STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfâch 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von- Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger (AfD) Drs.-Nr.: 6/15353 Thema: Altlasten Zwickau Sehr geehfter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung lm Bodenschutzrecht wird, abhängig davon, ob ein Gefahrenverdacht vermutet wird oder bereits bestätigt ist, zwischen altlastverdächtigen Flächen und Altlasten unterschieden. Bei den in den Fragen I bis 3 angefragten Altlastverdachtsflächen beziehungsweise -grundstücken wird davon ausgegangen, dass damit die bodenschutzrechtlichen altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemeint sind. Für die radiologisch belasteten Flächen wird in Zuständigkeit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein Kataster der radiologisch relevanten Objekte des ehemaligen Uranbergbaus geführt. Die als altlastverdächtige Fläche oder Altlast eingestuften Standorte beziehungsweise die radiologisch relevanten Objekte können aus einem oder mehreren Grund- beziehungsweise Flurstücken bestehen. Alle Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich immer auf die Anzahl der Standorte beziehungsweise Objekte. Frage l: Wie viele Grundstücke sind in Zwickau als Altenlastenverdachtsflächen mit radioaktiven Kontaminationen bekannt? Für die Stadt Zwickau sind im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) elf Standorte registriert, bei denen neben der bodenschutzrechtlichen Altlastenproblematik auch Angaben zu radioaktiven Kontaminationen enthalten sind. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35.1 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. November2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t384 Dresden, OÍ.rfl.loll simul+ - - - - - @(f,lo\tò o(\ 0h&ku¡tuli¡tl&&rSffiit¡trn¡úr.dffi ftr uñw.¡t uid btuúft Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße'l 01097 Drêsden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkpl¿itze am Königsufer. Für alle Besucherparkplàtze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen DatenschuÞ-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Ke¡n Zugang für elektron¡sch s¡gn¡srtê sowie f rir vorschlüssèltê êlsktronische DokumenteSeite I von 4 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Von den im LfULG registrierten radiologisch relevanten Objekten liegen 79 Objekte auf dem Gebiet der Stadt Zwickau. Frage 2: Für wie viele Altlastenverdachtsgrundstücke, aufgeschlüsselt nach solchen mit radioaktiven Kontaminationen und solchen ohne radioaktive Kontaminationen, sind bereits Sanierungsanordnungen oder -verei n baru n gen getroffen worden? Frage 3: Ftir wie viele der Grundstücke nach Frage 2 wurde, aufgeschlüsselt nach Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand und nach Privatgrundstücken, eine bloße Sicherungssanierung (Abdeckung der kontaminierten Schichten mit Bodenmaterial) und für wie viele eine umfassende Sanierung (weitgehende Auskofferung und Beseitigung des kontaminierten Materials) verlangt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 lnsgesamt sind für die Stadt Zwickau 32 Standorte im Sächsischen Altlastenkataster als bodenschutzrechtlich saniert geführt. Davon weisen drei Standorte auch einen radioaktiven Bezug auf. Von den im LfULG registrierten radiologisch relevanten Objekten in der Stadt Zwickau wurden bisher 33 saniert. Für die noch nicht sanierten Objekte war bisher vor dem Hintergrund der jeweiligen Nutzung keine Sanierungsanordnung erforderlich. Für die in Frage 2 ausgewiesenen 32 bodenschutzrechtlich sanierten Altlasten können folgende Angaben gemacht werden: Anzahl der Maßnahmen mit Bezug): Von den in Frage 2 ausgewiesenen 32 sanierten Altlasten wurden drei durch die Kommune mittels Sicherungsmaßnahmen saniert, davon eine mit radiologischem Bezug. Bei den verbleibenden 29 durch Private sanierte Altlasten wurden drei mittels Sicherungsmaßnahmen saniert. Für eine Fläche mit radiologischem Bezug wurde eine Kombination aus Dekontamination und Sicherung gewählt. Für die zweite, privat sanierte Altlast mit radiologischem Bezug erfolgten Dekontaminationsmaßnahmen. Eine Sanierungsverpflichtung für die radiologisch relevanten Objekte besteht entsprechend Einigungsvertrag nur für die Grundstücke der bundeseigenen Wismut GmbH. Sofern Dritte ein radiologisch kontaminiertes Grundstück nutzen wollen, sind sie dazu verpflichtet, es so zu sichern, dass eine maximale zusätzliche Belastung von einem Millisievert pro Jahr für die Bevölkerung nicht überschritten wird. Eine Aufschlüsselung der betreffenden Objekte nach Grundstücken liegt dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) nicht vor. Eiqentümer Dekontamination Sicherunq Kombination kommunal 3ft) privat 25 (1) 3 1 (1) Seite 2 von 4 STAATSMìNISTERIUIM FÜR U\4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Sind im aktuellen Haushalt des Freistaates Sachsen Rückstellungen gebildet worden zur Unterstützung der Landkreise bzw. kreisfreien Städte für den Fall, dass diese für die Altlastensanierung privater Grundstücke aufkommen müssen, weil der Altlastenverursacher nicht bekannt oder sonst nicht greifbar ist und der aktuelle Grundstückseigentümer nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen der Beschränkung der sog. Zustandsstörerhaftung nicht herangezogen werden kann, und wenn ja, welche Summe betragen diese Rückstellungen? Rückstellungen für die bodenschutzrechtliche Altlastensanierung der in Frage 4 genannten Fälle erfolgten nicht. Für die den Landkreisen und Kreisfreien Städten übertragenen bodenschutzrechtlichen Aufgaben werden Auñruendungen im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt, ohne dass dafür eine Zweckbindung besteht. lm Falle der Ersatzvornahme für bodenschutzrechtlich angeordnete Maßnahmen durch die Landkreise und Kreisfreien Städte ruhen die anfallenden Kosten gegebenenfalls als öffentliche Last auf dem betroffenen Grundstück. ln den Fällen, in denen der Verursacher nicht bekannt ist beziehungsweise nicht haftet, kann für die Sanierung von bodenschutzrechtlichen Altlasten eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Sachsen nach der Förderrichtlinie ,,lnwertsetzung von belasteten Flächen" (RL IWB/2015) in Betracht kommen. Nach der RL IWB/2015 sind auch Landkreise beziehungsweise Kreisfreie Städte antragsberechtigt. lm Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 201912020 sind für die RL lWBl2015 Mittel in Höhe von jährlich 4.989,8 TEuro eingestellt. Die Finanzierung der Sanierung von Wismut-Altstandorten (Objekte, die bereits vor 1990 aus der Eigentümerschaft der SDAG Wismut in die Eigentümerschaft der Kommunen übergingen) erfolgt durch den Bund und den Freistaat Sachsen zu gleichen Anteilen. (Verwaltungsabkommen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten vom 5. September 2003 und ergänzendes Venrualtungsabkommen 2013). Für die Jahre 2003 bis 2012 wurden 78 Millionen Euro und ab dem Jahr 2013 zusätzliche 138 Millionen Euro bereitgestellt. Jede Kommune hat die Möglichkeit, beim Projektträger einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Sanierung einer Hinterlassenschaft der ehemalige SDAG Wismut zu stellen. Über die Finanzierungszusage entscheidet der San ieru n g sbe i rat Wism uþAltstand orte. Seite 3 von 4 STAAT SI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Welche Abhilfemaßnahmen sind seitens des Freistaates Sachsen seit der Studie des Landesamtes für Umwelt und Geologie ,,Altlasten im Stadtgebiet von Zwickau" vom Dezember 2002 veranlasst worden? ln der Veröffentlichung des LfULG ,,Altlasten im Stadtgebiet von Zwickau" vom Dezember 2002 werden die Ergebnisse aus der Bearbeitung des Altlastenmodellstandorts Zwickau der Jahre von 1994 bis 2000 zusammengefasst. ln diesem Modellstandort -Programm wurde speziell die Grundwassersituation vor dem Hintergrund der Überlagerung von konventionellen Altlasten (lndustriealtstandorte der Steinkohlenveredelung , des Fahrzeugbaus, der Chemieindustrie, ehemals Gaswerke, chemische Reinigungen etc.) mit den Folgen des Steinkohlenbergbaus (Bergsenkungen, Grubenwasseranstiege ) u ntersucht. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Bearbeitung des Modellstandortprogramms sind zum einen in die vom LfULG erstellten Handbücher und Materialienbände zur Altlastenbearbeitung sowie branchenbezogenen Merkblätter eingeflossen. Zum anderen sind die Ergebnisse eine Grundlage für die kontinuierliche Bearbeitung der Altlastenstandorte in Zwickau. So wird das im Rahmen des Modellstandortprogramms aufgebaute Grundwassermessnetz heute noch in die Übenruachung einzelner Altlasten einbezogen. Mit freundlichen Grüßenrb Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2018-12-06T10:26:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes