STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BüNDNIS gO/DtE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15359 Thema: Kommunikation mit Mitangeklagten per Tablet aus der Untersuchungshaft heraus - Freie Kameradschaft Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: MDR exakt berichtete am 7.11.2018 von der über sieben Monate stattfindenden Kommunikation eines Angeklagten mit Mitangeklagten über einen illegalen lnternetzugang per Tablet und Smartphone aus der JVA Torgau heraus." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1407 - KLR U Dresden. f . Dezember 2018 TOB MIT 1' a VYWWJOB-MIT-J.DE Hausansch¡ift: Sächsisches Staatsministerlum der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichên mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behinderten- Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, auf welchem Weg ËiåijiÍjjilì:,ffj, welche konkreten internetfähigen Geräte in den Besitz des Angeklagten HinweisezumDarenschutz kamen und bei welchem Anlass die Geräte bzw. deren Benutzung, durch ::i,iï,ifrfü.i:ïä'lïilwen aufgefunden bzw. realisiert wurden? lhnen diese Hinweise auch zu' *Zugang fi¡r elektronisch signierte sow¡e lùr verschlússelte elsktron¡sche Dokumente nur über das Elektronische Ger¡chls- und Verwaltungspostfach: nähorê lnformat¡onen unter www.êgvp.de luSli¿votL¿ucsgEAMlÊ Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt Auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15351 nehme ich Bezug Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wo genau welche der unter 1. benannten Geräte in der Justizvollzugsanstalt aufbewahrt und genutzt worden sind? Dem Gefangenen wurde das Gerät ausschließlich zur Nutzung auf dessen Haftraum ausgehändigt. Die Ausgabe erfolgte zum Nachteinschluss abends bis zur morgendlichen Lebendkontrolle. Frage 3: Zu welchen konkreten Zeitpunkten wurden an den Orten der Nutzung der technischen Geräte (Tablet) zur Akteneinsicht (Haftraum) Durchsuchungen mit welchen Mitteln und in welchem zeitlichen Umfang unterzogen? Die Haftraumkontrollen beim Untersuchungsgefangenen erfolgten an folgenden Tagen 19. und 23. Januar 2017 3.,7 ., 12. und 21 . Februar 2017 2., 13.,20. und 23. März 2017 7. und 24. April2017 1., 12. und 22. Mai 2017 3., 19.,25. und 30. Juni2017 3. und 17. Juli 2017 8., 15.,25. und 30. August 2017 11.,21. und 25. September 2017 4. und 22. Oktober 2017 8. und 17. November 2017 6. und 20. Dezember 2017 13. und 30. Januar 2018 9. und 28. Februar 2018 9. und 28. Mär22018 Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw 4. und 13. April 2018 6. und 22.Mai 2018 (zwei Haftraumkontrollen: tagsüber und zur Unzeit) 4., 26. und 27. Juni 2018 1 1 . und 18. Juli 2018 Die Haftraumkontrollen dauerten jeweils ca. 30 Minuten. Für die Kontrollen wurde eine Metallsonde genutzt. Darüber hinaus wurden alle Bereiche der Anstalt regelmäßig einmal im Monat mit mobilen Handydetektoren kontrolliert. Frage 4: Welche Stellen sind dafür zuständig sicherzustellen, dass grundsätzlich internetfähige Endgeräte in den Justizvollzugsanstalten nicht missbräuchlich zur Kommunikation über das lnternet genutzt werden können und welche konkreten Maßnahmen (insbes. Konfiguration dieser Geräte) ergreifen diese Stellen dafür? Gemäß S 34 Abs. 6 Satz 2 Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (SächsUHaftVollzG) dürfen Schriftstücke, sonstige Unterlagen und Datenträger den Gefangenen von ihrem Verteidiger, Rechtsanwalt oder Notar zur Erledigung in einer die Gefangenen betreffenden Rechtssache übergeben werden. Die Justizvollzugsanstalt hat dafür Sorge zu tragen, dass die übergebenen Datenträger bzw. entsprechende ,,Lesegeräte" nicht dazu missbraucht werden, die Sicherheit und Ordnung in der Justizvollzugsanstalt zu gefährden, $ 16 SächsUHaftVollzG. Die Geräte werden technisch überprüft. ln der Regel umfasst die Prüfung folgende Punkte: Sicherstellung, dass das Gerät nicht internetfähig ist gegebenenfalls Versiegelung von Anschlüssen für USB-Sticks oder SD-Karten gegebenenfalls (zusätzlich) Prüfung, ob ein öffentliches WLAN-Netz anliegt Die ausgegebenen Geräte werden beispielsweise im Rahmen von Haftraumkontrollen auf ihre ordnungsgemäße Versiegelung überprüft. Bei der Feststellung von Unregelmäßigkeiten können sie eingezogen werden. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Das Staatsministerium der Justiz erarbeitet derzeit eine Handhabung, die das Genehmigungsverfahren , die Ausgabe und Kontrolle von Geräten und Datenträgern, die zum Zwecke der Einsichtnahme in die Verfahrensakten ausgehändigt werden, vereinheitlichen soll. Zudem werden regelmäßig Haftraumkontrollen durchgeführt, um Mobilfunkgeräte aufzufinden . Darüber hinaus werden alle Bereiche in den Justizvollzugsanstalten regelmäßig mit mobilen Handydetektoren kontrolliert. Ferner ist beabsichtigt, in den Justizvollzugsanstalten Dresden und Leipzig mit Krankenhaus Mobilfunkblockungsanlagen zu errichten, die auch den Missbrauch von genehmigten ,,Lesegeräten" verhindern würden. Frage 5: Wie oft wurden seit 2010 lnsassen der sächsischen Justizvollzugsanstalten welche konkreten Endgeräte zur elektronischen Akteneinsicht zur Verfügung gestellt ? Seit dem Jahr 2010 wurden, verteilt auf alle sächsischen Justizvollzugsanstalten, insgesamt 50 Notebooks, ein Tablet, zwei eBook-Reader sowie drei MP3-Player (als Abspielgeräte für das Anhören einer Telefonüberwachung) ausgehändigt, um Einsicht in die Verfahrensakten zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2018-12-06T09:34:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes