.E.3 Investitionspriorität 6c: Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes 2.E.3.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 6c Spezifisches Ziel 15 ist die Verbesserung des kulturtouristischen Angebotes im Stadtquartier. 369. Historisch wertvolle städtebauliche Strukturen mit bedeutsamen kulturellen Einrichtungen fördern den Städte- und Kulturtourismus. Auch in städtischen Problemgebieten sind Kultureinrichtungen und kulturhistorisch wertvolle Gebäude vorhanden, die zur Etablierung des Tourismus von besonderem Interesse sind. Die in der Investitionspriorität umgesetzten Maßnahmen führen zu einer Verbesserung des Umfelds im Stadtquartier und erhöhen dessen Attraktivität für Bürger und Touristen gleichermaßen, was sich in höheren Besucherzahlen niederschlägt. Dies stärkt wiederum das wirtschaftliche Potential der Stadtquartiere und trägt damit zum Abbau vorhandener Benachteiligungen bei. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 105 von 187 • Tabelle 31: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 6c ID Indikator Maßeinheit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung E2 Besucher von kulturhistorischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den städtischen Problemgebieten der antragstellenden Kommunen Besuche Übergangsregionen (Dresden , Chemnitz ); stärker entwickelte Region (Leipzig) 1.002.288 2014 1.360.018 Kommunen jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 106 von 187 • 2.E.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 6c 370. Das spezifische Ziel wird durch die Sanierung und Gestaltung kulturhistorisch wertvoller Bauten, Ensembles oder erhaltenswerter, im Stadtbild traditionell verankerter Bauformen einschließlich städtebaulicher oder landschaftlich-geografischer Besonderheiten unterstützt. Darüber hinaus soll es den Kommunen u. a. ermöglicht werden, die Barrierefreiheit für im Quartier vorhandene kulturhistorisch wertvolle Bauten und Ensembles sowie Sehenswürdigkeiten und Kultureinrichtungen zu verbessern. Damit können die Sehenswürdigkeiten und Einrichtungen für neue Besuchergruppen attraktiv gestaltet und somit das touristische Potential des Stadtquartiers erhöht werden. 371. Die in diesem Bereich angebotene Förderung kann auch zur Verbesserung multimedialer Angebote genutzt werden, um die Kultureinrichtungen insbesondere für die jüngere Generation attraktiv zu gestalten. 372. Die Investitionspriorität 6c) steht ausschließlich im Vorhaben ISE zur Verfügung (vgl. Kapitel 1.3). Die Förderung im Rahmen dieser Investitionspriorität als Bestandteil der Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte , sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen (vgl. Kapitel 4.2) 373. Im Rahmen der Investitionspriorität 6c werden Investitionen in Kleininfrastruktur vorgenommen , bei denen die Gesamtkosten die Schwelle von 10 Millionen Euro (im Falle von UNE- SCO-Weltkulturerbe 20 Millionen Euro) nicht überschreiten. Ein einzelnes Kultur- oder Tourismusinfrastrukturprojekt kann nicht künstlich in mehrere Teilprojekte unterteilt werden, um diese Schwellenwerte zu umgehen. 374. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE kommen nur in Städten mit mindestens 5.000 Einwohnern in Betracht, sodass Überschneidungen mit dem ELER aufgrund der verschiedenen Förderkulissen ausgeschlossen sind. 375. Zuwendungsempfänger sind die Städte. Diese können die Zuwendung im Bedarfsfall unter Einhaltung aller Bestimmungen der ESI-Verordnungen und der weiteren zuwendungsrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen auch an nicht-kommunale Maßnahmenträger weiterleiten. Dies können z. B. Landkreise, Vereine, Kirchen, Zweckverbände und Unternehmen u.a. sein. Die Kommune bleibt für alle im Zuwendungsbescheid genannten Aufgaben und Verpflichtungen verantwortlich. 2.E.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 6c 376. Grundsätzlich gelten die Leitgrundsätze bei der Auswahl der Konzepte und Projekte im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung unter Kapitel 2.E.2.3. 377. Im Rahmen der Förderung zur Nachhaltigen Stadtentwicklung werden diese Konzepte durch die Bündelung von Fördermöglichkeiten aus mindestens zwei verschiedenen thematischen Zielen unterstützt. Die Integrierte Stadtentwicklung kombiniert dabei die Fördermöglichkeiten der Investitionspriorität 6c) mit denen der Investitionspriorität 4e), 6e) und 9b). 378. In den teilräumlichen IHK der Städte sind konzeptionelle Aussagen zu allen von den Städten ausgewählten thematischen Zielen in den benachteiligten Stadtquartieren zu treffen. Die spezifisch im Bereich dieser Investitionspriorität ausgewählten Maßnahmen müssen geeignet sein, das touristische Potential des betroffenen Stadtquartiers und damit die Attraktivität des Stadtquartiers für Touristen zu erhöhen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 107 von 187 • 2.E.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 6c 379. Im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung besteht die Möglichkeit, einen Stadtentwicklungsfonds als innovatives Finanzinstrument ergänzend einzusetzen. Falls von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, wird eine Ex-ante-Bewertung entsprechend Artikel 37 Absatz 2 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durchgeführt und die Ergebnisse bei der Umsetzung des Finanzinstruments berücksichtigt. 2.E.3.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 6c 380. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung keine Umsetzung von Großprojekten. 2.E.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 6c Tabelle 32: Gemeinsame und programmspezifische Output-Indikatoren in der Investitionspriorität 6c ID Indikator Maßeinheit Regionen-kategorie Zielwert (2023) Datenquellen Häufigkeit der Bericht - erstattung CO09 Zunahme der erwarteten Zahl der Besucher unterstützter Stätten des Naturerbes und des kulturellen Erbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten Besuche/Jahr Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 1.200 Kommunen jeweils zum Abschluss der Maßnahme PO10 kulturhistorisch wertvolle Bauten, die Zuschüsse erhalten Bauten Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 24 Kommunen jeweils zum Abschluss der Maßnahme PO28 Kultureinrichtungen, die Zuschüsse erhalten Kultureinrichtungen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 24 Kommunen jeweils zum Abschluss der Maßnahme Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 108 von 187 • 2.E.4 Investitionspriorität 6e: Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, Wiederbelebung der Städte, […] Wiederherstellung und Sanierung von Industriebrachen (einschließlich umstrukturierter Gebiete), Verringerung der Luftverschmutzung und Förderung von Lärm reduzierenden Maßnahmen 2.E.4.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 6e Spezifisches Ziel 16 ist die Nutzbarmachung brachliegender und bislang nicht genutzter Flächen. 381. In vielen sächsischen Städten stellen Brachflächen noch immer städtebauliche und ökologische Missstände dar und wirken sich immens störend auf die Stadtentwicklung aus. Daher ist die Beseitigung dieser Brachflächen und die Nutzung der Flächenpotentiale ein wichtiger Aspekt bei der nachhaltigen Stadtentwicklung. Durch die mit der Sanierung und Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen einhergehenden Verbesserung des städtischen Umfelds werden die Quartiere bzw. Städte attraktiver sowohl für ihre Bewohner, womit einer Abwanderung entgegengewirkt werden kann, als auch für Touristen, was wiederum zum Erhalt bzw. zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen kann. Darüber hinaus werden die innerstädtischen Flächen für potentielle Investoren attraktiv, die Raum für Neuansiedlungen finden und damit ggf. zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. 382. Die vorhandenen Brachflächen sollen nachhaltig entwickelt, bauliche Missstände, Gefahrenquellen sowie Umweltschäden beseitigt und damit einhergehende Abwertungstendenzen in städtischen Gebieten gestoppt werden. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 109 von 187 • Tabelle 33: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 6e ID Indikator Maßeinheit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung E3 unsanierte Brachflächen in städtischen Gebieten der antragstellenden Kommunen Hektar Übergangsregion (Chemnitz, Dresden) und stärker entwickelte Region (Leipzig) 1.493,14. 2014 1.395,87 Kommunen jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 110 von 187 • 2.E.4.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 6e 383. Für die Nachhaltige Stadtentwicklung ist der ökologische Aspekt von großer Bedeutung. insbesondere aufgrund der schlechten Wohnqualität wandern speziell mobilere Bevölkerungsgruppen und Einwohner der höheren Einkommensschichten in bessere Wohnviertel ab, die sich noch immer häufig außerhalb der Innenstädte oder im Umland befinden. Um diesem Trend entgegenzuwirken, sollen mit der Inwertsetzung brach gefallener bzw. brach liegender Flächen eine Umweltverbesserung als Bestandteil der Stadtentwicklung herbeigeführt werden . 384. Die durch Revitalisierung von brach gefallenen Arealen entstehenden Freiflächen können ganz nach den jeweiligen Bedürfnissen der betreffenden Kommune für diverse Zwecke genutzt werden. Die Flächen sollen daher für eine Nachnutzung vorbereitet werden. Die Nachnutzung der Flächen kann unterschiedlichster Natur sein. 385. So können die Flächen wieder einer wirtschaftlichen oder baulichen Nutzung zugeführt werden, um die gewachsene Siedlungsstruktur der urbanen Räume zu festigen. Dabei können die Flächen auch als Erweiterungsflächen für ortsansässige Unternehmen genutzt werden und somit der Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen im Quartier dienen. 386. Andererseits kann mit der dauerhaften Renaturierung der freiwerdenden Flächen das Stadtklima erheblich verbessert werden, erforderliche Frischluftschneisen können eingerichtet , einer übermäßigen Verschattung der Stadtgebiete entgegengewirkt oder für die Stadtentwicklung notwendige Grünzüge angelegt werden. Derartige Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Luftaustauschs, des Kleinklimas sowie der Erholungsnutzung in den urbanen Räumen. Die Maßnahmen im Bereich der Stadtentwicklung tragen zur Erreichung der regionalen, nationalen und europäischen Klimaschutzziele bei. Ebenso ist eine dauerhafte Nachnutzung der Flächen zur Herstellung „grüner Infrastrukturen“, z. B. von Grünanlagen oder zur Renaturierung von Gewässern möglich. 387. Bei den Brachflächen handelt es sich überwiegend um ehemals industriell, gewerblich, verkehrstechnisch oder militärisch genutzte Flächen, die ihre ursprüngliche Funktion verloren haben und in ihrem gegenwärtigen Zustand nicht mehr genutzt werden können. Werden zusätzlich Schadstoffbelastungen festgestellt, ist aktuell oder zukünftig mit einer Gefährdung von Menschen und Umwelt zu rechnen. 388. Gefördert werden können Vorplanungen, Grunderwerb, Abriss und Beräumung einschließlich Erschließungsanlagen, falls erforderlich Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden sowie in geringerem Umfang Altlasten- und Abfallbehandlung. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn die für den Schaden verantwortlichen Verursacher nicht ermittelt bzw. herangezogen werden können. 389. Die Förderung im Rahmen dieser Investitionspriorität als Bestandteil der Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte , sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen (vgl. Kapitel 4.2). Die Förderung im Rahmen des Vorhabens Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE) ist begrenzt auf die Übergangsregionen Chemnitz und Dresden. Die (Re-)Vitalisierung der Brachflächen erfolgt in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in der Investitionspriorität 4e) oder zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung in der Investitionspriorität 9b). Die Förderung im Vorhaben IBE kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Vorhabens ISE befindet. 390. Soweit im Vorhaben IBE eine Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme als Kombination der Investitionspriorität 6e) mit der Investitionspriorität 4e) umgesetzt werden soll, muss sich der Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 111 von 187 • strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz , Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum gesamtstädtischen INSEK ableiten lassen. 391. Soweit im Vorhaben IBE die Investitionspriorität 9b) als Kombinationsmöglichkeit zur Investitionspriorität 6e) herangezogen wird, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers, in dem sich die Brachfläche befindet, anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen. 392. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE kommen nur in Städten mit mindestens 5.000 Einwohnern in Betracht, sodass Überschneidungen mit dem ELER aufgrund der verschiedenen Förderkulissen ausgeschlossen sind. 393. Zuwendungsempfänger sind die Städte. Diese können die Zuwendung im Bedarfsfallunter Einhaltung aller Bestimmungen der ESI-Verordnungen und der weiteren zuwendungsrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen auch an nicht-kommunale Maßnahmenträger weiterleiten. Dies können z. B. Landkreise, Vereine, Kirchen, Zweckverbände und Unternehmen sein. Die Kommune bleibt für alle im Zuwendungsbescheid genannten Aufgaben und Verpflichtungen verantwortlich. 2.E.4.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 6e Integrierte Stadtentwicklung: 394. Grundsätzlich gelten die Leitgrundsätze bei der Auswahl der Konzepte und Projekte im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung unter Kapitel 2.E.2.3. 395. Im Rahmen der Förderung zur Nachhaltigen Stadtentwicklung werden die Konzepte durch die Bündelung von Fördermöglichkeiten aus mindestens zwei verschiedenen thematischen Zielen unterstützt. Die Integrierte Stadtentwicklung kombiniert dabei die Fördermöglichkeiten der Investitionspriorität 6e) mit denen der Investitionsprioritäten 4e), 6c) und 9b). 396. Die in dieser Investitionspriorität vorgesehenen Projekte müssen der Entwicklung des benachteiligten Stadtquartiers dienen. Die brach liegende Fläche muss einen erheblichen städtebaulichen Missstand im Quartier darstellen. Die Revitalisierung der Fläche muss von Bedeutung für die Stadtentwicklung sein und im Einklang mit der Raumordnung stehen. Die Projekte müssen geeignet sein, den Bestand unsanierter Brachflächen in den ausgewählten städtischen Problemgebieten zu mindern. Integrierte Brachflächenentwicklung: 397. Grundsätzlich gelten die Leitgrundsätze bei der Auswahl der Konzepte und Projekte im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung unter Kapitel 2.E.2.3. 398. Die in dieser Investitionspriorität umzusetzenden Projekte müssen geeignet sein, den Bestand unsanierter Brachflächen in den städtischen Gebieten (außerhalb der ausgewählten Stadtquartiere des Vorhabens ISE) zu mindern. 399. Im Rahmen der Förderung zur Nachhaltigen Stadtentwicklung werden die Konzepte durch die Bündelung von Fördermöglichkeiten aus mindestens zwei verschiedenen thematischen Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 112 von 187 • Zielen unterstützt. Die Integrierte Brachflächenentwicklung kombiniert dabei die Fördermöglichkeiten der Investitionspriorität 6e) mit denen der Investitionsprioritäten 4e) oder 9b). 400. Die Förderung im Vorhaben „Integrierte Brachflächenentwicklung“ kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Integrierten Stadtentwicklung befindet. 2.E.4.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 6e 401. Im Rahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung besteht die Möglichkeit, einen Stadtentwicklungsfonds als innovatives Finanzinstrument ergänzend einzusetzen. Falls von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, wird eine Ex-ante-Bewertung entsprechend Artikel 37 Absatz 2 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durchgeführt und die Ergebnisse bei der Umsetzung des Finanzinstruments berücksichtigt. 402. Im Rahmen des Vorhabens „Integrierte Brachflächenentwicklung“ ist der Einsatz innovativer Finanzinstrumente nicht vorgesehen. 2.E.4.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 6e 403. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung keine Umsetzung von Großprojekten. 2.E.4.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 6e Tabelle 34: Gemeinsame und programmspezifische Output-Indikatoren in der Investitionspriorität 6e ID Indikator Maßeinheit Fonds Regionen-kategorie Zielwert (2023) Datenquellen Häufigkeit der Berichterstattung CO38 geschaffene oder sanierte Freiflächen in städtischen Gebieten qm EFRE Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 820.000 Kommune jeweils zum Abschluss der Maßnahme Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 113 von 187 • 2.E.5 Investitionspriorität 9b: Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten 2.E.5.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 9b Spezifisches Ziel 17 ist die Reduzierung der Abwanderung aus den benachteiligten Stadtquartieren durch Stärkung dieser Quartiere als wirtschaftliche und soziale Räume. 404. Um Arbeitsmarktproblemen, Armutsrisiken, sozialer Ausgrenzung und wirtschaftlichen Entwicklungshemmnissen entgegenzuwirken, sind auch Impulse zur Stärkung einer schwachen lokalen Wirtschaft und zur Verbesserung des negativen Wohnumfeldes notwendig. Die betroffenen Areale sind oftmals geprägt durch Brachflächen und Leerstände im Bereich Wohnen, Handel und Gewerbe sowie schlechten Umweltbedingungen insbesondere durch fehlende Grün- und Erholungsflächen und hohe Verkehrsbelastung. Indem Sanierungen unterstützt sowie eine wirtschaftliche und soziale Belebung der benachteiligten Quartiere und Städte gefördert werden, kann ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der sozialen Ausgrenzung , der Armut und der Diskriminierung sowie der negativen Folgen des demografischen Wandels geleistet werden. Damit werden die Quartiere attraktiver und die Entwicklungsperspektiven für das Quartier bzw. Städte und seine Bewohner verbessert, was der Abwanderung entgegenwirkt. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 114 von 187 • Tabelle 35: Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 9b ID Indikator Maßeinheit Regionenkategorie Basiswert Basisjahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung E4 Bevölkerungsentwicklung in den städtischen Problemgebieten der antragstellenden Kommunen Einwohner Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 212.265 2014 218.534 Kommunen jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 115 von 187 • 2.E.5.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 9b 405. In dieser Investitionspriorität ist ein weites Spektrum an Maßnahmen denkbar, die geeignet sind, bestehende wirtschaftliche und soziale Defizite im Stadtquartier zu mindern. Auf die Ausführungen im Abschnitt „Begründung für eine Mischprioritätsachse“, Absätze 1 und 2, wird ausdrücklich verwiesen. 406. Mit der Schaffung attraktiver Wohn- und Wirtschaftsbedingungen in den ausgewählten Quartieren und Städten soll eine Verbesserung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds einhergehen. Mit entsprechenden strukturwirksamen städtebaulichen Maßnahmen kann auch eine bessere Durchmischung der Stadtquartiere mit Menschen verschiedener Altersstrukturen, sozialer Lagen und Herkunft bzw. eine ausgewogenere Sozialstruktur in Städten gegenüber der Gesamtentwicklung erreicht werden. 407. Als eine Folge der demografischen Entwicklung ist es zunehmend erforderlich, Stadtquartiere an die Bedürfnisse von Familien, Älteren und Menschen mit Behinderung anzupassen. Die Kommunen sollen bei der Überwindung der negativen Folgen des demografischen Wandels unterstützt werden. Hierbei soll es den Städten ermöglicht werden, die vorhandene Infrastruktur bedarfsorientiert an die spezifischen Erfordernisse anzupassen. Den Städten wird hierbei die Möglichkeit zur Sanierung von Gemeinbedarfseinrichtungen (bzw. gemeinnützigen Einrichtungen) sowie zur Unterstützung der öffentlichen Infrastruktur in den benachteiligten Stadtquartieren eröffnet. 408. Die EFRE-Förderung steht dabei für öffentliche Gebäude und öffentliche Infrastrukturen zur Verfügung. Diese umfassen Nicht-Wohngebäude und Infrastrukturen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand oder gemeinnützigen Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen. Dazu zählen auch Gebäude und Infrastrukturen öffentlicher Unternehmen , anerkannter Religionsgemeinschaften und freier Träger der schulischen Bildung, die als genehmigte Ersatzschulen gemeinnützig arbeiten. 409. Des Weiteren können Maßnahmen zur Belebung der lokalen Wirtschaft unterstützt werden, vorrangig lokal agierende Klein- und Kleinstunternehmen. Diese sollen bei der Neuansiedelung innerhalb des Fördergebietes sowie bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden. Darüber hinaus sollen auch niedrigschwellige Förderungen für Geschäftsumfeldverbesserungen im öffentlichen Raum möglich sein. Flankierend können hier auch Mittel für nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden, z. B. für die Erstellung der IHK, Quartiersmanagement und Öffentlichkeitsarbeit. Ein weiterer Aspekt soll neben der Förderung von Dienstleistungen im Quartier auch die Unterstützung von Unternehmen der Kreativwirtschaft sein. 410. In diesem Vorhaben werden auch Maßnahmen unterstützt, die zur Verbesserung des städtischen Umfelds die in der Investitionspriorität 6e) durchgeführten Maßnahmen zur Brachflächensanierung unmittelbar mit Maßnahmen verknüpfen, die sanierte Brachflächen einer neuen Nutzung zuführen. Dabei kommen vielfältige neue Nutzungsmöglichkeiten in Frage: 411. Zum einen können die entstehenden Freiflächen für die Ansiedlung neuer Unternehmen oder als Erweiterungsflächen für bereits im Stadtgebiet existierende Unternehmen genutzt werden . Die Verfügbarkeit entsprechender Flächen verhindert oftmals ein Abwandern von Unternehmen an andere Standorte und hilft, Arbeitsplätze nachhaltig zu erhalten und möglicherweise auch neu zu schaffen. Gleichzeitig wird damit einer möglichen Erhöhung des Pendleraufkommens entgegengewirkt. 412. Zum anderen können die im Rahmen der Investitionspriorität 6e) durchgeführten Maßnahmen zur Brachflächensanierung unmittelbar verknüpft werden mit Maßnahmen, die Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 116 von 187 • zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung sowie der Verbesserung des Wohnumfeldes im benachteiligten Stadtquartier beitragen. Die revitalisierten Flächen werden je nach spezifischem Bedarf des benachteiligten Stadtquartiers einer Nachnutzung zugeführt, die geeignet ist, zum Erreichen des spezifischen Ziels beizutragen. Die Möglichkeit zur Förderung im Rahmen dieser Investitionspriorität ist daher sowohl im Vorhaben ISE als auch im Vorhaben IBE vorgesehen. 413. Die Förderung im Rahmen dieser Investitionspriorität als Bestandteil der Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte , sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen (vgl. Kapitel 4.2). Soweit die Stadt im Vorhaben IBE Fördermöglichkeiten der Investitionspriorität 9b) heranzieht, ist ebenfalls eine soziale Benachteiligung des Stadtquartiers nachzuweisen. Die Förderung im Vorhaben IBE kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Integrierten Stadtentwicklung ISE befindet. 414. Im Rahmen der Investitionspriorität können bspw. folgende Maßnahmen zur Minderung bestehender wirtschaftlicher und/oder sozialer Defizite im Stadtquartier gefördert werden: Sanierung und Ertüchtigung von Gemeinbedarfseinrichtungen bzw. gemeinnützige Einrichtungen und öffentliche städtebauliche Infrastruktur durch Modernisierung, Inwertsetzung , Aufwertung und Schaffung von Barrierefreiheit Standort- und Infrastrukturentwicklung für die lokale Wirtschaft zur Unterstützung bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie bei Neuansiedlungen (z. B. im Bereich der Kreativwirtschaft), Geschäftsumfeldverbesserungen im öffentlichen Raum City- und Geschäftsstraßenmanagement Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen als Beitrag zur bedarfsorientierten Anpassung an den demografischen Wandel Inwertsetzung und Wiederzuführung der im Rahmen der Investitionspriorität 6e) sanierten Brachflächen zu gewerblicher bzw. baulicher Nachnutzung Wiedernutzbarmachung leerstehender Gebäude für eine öffentliche Nutzung nicht-investive Maßnahmen, z. B. die Erstellung der IHK, Quartiersmanagement und Öffentlichkeitsarbeit . 415. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE kommen nur in Städten mit mindestens 5.000 Einwohnern in Betracht, sodass Überschneidungen mit dem ELER aufgrund der verschiedenen Förderkulissen ausgeschlossen sind. 416. Zuwendungsempfänger sind die Städte. Diese können die Zuwendung im Bedarfsfall unter Einhaltung aller Bestimmungen der ESI-Verordnungen und der weiteren zuwendungsrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen auch an nicht-kommunale Maßnahmenträger weiterleiten. Dies können z. B. Landkreise, Vereine, Kirchen, Zweckverbände und Unternehmen sein. Die Kommune bleibt für alle im Zuwendungsbescheid genannten Aufgaben und Verpflichtungen verantwortlich. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 117 von 187 • 2.E.5.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 9b 417. Grundsätzlich gelten die Leitgrundsätze bei der Auswahl der Konzepte und Projekte im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung bzw. der Integrierten Brachflächenentwicklung unter Kapitel 2.E.2.3. 418. Im Rahmen der Förderung zur Nachhaltigen Stadtentwicklung werden diese Konzepte durch die Bündelung von Fördermöglichkeiten aus mindestens zwei verschiedenen thematischen Zielen unterstützt. Die Integrierte Stadtentwicklung kombiniert dabei die Fördermöglichkeiten der Investitionspriorität 9b) mit denen der Investitionsprioritäten 4e), 6c) und 6e). Die Integrierte Brachflächenentwicklung kombiniert hingegen die Fördermöglichkeiten der Investitionspriorität 9b) mit denen der Investitionsprioritäten 4e) und 6e). 419. Dabei müssen die in dieser Investitionspriorität umzusetzenden Projekte geeignet sein, um bestehende wirtschaftliche und/oder soziale Defizite des Wohnumfeldes zu mindern. 2.E.5.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 9b 420. Im Rahmen des Vorhabens „Integrierte Stadtentwicklung“ besteht die Möglichkeit, einen Stadtentwicklungsfonds als innovatives Finanzinstrument ergänzend einzusetzen. Falls von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, wird eine Ex-ante-Bewertung entsprechend Artikel 37 Absatz 2 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durchgeführt und die Ergebnisse bei der Umsetzung des Finanzinstruments berücksichtigt. 421. Im Rahmen des Vorhabens „Integrierte Brachflächenentwicklung“ ist der Einsatz innovativer Finanzinstrumente nicht vorgesehen. 2.E.5.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 9b 422. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt im Rahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung keine Umsetzung von Großprojekten. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 118 von 187 • 2.E.5.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 9b Tabelle 36: Gemeinsame und programmspezifische Output-Indikatoren in der Investitionspriorität 9b ID Indikator Maßeinheit Regionenkategorie Zielwert (2023) Datenquellen Häufigkeit der Berichterstattung CO01 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 204 Kommunen jeweils zum Abschluss der Maßnahme CO02 Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten Unternehmen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 204 Kommunen jeweils zum Abschluss der Maßnahme CO37 Zahl der Personen, die in Gebieten mit integrierten Stadtentwicklungsstrategien leben Personen Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 31.200 Kommunen jeweils zum Abschluss der Maßnahme PO11 Anzahl der Projekte, die der Schaffung von Barrierefreiheit in den ausgewählten Stadtquartieren der ISE dienen Projekte Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 24 Kommunen jeweils zum Abschluss der Maßnahme PO12 Gesicherte oder geschaffene Arbeitsplätze in den ausgewählten Stadtquartieren der ISE Anzahl Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 204 Kommunen jeweils zum Abschluss der Maßnahme PO13 Nachnutzung sanierter Brachflächen qm Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 220.000 Kommunen jeweils zum Abschluss der Maßnahme Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 119 von 187 • 2.E.6 Leistungsrahmen Tabelle 37: Leistungsrahmen der Prioritätsachse E ID Art des Indikators Prioritätsachse Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Maßeinheit Fonds Regionenkategorie Etappenziel für 2018 Zielwert (2023) Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators FI01 Finanzindikator E Förderfähige Gesamtausgaben Euro EFRE Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 55.815.099 218.882.743 FMV/FIKO --- FI01 Finanzindikator E Förderfähige Gesamtausgaben Euro EFRE Stärker entwickelte Region (Leipzig) 5.306.757 20.810.812 FMV/FIKO --- CO34 Outputindikator E Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen Tonnen CO2- Äquivalente EFRE Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 3.510 17.550 Kommune Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO34 Outputindikator E Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen Tonnen CO2- Äquivalente EFRE Stärker entwickelte Region (Leipzig) 330 1.650 Kommune Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO09 Outputindikator E Zunahme der erwarteten Zahl der Besucher unterstützter Stätten des Naturerbes und des kulturellen Erbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten (Besuche/Jahr) EFRE Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 210 1.050 Kommune Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 120 von 187 • ID Art des Indikators Prioritätsachse Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Maßeinheit Fonds Regionenkategorie Etappenziel für 2018 Zielwert (2023) Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators CO09 Outputindikator E Zunahme der erwarteten Zahl der Besucher unterstützter Stätten des Naturerbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten (Besuche/Jahr) EFRE Stärker entwickelte Region (Leipzig) 30 150 Kommune Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO38 Outputindikator E geschaffene oder sanierte Freiflächen in städtischen Gebieten qm EFRE Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 160.160 800.800 Kommunen Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab CO38 Outputindikator E geschaffene oder sanierte Freiflächen in städtischen Gebieten qm EFRE Stärker entwickelte Region (Leipzig) 3.840 19.200 Kommunen Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab PO13 Outputindikator E Nachnutzung sanierter Brachflächen qm EFRE Übergangsregion (Dresden, Chemnitz ) 40.160 200.800 Kommunen Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab PO13 Outputindikator E Nachnutzung sanierter Brachflächen qm EFRE Stärker entwickelte Region (Leipzig) 3.840 19.200 Kommunen Indikator deckt mit den weiteren Outputindikatoren Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 121 von 187 • ID Art des Indikators Prioritätsachse Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Maßeinheit Fonds Regionenkategorie Etappenziel für 2018 Zielwert (2023) Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators mehr als 50 % der Mittelzuweisung zu der Prioritätsachse ab Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 122 von 187 • 2.F Prioritätsachse F: Technische Hilfe 2.F.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 423. Aufgrund des vergleichbaren sozio-ökonomischen Entwicklungsstandes in den Regionen Dresden und Chemnitz (Übergangsregionen) und der Region Leipzig (stärker entwickelte Region) wird grundsätzlich eine einheitliche Entwicklungsstrategie für die EFRE-Förderung in Sachsen verfolgt (vgl. Kapitel 1.1) . Abweichungen in der Mittelverteilung ergeben sich in erster Linie aus den unterschiedlichen Förderintensitäten in den Regionenkategorien (vgl. Kapitel 1.3). Um die landeseinheitliche Entwicklungsstrategie effektiv unter Nutzung der einheitlichen administrativen Strukturen umzusetzen, wird gemäß Art. 96 Abs. 1 ESI- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die Förderung in beiden Regionenkategorien im Rahmen einer Prioritätsachse umgesetzt. 2.F.2.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse der Prioritätsachse F Spezifisches Ziel 18 ist die Sicherstellung der effizienten und effektiven Umsetzung des Operationellen Programms . 424. Die Maßnahmen, die nach Art. 59 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit Mitteln der Technischen Hilfe unterstützt werden können, dienen insgesamt der Umsetzung des Operationellen Programms. Durch einen gezielten Einsatz der Mittel im Freistaat Sachsen soll sichergestellt werden, dass die Umsetzung effizient und effektiv erfolgt. Tabelle 38: Programmspezifischer Ergebnisindikator der Prioritätsachse F ID Indikator Maßein-heit Regionenkategorie Basis - wert Basis - jahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstat - tung F1 Prozentuale Abweichung des tatsächlichen Mittelabflusses von den geplanten Mittelansätzen (Gewährleistung eines planmäßigen Mittelabflusses ) Prozent Übergangs - regionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 0 2013 0 Monitoringsystem jährlich Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 123 von 187 • Spezifisches Ziel 19 ist die Hohe Sichtbarkeit der EFRE-Förderung. 425. Die Sichtbarkeit der EFRE-Förderung ist von großer Bedeutung. Durch gezielte Publizitätsmaßnahmen , die mit Mitteln der Technischen Hilfe finanziert werden, können insbesondere potenzielle Begünstigte auf Fördermöglichkeiten hingewiesen werden. Zum anderen dienen Sie der Information der Öffentlichkeit darüber, wofür EFRE-Mittel eingesetzt und welche Ergebnisse im Freistaat Sachsen dadurch erreicht werden. Durch die Unterstützung mit Mitteln der Technischen Hilfe kommt die Verwaltungsbehörde den Verpflichtungen nach Artikel 115 der VO (EG) 1303/2013 nach. Tabelle 39: Programmspezifischer Ergebnisindikator der Prioritätsachse F ID Indikator Maß-einheit Regionenkategorie Basis - wert Basis - jahr Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstat - tung F2 Bekanntheit des EFRE Prozent Übergangsregionen (Dresden, Chemnitz); stärker entwickelte Region (Leipzig) 43 2014 45 repräsentative Bevölkerungsumfrage 2017 2023 2.F.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Prioritätsachse F 426. Die Technische Hilfe (TH) steht der Verwaltungsbehörde gem. Art. 59 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 zur Unterstützung vielfältiger Maßnahmen zur Verfügung. Finanziert werden hieraus Maßnahmen zur Ausarbeitung, zur Verwaltung, zur Begleitung, zur Bewertung , zur Information und Kommunikation, zur Vernetzung sowie zur Kontrolle und Prüfung. 427. Im Laufe des Förderzeitraums 2007 bis 2013 wurden vielfältige Erfahrungen bei der Umsetzung der Technischen Hilfe gesammelt, die zu Anpassungen der Verfahren geführt haben und sowohl im Rahmen des Handbuchs-TH als auch des Verwaltungs- und Kontrollsystems für die Förderperiode 2014 bis 2020 Berücksichtigung finden werden. Besondere Bedeutung hat die Prüfung der Vergaben, die mit Mitteln der Technischen Hilfe finanziert werden. 428. Maßnahmen, die mit der TH des EFRE im Förderzeitraum 2014 - 2020 unterstützt werden, sind u. a. Ausarbeitung • OP-Erstellung, Erarbeitung von Änderungsanträgen Verwaltung Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 124 von 187 • • Personalaufwand der Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde und zwischengeschalteten Stellen für sämtliche Aufgaben, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu erfüllen sind sowie für sonstiges Personal, welches EFREbezogene Tätigkeiten ausübt. Es können hier Personalausgaben, Ausgaben für Dienstreisen und Fortbildungen finanziert werden. Bei den zwischengeschalteten Stellen, die für die Bewilligung zuständig sind, können Aufgaben von der Antragsbearbeitung über Bewilligung, Auszahlung bis zur Verwendungsnachweisprüfung sowie der Durchführung von Kontrollen aus der TH des EFRE finanziert werden. Diese Möglichkeit soll insbesondere für Aufgaben, welche die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) als zwischengeschaltete Stelle innehat, genutzt werden. • Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Empfänger • Erstellung und Weiterentwicklung von Datenaustauschsystemen • Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde , Prüfbehörde und zwischengeschalteten Stellen und der Empfänger bei der Verwaltung und Nutzung des EFRE. Begleitung • Einrichtung und Betrieb von elektronischen Verwaltungs-, Begleit-, Kontroll- und Bewertungssystemen, • Ausgaben für Sitzungen des Begleitausschusses Bewertungen • Evaluierungen, Studien und Untersuchungen Information und Kommunikation • Maßnahmen zur Erstellung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie; • Informationsverbreitung und Informationsaustausch Vernetzung • Vorhaben des partnerschaftlichen Dialoges mit den Partnern sowie Dialog mit dem Bund oder anderen Bundesländern und Institutionen der EU zur Umsetzung des EFRE im Freistaat Sachsen • Erfahrungsaustausch Prüfung und Kontrolle • Unterstützende Maßnahmen zur Prüfung und Kontrolle 429. In einem Handbuch-TH werden die Einzelheiten zu den förderfähigen Maßnahmen, die mit der TH des EFRE unterstützt werden, definiert. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 125 von 187 • 2.F.2.3 Outputindikatoren der Prioritätsachse F Tabelle 40: Outputindikatoren der Prioritätsachse F ID Indikator Maßeinheit Zielwert (2023) (fakultativ) Datenquelle PO08 Zahl der Aktionen zur Bekanntmachung der EFRE- Förderung Aktionen 40 Liste der Aktionen als Excel-Datei PO14 Zahl der Publikationen zur Bekanntmachung der EFRE- Förderung Publikationen (gedruckt + online) 50 Liste der Publikationen als Excel- Datei PO19 geförderte Vollzeitstellen VZÄ 45 FMV PO20 geförderte TH-Vorhaben TH-Vorhaben 115 FMV Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 126 von 187 • 3 Finanzierungsplan 3.1 Mittelausstattung und Beiträge der leistungsgebundenen Reserve Tabelle 41: Mittelausstattung und Beträge der leistungsgebundenen Reserve Regionenkate - gorie 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Insgesamt Hauptzuweisung Leistungsgebundene Reserve Hauptzuweisung Leistungsgebundene Reserve Hauptzuweisung Leistungsgebundene Reserve Hauptzuweisung Leistungsgebundene Reserve Hauptzuweisung Leistungsgebundene Reserve Hauptzuweisung Leistungsgebundene Reserve Hauptzuweisung Leistungsgebundene Reserve Hauptzuweisung Leistungsgebundene Reserve Übergangsre - gionen 236.824.820 15.116.478 241.566.093 15.419.112 246.401.615 15.727.763 251.332.907 16.042.526 256.362.741 16.363.579 261.493.069 16.691.047 266.725.600 17.025.039 1.760.706.845 112.385.544 Stärker entwickelte Region 27.300.860 1.742.608 27.847.427 1.777.496 28.404.860 1.813.076 28.973.333 1.849.362 29.553.166 1.886.372 30.144.584 1.924.122 30.747.783 1.962.625 202.972.013 12.955.661 Insgesamt 264.125.680 16.859.086 269.413.520 17.196.608 274.806.475 17.540.839 280.306.240 17.891.888 285.915.907 18.249.951 291.637.653 18.615.169 297.473.383 18.987.664 1.963.678.858 125.341.205 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 127 von 187 • 3.2 Mittelausstattung insgesamt und nationaler Kofinanzierung (EUR) Tabelle 42: Finanzierungsplan Priorität Regionenkategorie Unionsunterstützung förderfähige Kosten insgesamt Nationaler Beitrag Ungefähre Aufschlüsselung des nationalen Beitrags Finanzmittel insgesamt Kofinanzierungs - satz Zur Information Hauptzuweisung (Finanzmittel insgesamt abzüglich leistungsgebundene Reserve) Leistungsgebundene Reserve Betrag der leistungsgebundenen Reserve als Anteil der Unionsunterstützung insgesamt Nationale öffentliche Mittel Nationale private Mittel EIB- Beiträge Unionsunterstützung Nationaler Beitrag Unionsunterstützung Nationaler Beitrag A Übergangsre-gion 847.009.008 211.752.253 137.806.66 2 73.945.59 1 1.058.761.26 1 80 % 0 794.963.687 198.740.923 52.045.321 13.011.330 6,14 % A Stärker entwickelte Region 86.325.095 21.581.276 13.472.203 8.109.073 107.906.371 80 % 0 81.020.762 20.255.193 5.304.333 1.326.083 6,14 % B Übergangsre-gion 249.015.351 62.253.839 24.488.840 37.764.999 311.269.190 80 % 0 233.714.352 58.428.589 15.300.999 3.825.250 6,14 % B Stärker entwickelte Region 38.762.709 9.690.677 4.530.680 5.159.997 48.453.386 80 % 0 36.380.895 9.095.224 2.381.814 595.453 6,14 % C Übergangsre-gion 360.112.447 90.028.111 49.562.886 40.465.225 450.140.558 80 % 0 337.984.975 84.496.243 22.127.472 5.531.868 6,14 % C Stärker entwickelte Region 57.802.139 14.450.535 9.906.260 4.544.275 72.252.674 80 % 0 54.250.428 13.562.607 3.551.711 887.928 6,14 % D Übergangsre-gion 197.770.000 49.442.500 49.030.887 411.613 247.212.500 80 % 0 185.617.823 46.404.456 12.152.177 3.038.044 6,14 % Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 128 von 187 • Priorität Regionenkategorie Unionsunterstützung förderfähige Kosten insgesamt Nationaler Beitrag Ungefähre Aufschlüsselung des nationalen Beitrags Finanzmittel insgesamt Kofinanzierungs - satz Zur Information Hauptzuweisung (Finanzmittel insgesamt abzüglich leistungsgebundene Reserve) Leistungsgebundene Reserve Betrag der leistungsgebundenen Reserve als Anteil der Unionsunterstützung insgesamt Nationale öffentliche Mittel Nationale private Mittel EIB- Beiträge Unionsunterstützung Nationaler Beitrag Unionsunterstützung Nationaler Beitrag D Stärker entwickelte Region 11.307.667 2.826.917 2.826.917 0 14.134.584 80 % 0 10.612.856 2.653.214 694.811 173.703 6,14 % E Übergangs-region 175.106.195 43.776.548 43.776.548 0 218.882.743 80% 0 164.346.620 41.086.654 10.759.575 2.689.894 6,14 % E Stärker entwickelte Region 16.648.649 4.162.163 4.162.163 0 20.810.812 80% 0 15.625.657 3.906.415 1.022.992 255.748 6,14 % F Übergangs-region 44.079.388 11.019.847 11.019.847 0 55.099.235 80% 0 44.079.388 11.019.847 0 0 0% F Stärker entwickelte Region 5.081.415 1.270.354 1.270.354 0 6351.769 80% 0 5.081.415 1.270.354 0 0 0% Insgege - samt Übergangsregion 1.873.092.389 468.273.098 315.685.670 152.587.428 2.341.365.487 80% 0 1.760.706.845 440.176.712 112.385.544 28.096.386 6% Insgege - samt Stärker entwickelte Region 215.927.674 53.981.922 36.168.577 17.813.345 269.909.596 80% 0 202.972.013 50.743.003 12.955.661 3.238.915 6% Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 129 von 187 • 3.3 Aufteilung des Finanzierungsplans nach Prioritätsachsen, Regionenkategorien und thematischen Zielen Tabelle 43: Aufschlüsselung des Finanzierungsplans nach Prioritätsachse, Regionenkategorie und thematischen Ziel Prioritätsachse Regionenkategorie Thematisches Ziel Unionsunterstützung Nationaler Beitrag Finanzmittel insgesamt A Übergangs-regionen Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 847.009.008 211.752.253 1.058.761.26 1 A stärker entwickelte Region Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 86.325.095 21.581.276 107.906.371 B Übergangs-regionen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 249.015.351 62.253.839 311.269.190 B stärker entwickelte Region Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 38.762.709 9.690.677 48.453.386 C Übergangs-regionen Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen 360.112.447 90.028.111 450.140.558 C stärker entwickelte Region Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen 57.802.139 14.450.535 72.252.674 D Übergangs-regionen Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements 197.770.000 49.442.500 247.212.500 D stärker entwickelte Region Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements 11.307.667 2.826.917 14.134.584 E Übergangs-regionen Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen 68.189.553 17.047.383 85.236.936 E Übergangs-regionen Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 46.120.000 11.530.004 57.650.004 E Übergangs-regionen Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung 60.796.642 15.199.161 75.995.803 E stärker entwickelte Region Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen 7.310.447 1.827.608 9.138.055 E stärker entwickelte Region Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 2.880.000 720.000 3.600.002 E stärker entwickelte Region Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung 6.458.202 1.614.553 8.072.755 Insgesamt 2.039.859.260 509.964.819 2.549.824.079 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 130 von 187 • Tabelle 44: Als Richtwert dienender Gesamtbetrag der für die Klimaschutzziele vorgesehenen Unterstützung Prioritätsachse Als Richtwert dienender Gesamtbetrag der für die Klimaschutzziele vorgesehenen Unterstützungen (EUR) Anteil der Gesamtzuweisung für das Operationelle Programm (%) C Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen 345.918.222,00 16,56 D Risikoprävention 164.077.667,00 7,85 E Nachhaltige Stadtentwicklung 72.242.096,80 3,46 Insgesamt 582.237.985,80 27,87 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 131 von 187 • 4 Integrierter Ansatz für die territoriale Entwicklung 430. Der Landesentwicklungsplan ist das zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende landesplanerische Gesamtkonzept der Staatsregierung zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen. Im Landesentwicklungsplan sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung festgelegt. Die im EFRE-OP beschriebenen Vorhaben mit einem territorialen Bezug stehen im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan und den sich daraus ergebenen Fachstrategien. 431. Eine wesentliche Grundlage für die Zukunftsfähigkeit Sachsens und zugleich ein wichtiger Standortvorteil sind die regionale Vielfalt und gleichzeitig eine ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur. Auch wenn sie unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten aufweisen, so wird doch keine Region von der gesellschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Der Landesentwicklungsplan berücksichtigt daher die Bedürfnisse aller sächsischen Regionen, des ländlichen Raums, der Städte und der Grenzgebiete. Insgesamt soll die Position der Städte sowohl im ländlichen Raum wie in den Verdichtungsräumen stabilisiert und weiter gestärkt werden. Den Städten kommt als Zentren des gesellschaftlichen Lebens im Siedlungsgefüge eine zentrale Rolle zu. Die Städte und ihr Umland sind dabei keine Gegensätze, sondern bilden gemeinsame Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsräume. Nur in diesem Verständnis räumlicher Arbeitsteilung und Kooperation sind die bevorstehenden Entwicklungsaufgaben in Zusammenarbeit zu bewältigen. Das trifft vor allem für den ländlichen Raum zu. Die aktive Einbeziehung aller regionalen Akteure und die gemeinsame Umsetzung integrierter, regional abgestimmter Entwicklungskonzepte sorgen für eine räumlich ausgewogene und nachhaltige Entwicklung. 432. Der Freistaat Sachsen sorgt in allen Landesteilen auch weiterhin für hervorragende Standortund Rahmenbedingungen zur Förderung der einheimischen Wirtschaft, zur Neuansiedlung von Unternehmen aus dem In- und Ausland und zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen . Eine unter Berücksichtigung integrierter Verkehrskonzepte bedarfsgerecht und umweltverträglich ausgebaute und effiziente Verkehrsinfrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für Wirtschaft, Wohlstand und Lebensqualität und stärkt die Position Sachsens im Wettbewerb der Regionen. 433. Der Landesentwicklungsplan berücksichtigt die Ziele der territorialen Dimension in der Kohäsionspolitik und die Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“. Maßgabe hierfür war die Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020 (TA 2020) vom 19. Mai 2011. 434. Die Verbesserung des territorialen Zusammenhaltes erfordert eine wirksame Koordinierung verschiedener Politikbereiche, Akteure, Planungsmechanismen sowie die Erzeugung und gemeinsame Nutzung von gebietsspezifischem Wissen und insbesondere die vertikale und horizontale Koordinierung zwischen Entscheidungsgremien auf verschiedenen Ebenen und sektorbezogenen Maßnahmen. Maßnahmen auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene wird bei der Umsetzung der TA 2020 eine zentrale Rolle beigemessen. 4.1 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung 435. Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 132 von 187 • 436. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt. 437. Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Die Verwaltungsgebiete der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig sind ausgenommen, können sich ggf. aber themenund projektbezogen über fondsspezifische Instrumente der Zusammenarbeit (z. B. als Partner von Kooperationen) im Rahmen des Art. 35 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER) bzw. Art. 35 Abs.1 c) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (ESI-Verordnung) in Verbindung mit Art. 44 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER) beteiligen. 438. Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. 439. Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie. 440. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Projekte dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. 441. Das Vorrangprinzip soll insbesondere für solche Vorhaben aller Prioritätsachsen implementiert werden, für die durch die regionale Einbeziehung ein Mehrwert für das Vorhaben generiert wird. Hierzu zählen unter anderem die Förderung innovativer Ansätze in der Gesundheits - und Pflegewirtschaft, die Vorhaben Zukunftsfähige Energieversorgung, Klima- und Immissionsschutzes und die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger. Die Akteure der lokalen Aktionsgruppen werden darüber informiert, für welche Vorhaben das Vorrangprinzip Anwendung findet. 442. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER- Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabensauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die Mitglieder des Entscheidungsgremium der LAG sind keine Finanzakteure im Sinne des Art. 52 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 133 von 187 • 4.2 Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung 443. Mit der Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß Artikel 7 Abs. 1 EFRE- Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 sollen die Wohn- und Lebensbedingungen in ausgewählten Stadtquartieren gezielt verbessert werden, um einer Verdichtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen entgegenzuwirken (vgl. Kapitel 1.1 und 2.E.2). 444. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung werden in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014 auf der Grundlage eines integrierten Ansatzes durchgeführt und gefördert. 445. Die Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte, sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen. Für die Bestimmung der Benachteiligung werden geeignete Kriterien herangezogen, z. B. die Bevölkerungsentwicklung , die Altersstruktur und die Quote an SGB II-Empfängern. Die Städte werden im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs aufgefordert, die von ihnen ausgewählten Quartiere, deren Benachteiligungen und Entwicklungsziele darzustellen sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele in Form eines integrierten Handlungskonzepts (IHK) vorzuschlagen. Das IHK muss mit der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung sowie anderen übergreifenden Strategien konform gehen. 446. Die Förderung des Vorhabens Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE) wird mittels öffentlicher Ausschreibung bekanntgemacht. Die Revitalisierung der Fläche in Verbindung mit einer Nutzbarmachung muss von Bedeutung für die Stadtentwicklung sein und im Einklang mit der Raumordnung stehen. Für eine Förderung muss die Stadt über einen Fachteil „Brachen innerhalb ihres gesamtstädtischen INSEK verfügen. 447. Soweit eine Maßnahme der IBE in Kombination der Investitionspriorität 6e) mit der Investitionspriorität 4e) umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum INSEK ableiten lassen. Wird die Investitionspriorität 9b) als Kombinationsmöglichkeit zur Investitionspriorität 6e) herangezogen, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers, in dem sich die Brachfläche befindet, anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen. Die Förderung kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Vorhabenbereichs ISE befindet. 448. Sowohl die Auswahl der Fördergebiete, die strategisch-konzeptionelle Vorbereitung der Gesamtmaßnahmen als auch die Auswahl der einzelnen Projekte liegen in direkter kommunaler Verantwortung. 449. Im Vorhaben ISE ist die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft sowie anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess durch die Kommune sicherzustellen. 450. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung werden mit dem EFRE durch die Kombination von Fördermöglichkeiten aus bis zu drei, mindestens aber zwei verschiedenen thematischen Zielen in jedem geförderten Stadtentwicklungskonzept durchgeführt. 451. Im Vorhaben ISE ist die Einbindung des ESF mit nicht-investiven, speziell auf Stadtentwicklungsbedarfe ausgerichteten ESF-Förderinhalten im thematischen Ziel 9 gewünscht, jedoch nicht zwingend. Die Städte sind im Vorhaben ISE explizit aufgerufen, die Kombinationsmöglichkeiten auszuschöpfen und im IHK zu verankern. In geeigneten Fällen kann die Möglichkeit des Art. 98 „Gemeinsame Unterstützung“ der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genutzt werden. Im Vorhaben IBE ist die Einbindung des ESF nicht vorgesehen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 134 von 187 • Tabelle 45: Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung – als Richtwert dienender Betrag der EFRE- und ESF-Unterstützung Fonds EFRE- und ESF-Unterstützung (Richtwert) (EUR) Anteil der Gesamtzuweisungen aus dem Fonds für das Programm EFRE insgesamt 191.754.844 9,18 % EFRE + ESF INSGESAMT 191.754.844 9,18 % 4.3 Vorkehrungen für interregionale und transnationale Maßnahmen 452. Das Operationelle Programm EFRE ist im Einklang mit den Regelungen von Art. 70 Abs. 2 und 3 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 offen für grenzübergreifende, interregionale und transnationale Kooperationen. 453. Grundsätzlich eignet sich das EFRE-Programm vor allem dazu, Ergebnisse aus der Arbeit der Projekte im Bereich der transnationalen oder interregionalen Zusammenarbeit investiv zu begleiten, umzusetzen oder weiter zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahmen der inhaltlichen Ausrichtung des Programms entsprechen und die Kriterien zur Auswahl der Projekte erfüllen. 454. In diesem Zusammenhang ist Art. 65 Abs. 11 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 zu beachten, mit dem eine Doppelförderung von Projektausgaben ausgeschlossen wird. Wenn im Rahmen des vorliegenden Operationellen Programms Projekte unterstützt werden , die Grenzen zwischen Ländern überschreiten, dann sind funktionale Räume oder andere Verflechtungsbeziehungen als Entwicklungsgrundlage zu benennen und mit der Förderung der Programme nachzuvollziehen. 455. Die Förderung investiver Projekte erfolgt grundsätzlich nach dem Operationellen Programm und denjenigen Regeln, die am Ort der Investition gelten. Bei nichtinvestiven Projekten, bei denen ein grenzüberschreitender Nutzen erzielt wird, wie z.B. bei Forschungs - und Wirtschaftskooperationen, ist grundsätzlich der Ort des Projektes entscheidend . Falls kein eindeutiger Ort definiert werden kann oder eine Veranstaltungsreihe geplant ist, die wegen des Raumzusammenhangs die Grenzen überschreiten sollen, ist der juristische Sitz des Zuwendungsempfängers entscheidend. Hierbei verbleiben die Fördermittel des jeweiligen Landes in diesem Land. In Ausnahmefällen können Projekte anteilig auf die jeweiligen Länder verteilt werden. Hierzu muss der Projektträger vor Maßnahmenbeginn nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien nachweisen, wie die Aufgaben und Anteile aufgeteilt werden sollen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 135 von 187 • 5 Für die Verwaltung, Kontrolle und Prüfung zuständige Behörden und Stellen sowie Aufgaben der jeweiligen Partner 5.1 Zuständige Behörden und Stellen Tabelle 46: Zuständigen Behörden und Stellen Behörde/Stelle Bezeichnung der Behörde/Stelle und der Abteilung oder des Referats Leiter der Behörde/Stelle (Position oder Posten) Verwaltungsbehörde Sächsisches Staatsministerium für Wirt-schaft, Arbeit und Verkehr, Referat 55 Referatsleiterin 55 Bescheinigungsbehörde Sächsisches Staatsministerium für Wirt-schaft, Arbeit und Verkehr, Referat 51 Referatsleiter 51 Prüfbehörde Sächsisches Staatsministerium der Fi-nanzen, Referat 17 Referatsleiterin 17 Stelle, an die Zahlungen der Kommission getätigt werden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 415 Leitung 5.2 Einbeziehung der relevanten Partner 456. Maßnahmen zur Einbindung der relevanten Partner in die Erstellung der operationellen Programme und die Rolle dieser Partner bei Durchführung, Begleitung und Bewertung der operationellen Programme 457. Das Partnerschaftsprinzip stellt ein zentrales Element der europäischen Mehrebenen- Governance dar und wurde in der Praxis der Strukturfondsförderung in Sachsen fest verankert . In Anknüpfung an die positiven Erfahrungen der vorangehenden Förderzeiträume wird dem partnerschaftlichen Ansatz sowohl bei der Erstellung als auch bei der Umsetzung des Operationellen Programms für die Förderperiode 2014 bis 2020 eine wichtige Rolle zugeschrieben . 458. Die Vorbereitungen für den Förderzeitraum verliefen unter Federführung der Verwaltungsbehörde EFRE und unter Einbindung der Fachressorts, der Landesdirektion Sachsen, des Sächsisches Oberbergamtes sowie des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Im Einklang mit Art. 5 Abs. 1 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wurde darüber hinaus ein breites Spektrum externer Partnerorganisationen (im Weiteren als „sächsische Partner“ bezeichnet ) systematisch aktiv beteiligt (vgl. Kapitel 12.3). 459. Den Auftakt für die Gespräche mit den sächsischen Partnern bildete im Mai 2011 die Veranstaltung zum Thema „Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2013“. Hier wurde seitens der Staatsregierung über die Rolle der Kohäsionspolitik bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 und den Stand der Debatte über die Architektur der zukünftigen EU-Kohäsionspolitik informiert. Der darauf folgende Meinungsaustausch mit den sächsischen Partnern konzentrierte sich zunächst auf den 5. Bericht der Europäischen Kommission über den wirtschaftlichen , sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die ersten Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission. Ein breites Spektrum an Themen wurde in diesem Zusammenhang adressiert: Mit Bezug auf den kohäsionspolitischen Rahmen wurden u. a. die Vorgabe einer thematischen Konzentration und der Entwicklung von Ex Ante- Konditionalitäten kritisch diskutiert. Für die strategische Ausrichtung des künftigen Förderansatzes bestand Übereinstimmung über die Notwendigkeit einer fonds- und ressortübergrei- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 136 von 187 • fenden Gestaltung der Strukturfondsförderung und der Nutzung aller Optionen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Inanspruchnahme der Fördermittel. Kontrovers wurden hingegen die Überlegungen für eine Quotenregelung zwischen dem ESF und EFRE betrachtet . 460. Zur ersten Abstimmung der künftigen Förderbedarfe wurde im 1. Quartal 2012 Einzelinterviews mit den Fachressorts und Gesprächsrunden mit den sächsischen Partnern geführt. Die sächsischen Partner waren darüber hinaus nach dem Sprecherprinzip in die für die Vorbereitungen der neuen Förderperiode grundlegenden Abstimmungen zur Sozioökonomischen Analyse und Ex-Ante-Evaluierung eingebunden. 461. Der gesamte Partnerkreis wurde über den Fortschritt der Vorbereitungen und die Rahmensetzenden Prozesse zweimal jährlich im Begleitausschuss informiert. Die ersten ressortspezifischen Überlegungen zu den künftigen Investitionsprioritäten wurden unter Berücksichtigung der Strategie Europa 2020 und in Anknüpfung an Evaluierungsergebnisse entwickelt und mit den sächsischen Partnern im Rahmen von drei Fachworkshops im April, Mai und August 2012 diskutiert. Im Herbst 2012 fand erneut eine Tagung der Strukturfonds statt, die über die Fortschritte im Programmierungsprozess zusammenfassend informierte. 462. Die Erkenntnisse aus den Diskussionen dienten zusammen mit den zahlreichen, seitens der Partner vorgelegten, schriftlichen Stellungnahmen als Grundlage weiterer Programmierungsaktivitäten . Dieser Prozess wurde in 2013 durch weitere Abstimmungen zwischen der Verwaltungsbehörde, den Fachressorts und den sächsischen Partnern in Form bilateraler Beratungen oder themenbezogener Gesprächsrunden begleitet. Ein zentrales Partnerschaftsinstrument bildete die im April 2012 unter Federführung der Verwaltungsbehörde nach dem Sprecherprinzip gebildete Redaktionsgruppe zum Operationellen Programm, die der aktiven Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Programmdokuments diente. Im Vorfeld wurden die Wirtschafts- und Sozialpartner aufgefordert, sich auf vier Mitglieder des Begleitausschusses 2007 - 2013 zu verständigen, die in der Redaktionsgruppe mitarbeiten und als Sprecher für alle Wirtschafts- und Sozialpartner fungieren sollten. Im Ergebnis beteiligten sich neben den Vertretern der Fachressorts Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Wissenschaft und Kunst, Inneres sowie Umwelt und Landwirtschaft der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sächsische Städte- und Gemeindetag, die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft und die Industrie- und Handelskammer an der Redaktionsgruppe. Bei der Zusammenstellung der Redaktionsgruppe wurde Wert darauf gelegt, dass die Themenfelder Chancengleichheit und Antidiskriminierung mit abgesichert werden. Die Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner wurde in der Diskussion als Fortschritt und positiv bewertet. 463. Um den darüber hinaus gehenden Partnerkreis und die Vertreter des Sächsischen Landtags über den Fortschrift der Vorbereitungen der neuen Förderperiode zu informieren, fand Anfang November 2013 die dritte Tagung der Strukturfonds statt. Im Anschluss an die Tagung wurde der erste Entwurf des Operationellen Programms für den EFRE auf der Internetseite der Strukturfonds in Sachsen veröffentlicht und der interessierten Öffentlichkeit für eine Meinungsäußerung zugänglich gemacht. 464. Im Ergebnis der Konsultation und der intensiven Beteiligungsprozesse wurde das Operationelle Programm in Hinblick auf einige strategische Entscheidungen verändert, wie z.B. die deutliche Aufstockung des Mittelansatzes der Prioritätsachse A, der Verankerung einer engen Anbindung der Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung an die vorhandenen wirtschaftlichen Potenziale der sächsischen Wirtschaft sowie der Verzicht auf eine Förderung im thematischen Ziel 7 (Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Verkehrsinfrastrukturen). 465. Die konkrete Ausgestaltung der Partnerschaftsbeziehungen bei der Umsetzung des Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 137 von 187 • Operationellen Programms im Förderzeitraum 2014 – 2020 erfolgt in laufender Abstimmung mit den sächsischen Partnern und unter Beachtung von einschlägigen Vorgaben der ESI- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014. Damit soll sichergestellt werden, dass das Partnerschaftsprinzip im Sinne einer engen Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Stellen der Zivilgesellschaft während des gesamten Programmzyklus gestaltet werden kann. 466. Das zentrale Instrument der Partnerschaft bildet der Begleitausschuss, dessen Zusammensetzung im Einklang mit Art. 48 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 erfolgt. Um relevante Partner für den Begleitausschuss zu bestimmen, wurde ein transparentes Auswahlverfahren nach Art. 4 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 durchgeführt, das im Juli 2013 mit einem öffentlichen Internetaufruf startete und einen aktiven Abstimmungsprozess zwischen den potentiellen Partnergruppen unterstützte. Einschlägig für die Auswahl waren neben den Vorgaben der Art. 5 Abs. 1 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Art. 4 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014, die das Spektrum der zu beteiligenden Partner definieren, insbesondere die Kriterien Kompetenz und/oder Betroffenheit durch die Förderung, Fähigkeit zur aktiven Teilnahme, angemessene Repräsentativität, Fachkompetenz , Kontinuität der bisherigen Mitarbeit sowie Nichtdiskriminierung. Die Mitgliedschaft und die Verfahren der Zusammenarbeit im Rahmen des Begleitausschusses regelt eine Geschäftsordnung , die unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 erarbeitet wurde. 467. Aktive Beteiligung der Partner erfolgt darüber hinaus über die Mitarbeit in der Lenkungsgruppe Laufende Bewertung, einem Untergremium des Begleitausschusses, das der Steuerung des Bewertungsprozesses und der fachlichen Begleitung der laut Evaluierungsplan umgesetzten Bewertungstätigkeiten dient. Der Ausschuss arbeitet nach dem nachgeordneten Sprecherprinzip und beteiligt unter Vorsitz der Verwaltungsbehörde ausgewählte Mitglieder des Begleitausschusses, darunter Vertreter der Fondsbewirtschafter, der zwischengeschalteten Stellen, der Obersten Umweltbehörde des Freistaates Sachsen sowie der sächsischen Partner. 468. Um die Kapazitäten der sächsischen Partner für die aktive Begleitung der Programmumsetzung im Sinne des Art. 17 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 zu stärken, ist geplant , die bewährten partnerbezogenen Aktivitäten aus der letzten Förderperiode wie z. B. Vorbereitungstreffen im Vorfeld der Begleitausschusssitzungen, themenbezogene Fachworkshops oder regelmäßige Informationsmaßnahmen zu aktuellen EFRE-relevanten Themen im sächsischen, bundesdeutschen und europäischen Kontext nach Bedarf fortzuführen. Für diese Zwecke werden Mittel der Technischen Hilfe in erforderlichem Umfang bereitgestellt . Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 138 von 187 • 6 Koordination zwischen den Fonds, dem ELER und dem EMFF sowie anderen nationalen und Unionsfinanzinstrumenten und mit der EIB 6.1 Koordination zwischen den ESI-Fonds 469. Im Zuge der Vorbereitung der EFRE-Förderung fanden zur Begleitung der Programmplanung und Koordination der Förderinhalte seit Anfang des Jahres 2012 regelmäßig Abstimmungen mit den Verwaltungsbehörden der anderen ESI-Fonds (ESF, ELER, EMFF, Kooperationsprogramm grenzübergreifende Zusammenarbeit) in Sachsen statt. Diese Abstimmungen stellen ein Steuerungsinstrument dar, um die Komplementarität der einzelnen Fonds und Förderinstrumente zu erhöhen, Doppelförderungen auszuschließen und die gemeinsame Ausrichtung der Fonds auf die strategischen Ziele der Staatsregierung sicherzustellen. 470. Nach Identifizierung der Vorhaben, bei denen es zu Überschneidungen kommen könnte, wurde eine Abgrenzung der Förderinhalte vorgenommen. Mit Blick auf Effizienzgesichtspunkte streben die ESI-Fonds, sofern möglich, ein gleichartiges Vorgehen an. Die Abstimmungen sollen nach Abschluss der Programmplanung fortgesetzt werden. Den jeweiligen Begleitausschüssen werden Vertreterinnen und Vertreter der jeweils anderen ESI-Fonds angehören. Dadurch erfolgt ein kontinuierlicher Informationsfluss zwischen allen ESI-Fonds in Sachsen. 471. Im Hinblick auf Umweltschutzbelange werden Kooperation und Koordination zwischen den ESI-Fonds insbesondere über die Umsetzung des horizontalen Grundsatzes der Nachhaltigen Entwicklung sowie über den Partnerschaftsprozess sichergestellt. Darüber hinaus gelten im gesamten Verwaltungsprozess bei der Genehmigung und Umsetzung aller Fördermaßnahmen die hohen Standards des deutschen Umweltrechts. 472. Das Operationelle Programm für den EFRE des Freistaates Sachsen berücksichtigt ferner die in der Partnerschaftsvereinbarung dargestellten Mechanismen zur Sicherung der Koordination (vgl. Kapitel 8.4. der Partnerschaftsvereinbarung). 473. Im Bewilligungsverfahren werden Vorkehrungen getroffen, um Doppelförderungen auszuschließen und potentielle Synergieeffekte durch die abgestimmte Kombination von Instrumenten zu schaffen. 474. Komplementaritäten mit dem ESF 475. In geeigneten Fällen kann die Möglichkeit des Art. 98 „Gemeinsame Unterstützung“ der ESI- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genutzt werden. 476. Zwischen dem EFRE- und ESF-OP des Freistaates Sachsen bestehen folgende Komplementaritäten beziehungsweise Abgrenzungen: 477. Prioritätsachse A: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 478. Der EFRE fördert Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Forschung sowie Vorhaben zur Stärkung von FuEuI der sächsischen Wirtschaft. Komplementär fördert der ESF Vorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen akademischer Forschung und Wirtschaft sowie Stärkung der Innovationskraft der Unterneh- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 139 von 187 • men. Bei den sowohl im ESF als auch im EFRE verankerten Vorhaben zur Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen und Beschäftigten, beziehungsweise Technologieförderung wurden eindeutige Abgrenzungen vorgenommen und komplementäre Fördergegenstände erarbeitet. Mit dem EFRE-Vorhaben "Technologieförderung" werden FuEuI in Unternehmen produkt- und verfahrensbezogen gefördert. Die ESF-Maßnahmen unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung der personellen Möglichkeiten. Die im EFRE verankerte Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft ist - anders als die personenbezogenen Förderung im ESF - technologiebezogen und zielt vor allem auf einen hohen Innovationsgrad und die Vernetzung unterschiedlicher Beteiligter ab. 479. Prioritätsachse B: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 480. Der EFRE fördert mit Risikokapitalfonds technologie- und wissensintensive junge Unternehmen und leistet damit einen Beitrag zum spezifischen Ziel des ESF „Existenzgründungen und Unternehmergeist stärken“. Da die Beschäftigungs- und Ausbildungsquote maßgeblich von der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft abhängt, resultieren durch das EFRE-Vorhaben Synergieeffekte mit den beschäftigungs- und sozialpolitischen Zielen des ESF. Zudem können ESF-geförderte Weiterbildungsmaßnahmen die im EFRE verankerten Bemühungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU flankieren. 481. Prioritätsachse E: Nachhaltige Stadtentwicklung 482. Der investive Ansatz im EFRE zur Integrierten Stadtentwicklung (ISE) wird komplementär durch den nicht-investiven Ansatz im ESF ergänzt. Im Fokus der ESF-Förderung steht dabei die soziale und berufliche Integration von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten, während der EFRE die klima- und umweltgerechte Stadterneuerung sowie die wirtschaftliche und soziale Belebung. Die Kommunen sind explizit aufgerufen, die Kombinationsmöglichkeiten von EFRE- und ESF-Förderungen auszuschöpfen und bereits im Handlungskonzept für die jeweiligen Stadtentwicklungsgebiete zu verankern. Insbesondere bei der Förderung der teilräumlichen Integrierten Handlungskonzepte (IHK) von Städten, die im Bereich der ISE eine Kombination von EFRE-und ESF-Maßnahmen anstreben und dies im IHK darstellen, kann die Möglichkeit des Art. 98 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 herangezogen werden. 483. Komplementaritäten mit dem ELER 484. Die Verwaltungsbehörde EFRE ist beratend im Auswahlausschuss für die LEADER- Entwicklungsstrategien zur lokalen Entwicklung vertreten. Zwischen EFRE und ELER bestehen folgende Komplementaritäten beziehungsweise Abgrenzungen: 485. Prioritätsachse A: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Der Fokus der Förderung beim ELER liegt bei land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, im EFRE im gewerblichen Bereich. Die Einrichtung und Tätigkeit von Operativen Gruppen (OPG) der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ wird nicht über EFRE gefördert. Eine Förderung von Vorhaben aus bestätigten Aktionsplänen der OPG im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ aus dem EFRE ist nur möglich, sofern die Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 140 von 187 • dortigen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind und keine Finanzierung aus dem ELER erfolgen kann. 486. Prioritätsachse B: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 487. Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung des EFRE und vergleichbare Standardmaßnahmen im Rahmen des ELER ergänzen sich. Während die Einzelbetriebliche Investitionsförderung des EFRE auf den gewerblichen Bereich gerichtet ist, fördert der ELER einzelbetriebliche Investitionen der Land- und Forstwirtschaft. Soweit bei dem auf KMU ausgerichteten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Einzelfall EFRE-Mittel in der Gebietskulisse der ELER in Orten bis 5.000 Einwohnern eingesetzt werden sollen, wird durch Negativtestate eine Doppelförderung ausgeschlossen. 488. Prioritätsachse C: Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen 489. Komplementär zum EFRE fördert der ELER Standardmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. 490. Prioritätsachse D: Risikoprävention 491. Komplementär zum EFRE können auch im ELER Projekte zur Inwertsetzung belasteter Flächen zur Unterstützung der lokalen Entwicklung gem. Art. 32 ff. ESI-Verordnung (EU) 1303/2013 in Orten bis 5.000 Einwohnern umgesetzt werden. Der EFRE kommt nur dann in Orten bis 5.000 Einwohner zum Einsatz, wenn die Beseitigung einer Umweltgefährdung im Vordergrund steht. 492. Komplementarität zum ELER besteht auch hinsichtlich des Hochwasserschutzes. Im Rahmen des integrierten Hochwasserschutzprogramms konzentriert sich die Förderung über den EFRE auf die Hochwasserschutzprojekte der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, während der ELER flankierend die hochwasserangepasste Flächenbewirtschaftung im Rahmen der Agrarumweltprogramme unterstützt. 493. Prioritätsachse E: Nachhaltige Stadtentwicklung 494. Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE überschneiden sich nicht mit der Förderung aus dem ELER, da im EPLR keine Maßnahmen der Stadtentwicklung nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 1305/2013 programmiert sind. Der ELER fördert ausschließlich Vorhaben zur Unterstützung der lokalen Entwicklung gem. Art. 32 ff. ESI- Verordnung (EU) 1303/2013 in Orten bis 5.000 Einwohnern. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE setzen eine Einwohnerzahl der Orte von mehr als 5.000 Einwohnern voraus. 495. Prioritätsachsen A bis E: 496. Vorhaben zur Unterstützung der lokalen Entwicklung gem. Art. 32 ff. ESI-Verordnung (EU) 1303/2013 werden grundsätzlich über ELER gefördert. Darüber hinaus können geeignete Vorhaben, die im Rahmen der Unterstützung der lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene ent- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 141 von 187 • wickelt wurden, nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung des EFRE unterstützt werden. 497. Gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationsvorhaben der LEADER-LAG werden nicht über EFRE gefördert. 498. Im Rahmen von Kooperationsvorhaben in LEADER können nichtinvestive und investive Vorhaben der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und die Schaffung von Clustern und Netzwerken unterstützt werden. Aus dem EFRE werden keine LAG als Projektträger gefördert. Bedingung für die Förderung über LEADER ist die Kohärenz mit dem LEA- DER-Strategie, den Zielen des ELER, dem EPLR 2014 – 2020 und ggf. anderen ESI-Fonds sowie den allgemeinen gesetzlichen Regelungen und der Ausschluss der Doppelförderung. 499. Komplementaritäten mit dem EMFF 500. Prioritätsachse B: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 501. Der EMFF verfolgt ähnlich wie die Einzelbetriebliche Investitionsförderung des EFRE die Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern. In Abgrenzung zum EMFF ist die Förderung im Bereich Aquakultur und Fischerei durch den EFRE ausgeschlossen. 502. Komplementaritäten mit den Kooperationsprogrammen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 503. Sowohl der EFRE als auch die Kooperationsprogramme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit fördern Maßnahmen im Bereich Hochwasserrisikomanagement. Der Schwerpunkt in den Kooperationsprogrammen liegt dabei insbesondere auf der grenzübergreifenden Konzeptionierung, die aus den Anforderungen der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie resultiert, und sich vorzugsweise auf kleinere grenzübergreifende Einzugsgebiete beziehen. Ferner kann durch die Vorgaben im Bereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Bezug auf gemeinsame Planung, Umsetzung, Finanzierung bzw. Personalausstattung mit dem Nachbarland eine Überschneidung mit der EFRE-Förderung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Entwicklung der touristisch-kulturellen Infrastruktur sowie des Ausbaus des grenzübergreifenden Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Kooperationsprogramme verfolgen im Bereich der Entwicklung der touristisch-kulturellen Infrastruktur insbesondere das Ziel, die im Grenzraum vorherrschende Natur- und Kulturlandschaft zu erhalten und zu pflegen sowie zum nachhaltigen Tourismus beizutragen. Mit dem Ausbau des grenzübergreifenden ÖPNV soll die Länder - und Verbandsgrenzen übergreifende Zusammenarbeit der Aufgabenträger weiter ausgebaut werden, um Angebote im überregionalen ÖPNV zu verbessern. Dies geschieht immer in enger Abstimmung zwischen Kooperationspartnern unter Berücksichtigung der EU- Vorgaben an Kooperationsvorhaben. 6.2 Koordination mit anderen EU-Finanzinstrumenten und der EIB 504. Die Abgrenzung gegenüber anderen EU-Finanzinstrumenten erfolgte im Zuge der Programmplanung. Es wurden folgende relevante Bezüge zu anderen EU- Finanzinstrumenten identifiziert: Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 142 von 187 • 505. HORIZON 2020: Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation HORIZON 2020 ist das Hauptinstrument der EU zur Förderung von Wissenschaft, technologischer Entwicklung und Innovation. Mit dem Ziel, den Mehrwert und die Wirkung der Union zu maximieren, liegt der Schwerpunkt von HORIZON 2020 auf Zielen und Tätigkeiten, die die Mitgliedstaaten allein nicht effizient verwirklichen können. Der Schwerpunkt der Förderung im Rahmen der Strukturfonds hingegen liegt in der Entwicklung und Stärkung regionaler Potenziale. Vorhaben der FuE-Projektförderung können vor allem dort Synergien bewirken, wo HORIZON 2020-Projekte auf die Überwindung der Lücke zwischen Forschung und Markt bzw. die Schließung von Wertschöpfungsketten abzielen. Das ist insbesondere bei Vorgaben im Rahmen von Joint Technology Initiatives der Fall. Daher können FuE-Projekte, die sich aus der Teilnahme sächsischer Partner an Joint Technology Initiatives ergeben, unter Beachtung von Art. 65 Abs. 11 ESIF-VO ergänzend gefördert werden. Der Freistaat Sachsen unterstützt auch im Rahmen von European Research Area – Industrial Biotechnology (ERA-IB) sächsische Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die Partner in transnationalen FuE- Projekten der Industriellen Biotechnologie sind, aus seinen EFRE-Vorhaben bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen. 506. LIFE: In geeigneten Bereichen können EFRE-Mittel für ergänzende Maßnahmen zu Projekten im Rahmen des LIFE-Programms 2014-2020 bereitgestellt werden, insbesondere zu integrierten Projekten für die Umsetzung von Plänen und Strategien im Bereich Umweltund Klimaschutz. 507. COSME: Das Programm hat zum Ziel, Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln und Märkten innerhalb und außerhalb der EU zu erleichtern und ein günstiges Umfeld für Neugründungen und Expansion von Unternehmen zu schaffen. Komplementär hierzu fördert der EFRE regionale KMU über Finanzinstrumente. Im Zuge der Ex-Ante-Bewertung gemäß Art. 37 ESIF-VO werden bei der Ausgestaltung mögliche Synergien mit COSME geprüft. 508. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Ex-ante-Bewertung für Finanzinstrumente wird eine Koordination mit der EIB geprüft. 6.3 Koordination mit nationalen Förderinstrumenten 509. Durch regelmäßige gemeinsame Gremien wird die Abstimmung zwischen Bund und Ländern während der Programmumsetzung sichergestellt und ein gegenseitiger Informationsfluss über regionale und nationale Förderprogramme gewährleistet. Dadurch wird ermöglicht, bei Änderungen beziehungsweise neuen nationalen Programmangeboten angemessen zu reagieren . 510. Im Rahmen des jährlichen Abschlusses wird die Komplementarität zu Fördermitteln außerhalb der Sächsischen Staatsverwaltung geprüft. Das Prüfergebnis hat bis zum folgenden Jahresabschluss Bestand. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 143 von 187 • 7 Ex-ante Konditionalitäten 511. Angaben zur Bewertung der Anwendbarkeit und der Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten (fakultativ) 512. Der Art. 19 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 regelt die Vorgaben zu den „Exante- Konditionalitäten“. Näheres bestimmt der Anhang XI der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. 513. Das EFRE-Programm des Freistaates Sachsen adressiert die thematischen Ziele 1, 3, 4, 5, 6 und 9. Insoweit sind – neben den allgemeinen Ex-ante Konditionalitäten – die thematischen Ex-ante-Konditionalitäten nach den Ziffern 1.1, 1.2, 3.1, 4.1 bis 4.3, 5.1 und 9.1 relevant . 514. Die thematischen Ex-ante-Konditionalitäten nach den Ziffern 1.2, 3.1,4.1 bis 4.3 und 9.1 sind auf Ebene des Mitgliedstaats in der Partnerschaftsvereinbarung bearbeitet und auf der Grundlage des durchgeführten Assessments erfüllt. Die Ex-ante Konditionalitäten nach den Ziffern 1.1 und 5.1 sind nach dem durchgeführten Assessment auf Ebene des Freistaates Sachsen erfüllt. 515. Die allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten werden auf Ebene des Mitgliedstaats in der Partnerschaftsvereinbarung behandelt und sind nach dem dort durchgeführten. 516. Assessment erfüllt. Die allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten sind auch auf Ebene des Freistaates Sachsen zu erfüllen. Mit Ausnahme der Ziffer 7 („Statistische Systeme und Ergebnisindikatoren “) sind die allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten auf der Grundlage des durchgeführten Assessments erfüllt. Um die Erfüllung auch der Ziffer 7 der allgemeinen Exante -Konditionalitäten sicherzustellen, werden in Aktionsplänen Festlegungen hinsichtlich der Ermittlung der ausstehenden Daten, den zu ergreifenden Maßnahmen, deren zeitlichen Rahmen sowie den Verantwortlichkeiten getroffen. Tabelle 47: Geltende Ex-ante-Konditionalitäten und Bewertung der Erfüllung Konditionalität Prioritätsachsen, für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionalität Erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise) T.01.1 - Forschung und Innovation: Mit einer nationalen oder regionalen Strategie für intelligente Spezialisierung im Einklang mit dem Nationalen Reformprogramm werden private Ausgaben für Forschung und Innovation mobilisiert, die den Merkmalen funktionierender nationaler und regionaler Systeme für FuE entsprechen. A - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Ja T.01.2 - Forschungs- und Innovationsinfrastruktur: Ein mehrjähriger Plan, in dem Investitionen budgetiert und nach Priorität erfasst werden. A - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Ja T.03.1 - Für die Förderung des Unternehmergeistes unter Berücksichtigung des Small Business Act (SBA) wurden konkrete Maßnahmen durchgeführt. B - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Ja Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 144 von 187 • Konditionalität Prioritätsachsen, für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionalität Erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise) T.04.1 - Es wurden Maßnahmen durchgeführt, um kosteneffiziente Verbesserungen der Endenergieeffizienz und kosteneffiziente Investitionen in Energieeffizienz beim Neubau oder bei der Renovierung von Gebäuden zu fördern. C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen E - Nachhaltige Stadtentwicklung Ja T.04.2 - Es wurden Maßnahmen durchgeführt, um hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern. C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen E - Nachhaltige Stadtentwicklung Ja T.04.3 - Es wurden Maßnahmen durchgeführt, um die Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern. C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen E - Nachhaltige Stadtentwicklung Ja T.05.1 - Risikoprävention und Risikomanagement: In nationalen oder regionalen Risikobewertungen für das Katastrophenmanagement wird auf die Anpassung an den Klimawandel eingegangen. D - Risikoprävention Ja T.09.1 - Verwirklichung eines nationalen strategischen Gesamtkonzepts zur Reduzierung der Armut, das – in Abstimmung mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien – auf die aktive Eingliederung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen abzielt. E - Nachhaltige Stadtentwicklung Ja G.1 - Die für die Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften und Politik der Union zur Bekämpfung der Diskriminierung im Rahmen der ESI-Fonds erforderlichen Verwaltungskapazitäten sind vorhanden. A - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation B - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen D – Risikoprävention E - Nachhaltige Stadtentwicklung F - Technische Hilfe Ja G.2 - Die für die Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften und Politik der Union zur Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der ESI-Fonds erforderlichen Verwaltungskapazitäten sind vorhanden. A - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation B - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen D - Risikoprävention E - Nachhaltige Stadtentwicklung F - Technische Hilfe Ja G.3 - Die für die Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der ESI-Fonds in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates erforderlichen Verwaltungskapazitäten sind vorhanden. A - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation B - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen D - Risikoprävention E - Nachhaltige Stadtentwicklung F - Technische Hilfe Ja Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 145 von 187 • Konditionalität Prioritätsachsen, für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionalität Erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise) G.4 - Es werden Vorkehrungen für die effiziente Anwendung der Unionsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der ESI-Fonds getroffen . A - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation B - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen D - Risikoprävention E - Nachhaltige Stadtentwicklung F - Technische Hilfe Ja G.5 - Es werden Vorkehrungen für die effiziente Anwendung der Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen im Bereich der ESI-Fonds getroffen. A - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation B - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen D - Risikoprävention E - Nachhaltige Stadtentwicklung F - Technische Hilfe Ja G.6 - Es werden Vorkehrungen für die effiziente Anwendung der Umweltvorschriften der EU im Zusammenhang mit UVP und SUP getroffen. A - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation B - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen D - Risikoprävention E - Nachhaltige Stadtentwicklung F - Technische Hilfe Ja G.7 - Es besteht eine für Bewertung benötigte statistische Grundlage, mit der Effizienz und Auswirkung der Programme bewertet werden können. Es ist ein System von Ergebnisindikatoren eingerichtet, das zur Auswahl der Maßnahmen, die am effektivsten zu den angestrebten Ergebnissen beitragen, zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der angestrebten Ergebnisse und zur Durchführung einer Folgenbewertung benötigt wird. A - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation B - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU C - Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen D - Risikoprävention E - Nachhaltige Stadtentwicklung F - Technische Hilfe Ja Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 146 von 187 • Tabelle 48: Kriterien für die Erfüllung der thematischen Ex-ante-Konditionalitäten Ex-ante Konditionalität Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionali - tät erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen 1.1. Forschung und Innovation : Mit einer nationalen oder regionalen Strategie für intelligente Spezialisierung im Einklang mit dem Nationalen Reformprogramm werden private Ausgaben für Forschung und Innovation mobilisiert, die den Merkmalen funktionierender nationaler und regionaler Systeme für FuE entsprechen. A (Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation) Ja - Es gibt eine nationale oder regionale Strategie für intelligente Spezialisierung, - die auf einer SWOT-Analyse oder einer ähnlichen Analyse beruht, damit die Ressourcen auf einige wenige Prioritäten für Forschung und Innovation konzentriert werden; Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Ja Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen, Juli 2013: http://innovationsstrategie.sachsen.de/ und Teil I, II und III der Dokumentation zur Innovationsstrategie Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 - in der auf Maßnahmen zur Anregung von Investitionen in Forschung und technische Entwicklung (FTE) eingegangen wird; Ja Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen, Juli 2013: http://innovationsstrategie.sachsen.de/ und Teil I der Dokumentation zur Innovationsstrategie , Maßnahmenplan Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 - die einen Begleitmechanismus umfasst . Ja Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen, Juli 2013: http://innovationsstrategie.sachsen.de/ und Teil I der Dokumentation zur Innovationsstrategie Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 - Es wurde ein Rahmen angenommen, der eine Übersicht über die für Forschung und Innovation verfügbaren Mittel bietet. Ja Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen, Juli 2013: http://innovationsstrategie.sachsen.de/ und Teil I der Dokumentation zur Innovationsstrategie und ergänzend „Übersicht über die für Forschung und Innovation verfügbaren Mittel des Freistaates Sachsen“ Mittelfristige Finanzplanung des Freistaates Sachsen 2007-2013: http://www.finanzen.sachsen.de/951.html Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Die Übersicht gibt Auskunft über die geplanten Mittel für Forschung und Innovation des Freistaates Sachsen , die der Umsetzung der Innovationsstrategie dienen auf Grundlage der Mittelfristigen Finanzplanung des Freistaates Sachsen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 147 von 187 • Ex-ante Konditionalität Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionali - tät erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen 1.2 Ein mehrjähriger Plan, in dem Investitionen budgetiert und nach Priorität erfasst werden. A (Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation) Ja Es wurde ein indikativer mehrjähriger Plan angenommen, in dem Investitionen im Zusammenhang mit vorrangigen Unionsprojekten und gegebenenfalls dem Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) im Haushalt nach Priorität erfasst werden. Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Ja Siehe Partnerschaftsvereinbarung Partnerschaftsvereinbarung, Kap. 2.3 3.1 Für die Förderung des Unternehmergeistes unter Berücksichtigung des Small Business Act (SBA) wurden konkrete Maßnahmen durchgeführt. B (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) Ja - Die spezifischen Maßnahmen sind: - Es wurden Maßnahmen mit dem Ziel umgesetzt, den Zeitaufwand und die Kosten für die Unternehmensgründung zu reduzieren und dabei die Ziele des SBA zu berücksichtigen. - Es wurden Maßnahmen mit dem Ziel umgesetzt, den Zeitaufwand für die Beschaffung der zur Aufnahme und zum Betreiben der konkreten Tätigkeit eines Unternehmens erforderlichen Konzessionen und Genehmigungen zu reduzieren und dabei die Ziele des SBA zu berücksichtigen. - Es wurde ein Mechanismus für die Begleitung der Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen des SBA und für die Bewertung der Auswirkungen auf KMU eingeführt. Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Ja Siehe Partnerschaftsvereinbarung Partnerschaftsvereinbarung, Kap. 2.3 4.1. Es wurden Maßnahmen durchgeführt, um kosteneffiziente Verbesse- C (Förderung der Verringerung der CO2- Ja - Es handelt sich um folgende Maßnahmen : Ja Siehe Partnerschaftsvereinbarung Partnerschaftsvereinbarung, Kap. 2.3 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 148 von 187 • Ex-ante Konditionalität Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionali - tät erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen rungen der Endenergieeffizienz und kosteneffiziente Investitionen in Energieeffizienz beim Neubau oder bei der Renovierung von Gebäuden zu fördern. Emissionen) - Es existieren Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nach Artikel 3, Artikel 4 und Artikel 5 der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ). - Maßnahmen, die notwendig sind, um ein System für die Erstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2010/31/EU einzurichten ; - Maßnahmen zur Gewährleistung der strategischen Planung zur Energieeffizienz gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2012/27 EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ); - Maßnahmen gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, damit Endkunden individuelle Zähler erhalten, sofern dies technisch möglich und finanziell vertretbar ist und im Verhältnis zu der potenziellen Energieeinsparung steht. Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung 4.2. Es wurden Maßnahmen durchgeführt, um hocheffiziente Kraft- Wärme-Kopplung zu fördern. C (Förderung der Verringerung der CO2- Emissionen) Ja - Es handelt sich um folgende Maßnahmen : - - Die Förderung der Kraft-Wärme- Kopplung orientiert sich am Nutzwärmebedarf und an den Primärenergieeinsparungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1 Ja Siehe Partnerschaftsvereinbarung Partnerschaftsvereinbarung, Kap. 2.3 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 149 von 187 • Ex-ante Konditionalität Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionali - tät erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen Buchstaben a und b der Richtlinie 2004/8/EG und die Mitgliedstaaten oder ihre zuständigen Stellen haben den bestehenden rechtlichen Rahmen hinsichtlich der Genehmigungsverfahren oder sonstigen Verfahren bewertet, um (a) die Auslegung von KWK-Blöcken zu fördern, um einen wirtschaftlich vertretbaren Nutzwärmebedarf zu decken, und nicht mehr Wärme als die Nutzwärme zu erzeugen, und (b) die rechtlichen und sonstigen Hindernisse für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zu reduzieren . Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung 4.3. Es wurden Maßnahmen durchgeführt, um die Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern C (Förderung der Verringerung der CO2- Emissionen) Ja - Gemäß Artikel 14 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ) sind transparente Förderregelungen eingeführt worden, werden der vorrangige Netzzugang und der garantierte Netzzugang gewährleistet, wird der Einspeisung Vorrang eingeräumt und sind öffentlich bekannt gemachte Standardregeln für die Übernahme und Teilung der Kosten für technische Anpassungen aufgestellt worden . - Der Mitgliedstaat verfügt über einen nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/28/EG. Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Ja Siehe Partnerschaftsvereinbarung Partnerschaftsvereinbarung, Kap. 2.3 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 150 von 187 • Ex-ante Konditionalität Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionali - tät erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen 5.1. Risikoprävention und Risikomanagement: In nationalen oder regionalen Risikobewertungen für das Katastrophenmanagement wird auf die Anpassung an den Klimawandel eingegangen . D (Risikoprävention ) Ja - Die einzuführende nationale oder regionale Risikobewertung umfasst folgende Punkte: - eine Beschreibung von Prozess, Methodik , Methoden und nicht sensiblen Daten, die für die Risikobewertung herangezogen werden, und der risikogestützten Kriterien für die Aufstellung von Prioritäten für die Investitionen ; Ja • Hochwasserschutz Hochwasserschutzinvestitionsprogramm (HIP) • Altbergbau Sächsische Hohlraumverordnung http://www.bergbau.sachsen.de/download/bergb au/Polizeiverordnung.pdf Hohlraumkarte: http://www.bergbau.sachsen.de/8159.html • Schadstoffbelastete Flächen Bundes-BodenschutzG und Bundes- BodenschutzVO Sächsisches Altlastenkataster: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/12 478.htm Methodik: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/12 476.htm Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung, Kap. 2.3 • Hochwasserschutz Das HIP beruht auf Hochwasserschutzkonzepten entsprechend der EU- Hochwasserrisikomanagement -Richtlinie. Hinzu kommen Deichzustandsanalysen bzw. Bauwerksuntersuchungen. Priorisierungskriterien sind das Schadpotential, das Kosten-Nutzen- Verhältnis, die wasserwirtschaftlichen Effekte und die Vulnerabilität. • Altbergbau Grundlage für die Bewertung altbergbaulicher Risiken ist die Hohlraumkarte und die weitere differenzierte Risikobewertung in bergschadenkundlichen Analysen , die ins Altbergbaukaster eingehen. Bei (Steinkohle -)Halden erfolgt die Risikobewertung im Wesentlichen auf den Standortsanierungskonzepten. • Schadstoffbelastete Flächen Wenn eine konkrete Gefährdung für die Umwelt oder die Allgemeinheit festgestellt wurde, müssen Sanierungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden. Die altlastverdächtigen Flächen und Altlasten werden im Sächsischen Altlastenkataster registriert. - eine Beschreibung von Einzelrisikound Mehrfachrisiko-Szenarien; Ja • Hochwasserschutz Hochwasserschutzinvestitionsprogramm (HIP) • Altbergbau Sächsische Hohlraumverordnung http://www.bergbau.sachsen.de/download/bergb au/Polizeiverordnung.pdf Hohlraumkarte: http://www.bergbau.sachsen.de/8159.html Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung, Kap. 2.3 • Hochwasserschutz Hochwasserschutz betrifft das Einzelrisikoszenario von Extremwetterereignissen mit extremen Niederschlägen und Überschwemmungsschäden. Bei der Risikobewertung spielen auch Sekundärrisiken wie die Beeinträchtigung der Gesundheit der Bevölkerung , der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser und Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 151 von 187 • Ex-ante Konditionalität Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionali - tät erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen • Schadstoffbelastete Flächen Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) Sächsisches Altlastenkataster (SALKA): http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/12 478.htm Folgeschäden (z. B. aufsteigendes Grundwasser) eine Rolle. • Altbergbau Wasserlösestollen stellen Mehrfachrisiken dar, weil sie ganze Bergbaureviere entwässern. Diese Funktion muss erhalten bleiben, weil andernfalls durch Rückstau und unkontrolliertes Abfließen die Statik der Verfüllungen verändert wird und Verfüllmassen ausfließen. Folge sind vermehrte Tagesbrüche und eine Anreicherung von Schadstoffen im Wasser. • Schadstoffbelastete Flächen Altlasten stellen im konkreten Fall ein schwer kalkulierbares Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Das Risiko ist durch seine konkreten Randbedingungen geprägt und für jeden Einzelfall zu ermitteln. - gegebenenfalls die Berücksichtigung nationaler Strategien zur Anpassung an den Klimawandel. Ja Beschluss der Sonderumweltministerkonferenz vom 02.09.2013 zur Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms zum Zusammenwirken zwischen den Bundesländern unter Einbeziehung der Nachbarstaaten Positionspapier "Klimawandel - Betroffenheit und Handlungsempfehlungen des Bodenschutzes" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) vom 09.06.2010: https://www.labo-deutschland.de/documents/ LABO_Positionspapier_Boden_ und_Klimawandel_090610_aa8_bf5.pdf Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung, Kap. 2.3 • Hochwasserschutz Inhalte des Kapitels 4.2. Klimafolgen und Anpassung an den Klimawandel im Sächsischen Energie- und Klimaprogramms sind Bestandteil der fachlichen Bewertung der Hochwasserschutzprojekte. • Schadstoffbelastete Flächen Positionspapier "Klimawandel - Betroffenheit und Handlungsempfehlungen des Bodenschutzes" (Zusammenfassung ab S. 2): „Boden- und Klimaschutz sind untrennbar miteinander verbunden: … Ein entscheidender Beitrag sowohl zum Klimaschutz als auch zum Bodenschutz besteht darin, die CO2- Senkenfunktion der Böden so weit wie möglich zu erhalten, wieder herzustellen oder nachhaltig zu Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 152 von 187 • Ex-ante Konditionalität Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionali - tät erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen verbessern. Die Vermeidung des Flächenverbrauchs … sowie die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten und anschließende Wiedernutzung von Brachflächen leisten wichtige Beiträge, Boden für die Versickerung von Regenwasser freizuhalten und das Hochwasserrisiko in Überschwemmungsgebieten zu minimieren.“ 9.1. Verwirklichung eines nationalen strategischen Gesamtkonzepts zur Reduzierung der Armut, das – in Abstimmung mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien – auf die aktive Eingliederung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen abzielt. F (Nachhaltige Stadtentwicklung ) Ja - Es besteht ein auf die aktive Eingliederung ausgerichtetes nationales strategisches Gesamtkonzept zur Reduzierung der Armut, das - eine ausreichende und faktengestützte Grundlage bietet, auf der Maßnahmen zur Reduzierung der Armut konzipiert und die Entwicklungen überwacht werden können; - Maßnahmen zur Unterstützung der Erreichung des (im Nationalen Reformprogramm festgelegten) nationalen Ziels im Bereich Armut und soziale Ausgrenzung enthält, worunter auch die Förderung von nachhaltigen und hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen fällt, bei denen das Risiko der sozialen Ausgrenzung am höchsten ist, einschließlich Personen , die marginalisierten Bevölkerungsgruppen angehören; - die maßgeblichen Interessenträger in die Reduzierung der Armut einbindet; - abhängig von dem ermittelten Bedarf Maßnahmen für den Übergang von institutionalisierten zu gemeindenahen Betreuungsdiensten enthält; Ja Siehe Partnerschaftsvereinbarung Partnerschaftsvereinbarung, Kap. 2.3 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 153 von 187 • Ex-ante Konditionalität Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Ex-ante- Konditionali - tät erfüllt (Ja/Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen - Auf Antrag und in begründeten Fällen werden maßgebliche Interessenträger bei der Einreichung von Projektanträgen und bei der Umsetzung und Verwaltung der ausgewählten Projekte unterstützt. Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 154 von 187 • Tabelle 49: Kriterien für die Erfüllung der allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten Allgemeine Ex-ante Konditionalitäten Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Exante - Konditionali - tät erfüllt (Ja/ Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen 1. Antidiskriminierung Allgemein Ja - Vorkehrungen in Übereinstimmung mit dem institutionellen und rechtlichen Rahmen der Mitgliedstaaten, um die für die Förderung der Gleichbehandlung aller Personen verantwortlichen Stellen bei der Erstellung und Umsetzung von Programmen, die auch die Beratung zu Fragen der Gleichbehandlung im Rahmen von Tätigkeiten im Zusammenhang mit den ESI- Fonds umfassen, einzubeziehen; Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Ja Im Planungsprozess des Operationellen Programms wurden Aspekte der Nichtdiskriminierung berücksichtigt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, als zuständige Stelle im Bereich Antidiskriminierung , wurde bei der Programmerstellung des einbezogen und wird voraussichtlich als Mitglied des Begleitausschusses die Umsetzung begleiten . Zuwanderungs- und Integrationskonzept www.willkommen.sachsen.de/24463.htm Antidiskriminierungsbüro Sachsen http://www.adb-sachsen.de/Aktuelles.html Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Operationelles Programm unter „Bereichsübergreifende Grundsätze“, Abschnitt zu „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung “ - Vorkehrungen für die Ausbildung der in die Verwaltung und Kontrolle der ESI-Fonds eingebundenen Mitarbeiter in Bezug auf die Rechtsvorschriften und Politik der Union im Bereich der Antidiskriminierung. Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Ja Fortlaufendes Weiterbildungsangebot zum Thema Ausländerrecht sowie im Themenbereich „Führung“ und „Kommunikation“ zahlreiche Weiterbildungen, die den Themenkreis Antidiskriminierung beinhalten Fortbildungsprogramm der AVS http://www.avs.sachsen.de/index.html Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 2. Gleichstellung der Geschlechter Allgemein Ja - Vorkehrungen in Übereinstimmung mit dem institutionellen und rechtlichen Rahmen der Mitgliedstaaten, um die für die Gleichstellung der Geschlechter verantwortlichen Stellen bei der Erstellung und Umsetzung von Programmen, die auch die Beratung zu Fragen der Gleichstellung der Geschlechter im Rah- Ja Im Planungsprozess des Operationellen Programms wurden Gender-Aspekte berücksichtigt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, als zuständige Stelle im Bereich Gleichstellung Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Operationelles Programm unter „Bereichsübergreifende Grundsätze“, Abschnitt zu Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 155 von 187 • Allgemeine Ex-ante Konditionalitäten Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Exante - Konditionali - tät erfüllt (Ja/ Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen men von Tätigkeiten im Zusammenhang mit den ESI- Fonds umfassen, einzubeziehen; Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung der Geschlechter, wurde bei der Erstellung des Operationellen Programms einbezogen und wird voraussichtlich als Mitglied des Begleitausschusses die Umsetzung des Programms begleiten. „Gleichstellung von Männern und Frau“ und „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung “ - Vorkehrungen für die Ausbildung der in die Verwaltung und Kontrolle der ESI-Fonds eingebundenen Mitarbeiter in Bezug auf die Rechtsvorschriften und Politik der Union im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter sowie in Bezug auf das Gender Mainstreaming. Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Ja Fortlaufendes Weiterbildungsangebot zum u.a. zum Thema Gender Mainstreaming: http://www.avs.sachsen.de/index.html Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 3. Menschen mit Behinderung Allgemein Ja - Vorkehrungen in Übereinstimmung mit dem institutionellen und rechtlichen Rahmen der Mitgliedstaaten für die Konsultation und Einbeziehung von für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen verantwortlichen Stellen oder von Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, und anderen maßgeblichen Interessenträgern bei der Erstellung und Umsetzung von Programmen; Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Ja Sächsisches Integrationsgesetz http://www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do? sid=545911701126 Im Planungsprozess des Operationellen Programmes wurden Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung berücksichtigt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, als zuständige Stelle, wurde bei der Erstellung des Operationellen Programms einbezogen und wird voraussichtlich als Mitglied des Begleitausschusses die Umsetzung des Programms begleiten. Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Operationelles Programm unter „Bereichsübergreifende Grundsätze“, Abschnitt zu „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung “ - Vorkehrungen für die Ausbildung der in die Verwaltung und Kontrolle der ESI-Fonds eingebundenen Mitarbeiter der Behörden im Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften und der Politik der Union und der Einzelstaaten zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Zugänglichkeit und der praktischen Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte Ja Fortlaufendes Weiterbildungsangebot u.a. zum Thema Schwerbehindertenrecht http://www.avs.sachsen.de/index.html Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 156 von 187 • Allgemeine Ex-ante Konditionalitäten Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Exante - Konditionali - tät erfüllt (Ja/ Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen von Menschen mit Behinderungen wie in den Rechtsvorschriften der Union bzw. der Einzelstaaten wiedergegeben; Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung - Vorkehrungen, um die Begleitung der Umsetzung von Artikel 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit den ESI-Fonds bei der Erstellung und Umsetzung der Programme zu gewährleisten. Assessment im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung Ja Fünfter Bericht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/224 15 Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Die relevanten Handlungsempfehlungen der im Bericht enthaltenen Vorschläge der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe wurde bei der Programmerstellung berücksichtigt und werden bei der Programmumsetzung beachtet. 4. Vergabe öffentlicher Aufträge Allgemein Ja - Vorkehrungen für die effiziente Anwendung der Unionsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch geeignete Mechanismen; Ja Auf der Grundlage des GWB und der VgV können Bieter oder Interessenten im laufenden Vergabeverfahren eine Nachprüfung durch die Vergabekammer und gerichtlich beantragen, wenn sie ihre Rechte im Vergabeverfahren verletzt sehen. Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG vom 14. Februar 2013: http://www.vergabesachsen .de/startseite/ Vergabebericht 2012 des Freistaates Sachsen: http://www.smwa.sachsen.de/download/SMWA _BR_Vergabebericht_2012_web.pdf Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 157 von 187 • Allgemeine Ex-ante Konditionalitäten Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Exante - Konditionali - tät erfüllt (Ja/ Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen - Vorkehrungen, die transparente Auftragsvergabeverfahren gewährleisten; Ja Vergabebericht 2012 des Freistaates Sachsen: http://www.smwa.sachsen.de/download/SMWA _BR_Vergabebericht_2012_web.pdf Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 - Vorkehrungen für die Ausbildung und Informationsverbreitung für die in die Inanspruchnahme der ESI- Fonds eingebundenen Mitarbeiter; Ja Laufendes Weiterbildungsangebot der AVS zum Thema öffentliches Auftragswesen: http://www.avs.sachsen.de/index.html Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 - Vorkehrungen zur Sicherstellung der Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung und Anwendung der Unionsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge . Ja SMWA R13 als zentraler Ansprechpartner für die Vergabeverfahren des SMWA und hinsichtlich der Erstellung des Vergabeberichts auch ressortübergreifend Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 5. Staatliche Beihilfen Allgemein Ja - Vorkehrungen für die effiziente Anwendung der Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen; Ja Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 107 ff. Zuständigkeit für Beihilfeangelegenheiten beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Die Prüfung des Vorliegens von staatlichen Beihilfen und die Einhaltung der Bestimmungen für deren Zulässigkeit obliegt jeweils den die staatliche Unterstützung gewährenden Stellen im Freistaat Sachsen. Die Vorschriften des EU-Beihilfenrechts werden sowohl bei der Erstellung von Förderrichtlinien als auch vor Gewährung jeder einzelnen Unterstützung geprüft und beachtet. Sofern eine Anzeige- oder Notifizierungspflicht einer Beihilferegelung oder Einzelbeihilfe besteht, wird diese über das für die EU-Beihilfekontrollpolitik koordinierende Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 158 von 187 • Allgemeine Ex-ante Konditionalitäten Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Exante - Konditionali - tät erfüllt (Ja/ Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen SMWA durchgeführt. Anzeigen und Notifizierungen werden der EU-Kommission über die Webanwendung „State Aid Notification Interactive" (SANI) übermittelt. Die fristgerechte und vollständige Erfüllung der beihilferechtlichen Berichtspflichten wird vom SMWA koordiniert. Die Berichte werden der EU-Kommission über die Webanwendung „State Aid Reporting Interactive" (SARI) übermittelt. - Vorkehrungen für die Ausbildung und Informationsverbreitung für die in die Inanspruchnahme der ESI- Fonds eingebundenen Mitarbeiter; Ja Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 107 ff. Laufendes Weiterbildungsangebot der AVS zum Thema Beihilferecht: http://www.avs.sachsen.de/index.html Jour fixe des zuständigen Beihilfereferates mit der SAB/Bewilligungsstelle zu Beihilfethemen Regelmäßige Unterrichtung der Verwaltungsbehörde , Fondsbewirtschafter und Bewilligungsstellen zu aktuellen Entwicklungen des Beihilferechtes durch das zuständige Beihilfereferat des Freistaates Sachsen Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 - Vorkehrungen zur Sicherstellung der Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung und Anwendung der Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen. Ja Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 107 ff. Beihilfereferat im SMWA als zentraler Ansprechpartner für sämtliche beihilferechtliche Fragen; Beratung der Fondsbewirtschafter zu beihilfenkonformen Ausgestaltung der Förder- Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 159 von 187 • Allgemeine Ex-ante Konditionalitäten Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Exante - Konditionali - tät erfüllt (Ja/ Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen richtlinien sowie zu Detailfragen in Einzelfällen, die erforderlichenfalls auch mit der EU- Kommission zu klären sind sowie sofern erforderlich Betreuung der beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren durch das zuständige Beihilfereferat. 6. Umweltvorschriften im Zusammenhang mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und strategischer Umwelt-prüfung (SUP) Allgemein Ja - Vorkehrungen für die effiziente Anwendung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (UVP) und der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (SUP); Ja Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) Rechtsbereinigt mit Stand vom 8. August 2013 http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid= 2931416076459 Der Umweltbericht, der im Rahmen der Ex-ante- Evaluierung für das EFRE-Programm im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2014-2020 erstellt wurde, ist als Anlage beigefügt Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 - Vorkehrungen für die Ausbildung und Informationsverbreitung für die in die Umsetzung der UVP- Richtlinie und der SUP-Richtlinie eingebundenen Mitarbeiter. Laufendes Weiterbildungsangebot der AVS zum Thema u.a. zum Thema Umweltrecht: http://www.avs.sachsen.de/index.html Darüber hinaus besteht die Staatliche Fortbildungsstätte Reinhardtsgrimma (StFR) als zentrale Fort- und Weiterbildungseinrichtung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft: http://www.smul.sachsen.de/sbs/3653.htm Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 - Vorkehrungen zur Gewährleistung ausreichender Verwaltungskapazitäten. Ja Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ist zuständig u.a. für Grundsatzfragen der Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltpolitik, überregionale und internationale Angelegenheiten: http://www.smul.sachsen.de/smul/56.htm Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 160 von 187 • Allgemeine Ex-ante Konditionalitäten Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Exante - Konditionali - tät erfüllt (Ja/ Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen 7. Statistische Systeme und Ergebnisindikatoren Allgemein Ja - Für die zeitgerechte Sammlung und Aggregation statistischer Daten wurden folgende Vorkehrungen getroffen: - Es werden Quellen und Mechanismen zur Gewährleistung der statistischen Validierung aufgeführt ; Ja Erfüllung erfolgt im Rahmen der Genehmigung des Operationellen Programms Die Ex-ante-Evaluierung für das EFRE- Programm im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2014-2020 (SFC-Dokument xy) bewertet das Indikatorenset des ersten eingereichten Programmentwurfs hinsichtlich der Anforderungen und gibt Hinweise für die Weiterentwicklung im weiteren Programmierungsprozesses. Bundesebene siehe Partnerschaftsvereinbarung , Kap. 2.3 Das Indikatorenset ist von der Verwaltungsbehörde in enger Abstimmung mit den fachlich zuständigen Fondsbewirtschaftern erarbeitet worden. Es wurden die Zuordnung und die Beiträge der einzelnen Vorhaben zu den übergeordneten Indikatoren, die Datenquellen, die Datenlieferanten sowie die Erhebungsintervalle festgelegt. Die betreffenden Festlegungen wurden in einem separaten Arbeitsdokument zusammengefasst . Mittels dieser Zusammenstellung sind die Verantwortlichkeiten und Zielbeiträge bezogen auf die einzelnen Vorhaben für Dritte nachvollziehbar zusammengefasst und dokumentiert. Zusätzlich zu den gemeinsamen Ergebnisund Outputindikatoren werden in einigen Vorhaben weitere programmspezifische Indikatoren erfasst. Die im Zusammenhang mit der IT- Programmierung stehenden Fachanforderungen für das Monitoring, Reporting und Controlling zum Indikatorensystem werden wiederum in einem Lastenheft definiert. Ein programmspezifisches Monitoring wird erstellt Für die zeitgerechte Sammlung und Aggregation statistischer Daten wurden folgende Vorkehrungen getroffen : Vorkehrungen in Bezug auf die Veröffentlichung und öffentliche Verfügbarkeit aggregierter Daten . Ja Veröffentlichung der Durchführungsberichte und Evaluierungsberichte auf Strukturfondsseite: http://www.strukturfonds.sachsen.de - Ein effizientes System von Ergebnisindikatoren umfasst Folgendes: Ja Erfüllung erfolgt im Rahmen der Genehmigung des Operationellen Programms Von der Verwaltungsbehörde ist in enger Abstimmung mit den fachlich zuständigen Fondsbewirtschaftern ein Indikatorenset Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 161 von 187 • Allgemeine Ex-ante Konditionalitäten Prioritätsachse , für die die Konditionalität gilt Exante - Konditionali - tät erfüllt (Ja/ Nein/ Teilweise ) Kriterien Kriterien erfüllt: (Ja/Nein) Bezug Erläuterungen die Auswahl von Ergebnisindikatoren für jedes Programm , die darüber Aufschluss geben, wodurch die Auswahl der durch das Programm finanzierten Maßnahmen gerechtfertigt ist; erarbeitet worden. In dem Indikatorenset werden für die Ergebnisindikatoren die Ausgangs- und Zielwerte, die Datenquellen sowie die Häufigkeit der Berichterstattung festgelegt. Die ausgewählten Ergebnisindikatoren stellen auf einer aggregierten Ebene die Gesamtentwicklung in dem jeweiligen Interventionsbereich dar. - die Festlegung von Zielen für diese Indikatoren; Ja Erfüllung erfolgt im Rahmen eines Aktionsplanes . Für die Ergebnisindikatoren in der Prioritätsachse Nachhaltige Stadtentwicklung liegen für die Investitionsprioritäten 6c, 6e und 9b noch keine Basis- und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren vor. Diese werden im Zuge eines Aktionsplanes erhoben und ergänzt. - die Übereinstimmung eines jeden einzelnen Indikator mit den folgenden Anforderungen: Belastbarkeit und statistische Validierung, klare normative Interpretation, einer Reaktion auf politische Gegebenheiten und eine zeitgerechte Erfassung von Daten; Ja Erfüllung erfolgt im Rahmen der Genehmigung des Operationellen Programms - Verfahren, durch die sichergestellt wird, dass bei allen durch das Programm finanzierten Vorhaben ein effizientes System von Indikatoren zur Anwendung kommt. Ja Erfüllung erfolgt im Rahmen der Genehmigung des Operationellen Programms Für die Berechnung des Beitrags zum Outputindikator „geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen“ in den Prioritätsachsen C und E, jeweils Investitionspriorität 4e, werden auf die jeweiligen Fördergegenstände anwendbare Berechnungstools beschafft/erstellt. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 162 von 187 • 8 Bürokratieabbau für die Begünstigten 517. In der Förderperiode 2007 - 2013 erfolgte in den Evaluationsberichten fortlaufend eine prioritätsachsenübergreifende Bewertung der Funktionsweise der Verwaltungsstruktur und der Qualität der Durchführungsmechanismen des OP. Im Bericht 8, der Zusammenfassung der Evaluierungen, wird zur Umsetzung und Verwaltung abschließend ausgeführt, dass im Ergebnis die Verwaltungs- und Verwendungsnachweisprozesse als funktionsfähig und den Vorgaben entsprechend beurteilt werden. Eine Beschleunigung der Datenübermittlung beispielsweise mit Hilfe EDV-unterstützter Prozessschritte wie Antragseingang und - bearbeitung zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten wurde als wünschenswert bezeichnet. Dieser Hinweis des Evaluators wird bei der Ausgestaltung des OP 2014 - 2020 aufgegriffen. 518. Der Freistaat Sachsen greift im Rahmen der fortlaufend betriebenen Modernisierung des Zuwendungsrechts die Möglichkeit auf, durch Änderung von Verwaltungsvorschriften der Sächsischen Haushaltsordnung eine spürbare Verwaltungsvereinfachung bei der Umsetzung des OP 2014 - 2020 zu erzielen. Für die Umsetzung des EFRE-OP wurde insbesondere eine fondsübergreifende Rahmenrichtlinie geschaffen, die die strukturfondsrechtlichen Regelungen der EU aufgreift und einheitlich für alle Fördervorhaben das Verfahren auf Grundlage des OP 2014 - 2020 ausgestaltet. Themen wie die Anerkennung elektronischer Belege, zulässiger Beginn der Maßnahme, Zweckbindungsfristen, Auftragsvergaben nicht öffentlicher Auftraggeber, Publizitäts- und Kommunikationsvorschriften sowie Aufbewahrungsfristen wurden dabei unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Bedingungen einheitlich und soweit wie möglich vereinfachend ausgestaltet. Dadurch wird für die potentiell Begünstigten die Schwelle zur Antragstellung gesenkt und den Begünstigten eine vereinfachte Umsetzung der Förderverfahren ermöglicht. Die EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie vom 15. Juli 2014 (SächsABl. Nr. 32, Seite 927 ist am 7. August 2014 in Kraft getreten. 519. Es ist vorgesehen, in den geeigneten Fördervorhaben Pauschalierungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Fördermittelempfänger profitieren dabei insbesondere von den gesunkenen Anforderungen bei den Nachweispflichten im Zuge der Abrechnung. So ist bislang in den Vorhaben „Technologieförderung“ und „Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung“ die Einführung von Pauschalsätzen in Anlehnung an Horizon 2020 vorgesehen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikels 68 Abs. 1 lit. c) ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 480/2014. Im Vorhaben „Markterschließung“ wird eine Pauschalfinanzierung im Sinne des Artikels. 67 Abs. 1 lit.c) ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Anwendung finden. Weitere Pauschalierungen werden nicht ausgeschlossen 520. Durch in ihrer Funktionalität erweiterte Förderdatenbanksysteme und der Schaffung der Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch sollen im Laufe der Förderperiode wichtige Prozesse automatisiert und die Empfänger von Fördermitteln entlastet werden. Somit werden die Vorgaben des Artikels 122 Absatz 3 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der dazugehörigen Durchführungsrechtsakte erfüllt. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 163 von 187 • 9 Bereichsübergreifende Grundsätze 9.1 Nachhaltige Entwicklung 521. Das EFRE-Programm des Freistaates Sachsen orientiert sich an den strategischen Vorgaben der EU-Strategie 2020 und dem Schwerpunkt „Nachhaltiges Wachstum. Es wird insbesondere auf ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit wie Umweltschutz, Ressourceneffizienz , Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, biologische Vielfalt, Katastrophenresistenz und Risikoprävention fokussiert, die bei der Vorbereitung und Umsetzung der Programme zu fördern sind. 522. Den komplexen Nachhaltigkeitsanforderungen folgend, zielt das EFRE-Programm vor allem auf eine langfristige und kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität ab. Mit Hilfe ökologischer Innovationen und weiteren geeigneten Maßnahmen sollen die verfügbaren Ressourcen so effizient wie möglich genutzt und die Wertschöpfung verbessert, die biologische Vielfalt erhalten sowie die Katastrophenresistenz und Risikoprävention verbessert werden. Die Ökosysteme bilden den natürlichen Rahmen für wirtschaftliches Handeln und soziale Aktivitäten der Gesellschaft, deshalb wird unter „Nachhaltigkeit“ vor allen auf den ökologischen Aspekt gemäß Artikel 8 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 abgestellt. Der Umwelt- und Ressourcenschutz ist eng mit sozialen und ökonomischen Aspekten verknüpft. Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz tragen zur Optimierung der Kostenstruktur der Unternehmen bei und gewinnen bei steigenden Rohstoff- und Energiepreisen noch mehr an Bedeutung. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zumeist wissensintensiv, weshalb FuE weiter an Dynamik gewinnen. Die Förderung erneuerbarer Energien wird auch künftig mit positiven Arbeitsmarkteffekten verbunden sein. 523. Im wirtschaftlichen Kontext des EFRE hat der Aspekt Ressourcenschutz eine besondere Bedeutung. Er umfasst bei ganzheitlicher Betrachtung nicht nur den wirtschaftlich besonders relevanten Teil „Energie und Material“, sondern auch zahlreiche weitere Umweltgüter wie beispielsweise Boden, Luft, Wasser, Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen. Das EF- RE-Programm unterstützt Bemühungen, den anhaltend hohen, nicht zukunftsfähigen Ressourcenverbrauch durch Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz-, Suffizienz und Konsistenz zu verringern. 524. Das horizontale Prinzip der Nachhaltigkeit muss zur wirksamen Umsetzung in allen thematischen Zielen und Investitionsprioritäten Beachtung finden. Besondere Beiträge leisten in den Prioritätsachsen C und D. Ebenso erbringen die Vorhaben in den Prioritätsachsen A und B positive Beiträge zur Nachhaltigkeit. So ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil der geförderten Forschungsprojekte in den Bereichen Ressourceneffizienz und Umwelt- /Klimaschutz angesiedelt. Im Bereich der Technologie- und betrieblichen Forschungsförderung wird besonderer Wert auf solche Gebiete gelegt, die einen Beitrag zur Entwicklung und Nutzung von Ressourcen schonenden Produktionsverfahren leisten. Bei der KMU-Förderung zeichnet sich eine Reihe innovativer Produkte durch besondere Umwelteigenschaften aus, wie der Einsatz recycelbarer Materialien, geringerer Ressourceneinsatz und energiearme Herstellung. Im Rahmen der GRW dient die Erneuerung des Produktionsapparates generell auch dem Umweltschutz. Zudem können spezifische betriebliche Umweltschutzinvestitionen und Betriebe gefördert werden, die überregional Produkte und Leistungen im Umweltbereich anbieten. 525. Die Beachtung des Querschnittsziels bei der Auswahl der Projekte wird in den geeigneten Vorhaben u. a. über den Weg der Projektauswahlkriterien bzw. entsprechende Bestimmungen in den Förderrichtlinien sichergestellt. So werden in relevanten Bereichen spezielle Anforderungen bezüglich Energieeffizienz in Gebäuden oder bei Maschinen und Anlagen formuliert . Bei der Umsetzung der Projekte in der Forschungsinfrastruktur werden die Zuwen- Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 164 von 187 • dungsempfänger zur Ausschöpfung der vorhandenen Möglichkeiten hinsichtlich Einsparung neu zu versiegelnder Flächen verpflichtet. Bei den Schlüsseltechnologien und der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung erfolgt eine Förderung erst, wenn die jeweils relevante umweltrechtliche Genehmigung vorliegt. Beim Hochwasserrisikomanagement ist die wasserrechtliche Genehmigung, die auch die Vorschriften der EU-WRRL und Teile des Naturschutzrechts (Stichwort Natura 2000) berücksichtigt, Voraussetzung für die Auswahl von Projekten. Im Rahmen des Umweltmonitorings wird bei dem Vorhaben Technologieförderung der Beitrag zum Umweltschutz mit den Indikatoren Ressourcenschonung, alternative Energien und nachwachsende Rohstoffe erfasst. In geeigneten Bereichen wird den Projektträgern im Zuge der Projektbewilligung empfohlen, in ihrer Organisation den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anzuwenden. 526. Das bewährte Umweltmanagementsystem (UMS) zur Begleitung und Umsetzung des Querschnittsziels wird weitergeführt. Die Module des UMS SUP-Überwachungsmaßnahmen, umweltrelevantes Programm-Monitoring, Begleitung der laufenden Bewertung des Querschnittsziels, Koordinierung der Arbeitsgemeinschaft Umwelt im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung , Vertretung Deutschlands bei ENEA, Sensibilisierung der zwischengeschalteten Stellen, Begleitung der Ex-post- und Ex-ante-Evaluierung setzen an unterschiedlichen Zeitpunkten und Ebenen im Programmzyklus an. Somit wird gewährleistet, dass das Querschnittsziel die nötige Aufmerksamkeit und Kontinuität erfährt. 9.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 527. Die Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung wurde von der EU- Kommission als horizontales Prinzip für das Operationelle Programm des EFRE festgelegt. Entsprechend stellt der Freistaat während der Erstellung, Ausarbeitung und Durchführung seines Operationellen Programms die Vermeidung von jedweder Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung , einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sicher. Dies impliziert , dass ein chancengerechter und diskriminierungsfreier Zugang zu den Fördermaßnahmen zu gewährleisten ist. 528. Infrastrukturbezogene Vorhaben können einen wirksamen Beitrag zur Chancengleichheit und Antidiskriminierung leisten, indem sie den Zugang und die Erreichbarkeit von Infrastrukturen und Angeboten für jene Personen und Personengruppen verbessern, die von Benachteiligung und Ausgrenzung bedroht sind. Dabei sind die unterschiedlichen Diskriminierungsmerkmale zu berücksichtigen. So sind die Erhöhung dauerhafter Beteiligung von Frauen, der Abbau geschlechtsbezogener Benachteiligungen bei Erwerbsarbeit, Einkommen und sozialer Absicherung sowie die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in Bildung, Forschung und Innovation wichtige gleichstellungspolitische Handlungsfelder des Freistaats, die zugleich auch für das horizontale Prinzip Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung relevant sind. Ebenso sind für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen und für Menschen mit Migrationshintergrund spezifische Hindernisse abzubauen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt , zur Bildung- und Weiterbildung, aber auch zu gesundheitlichen, kulturellen und sozialen Angeboten erschweren. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 165 von 187 • 529. Die Politik des Freistaats ist auf spezifische Weise auf Menschen, die diskriminierungsgefährdet sind, ausgerichtet und zielt darauf ab, ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen, ihre soziale Eingliederung zu fördern, Ungleichheiten bezogen auf ihr Bildungsniveau und ihren Gesundheitszustand zu verringern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Ein wichtiges Instrument zum Abbau struktureller Diskriminierungen ist die Barrierefreiheit . Nach der UN-Konvention sollen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt einen umfassenden Zugang zu Transportmitteln, Gebäuden, Straßen, Information, Kommunikation Freizeit und Kultur erhalten. Einen möglichst barrierefreien Zugang zu geförderten Projekten herzustellen, ist deswegen auch ein wichtiges Element des EFRE-OP. 530. In den verschiedenen Stufen der Durchführung des EFRE-OP, von der Planung bis zur Umsetzung der Intervention, sowie in der inhaltlichen Ausgestaltung des EFRE-OP werden die ausgeführten Zielstellungen berücksichtigt, wie es Artikel 7 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 fordert. Im Planungsprozess des Operationellen Programmes werden im Rahmen der Beteiligungsverfahren Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung konkret einbezogen, indem beispielsweise relevante Organisationen und Interessenvertreter in die Abstimmungen eingebunden werden. Die Einhaltung der Prinzipien der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung werden auch prozessual in den Durchführungsmodalitäten bei der Umsetzung des OP und Förderrichtlinien sichergestellt. Beim Monitoring des Programms werden – soweit verfügbar - statistische Daten, die sich auf die einzelnen Diskriminierungsmerkmale beziehen, erhoben und ausgewertet. 531. Die Förderung im Bereich des EFRE-OP erfolgt in allen Prioritätsachsen diskriminierungsfrei. Einen besonderen Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung leistet das Vorhaben Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft. Das Vorhaben knüpft insgesamt an die Herausforderung des demografischen Wandels an, d. h. den steigenden Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung. So wird hier unter anderem auch auf die Förderung der Selbständigkeit älterer Menschen abgezielt, womit das Vorhaben einen aktiven Beitrag gegen Altersdiskriminierung leistet. Bei dem Vorhaben Forschungsinfrastruktur / Forschungsprojekte erfolgt zwar keine spezifische Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Aufgrund der zum Teil erheblichen Aktivitäten der in diesem Vorhaben geförderten Hochschulen und Forschungseinrichtungen zum Thema Antidiskriminierung durchgängig auf allen Funktionsebenen ist grundsätzlich von einer positiven Wirkung des Vorhabens für die Gesamtthematik auszugehen. Eine mittelbare Unterstützung des Gedankens der Nichtdiskriminierung erfolgt auch über das Vorhaben Energieeffiziente Investitionen in Schulgebäude. Schulen prägen in besonderem Maße Werte und Einstellungen der Menschen. Im schulischen Bereich kann es somit gelingen, alle sozialen und kulturellen Gesellschaftsschichten für den Gedanken der Chancengleichheit zu sensibilisieren. Dem Aspekt der Barrierefreiheit wird beim Fördervollzug von EFRE-Bauvorhaben dadurch entsprochen, dass diesbezügliche Anforderungen, die bei fast jedem Bauvorhaben eine Rolle spielen (Gebäude, öffentlicher Raum), im Rahmen des regulären Planungs-/ Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden. Die betreffenden Anforderungen müssen bereits aufgrund des nationalen Rechts berücksichtigt und umgesetzt werden. 9.3 Gleichstellung von Männern und Frauen 532. Die Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann erfolgt im Freistaat Sachsen durch die Gestaltung einer Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive und umfasst grundsätzliche Anforderungen. Zum Beispiel werden neben der staatlichen Ebene auch andere Akteure wie Zivilgesellschaft, Sozialpartner, Wirtschaft und Wissenschaft in den Blick genommen , wobei es erforderlich ist, die für das jeweilige Thema zuständigen Akteure zu identifizieren und zu adressieren. Zudem werden Interaktionen und Interdependenzen in Kooperationsmöglichkeiten überführt und es gilt, für diese geeignete Strukturen zu etablieren. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 166 von 187 • 533. Die Sächsische Gleichstellungspolitik, die sich an der europa- und bundespolitischen Gleichstellungspolitik orientiert, verfolgt das Ziel der Förderung von Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit insbesondere durch Aktivitäten in den Handlungsfeldern Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie der Abbau der horizontalen und vertikalen Geschlechtersegregation, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer, die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Potenziale von Frauen, Männern und Familien , die Stärkung des Unternehmertums und der Existenzgründung von Frauen, Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation. 534. Eine Politik zum Abbau von geschlechtsbezogenen Benachteiligungen bei Erwerbsarbeit, Einkommen und sozialer Absicherung ist für die zukunftsfähige Entwicklung Sachsens, für die paritätische Teilhabe von Frauen und Männern sowie deren individuelle Entwicklung und für die Förderung des Humankapitals unverzichtbar. 535. Die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann trägt auch zu einer aktiven Integration des Gender-Mainstreaming sowie zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 bei. Gleichberechtigung ist eine wichtige Bedingung, um Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu erreichen. Langfristig werden jene Staaten wirtschaftlich deutlich erfolgreicher sind, bei denen die Gleichberechtigung erfolgreich umgesetzt wird. Zudem kann den Folgen der drohenden Überalterung der Gesellschaft und des demografischen Wandels, z. B. die ungenügende Stabilität sozialer Sicherungssysteme, durch eine stärkere Beteiligung von Frauen am Wirtschaftsprozess begegnet werden. 536. In den verschiedenen Stufen der Durchführung des EFRE-OP, von der Planung bis zur Umsetzung der Intervention, sowie in der inhaltlichen Ausgestaltung des EFRE-OP werden diese Zielstellungen berücksichtigt, wie es Artikel 7 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 fordert. 537. Im Planungsprozess des Operationellen Programms wurden im Rahmen der Beteiligungsverfahren Gender-Aspekte konkret berücksichtigt, indem beispielsweise die relevanten Organisationen und Interessenvertreter intensiv in die Abstimmungen eingebunden wurden. Die Einhaltung des Prinzips der Gleichstellung wird auch prozessual in den Durchführungsmodalitäten bei der Umsetzung des Operationellen Programms und den Förderrichtlinien sichergestellt. Beim Monitoring des Programms werden - wo verfügbar - im Sinne des Gender -Mainstreaming nach Geschlecht differenzierte statistische Daten erhoben und ausgewertet . 538. Die Förderung im EFRE erfolgt in allen Prioritätsachsen diskriminierungsfrei. Darüber hinaus leisten einzelne Vorhaben einen besonderen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen. So ist bei dem Vorhaben Forschungsinfrastruktur/Forschungsprojekte aufgrund der zum Teil erheblichen Aktivitäten der in diesem Vorhaben geförderten Hochschulen und Forschungseinrichtungen zum Thema Gleichstellung einschließlich Verbesserung des Frauenanteils grundsätzlich von einer positiven Wirkung des Vorhabens für die Gesamtthematik Gleichstellung auszugehen. Bei dem Vorhaben Einzelbetriebliche Investitionsförderung ist das Ziel, Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen zu schaffen, grundsätzlich nicht geschlechterspezifisch ausgerichtet, aber es findet dennoch die Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen besondere Berücksichtigung im GRW-Fördersystem. So werden Förderhöchstsätze nur für Investitionen (Errichtung/besonders bedeutsame Erweiterung) gewährt, von denen ein besonderer Struktureffekt ausgeht. Investitionen, die Arbeits- und Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 167 von 187 • Ausbildungsplätze (für Frauen) schaffen, fallen in diese Kategorie. Gerade Frauen suchen zudem oft Arbeitsplätze, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Diesem Anliegen kommt die GRW-Förderung entgegen, indem sie Investitionen zur Schaffung von Telearbeitsplätzen fördert und damit eine Berufstätigkeit von Frauen unterstützt. Ebenso wirkt sich das Vorhaben Schlüsseltechnologien positiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen aus. In strukturschwachen Regionen können Frauen in besonderem Umfang von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Das Vorhaben trägt dazu bei, dass wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden, die Frauen diskriminierungsfrei offen stehen. Im Rahmen von konkreten Förderverfahren wiederum soll sichergestellt werden, dass Benachteiligungen hinsichtlich Gleichstellungsaspekten auf Seiten der Zuwendungsempfänger ausgeschlossen werden können. Denkbar sind hier entsprechende Abfragen im Rahmen der Antragsprüfung, Berichtspflichten des Zuwendungsempfängers sowie Vor-Ort-Kontrollen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 168 von 187 • 10 Andere Bestandteile 10.1 Großprojekte, die im Programmzeitraum durchgeführt werden sollen Tabelle 50: Verzeichnis der Großprojekte Projekt Voraussichtliches Datum der Mitteilung /Einreichung (Jahr, Quartal) Voraussichtlicher Beginn der Durchführung (Jahr, Quartal) Voraussichtliches Datum der Fertigstellung (Jahr Quartal) Prioritätsachsen/ Investitionsprioritäten - - - - - 10.2 Relevante Partner, die in die Erstellung des Programms eingebunden sind Verwaltungspartner Sächsische Staatskanzlei Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Sächsisches Staatsministerium des Innern Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa Sächsisches Staatsministerium für Kultus Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Landesdirektion Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sächsisches Oberbergamt Wirtschaftspartner Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V. Handwerkskammer Chemnitz K. d. ö. R. Landestourismusverband Sachsen e. V. Industrie- und Handelskammer Dresden K. d. ö.R. Sozialpartner Deutscher Gewerkschaftsbund – Bezirk Sachsen Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Landesfrauenrat Sachsen e. V. Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen e.V. Sonstige Partner Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. – Landesbüro Sachsen Sächsischer Landesbauernverband e. V. Sächsischer Landkreistag e.V. Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V. Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 169 von 187 • 11 Anhang I. Erstellung des Leistungsrahmens 1. Methodik 1.1 Outputindikatoren 539. Die Auswahl der Outputindikatoren für den Leistungsrahmen und die Festlegung der diesbezüglichen Etappenziele 2018 und Ziele 2023 erfolgten in einem mehrstufigen Verfahren : 540. Stufe 1: Quantitative und qualitative Bewertung der Relevanz 541. Hierbei wurden für jede Prioritätsachse diejenigen Vorhaben ausgewählt, die ein im Verhältnis zum EFRE-Mittelansatz der Prioritätsachse hohes Finanzvolumen aufweisen, die wesentlichen Ziele der Prioritätsachse widerspiegeln und für den Fortschritt des Operationellen Programms als bedeutsam angesehen werden. Es wurde ferner darauf geachtet, dass zu jeder Investitionspriorität mindestens ein Vorhaben im Leistungsrahmen enthalten ist. 542. Stufe 2: Auswahl von Outputindikatoren 543. Aus der Gesamtmenge der Outputindikatoren der betreffenden Vorhaben ist in diesem Verfahrensschritt die im Leistungsrahmen abzubildende Teilmenge ausgewählt worden. Wesentliches Auswahlkriterium war entsprechend den Anforderungen der Kommission, dass die Outputindikatoren relevante Größen der Vorhaben abbilden. 544. Stufe 3: Festlegung der Ziele 2023 545. Die Festlegung der Ziele für 2023 erfolgte auf der Grundlage der qualifizierten Quantifizierungen der Fondsbewirtschafter zum Indikatorenset des EFRE-OP 2014 - 2020 und der hier ausgewiesenen Zielwerte für die Outputindikatoren. Die Schätzung des Inputs hatte sich dabei nach dem indikativen Finanzplan des EFRE-OP 2014 - 2020 gerichtet. Es wurde eine Differenzierung zwischen der stärker entwickelten Region Leipzig und den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz vorgenommen. 546. Stufe 4: Ermittlung der Etappenziele 2018 547. Für die Ermittlung der Etappenziele des Jahres 2018 wurde eine allgemeine Umsetzungsquote in Höhe von 31 % im Hinblick auf die Ziele 2023 zugrunde gelegt. Die Berechnung der Umsetzungsquote basiert auf den Erfahrungen in der Förderperiode 2007 - 2013 hinsichtlich des Mittelabflusses sowie der zukünftigen n+3-Regelung. Konkret wurden die bis zum 31.12.2011 gegenüber der Kommission abgerechneten EFRE-Mittel ins Verhältnis zum Gesamtansatz an EFRE-Mitteln in der Förderperiode 2007 - 2013 gesetzt. Von den mittels der allgemeinen Umsetzungsquote ermittelten Werten erfolgte ein Abzug entsprechend dem Anteil der leistungsgebundenen Reserve, die erst nach 2018 zugewiesen wird. 548. Stufe 5: Prüfung der ermittelten Etappenziele 2018 549. In diesem Arbeitsschritt wurde geprüft, wann Vorhaben anlaufen, welche zeitliche Struktur die dortigen Projekte aufweisen und ob im Hinblick auf die Erreichung der ermittelten Etappenziele 2018 ggf. Korrekturfaktoren einzubeziehen sind. Dabei fanden insbesondere die Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 170 von 187 • bestehenden Planungen sowie die Erfahrungswerte aus der zurückliegenden Förderperiode 2007 - 2013 Berücksichtigung. Bei Vorhaben, bei denen aufgrund der spezifischen Bedingungen (Langfristigkeit und/oder Komplexität der Projekte; zu erwartender verzögerter Beginn der Förderung) ein zeitlicher Verzug bei der Realisierung des Outputs gegenüber dem Mittelabfluss zu erwarten ist, wurde ein reduzierter Berechnungssatz in Höhe von 20,0 % zur Anwendung gebracht. 550. Bei der Auswahl der Outputindikatoren wurde die in Art. 5 Abs. 1 DVO Nr. 215/2014 formulierte Anforderung berücksichtigt, dass die Gesamtheit der für den Leistungsrahmen ausgewählten Outputindikatoren mehr als 50 Prozent der Mittelzuweisung zu einer Priorität entsprechen muss. 1.2 Finanzindikatoren 551. Die Festlegung der Etappenziele 2018 und Ziele 2023 der Finanzindikatoren für den Leistungsrahmen erfolgte ebenfalls in einem mehrstufigen Verfahren. Basis für die Festlegung war der Finanzplan des EFRE-OP 2014 - 2020 und die dortigen Veranschlagungen an EFRE-Mitteln pro Prioritätsachse. 552. Stufe 1: Ermittlung der förderfähigen Ausgaben 553. Auf der Grundlage des Finanzplans des EFRE-OP 2014 - 2020 und der veranschlagten EFRE-Mittel für die einzelnen Prioritätsachsen erfolgte unter Berücksichtigung des allgemeinen Interventionssatzes von 80 % eine Hochrechnung auf den jeweiligen Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben pro Prioritätsachse. 554. Stufe 2: Festlegung der Ziele für 2023 555. Die ermittelten förderfähigen Ausgaben wurden für die jeweilige Prioritätsachse in den Leistungsrahmen als Ziele 2023 übernommen. Dabei wurde eine Differenzierung zwischen der stärker entwickelten Region Leipzig und den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz vorgenommen. 556. Stufe 3: Ermittlung und Festlegung der Etappenziele 2018 557. Für die Festlegung der Etappenziele 2018 ist analog der Festlegung der Etappenziele bei den Outputindikatoren eine allgemeine Umsetzungsquote von 31 % im Hinblick auf die Ziele 2023 zugrunde gelegt worden. Von den ermittelten Werten erfolgte ebenfalls ein Abzug entsprechend dem Anteil der leistungsgebundenen Reserve, die erst nach 2018 zugewiesen wird. Bei zwei Prioritätsachsen wurde aufgrund der spezifischen Bedingungen bei den Vorhaben eine reduzierte Umsetzungsquote von 27,2 % des Zieles 2023 (ohne leistungsgebundene Reserve) angewandt. Die reduzierte Umsetzungsquote beruht auf dem Mittelansatz der OP-Jahresscheiben 2014 und 2015 (27,2 % der Gesamtmittel), die gemäß n+3-Regelung bis Ende 2018 umgesetzt werden müssen. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 171 von 187 • 2. Festlegung des Leistungsrahmens Prioritätsachse A 558. Outputindikatoren 559. Es wurden die Vorhaben Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung (Investitionspriorität 1a) sowie Technologieförderung (Investitionspriorität 1b) in den Leistungsrahmen einbezogen. 560. Aus der Gesamtmenge der Outputindikatoren dieser Vorhaben wurde für das Vorhaben Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung der Outputindikator „Zahl der Wissenschaftler, die in verbesserten Forschungsinfrastruktureinrichtungen arbeiten“ ausgewählt, für das Vorhaben Technologieförderung der Outputindikator „Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten“. 561. Bei den Vorhaben Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung sowie Technologieförderung ist aufgrund der besonderen Bedingungen (Langfristigkeit und Komplexität der Projekte; zu erwartender verzögerter Beginn der Förderung) ein zeitlicher Verzug bei der Realisierung des Outputs gegenüber dem Mittelabfluss zu erwarten, weshalb eine reduzierte Umsetzungsquote in Höhe von 20 % bei der Ermittlung der Etappenziele 2018 zur Anwendung gebracht wurde. 562. Finanzindikatoren 563. Auf der Grundlage des Finanzplans des EFRE-OP 2014 - 2020 und der veranschlagten EFRE-Mittel für die Prioritätsachse A wurde der Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben ermittelt. Die betreffenden Werte wurden in den Leistungsrahmen als Ziele 2023 übernommen , wobei eine Differenzierung zwischen der stärker entwickelten Region Leipzig und den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz vorgenommen wurde. Für die Festlegung der Etappenziele 2018 wurde eine allgemeine Umsetzungsquote von 31 % im Hinblick auf die Ziele 2023 zugrunde gelegt. Von den ermittelten Werten erfolgte ein Abzug entsprechend dem Anteil der leistungsgebundenen Reserve, die erst nach 2018 zugewiesen wird. Prioritätsachse B 564. Outputindikatoren 565. Es wurden die Vorhaben eines Finanzinstruments (Investitionspriorität 3a), die Vorhaben Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign – Darlehen (Investitionspriorität 3b), Markterschließung (Investitionspriorität 3b), Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Investitionspriorität 3d) sowie Breitbandausbau (Investitionspriorität 3d) in den Leistungsrahmen einbezogen. 566. Aus der Gesamtmenge der Outputindikatoren dieser Vorhaben wurde für die Vorhaben Finanzinstrument sowie Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign – Darlehen der Outputindikator „Zahl der Unternehmen, die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten“ ausgewählt, für das Vorhaben Markterschließung der Outputindikator „Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten“, für das Vorhaben Einzelbetriebliche Investitionsförderung der Outputindikator „Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen“ sowie für das Vorhaben Breitbandausbau der Outputindikator „Zusätzliche KMU mit einer Breitbandverbindung mit mind. 100 Mbit/s im Downstream“. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 172 von 187 • 567. Für die Ermittlung der Etappenziele des Jahres 2018 wurde eine allgemeine Umsetzungsquote von 31 % im Hinblick auf die Ziele 2023 zugrunde gelegt. Von den mittels der allgemeinen Umsetzungsquote errechneten Etappenzielen erfolgte ein Abzug entsprechend dem Anteil der leistungsgebundenen Reserve, die erst nach 2018 zugewiesen wird. Bei dem Vorhaben Einzelbetriebliche Investitionsförderung ist aufgrund der besonderen Bedingungen (Langfristigkeit der Projekte) ein zeitlicher Verzug bei der Realisierung des Outputs gegenüber dem Mittelabfluss zu erwarten, weshalb eine reduzierte Umsetzungsquote in Höhe von 20 % zur Anwendung gebracht wurde. 568. Finanzindikatoren 569. Auf der Grundlage des Finanzplans des EFRE-OP 2014 - 2020 und der veranschlagten EFRE-Mittel für die Prioritätsachse B wurde der Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben ermittelt. Die betreffenden Werte wurden in den Leistungsrahmen als Ziele 2023 übernommen , wobei eine Differenzierung zwischen der stärker entwickelten Region Leipzig und den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz vorgenommen wurde. Für die Festlegung der Etappenziele 2018 wurde analog der Festlegung der Etappenziele bei den Outputindikatoren eine allgemeine Umsetzungsquote von 31 % im Hinblick auf die Ziele 2023 zugrunde gelegt. Von den ermittelten Werten erfolgte ebenfalls ein Abzug entsprechend dem Anteil der leistungsgebundenen Reserve, die erst nach 2018 zugewiesen wird. Prioritätsachse C 570. Outputindikatoren 571. Es sind die Vorhaben Zukunftsfähige Energieversorgung (Investitionspriorität 4b), Energieeffiziente Investitionen in Hochschulgebäude (Investitionspriorität 4c) sowie Umweltfreundliche Verkehrsträger (Investitionspriorität 4e) in den Leistungsrahmen einbezogen worden. Für alle Vorhaben wurde als Outputindikator „Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen“ ausgewählt. 572. Bei der Ermittlung der Etappenziele 2018 ist bei den Vorhaben Zukunftsfähige Energieversorgung , Energieeffiziente Investitionen in Hochschulgebäude sowie Umweltfreundliche Verkehrsträger aufgrund der besonderen Bedingungen (Langfristigkeit und Komplexität der Projekte ; zu erwartender verzögerter Beginn der Förderung) ein zeitlicher Verzug bei der Realisierung des Outputs gegenüber dem Mittelabfluss zu erwarten, weshalb eine reduzierte Umsetzungsquote in Höhe von 20 % zur Anwendung gebracht wurde. 573. Finanzindikatoren 574. Auf der Grundlage des Finanzplans des EFRE-OP 2014 - 2020 und der veranschlagten EFRE-Mittel für die Prioritätsachse C wurde der Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben ermittelt. Die betreffenden Werte wurden in den Leistungsrahmen als Ziele 2023 übernommen , wobei eine Differenzierung zwischen der stärker entwickelten Region Leipzig und den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz vorgenommen wurde. 575. Für die Festlegung der Etappenziele 2018 wurde eine allgemeine Umsetzungsquote von 31 % im Hinblick auf die Ziele 2023 zugrunde gelegt. Von den ermittelten Werten erfolgte ein Abzug entsprechend dem Anteil der leistungsgebundenen Reserve, die erst nach 2018 zugewiesen wird. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 173 von 187 • Prioritätsachse D 576. Outputindikatoren 577. Es wurden die Vorhaben Hochwasserrisikomanagement (Investitionspriorität 5b) sowie Prävention von Risiken des Altbergbaus (Investitionspriorität 5b) in den Leistungsrahmen einbezogen. 578. Aus der Gesamtmenge der Outputindikatoren dieser Vorhaben wurde für das Vorhaben Hochwasserrisikomanagement der Outputindikator „Zahl der Personen, denen Hochwasserschutzmaßnahmen zugutekommen“ ausgewählt, für das Vorhaben Prävention von Risiken des Altbergbaus der Outputindikator „vor spezifischen (alt-) bergbaulichen Gefahren geschützte Einwohner“. 579. Für die Ermittlung der Etappenziele des Jahres 2018 wurde eine allgemeine Umsetzungsquote von 31 % im Hinblick auf die Ziele 2023 zugrunde gelegt. Von den mittels der allgemeinen Umsetzungsquote errechneten Etappenzielen erfolgte ein Abzug entsprechend dem Anteil der leistungsgebundenen Reserve, die erst nach 2018 zugewiesen wird. 580. Bei dem Vorhaben Hochwasserrisikomanagement ist aufgrund der besonderen Bedingungen (Langfristigkeit und Komplexität der Projekte; zu erwartender verzögerter Beginn der Förderung ) ein zeitlicher Verzug bei der Realisierung des Outputs gegenüber dem Mittelabfluss zu erwarten, weshalb hier eine reduzierte Umsetzungsquote in Höhe von 20 % zur Anwendung gebracht wurde. 581. Finanzindikatoren 582. Auf der Grundlage des Finanzplans des EFRE-OP 2014 - 2020 und der veranschlagten EFRE-Mittel für die Prioritätsachse D wurde der Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben ermittelt. Die betreffenden Werte wurden in den Leistungsrahmen als Ziele 2023 übernommen , wobei eine Differenzierung zwischen der stärker entwickelten Region Leipzig und den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz vorgenommen wurde. 583. Aufgrund der beim Vorhaben Hochwasserrisikomanagement vorherrschenden komplexen Infrastrukturprojekte mit langwierigen Verwaltungsprozeduren sowie des hohen finanziellen Anteils dieses Vorhabens an der Prioritätsachse ist bei der Festlegung des Etappenziels 2018 eine reduzierte Umsetzungsquote in Höhe von 27,2 % des Zieles 2023 (ohne leistungsgebundene Reserve) angewendet worden. Prioritätsachse E 584. Outputindikatoren 585. Für die Investitionspriorität 4e) wurde der Outputindikator „Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen“ ausgewählt, für die Investitionspriorität 6c) der Outputindikator „Zunahme der erwarteten Zahl der Besucher unterstützter Stätten des Naturerbes und des kulturellen Erbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten“, für die Investitionspriorität 6e) der Outputindikator „geschaffene oder sanierte Freiflächen in städtischen Gebieten“ sowie für die Investitionspriorität 9b) der Outputindikator „Nachnutzung sanierter Brachflächen“. 586. Bei dem Vorhaben Nachhaltige Stadtentwicklung ist aufgrund der besonderen Bedingungen (Langfristigkeit der Projekte; zu erwartender verzögerter Beginn der Förderung) ein zeitlicher Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 174 von 187 • Verzug bei der Realisierung des Outputs gegenüber dem Mittelabfluss zu erwarten, weshalb eine reduzierte Umsetzungsquote in Höhe von 20 % bei der Ermittlung der Etappenziele 2018 zur Anwendung gebracht wurde. 587. Finanzindikatoren 588. Auf der Grundlage des Finanzplans des EFRE-OP 2014 - 2020 und der veranschlagten EFRE-Mittel für die Prioritätsachse E wurde der Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben ermittelt. Die betreffenden Werte wurden in den Leistungsrahmen als Ziele 2023 übernommen , wobei eine Differenzierung zwischen der stärker entwickelten Region Leipzig und den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz vorgenommen wurde. 589. In Anbetracht des vorgeschalteten Auswahlprozesses unter den antragstellenden Kommunen ist bei diesem Vorhaben eine längerfristige Anlaufzeit der einzelnen Projekte zu erwarten, weshalb bei der Festlegung des Etappenziels 2018 eine reduzierte Umsetzungsquote von 27,2 % des Zieles 2023 (ohne leistungsgebundene Reserve) angewendet wurde. Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 175 von 187 • II. Interventionskategorien Interventionskategorien der Prioritätsachse A Tabelle 51: Interventionskategorie Dimension 1 - Interventionsbereich Dimension 1 - Interventionsbereich Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) A 053 12.500.000 056 19.831.350 057 93.170.364 058 267.820.450 060 95.123.850 062 296.117.405 064 49.945.589 081 12.500.000 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) A 053 1.802.500 056 2.499.750 057 10.159.117 058 25.416.978 060 11.275.355 062 28.552.924 064 4.815.970 081 1.802.500 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 176 von 187 • Tabelle 52: Interventionskategorie Dimension 2 - Finanzierungsform Dimension 2 - Finanzierungsform Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) A 01 847.009.008 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) A 01 86.325.095 Tabelle 53: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes Dimension 3 – Art des Gebietes Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) A 01 621.972.096 02 88.245.442 03 48.291.471 07 88.500.000 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) A 01 59.863.313 02 8.907.099 03 5.054.683 07 12.500.000 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 177 von 187 • Tabelle 54: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) A 07 847.009.008 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) A 07 86.325.095 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 178 von 187 • Interventionskategorien der Prioritätsachse B Tabelle 55: Interventionskategorie Dimension 1 - Interventionsbereich Dimension 1 - Interventionsbereich Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) B 001 87.945.351 047 50.000.000 067 94.460.000 082 16.610.000 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) B 001 16.072.709 067 19.300.000 082 3.390.000 Tabelle 56: Interventionskategorie Dimension 2 – Finanzierungsform Dimension 2 – Finanzierungsform Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) B 01 113.942.000 03 37.118.000 04 97.955.351 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) B 01 13.058.000 03 7.582.000 04 18.122.709 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 179 von 187 • Tabelle 57: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes Dimension 3 – Art des Gebietes Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) B 01 76.620.083 02 93.225.161 03 11.103.756 07 68.066.351 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) B 01 18.812.542 02 6.249.575 03 1.688.883 07 12.011.709 Tabelle 58: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) B 07 199.015.351 05 50.000.000 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) B 07 38.762.709 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 180 von 187 • Interventionskategorien der Prioritätsachse C Tabelle 59: Interventionskategorie Dimension 1 - Interventionsbereich Dimension 1 - Interventionsbereich Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) C 012 7.790.260 013 197.156.284 015 6.000.000 016 1.557.190 043 89.679.764 044 17.940.690 068 17.143.714 090 22.844.546 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) C 012 1.407.914 013 37.094.780 015 1.000.000 016 500.000 044 2.062.702 068 2.857.286 090 2.626.514 Tabelle 60: Interventionskategorie Dimension 2 - Finanzierungsform Dimension 2 - Finanzierungsform Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) C 01 360.112.447 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) C 01 57.802.139 Tabelle 61: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebiets Dimension 3 – Art des Gebietes Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 181 von 187 • Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) C 07 360.112.447 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) C 07 57.802.139 Tabelle 62: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) C 07 360.112.447 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) C 07 57.802.139 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 182 von 187 • Interventionskategorien der Prioritätsachse D Tabelle 63: Interventionskategorie Dimension 1 – Interventionsbereich Dimension 1 - Interventionsbereich Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) D 087 088 089 122.770.000 40.000.000 35.000.000 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) D 087 11.307.667 Tabelle 64: Interventionskategorie Dimension 2 – Finanzierungsform Dimension 2 - Finanzierungsform Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) D 01 197.770.000 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) D 01 11.307.667 Tabelle 65: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes Dimension 3 – Art des Gebietes Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) D 07 197.770.000 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) D 07 11.307.667 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 183 von 187 • Tabelle 66: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) D 07 197.770.000 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) D 07 11.307.667 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 184 von 187 • Interventionskategorien der Prioritätsachse E Tabelle 67: Interventionskategorie Dimension 1 – Interventionsbereich Dimension 1 - Interventionsbereich Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) E 013 11.603.475 016 32.482.602 052 8.439.135 055 13.286.710 071 072 4.678.592 14.843.876 073 6.526.394 074 3.925.551 075 3.925.551 083 8.162.850 085 16.161.508 089 34.412.404 090 6.097.545 094 5.280.000 095 5.280.000 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) E 013 1.523.205 016 4.264.038 052 794.178 055 773.796 071 072 625.619 1.984.915 073 538.407 074 524.923 075 524.923 083 754.126 085 1.158.428 089 1.269.837 090 472.255 094 720.000 095 720.000 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 185 von 187 • Tabelle 68: Interventionskategorie Dimension 2 – Finanzierungsform Dimension 2 - Finanzierungsform Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) E 01 175.106.195 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) E 01 16.648.649 Tabelle 69: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes Dimension 3 – Art des Gebietes Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) E 01 66.042.478 02 109.063.717 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) E 01 6.659.460 02 9.989.189 Tabelle 70: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) E 02 175.106.195 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) E 02 16.648.649 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 186 von 187 • Interventionskategorien der Prioritätsachse F Tabelle 71: Interventionskategorie Dimension 1 – Interventionsbereich Dimension 1 - Interventionsbereich Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) F 121 41.549.231 122 1.265.078 123 1.265.078 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) F 121 4.789.742 122 145.837 123 145.837 Tabelle 72: Interventionskategorie Dimension 2 – Finanzierungsform Dimension 2 - Finanzierungsform Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) F 01 44.079.388 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) F 01 5.081.415 Tabelle 73: Interventionskategorie Dimension 3 – Art des Gebietes Dimension 3 – Art des Gebietes Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) F 07 44.079.388 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) F 07 5.081.415 Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 • Seite 187 von 187 • Tabelle 74: Interventionskategorie Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Dimension 4 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Regionenkategorie Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) F 07 44.079.388 Regionenkategorie stärker entwickelte Region (Leipzig) Prioritätsachse Code Betrag (EUR) F 07 5.081.415 Anlage 2 Bislang finanzierte Maßnahmen des Operationellen Programms EFRE 2014bis 2020 Würschnitz, Chemnitz, OT Harthau, An rechtsufrig, Fluss-km 1+550 bis 1+896 der B 95, Erhöhung/Neubau Ufermauern, Hoyerswerdaer Schwarzwasser, Königswartha, Ersatzneubau Niesendorfer Wehr, Flusskm 18+725 Schwarze Elster, Elsterheide, lnstandsetzung rechter Deich: Bau im Förderzeitraum 2007 bis 2013 Abschnitt Brandenburger Tor (Fluss-km: 120+320) bis Kortitzmühle(Fluss-km: 119+Sgg) Bau im Förderzeitraum 2014 bis2020: Pegel Neuwiese (Flusskm :124+263) bis Brandenburger Tor Zwickauer Mulde, Schlunzig, links, Deicherhöhung/ 73+000 bis 75+200, M-0240 Freibordsicherung, Fluss-km Lausitzer Neiße, Sagar, Neubau Deich, Absenkung des vorhandenen Altdeiches, Flusskm 83+500 bis 84+500 Zwickauer Mulde, Stadt Zwickau, links, Deichertüchtigung Mauritiusbrücke Zellstoffhalde, beginnend Parkanlage "Neue Welt" Fluss-km B3+Bs3 bis g4+160 bis Schwarze Elster, Neuwiese, Ersatzneubau linker Deich, Wehr Neuwiese (Fluss-km 125+622¡ bis Kortitzmühle (Fluss-km 119+526¡ 1. Bauabschnitt: Bau im Förderzeitraum 2007 bis 2013 oberhalb Brandenburger Tor (Fluss-km: 120+812) bis Kortitzmühle (Flusskm : 1 19+526) 2. Bauabschnitt Schwarzwasser, Schwarzenberg, linksseitig, Neubau HWS-Mauer oberhalb Obi, Flusskm 9+440 bis 9+520, M-31 Zwickauer Mulde, Zwickau-Bockwa, rechts, Fluss-km 90+500, M-70 Neubau Hochwasserschutzwand, Schwarze Elster, Stadt Hoyerswerda, Ertüchtigung rechter Deich, von Fluss-km: 129,818 bis 130,837, Ausführung in zwei Bauabschnitten 1. Bauabschnitt: Fluss-km 130+8gz bis 130+273 und 2. Bauabschnitt: Fluss-km 130+273 bis 129+g1g Lungwitzbach, Bernsdorf/Hermsdorf Deichneubau Fluss-km 13+510 bis Fluss-km 13+620 Errichtung von Hochwasserschutzmauer Fluss-km 13+630 bis Fluss-km 13+6g0 und fortführend am Mühlgraben (Gesamtlänge 148 Meter), Neubau Speisungs-bauwerk im Lungwitzbach Umfluter zur Speisung Altarm, M2B Zschopau, Frankenberg, Neubau Deiche und Hochwasserschutzmauern, rechts, Flusskm 42+161 bis 43+125, Maßnahmen M40_1, MS0, MS6, MS7, MSB Elbe Dresden, Neubau Deich Cossebaude Fluss-km 3+480 bis 5+075 Zwickauer Mulde, Crossen, links, Deicherhöhung im Bereich der Zentralen Kläranlage Zwickau, Fluss-km 79+800 bis 81+000 Elbe, Heidenau, Herstellen einer Hochwasserschutzmauer (Spundwand) gegen Elbehochwasser südlich der Müglitzmündung in Heidenau (Hochwåsserschutzkoizãpt Elbe: M15 anteilig/M16) Freiberger Mulde, Klosterbuch, Neubau Deich und Mauer Vereinigte Mulde, Grimma, Hochwasserschutzwand und Hochwasserschutzsystem Hochwasserschutzwand Basisschutz Muldekilometer 80+830 bis 7g+000 Dichtwand für ein linksseitig - M33; Flöha, Olbernhau, Bereich Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke, Neubau vonHochwasserschutzmauern links Fruss-km 42+967 bis 43+54g,g und 43+598,4 bis 43+644,2; rechts Fluss-km 42+g67 bis 43+633,4 Flöha, Olbernhau, Bereich Marktbrücke bis Obermühlenbrücke, Neubau vonHochwasserschutzmauern links Fluss-km 43+667,4 bis 44+56g,3; iechts Fluss-km 43+666,4 bis 43+910,9, Fluss-km 43+g43,s bis 43+g62,3; Fluss-km 44+252,7 bis 44+266,7; Fluss-km 44+271,4 bis 44+305,4; Neubau von Hochwasserschutzmauern Flöha, Olbernhau, Bereich Obermühlenbrücke bis ehemaliges Blechwalzwerk, Neubauvon Hochwasserschutzmauern links Fluss-km 44+7L,6 bis 45+13g,1; Fluss-km 45+252,2 bis 45+368,2; Fluss-km 45+475,1 bis 45+520,0; Fluss-km ' 4s*6s0,g bi, 45+881,9 Triebisch, Meißen, Ortsteil Buschbad, Errichtung von Hochwasserschutzwänden undGewässeraufirueitung, TR1 0 Zwönitz, Burkhardtsdorf, Neuerrichtung von Hochwasserschutzmauern beidseitig desGewässers, Fluss-km 16+141,0 bis 16+447,7 Zwönilz, Burkhardtsdorf, Neuerrichtung von Hochwasserschutzmauern beidseitig desGewässers, Fluss-km 16+460,0 bis 17+573,70 Schwarzwasser, Schwarzenberg, linksseitig Neubau Hochwasserschutzmauer Fluss-km 8+990 bis g+320, M-30 Bau Schwarze Pockau, Pockau, Neubau von Hochwasserschutzmauern, Erhöhung vonHochwasserschutzmauern beidseitig , Fluss-km 0+026 bis 2+11g Elbe Radebeul, Fürstenhain, Hochwasserschutzlinie für Ortslage Fürstenhain bis zu einem HQ 100, entsprechend Hochwasserschutzkonzept M6g Zwönitz, Burkhardtsdorf, Neuerrichtung von Hochwasserschutzmauern beidseitig, Flusskm 17+575,3 bis 19+435,7. KA6-15352 Anlage_1_181015_OpEFRE2014bis20 Abkürzungsverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Strategie für den Beitrag des Operationellen Programms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt 1.1 Strategie für den Beitrag des Operationellen Programms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt 1.2 Auswahl und Begründung der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten 1.3 Begründung der Mittelzuweisungen 2 Prioritätsachsen 2.A Prioritätsachse A: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 2.A.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 2.A.2 Investitionspriorität 1a: Ausbau der Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation (FuI) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse 2.A.2.1 Spezifisches Ziel und erwartetet Ergebnisse der Investitionspriorität 1a 2.A.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 1a 2.A.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 1a 2.A.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 1a 2.A.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 1a 2.A.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1a 2.A.3 Investitionspriorität 1b: Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I […], Technologietransfer, soziale Innovation […], öffentliche Dienstleistungsanwendungen, […], Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisie... 2.A.3.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 1b 2.A.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 1b 2.A.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 1b 2.A.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 1b 2.A.3.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 1b 2.A.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 1b 2.A.4 Leistungsrahmen 2.B Prioritätsachse B: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 2.B.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 2.B.2. Investitionspriorität 3a: Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen, auch durch Gründerzentren 2.B.2.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 3a 2.B.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 3a 2.B.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 3a 2.B.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 3a 2.B.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 3a 2.B.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3a 2.B.3 Investitionspriorität 3b: Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU, insbesondere hinsichtlich der Internationalisierung 2.B.3.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 3b 2.B.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 3b 2.B.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 3b 2.B.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 3b 2.B.3.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 3b 2.B.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3b 2.B.4 Investitionspriorität 3d: Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen. 2.B.4.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse Investitionspriorität 3d 2.B.4.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 3d 2.B.4.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 3d 2.B.4.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 3d 2.B.4.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 3d 2.B.4.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 3d 2.B.5 Leistungsrahmen 2.C Prioritätsachse C: Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen 2.C.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 2.C.2 Investitionspriorität 4b: Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen 2.C.2.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 4b 2.C.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4b 2.C.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4b 2.C.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4b 2.C.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 4b 2.C.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4b 2.C.3 Investitionspriorität 4c: Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäuden und im Wohnungsbau 2.C.3.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 4c 2.C.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4c 2.C.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4c 2.C.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4c 2.C.3.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 4c 2.C.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4c 2.C.4 Investitionspriorität 4e: Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und klimaschutzrelevanten... 2.C.4.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 4e 2.C.4.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4e 2.C.4.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4e 2.C.4.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4e 2.C.4.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 4e 2.C.4.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4e 2.C.5 Leistungsrahmen 2.D Prioritätsachse D: Risikoprävention 2.D.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 2.D.2 Investitionspriorität 5b: Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicherstellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen 2.D.2.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 5b 2.D.2.2 Beschreibung der Vorhaben der Investitionspriorität 5b 2.D.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 5b 2.D.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 5b 2.D.2.5 Geplante Großprojekte in der Investitionspriorität 5b 2.D.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 5b 2.D.3 Leistungsrahmen 2.E Prioritätsachse E: Nachhaltige Stadtentwicklung 2.E.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie und mehrere thematische Ziele umfasst 2.E.2 Investitionspriorität 4e: Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und der Abfederung einsch... 2.E.2.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 4e 2.E.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 4e 2.E.2.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 4e 2.E.2.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 4e 2.E.2.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 4e 2.E.2.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 4e 2.E.3 Investitionspriorität 6c: Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes 2.E.3.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 6c 2.E.3.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 6c 2.E.3.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 6c 2.E.3.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 6c 2.E.3.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 6c 2.E.3.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 6c 2.E.4 Investitionspriorität 6e: Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, Wiederbelebung der Städte, […] Wiederherstellung und Sanierung von Industriebrachen (einschließlich umstrukturierter Gebiete), Verringerung der Luftverschmutzung und F... 2.E.4.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse der Investitionspriorität 6e 2.E.4.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 6e 2.E.4.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 6e 2.E.4.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 6e 2.E.4.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 6e 2.E.4.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 6e 2.E.5 Investitionspriorität 9b: Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten 2.E.5.1 Spezifisches Ziel und erwartete Ergebnisse in der Investitionspriorität 9b 2.E.5.2 Beschreibung der Vorhaben in der Investitionspriorität 9b 2.E.5.3 Leitgrundsätze für die Auswahl der Projekte in der Investitionspriorität 9b 2.E.5.4 Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten in der Investitionspriorität 9b 2.E.5.5 Geplanter Großprojekte in der Investitionspriorität 9b 2.E.5.6 Outputindikatoren in der Investitionspriorität 9b 2.E.6 Leistungsrahmen 2.F Prioritätsachse F: Technische Hilfe 2.F.1 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie umfasst 2.F.2.1 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse der Prioritätsachse F 2.F.2.2 Beschreibung der Vorhaben in der Prioritätsachse F 2.F.2.3 Outputindikatoren der Prioritätsachse F 3 Finanzierungsplan 3.1 Mittelausstattung und Beiträge der leistungsgebundenen Reserve 3.2 Mittelausstattung insgesamt und nationaler Kofinanzierung (EUR) 3.3 Aufteilung des Finanzierungsplans nach Prioritätsachsen, Regionenkategorien und thematischen Zielen 4 Integrierter Ansatz für die territoriale Entwicklung 4.1 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung 4.2 Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung 4.3 Vorkehrungen für interregionale und transnationale Maßnahmen 5 Für die Verwaltung, Kontrolle und Prüfung zuständige Behörden und Stellen sowie Aufgaben der jeweiligen Partner 5.1 Zuständige Behörden und Stellen 5.2 Einbeziehung der relevanten Partner 6 Koordination zwischen den Fonds, dem ELER und dem EMFF sowie anderen nationalen und Unionsfinanzinstrumenten und mit der EIB 6.1 Koordination zwischen den ESI-Fonds 6.2 Koordination mit anderen EU-Finanzinstrumenten und der EIB 6.3 Koordination mit nationalen Förderinstrumenten 7 Ex-ante Konditionalitäten 8 Bürokratieabbau für die Begünstigten 9 Bereichsübergreifende Grundsätze 9.1 Nachhaltige Entwicklung 9.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 9.3 Gleichstellung von Männern und Frauen 10 Andere Bestandteile 10.1 Großprojekte, die im Programmzeitraum durchgeführt werden sollen 10.2 Relevante Partner, die in die Erstellung des Programms eingebunden sind - - - - - 11 Anhang I. Erstellung des Leistungsrahmens 1. Methodik 1.1 Outputindikatoren 1.2 Finanzindikatoren 2. Festlegung des Leistungsrahmens Prioritätsachse A Prioritätsachse B Prioritätsachse C Prioritätsachse D Prioritätsachse E II. Interventionskategorien Anlage 2 2018-12-06T09:33:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes